Im letzten Post haben wir die Absurdität aufgezeigt, die darin besteht, dass Personen ein Recht auf Asyl oder auf besonderen Schutz zugestanden wird, weil ihnen in ihrem Herkunftsland droht, Opfer von Gewalt zu werden, die ihrerseits als potentielle Gewalttäter angesehen werden müssen und entsprechend als “Gefährder” oder als sogenannte “relevante Person” von den Polizeibehörden eingestuft
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