Es wird Sie sicher freuen, dass das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsminsterium in Baden-Württemberg, also Kretschmann persönlich, ein Gutachten in Auftrag gegeben hat: mit dem drei Fragen geklärt werden sollen: Bestehen grundsätzliche Bedenken an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 und – falls nein – wie müsste die Anordnung einer allgemeinen Impfpflicht