Anklage und Verurteilung vor einem Strafgericht dient – nachzulesen in jedem Lehrbuch zur Einführung in die Kriminologie oder die Rechtswissenschaft – zwei Zwecken: SPEZIALprävention und GENERALprävention. Erstere soll dem Angeklagten, wie es in der entsprechenden Floskel heißt, die Folgen seines Handelns vor Augen führen und ihn von der Begehung weiterer Straftaten abhalten. Letztere soll potentielle