„Mein Auftrag ist Kennedy 2.0“, so hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zum Weltverbrauchertag verkündet. Was klingt, wie ein Satz, der es nicht durch die Deutschprüfung in der Grundschule geschafft hätte, soll mediale Wirkung entfalten. John F. Kennedy, der praktischerweise seit nunmehr gut 49 Jahren ermordet ist, eignet sich durch seinen post-hum erworbenen Kultstatus ausgegezeichnet, um für die eigene Sache in Anspruch genommen zu werden. Nun hat Ilse Aigner nicht erklärt „Ick bin ein Börlinör“, nein, Ilse Aigner (vermutlich eher ihr Redenschreiber) hat John F. Kennedy als Begründer des Verbraucherschutzes entdeckt und auch gleich für die eigenen Zwecke einvernahmt. Damit nicht genug, Kennedy prä-1963 reicht nicht, es muss schon „Kennedy 2.0“ sein, denn wir leben im Zeitalter des World Wide Web, auch wenn John F. das nicht mehr miterleben kann.
„Kennedy 2.0“ soll es also sein: „Wir arbeiten an Kennedy 2.0. Wir müssen die Grundrechte der Verbraucher im Alltag immer wieder neu durchsetzen. Diese Grundrechte sind für uns Auftrag und Verpflichtung … Wer als Verbraucher den Durchblick behalten will, braucht Transparenz. Deshalb stärke ich als Ministerin die Verbraucherinformation, die Verbraucherbildung und die Verbraucherforschung. Kurz: Ich arbeite an Kennedy 2.0″. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für Ilse Aigner Kennedy 2.0 von „oben“ nach „unten“ verläuft, also von „ihr“ zum Verbraucher, dessen Grundrechte täglich aufs Neue von ihr durchgesetzt werden sollen (gegen wen eigentlich?).
Es wird Zeit, das „2.0“ näher zu betrachten. „2.0“ ist offensichtlich als Anspielung auf „Web 2.0“ als Modernisierung von „Kennedy“ gedacht: Die WWWisierung von Kennedy. „Kennedy 2.0“ soll zeigen, dass die Ministerin auf der Höhe der Zeit und der technischen Entwicklung ist und sich in allen Fragen des modernen WWW-Verbraucherschutzes ebenso auskennt, wie im mehr bodenständigen Gammelfleisch und Dioxin-Ei.
Doch weiß Frau Aigner wirklich, was sie mit dem Zusatz „2.0“ anstößt, in welche Tradition sie sich einreiht?
Web 2.0
„2.0“, der Zusatz zum Web, ist eine Idee von Tim O’Reilly. Nachdem der dot.com Bubble im Frühjahr 2000 geplatzt war [Betroffen davon waren vornehmlich Internet-basierte Unternehmen, deren Aktien am NASDAQ (National Association of Securities Dealers Automated Quotations, eine elektronische Börse) eingebrochen sind.], hat sich Tim O’Reilley gefragt, was ein (Internet-)Unternehmen, das den Absturz des NASDAQ überlebt hat, von einem Unternehmen unterscheidet, das in der Insolvenz verschwunden war. Als Antwort auf diese Frage, hat O’Reilley eine Reihe von Kriterien zusammengetragen, die die Technologie der erfolgreichen Internet-Unternehmen von der der erfolglosen Internet-Unternehmen unterschieden. Insgesamt sieben Erfolgskriterien sind es, die aus einem Unternehmen im Web, ein Unternehmen im Web 2.0 machen. Den Kern der Kritierien kann man wie folgt zusammenfassen:
Web 2.0 ist eine Plattform, deren Technologie von Unternehmen bereit gestellt wird.
Der „Content“ der Plattform wird von Nutzern bereitgestellt und bleibt weitgehend unkontrolliert.
Unternehmen sammeln den „Content“ und stellen ihn in welcher Form auch immer zur weiteren Verwendung bereit (Google z.B. in Form von Informationen und Werbemöglichkeiten).
Damit ist Web 2.0 ein interaktives Netzwerk, in dem die Technologie den Inhalt moderiert, nicht vorgibt.
Wollte Ilse Aigner „Kennedy 2.0“ auch dann, wenn Sie wüsste, wofür 2.0 steht?
Aigner sieht ihre Rolle darin, für die Verbraucher in die Bresche zu springen, sie zu bemuttern, zu schützen und ihre Grundrechte durchzusetzen (weil Verbraucher ohne Aigners Hilfe in der „Komplexität“ nicht nur des WWW untergehen würden). Das ist bestenfalls „Kennedy 0.5“, nicht „Kennedy 2.0“. Auch der ministeriale Kampf für mehr Transparenz, geht an einem Markt vorbei, dessen Hauptmerkmal darin besteht, dass der Handelsgegenstand von den Nutzern des Marktes unter Nutzung einer angebotenen Technologie hergestellt wird, also gerade nicht vorgegeben ist. Überhaupt zeigt sich die Politik und der Ansatz von Aigner als völlig veraltet, Verbraucherschutzministerium 0.5 nicht 2.0 eben! Insofern muss die Ministerin hier nachlegen, und da sie ja „Ministerin 2.0“ sein will, hier einige Vorschläge:
Transparenz 2.0: Ab sofort werden alle Entscheidungen, Subventionsempfänger, einfach alle vom Ministerium ausgegebenen Mittel aufgelistet und den Bürgern zur Verfügung gestellt. Transparenz 2.0 meint, deutsche Minister legen, angeschoben vom Verbraucherschutzministerium (2.0) detailliert offen, wofür genau sie die Steuergelder ihrer Bürger ausgeben, eine Offenheit, die vor allem beim BMFSFJ interessante Netzwerke offenbaren dürfte.
Transparenz 2.0 ist für den Titel „Verbraucherschützerministerin-2.0-Aigner“ nicht ausreichend. Es muss noch Responsivität 2.0 dazu kommen. Responsivität 2.0 ist das eigentlich innovative Element in Verbraucherschützerministerin-2.0-Aigner. Nicht mehr Politiker maßen sich an zu wissen, was für ihre Bürger das richtige ist, nein, Bürger schaffen eigenen „Content“, z.B. auf einer zentralen Plattform des Verbraucherschutzministeriums 2.0, auf dem Ideen und Vorschläge gesammelt werden und von denen die Ministerin und ihre Ministerialbeamten diejenigen umsetzen, die am häufigsten genannt werden. Eine Vorauswahl der genehmen Vorschläge, ein Herauspicken der Rosinen oder eine Zensur wie im Zukunftsdialog über Deutschland findet nicht statt. Und so werden Politiker zu denjenigen, die den Willen ihrer Bürger ausführen (was sie doch schon immer sein wollten). Entsprechend dürfen sie ab sofort damit aufhören, ihren Bürgern vorzugeben, was diese als „Bürgerwillen“ gefälligst auszubilden haben.
Wenn das klappt, darf Aigner das Projekt gerne auch „Aigner 2.0“ nennen!
Wen es interessiert, die „93 – Special Message to the Congress on Protecting the Consumer Interest“, mit der John F. Kennedy im März 1962 die Grundlagen dafür gelegt hat, im März 2012 von Ilse Aigner vereinnahmt zu werden, findet sich im American Presidency Project.
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