Es gibt in Deutschland ein Neutralitätsgebot für die z.B. die Mitglieder der Bundesregierung. Dazu schreibt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 16. Dezember 2014 (2 BvR 2/14): “Mitglieder der Bundesregierung haben bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen die Pflicht zu strikter Neutralität (4.). Das Neutralitätsgebot gilt, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter
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