Vor einigen Tagen haben wir von Eltern berichtet, die für ihr Recht kämpfen, die eigenen Kinder zuhause unterrichten zu können. Die Verweigerung staatlicher Schulbildung ist im deutschen Land der Schulpflicht zunächst eine Ordnungswidrigkeit, kann zur Straftat, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist, mutieren und im Bürgerlichen Gesetzbuch mit einem Entzug des Sorgerechts für die Eltern enden.