Von wegen Neutralitätspflicht: Bildungsministerin übt Schmähkritik
Es gibt in Deutschland ein Neutralitätsgebot für die z.B. die Mitglieder der Bundesregierung. Dazu schreibt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 16. Dezember 2014 (2 BvR 2/14):
“Mitglieder der Bundesregierung haben bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen die Pflicht zu strikter Neutralität (4.). Das Neutralitätsgebot gilt, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt (5.). Geltung und Beachtung des Neutralitätsgebots unterliegen bei Äußerungen von Bundesministern uneingeschränkter verfassungsgerichtlicher Kontrolle (6.)”
Im selben Urteil gibt es eine Passage, die sich mit “Schmähkritik” befasst:
“Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als „Schmähkritik“ qualifiziert werden.”
Schmähkritik liegt dann vor, wenn bei einer herabsetzenden Äußerung (z.B. offener Volksverhetzer) nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung und Herabsetzung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 2003, 1109, 1110).
Einem Amtsträger der Bundesregierung ist jede Äußerung, die als Schmähkritik qualifiziert werden kann, untersagt. Sie ist schlicht mit dem Anspruch an einen Amtsinhaber, die Würde seines Amtes und das Ansehen der Demokratie nicht vereinbar, denn die Mitglieder einer Regierung sollen der Theorie nach alle Bundesbürger vertreten, ein Anspruch, der kaum einzuhalten ist, wenn die Mitglieder der Bundesregierung Teile der Bevölkerung schmähen, diskreditieren und beleidigen.
Und wenn Heiko Maas mit seinen Namensbeiträgen in Zeitungen, in denen er gegen Pegida und Rechtsextremisten und Hassredner zu Felde zieht, auf des Messers Schneide, zwischen erlaubt und vom Bundesverfassungsgericht untersagt, tanzt, so hat Johanna Wanka sich eindeutig – kraft fehlender Virtuosität und vielleicht auch kraft fehlenden (Un-)Rechtsbewusstsein auf die Seite gestellt die das Bundesverfassungsgericht als no go area für Regierungsmitglieder ausgewiesen hat:
“Rote Karte für die AfD
Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015“Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.”
Die Aussagen, die auf der Seite des BMBF veröffentlicht wurden, die Ressourcen des BMBF in Anspruch nehmen und in den Worten des BVerfG die Autorität des Amtes beanspruchen (welche auch sonst?) verstoßen eindeutig gegen den Grundsatz der Neutralität von Amtsinhabern. Sie enthalten Schmähkritik und zielen darauf ab, die AfD mit wilden Behauptungen zu diskreditieren und Parteipolitik zu betreiben.
Denn: Es gibt keinerlei Beleg für einen kausalen Zusammenhang zwischen den Aussagen von Björn Höcke und anderer Sprecher der AfD und einer “Radikalisierung in der Gesellschaft”. Es gibt nicht einmal einen Beleg für eine “Radikalisierung in der Gesellschaft”. Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass Lutz Bachmann die Kriterien erfüllt, um als rechtsextrem bezeichnet zu werden und es gibt bislang keinerlei Verurteilung wegen Volksverhetzung von Bachmann (obwohl es eine Anklage gibt).
Weder obliegt es Frau Wanka ihr Amt für Parteipolitik zu missbrauchen noch den Grundsatz der Unschuldsvermutung vor Verurteilung zu beseitigen noch ist es ihre Aufgabe als Minister für Bildung und Forschung, Personen als Rechtsextreme und offene Volksverhetzer zu diffamieren (Es gibt nach wie vor einen Unterschied zwischen einer Anklage und einer Verurteilung).
Kurz: Frau Wanka ist für ihr Amt nicht geeignet.
Die Würde des Amtes “Bundesminister für Bildung und Forschung” wird durch Frau Wanka geschädigt. Entsprechend sollte sie schleunigst zurücktreten und das Amt für einen geeigneten Inhaber freimachen.
ScienceFiles ist ein Non-Profit-Blog. | Damit wir unser Angebot aufrechterhalten und vielleicht sogar ausbauen können, benötigen wir Ihre Unterstützung |
---|
durch eine Spende (via PayPal) | dadurch, dass Sie ScienceFiles-Clubmitglied werden | dadurch, dass sie ein T-Shirt erwerben |
---|---|---|
![]() |
![]() |
![]() |
Wissenschaft und Information verständlich und in Klartext.
Unterstützen Sie ScienceFiles
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXG1B21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Keine Überraschung. Seit wann scheren sich Mitglieder aktuellen Bundesregierung um geltendes Recht?
Sie machen ja auch nur die Gesetze, lesen sie aber nicht.
Und warum wird der Staatsanwalt nicht von sich aus tätig?
Gut Frage – haben Sie auch eine gute Antwort?
Vielleicht hilft das:
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45649/1.html
Neurotoxic, toll, danke! Das werde ich mir zusammen mit der unglaublich faustdicken Feiertagsrede von Joachim Gauck zum Jubel-Jubileum speichern.
Da Frau Wanka kein MdB oder MdL ist genießt sie keine Immunität.
Wenn sie wollen könnten sie Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft müsste theoretisch ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Die Antwort ist simpel: Staatsanwälte sind weisungsgebunden.
Gegen die Neutralitätspflicht von Amtsträgern hat meiner Meinung bereits Gerhard Schröder seinerzeit mit seinem Aufruf zum “Aufstand der Anständigen” verstoßen
Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass Lutz Bachmann die Kriterien erfüllt, um als rechtsextrem bezeichnet zu werden
Wären es “nur” die Politiker fände ich das persönlich nicht so schlimm. Aber in allen Talkshows und z.B. Presseclub etc. wird die ganze Bewegung an den rechtsextremen Rand gedrängt. Der Journalismus ist mittlerweile unterirdisch. Ich bin weder für Pegida noch gegen Flüchtlinge, finde es aber sehr gefährlich diese Bewegungen wie Pegida so zu missbrauchen. Das stärkt nur die echten Rechtsextremen und die Parteien dieser Gesinnung gewinnen zunehmend an Popularität. Das ist eine sehr bedenkliche Entwicklung.
“Kurz: Frau Wanka ist für ihr Amt nicht geeignet.” Ich korrigiere: Frau Wanka ist für KEIN Amt geeignet!
»Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass Lutz Bachmann die Kriterien erfüllt, um als rechtsextrem bezeichnet zu werden und es gibt bislang keinerlei Verurteilung wegen Volksverhetzung von Bachmann (obwohl es eine Anklage gibt).«
Existiert dazu eine Gegenklage gemäß § 145d Vortäuschen einer Straftat?
Denn Fakt ist doch, dass sich Geschichte durchaus wiederholen kann und somit das folgende, anonyme Zitat auf rp-online.de der linken bis linksfaschistischen Sprachverbrennungs- und Tabuisierungsszene zugeordnet werden muss. Und eine anerkennbare Mess- und Deutungsinstanz für Schrecken, Gräuel, … existiert nicht.
Hinzu kommt, dass Vergleiche nicht den Aussageanspruch erheben A = B, sondern mit Hinweis auf eine gefährlich große Schnittmenge etwas verdeutlichen und ans Licht holen wollen – auch tendenziell, wie das linke Lager weich-codiert und manipulativ gern zu formulieren pflegt – bevor A 100-prozentig gleich B ist und die Chance aus der Geschichte halbwegs vorbeugend zu lernen wieder verspielt wird. Oder irre ich mich?
Zitat: