Krieg an deutschen Schulen: Ab sofort wird zurückge”mobbed”
Vor einigen Tagen hat mich Dr. Johannes C. Kerner u.a. auf einen Artikel in der Stuttgarter Zeitung aufmerksam gemacht, der mit “Verhör in der Schule endet beim Kinderarzt” überschrieben war und dem ich die folgenden Absätze entnommen habe:
Es war ein einschneidendes Erlebnis für den zwölfjährigen Leon Berger (Name geändert). Der Gymnasiast wurde ohne Begründung aus dem Unterricht geholt und musste in der Aula eine Stunde alleine warten. Dann kam er in einen fensterlosen Besprechungsraum, wo ihm seine Klassenlehrerin und zwei ihm unbekannte Lehrer sein Sündenregister vorhielten. Mehrfach, erfuhr der Sechstklässler, habe er durch sein Verhalten die Klassengemeinschaft gestört. Mal habe er von „coolen“ und „uncoolen“ Kameraden gesprochen, mal einen Mitschüler wegen dessen Unkenntnis über Markenkleidung beschimpft, mal sämtliche Regeln für den Klassenrat boykottiert. Wenn das nicht besser werde, drohten die Lehrer, müsse er die Klasse wechseln.
Fast vierzig Minuten dauerte das „Verhör“ in der von innen abgeschlossenen Kammer. Dann wurde dem inzwischen weinenden Jungen ein Vertrag vorgelegt, mit dem er sich fortan zum Wohlverhalten gegenüber seinen Mitschülern verpflichten sollte. Bei den von den Vorfällen Betroffenen sei zudem eine Entschuldigung fällig. Zeige sich bei den Verhaltenskontrollen in den nächsten Monaten – sieben Termine dafür waren bereits fixiert – keine Änderung, erfolge die Versetzung in eine andere Klasse und „gegebenenfalls weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“. Nachdem Leon das Papier fünffach unterschrieben hatte, durfte er zurück in den Unterricht und musste bei der Klassenlehrerin noch am gleichen Tag ein Diktat mitschreiben.
Die Situationsbeschreibung erinnert an ein Militärtribunal, aber selbst vor einem Militärtribunal dürfen sich Angeklagte verteidigen, also trifft der Vergleich nicht zu. Die Verhörsituation, die in der Stuttgarter Zeitung beschrieben wurde, findet sich vermutlich eher in totalen Institutionen wie sie der CIA betreibt oder wie sie NKWD und Gestapo betrieben haben. Entsprechend überrascht ist man, wenn sich langsam die Einsicht setzt, dass die beschriebene Verhörsituation an einem baden-württembergischen Gymnasium stattgefunden hat und dass das Ziel des Verhörs, wie sich im weiteren Verlauf des Beitrags herauskristallisiert, darin bestand, die offensichtlich nicht vorhandene Autorität der Klassenlehrerin über eine schwierige Klasse durch Einschüchterung eines Schülers herzustellen, der von eben dieser Klassenlehrerin als “tonangebend” eingestuft wurde. Der “tonangebende” Junge ist zum “Tatzeitpunkt” 12 Jahre alt gewesen. Die Klassenlehrerin hat es also nicht geschafft, Autorität in einer 6. Klasse, Autorität gegenüber 12jährigen herzustellen. Das an sich mag nicht verwunderlich sein, dass die Autorität aber durch Methoden des “Schüler-Mobbings” hergestellt werden soll, ist verwunderlich. Noch verwunderlicher ist, dass diese Form des Schüler-Mobbings eine, wie das Stuttgarter Regierungspräsidium kund tut, “wissenschaftlich abgesicherte” Methode darstellt, um Mobbing unter Schülern zu bekämpfen und dass diese Form der Bekämpfung des Schüler-Mobbings sogar einen Namen hat: Farsta Methode.
Da es mich schon erstaunt hat, zu hören, dass die beschriebene Farsta Methode wissenschaftlich abgesichert sein soll, habe ich mich auf die Suche gemacht, um die entsprechenden Studien zu finden und auf deren Basis das Ausmaß der “wissenschaftlichen Sicherung” bestimmen zu können. Das Ergebnis ist – wie so oft, wenn Pädagogen in Deutschland einen Hype entwickeln – mehr als ernüchternd. International betrachtet, ist die Farsta-Methode, die aus Schweden kommt und von einem Lehrer names Karl Ljungström entwickelt wurde, ein Exot. Es finden sich kaum wissenschaftliche Publikationen, die sich mit der Methode beschäftigen, und die, die sich finden, haben den folgenden Tenor gemeinsam:
An extensive critique of the Farsta method …, was presented in the Swedish … Teacher’s Journal … with a rebuttal by Ljungström (1994). In spite of these controversies and the lack of scientific evidence of their effectiveness, these methods have been used in many Swedish schools” (Olweus, 1999, S.23, Hervorhebung durch mich).”
Neither the Österholm model, Farsta method or … has been evaluated to my knowledge. Indeed, all forms of empirical study on the violence and bullying problem are something of a rarity in Sweden” (Svensson, 2012, Kindle Version).
“… the Swedish report describes the lack of independent evaluation of the Farsta method …”(Smith, 2004, S.142).
Man kann es als gesichert ansehen, dass es bislang keinerlei empirische Prüfung dahingehend gegeben hat, ob die Farsta Methode zu den gewünschten Ergebnissen, nämlich der Beseitigung von Mobbing unter Schülern führt, und man kann insbesondere davon ausgehen, dass negative Folgen, die die Methode bei den ihr unterzogenen Schülern produzieren könnte, bislang nicht untersucht wurden. Dennoch behauptet das Stuttgarter Regierungspräsidium, die Methode sei wissenschaftlich abgesichert, so dass sich die Frage stellt, wie die dort Verantwortlichen zu dieser den empirischen Tatsachen widersprechenden Einschätzung kommen. Die Antwort, die mir bei solchen Fragen immer einfällt ist: Die entsprechenden Personen haben keine Ahnung, was man unter einer wissenschaftlichen Absicherung versteht und benutzen derartige Begriffe, weil sie ein Buch kennen oder von einem Buch gehört haben, in dem die Farsta Methode beschrieben ist und von dem sie der Ansicht sind, es sei Wissenschaftlich und wenn etwas, wie die Farsta Methode in einem Buch steht, das den Anschein erweckt, es sei wissenschaftlich, dann muss die Methode wissenschaftlich abgesichert sein.
Tatsächlich ist es interessant nachzuvollziehen, wie diese Methode, die außerhalb von Schweden so gut wie unbekannt ist, nach Deutschland gelangt ist. Da die originale Beschreibung der Methode nur in schwedischer Sprache vorliegt, engt sich der Kreis der Verdächtigen auf Personen ein, die das Folgende lesen können (immer vorausgesetzt, das Original spielt für den deutschen Ableger der Farsta Methode eine irgendwie geartete Rolle):
Ljungström, Karl (1990). Mobbaus koulussa. Käsikirja mobbaukesta ja sen selvittämisestä Farsta-menetelmällä. Kauniainen, Finland: Jessica Lerche.
Die wahrscheinlichste Quellen, über die die Farsta Methode nach Deutschland eingesickert ist, sind das Anti-Mobbing Buch von Mustafa Jannan, das im Jahre 2008 bei Beltz in Weinheim erschienen ist und das 2002 beim AOL-Verlag in Lichtenau erschienene Buch “Schülermobbing, tun wir was dagegen” von Horst Kasper. Beide Bücher finden sich als Quelle in den einschlägigen Publikationen, denen insbesondere die Verbreitung dieser bemerkenswerten Methode zu verdanken ist. Am wichtigsten hier dürfte die Berlin-Brandenburger Anti-Mobbing Fibel sein, der eine detaillierte Beschreibung dessen, was in Deutschland als Farsta Methode angekommen ist, entnommen werden kann.
Demnach besteht die Farsta-Methode aus vier Schritten, die damit beginnen, dass mit dem vermeintlichen Mobbing-Opfer gesprochen wird und Informationen über das Mobbing gesammelt werden. Im zweiten Schritt wird ein Lehrertribunal zusammengestellt, das im dritten Schritt den/die Schüler, die/der als “Täter” ermittelt wurden, (nacheinander) aus dem Unterricht holt und mit ihren vermeintlichen Untaten konfrontiert. Der vierte Schritt besteht aus dem Hinweis: “Freuen Sie sich, wenn es geklappt hat und machen Sie im Kollegium Reklame für die Methode!” Doch zurück zu Schritt 3: Das Verhör. Das Verhör des vermeintlichen Täters findet entlang eines vorgegebenen “Gesprächsbogens” statt (siehe Abbildung). Beim Blick auf diesen Gesprächsbogen haben mir insbesondere die folgenden drei Dinge einen kalten Schauer über den Rücken gejagd:
Der vermeintliche Täter sieht sich einem Tribunal von mehreren Erwachsenen gegenüber und in einer pseudo-Gerichtssituation, die genutzt werden soll, um ihn einzuschüchtern. Autorität wird hergestellt, indem mehrere Erwachsene eine gemeinsam Druck ausüben.
Die gemeinsame Autorität wird verbal unmissverständlich und explizit ohne die Gelegenheit des vermeintlichen Täters, sich zu verteidigen, ausgeübt. Es erfolgt ein Willens-Diktat, dem sich der einzelne Schüler zu unterwerfen hat. Er ist völlig machtlos, unterlegen und kann sich gegen die Erwachsenen, die auf ihn einreden, nicht wehren.
Nachdem sich der vermeintliche Täter bereit erklärt hat, schriftlich Besserung zu erklären, wird ihm bekannt gemacht, dass er für die nächsten Wochen unter Beobachtung stehen wird.
Hier findet sich Freiheitsberaubung, es findet sich eine explizite Degradierungsstrategie, es finden sich Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des vermeintlichen Täters, die man nicht anders als als Entmündigung bezeichnen kann. Hinzu kommt, dass die gesamte Anklage, die gegen den vermeintlichen Täter erhoben wird, auf den Recherchen des Lehrertribunals und den Aussagen des vermeintlichen Opfers basieren. Da dem vermeintlichen Täter keinerlei Gelegenheit gegeben wird, zu den Vorwürfen anders als durch ein Geständnis Stellung zu nehmen, kann eine Falschbeschuldigung im Rahmen der Farsta-Methode nicht entdeckt werden, eine Tatsache, der mit einem lapidaren Satz im Gesprächsbogen Rechnung getragen wird: “Wenn du es (den Vorwurf nennen) nicht getan/gesagt hast, erwarten wir, dass du es “weiterhin” nicht tust” – auch eine Methode, sich dieser lästigen Angewohnheit, die Unschuld bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, zu entledigen.
Um diese Form der Freiheitsberaubung und des Eingriffes in die Persönlichkeitsrechte von Schülern richtig würdigen zu können, muss man wissen, dass es sich bei dem, was hier unter Mobbing verstanden wird, nicht etwa um handgreifliche Auseinandersetzungen handelt, sondern um verbale Auseinandersetzungen, die in einer Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung u.a. wie folgt erhoben werden:
Ich wurde beleidigt.
Ich wurde beschimpft.
Ich wurde ausgelacht oder nachgemacht.
Ich wurde zu Unrecht wiederholt kritisiert.
Ich wurde mit Worten bedroht.
Mitschüler … haben sich über etwas Persönliches (Nase, Frisur, Kleidung, Herkunft, Körperformen) lustig gemacht.
Mitschüler … haben Gerüchte und Unwahrheiten über mich erzählt.
Mitschüler … haben mich ständig unterbrochen oder haben mich daran gehindert, anderen etwas mitzuteilen.
Dieser Operationalisierung unterliegt eine Definition dessen, was “Mobbing” sein soll, die Leymann (1993, S.21) wie folgt gegeben hat:
“Der Begriff Mobbing beschreibt negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen, und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen”.
Wir haben es also mit verbalen Auseinandersetzungen zu tun. Um diese verbalen Auseinandersetzungen zu unterbinden und nicht zuletzt, wie das in der Stuttgarter Zeitung beschriebene Beispiel zeigt, um die nicht vorhandene Autorität einer Klassenlehrerin herzustellen, wird die Farsta-Methode angewendet, werden Schüler von einem Lehrertribunal gemobbed. Denn, wie die Bundeszentrale für Politische Bildung schreibt, liegt Mobbing dann vor, wenn infolge verbaler Gewalt Schüler zu Schaden kommen, “wobei die psychischen Schäden bei den Opfern sehr erheblich sein können”. Der dem Farsta Tribunal unterzogene Junge ist während des Verhörs in Tränen ausgebrochen, bekam von seinem Kinderarzt einen psychischen Ausnahmezustand bescheinigt, hatte Schlafstörungen, Angst vor der Schule. Angesichts dieser Folgen, muss man die Farsta-Methode nach den offiziellen Kriterien, wie sie z.B. die Bundeszentrale für politische Bildung darlegt, als Mobbing-Methode und die Lehrer, die sie anwenden, als Mobber bezeichnen.
Diese neueste Entwicklung, die Lehrer in ihrer Verzweiflung über ihre eigene Unfähigkeit, Ordnung an ihren Schulen oder in ihren Klassen herzustellen, zu drastischen Maßnahmen greifen sieht, die Mobbing von Schülern durch Lehrer zur angeblich “wissenschaftlich abgesicherten” Methode werden sieht, wirft ein eher erschreckendes Bild auf die Zustände in deutschen Schulen und zeigt, dass die Untersuchung der Gewalt an Schulen, die sich nur auf Schüler konzentriert, viel zu kurz greift. Es wird Zeit, die von Lehrer-Tribunalen ausgehende Gewalt zu untersuchen, wobei sich jedoch die Frage stellt, ob eine derartige wissenschafliche Untersuchung durch die Schulbehörde unterstützt und genehmigt würde. Daran habe ich erhebliche Zweifel.
Literatur
Leymann, Heinz (1993). Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.
Olweus, Dan (1999). Sweden. In: Smith, P.K., Morita, Y. Janger-Tas, J., Olweus, D., Catalaner, R. & Slee, P. (eds.). The Nature of School Bullying. A Cross-National Perspective. London: Routledge, pp.7-27.
Smith, Peter K. (2004). Violence in Schools. A European Perspective. In: OECD (ed.). Lessons in Danger: School Safety and Security. Paris: OECD, pp.136-146.
Svensson, Robert (2012). Tackling Violence in Schools: A Report from Sweden. In: Smith, Peter K. (ed.). Violence in Schools – the Response in Europe. Abingdon: Routledge (Kindle Version).
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Christoph Lentze, Klasse 6b, hat in der letzten Zeit mehrfach gegen die gemeinsamen Regeln des Umgangs miteinander, gegen die Schulordnung und gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Er hat Mitschülerinnen mehrfach massiv mit Vokabeln aus der Fäkalsprache und mit sexistischen Äußerungen beleidigt. Zudem hat Christoph eine Schülerin unsittlich im Genitalbereich angefaßt, eine andere mehrfach am Gesäß.
Im Gespräch am am 17.02.2011 hat Christoph im Beisein der Klassenlehrerin und der Gleichstellungsbeauftragten diese Verfehlungen teilweise eingestanden.
Zur Aufrechterhaltung der ordnung in der Schule sieht sich die Schule zur Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gezwungen.
Gemäß § 53 Schulgesetz NRW überweise ich Christoph ab sofort in die paralle Klasse 6a und erteile ihm einen schriftlichen Verweis.”
Seinen Angaben nach handelte es sich um Falschbeschuldigungen. Ich bin geneigt, ihm zu glauben, weil ich gewisse Ereignisse auf dem Gymnasium, wo er früher war, z.T. mitgekriegt habe. Lassen wir es offen. Übrigens muß er regelmäßig einen Psychologen konsultieren und wurde trotz hoher Intelligenz (angeblich IQ 141) als “seelisch behindert” eingestuft. Auf mich hatte er seelisch immer einen völlig gesunden Eindruck gemacht.
Lieber “Wissenschaftler”, genau so wie abgebildet sah der Raum aus! Und genau so, wie es in der Zeitung steht ist es gewesen (Zeitungen eignen sich hervorragend für wissenschaftliches Recherchieren). Und durch diese Informationen aus der wissenschaftlichen Quelle “Zeitung” kann man auch wissenschaftlich auf Gestapo und CIA schließen. Eigentlich war es noch viel, viel schlimmer, nur gut, dass wir nicht alles wissen.
Achso, ich wollte noch fragen, wie bezeichnet man eigentlich die Methode “klare Ansage des Schulleiters, der mit einem Schüler eine Zielvereinbarung festsetzt?” Ich würde sagen, das ist Kreuzigung! Nur blöd, dass es über diese Methode keine wissenschaftlichen Studien gibt.
ich würde dieses post ja ernst nehmen und es beantworten, aber leider haben Sie nicht ein einziges Argument gemacht, außer dass Sie die Authentizität einer Quelle in Frage stellen, die Inhalte transportiert, die Ihnen offensichtlich nicht passen. Aber da Sie uns aus Tübingen schreiben und vielleicht sogar Genaueres über die nämlichen Vorgängen an einem Gymnasium im Stuttgarter Raum wissen, schlage ich Ihnen vor, Sie teilen Ihr Wissen mit uns. Was den Raum angeht, so ist er meine Adaption, von der ich nirgends behaupte, sie sei mit dem Raum identisch, in dem der Schüler festgesetzt wurde. Da Sie diese Assoziation dennoch haben und auch wissen, dass der Raum nicht dem Raum entspricht, in dem der Schüler festgesetzt wurde, schlage ich vor, dass Sie einerseits Ihren Mut zusammen nehmen und sich namentlich zu erkennen geben und andererseits ihr vorhandenes Wissen mit uns teilen. Die Glaubwürdigkeit einer Quelle, “Wissenschaftler” beurteilt man anhand der Übereinstimmung der Informationen mit der Realität und bislang habe ich noch nichts gehört, was in Zweifel ziehen würde, was in der Stuttgarter Zeitung steht. Im Gegenteil, dass Behörden sich erst einmal auf “taub” stellen und erst auf Druck von Dritten reagieren, halte ich für überaus glaubwürdig.
Im Übrigen ist der post, auf den Sie sich beziehen und der in diesem blog, das wie Sie richtig bemerkt haben, ja ein Wissenschaftsblog ist, der Frage gewidmet, wie wissenschaftlich fundiert, die Farsta-Methode, von der immerhin das Regierungspräsidium Stuttgart behauptet, dass sie es sein soll, tatsächlich ist. Das Ergebnis ist erschütternd, aber das kann man natürlich erst würdigen, wenn man seine affektiven Aufgeregtheiten, die z.B. von Bildern ausgelöst werden, überwunden hat.
Damit wir in Zukunft, was Wissenschaft angeht, nicht aneinander vorbeireden, empfehle ich Ihnen die Lektüre unseres Grundsatzsprogramms.
Guten Tag Herr Klein,
ich sehe zwischen dieser “Farsta-Methode” und den allgemeinen Empfehlungen in Unternehmen in Bezug auf Mobbing einen Zusammenhang. Ich möchte mich erinnern, dass ich vor Jahren in einem Mediationskurs genau diese Schritte gehört hatte (Ich weiss, es gibt hier sehr viele Varianten). Kann es also sein, dass die Farsta-Methode ledigliche eine Übertragung oder Modifikation bereits bestehender Lösungsmuster bei einer Konfliktbewältigung ist?
Da ich mich seither nicht mehr mit Wirtschaftsmediation befasst habe, ist es für mich nicht möglich dies angemessen zu beurteilen – vielleicht wissen Sie etwas darüber oder haben eine Einschätzung zu etwaigen Parallelen (die ich eben vermute).
Ich fühle mich mehr als unangenehm an alte DDR-Zeiten erinnert. Dort gab es das auch, wenn auch weniger hochtrabend moralisch verbrämt. Aber die dahinter steckenden Sozialtechniken habe ich zu kosten bekommen und sie haben mir als Jugendlichen von 16, 17 noch erheblich das Gruseln beizubringen vermocht. Nicht auszudenken, wie da ein 12-jähriger darauf reagieren muss. Es ist wirklich seltsam, dass die in dieser “Methode” vollzogene Machtausübung deren Anwendern so unklar ist. Das geht los mit der Überzahl der Erwachsenen, mit denen man konfrontiert wird. Die Sturheit, mit der auf dem Vorwurf beharrt wird, und die Androhung harter Konsequenzen, alles das erfolgt aus einer Position massiver Überlegenheit, also in einer Herrschaftssituation. Also dieser Leitfaden ist der reinste Horror.
Sprachlich gibt es in dem Leitfaden eine Merkwürdigkeit:
“Wir verzichten auf Einsicht und fordern die Umkehr ein. Wir ‘schenken’ somit den Vorwurf und fordern zur Kooperation auf.”
Der zweite Satz ist einfach grammatikalisch verunglückt. Wer schenkt WEM was? Kann man einen Vorwurf verschenken an jemanden? Das bleibt unklar. Aus dem Kontext entnehme ich, dass man nicht auf den Tatvorwurf des Mobbens insistieren wolle. Man “schenkt sich” den Vorwurf. Es ist etwas seltsam, dass hier ein eher verunklarendes Idiom verwendet wird.
Der erste von mir zitierte Satz ist widersprüchlich, in meinen Augen. Man verzichtet auf Einsicht, also auf irgendwelche Geständnisse des vermeintlichen Mobbers. Aber man fordert von ihm “Umkehr”. Er soll also etwas anders machen als bisher. Auch wenn der “Täter” gar nichts eingestanden hat, also gar keinen Fehler einräumte. Und auch, wenn die Lehrer so tun, als würden sie nicht mehr länger auf ihren Tatvorwurf bestehen. Scheinliberal räumen sie ein: “Wir waren nicht dabei”. So behaupten sie, der “Täter” könnte eventuell doch unschuldig sein. Aber er soll auf jeden Fall “umkehren”, folglich muss er schuldig sein in den Augen der Lehrer. Zugleich enthüllt diese Forderung auch, dass dieses “wir lassen diese Vorwürfe jetzt mal ruhen” -Ding nur eine Fassade ist, Blendwerk.
Ich denke es wird deutlich, wenn man den “Gesprächsbogen” betrachtet, dass das Ziel dieser “Farsta-Methode” in Einschüchterung vermeintlicher Täter besteht, wobei die Frage, ob ein vermeintlicher Täter vielleicht doch unschuldig ist, gar nicht zur Debatte steht. Die ganze Methode ist Umsetzung einer klassischen Degradierungsstrategie und insofern ist es schon verwunderlich, welche psychischen Schäden auch bei Unschuldigen in Kauf genommen werden, um dem Verdacht auf “mobbing”, also psychische Schäden bei vermeintlichen Opfern zu begegnen.
“dass das Ziel dieser “Farsta-Methode” in Einschüchterung vermeintlicher Täter besteht” Es ist in meinen Augen sogar noch schlimmer. Wenn es allein (was natürlich problematisch genug ist) um die Einschüchterung eines Schülers durch die Konfrontation mit einer Versammlung sämtlicher Lehrer ginge, dann könnte man auf das traditionelle Mittel einer pädagogischen Konferenz zurückgreifen. Bei der allerdings müssen die Eltern des Schülers dabei sein können (sie müssen daher auch frühzeitig eingeladen werden, und die Konferenz muss zu einer entsprechenden Tageszeit stattfinden), zudem Eltern- und Schülervertreter. Selbst bei einer solchen Konferenz muss also darauf geachtet werden, dass der Schüler nicht allein steht, dass er potenziell Unterstützung hat und dass die Meinung der Lehrkräfte auch relativiert werden kann.
Bei der Farsta-Methode geht es offenbar vor allem darum, dem Schüler zu signalisieren, dass er an der Schule rechtlos ist – insofern ist sie tatsächlich eher selbst eine Mobbing-Methode als eine Methode, um mit Mobbing umzugehen.
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Die Vormünderin meines Sohnes (uns Eltern war durch Richterin Anne Habermann, Bonn, gleichzeitig begründungslos das Sorgerecht entzogen worden) erhielt dazu folgendes Schreiben:
Christoph Lentze, Klasse 6b, hat in der letzten Zeit mehrfach gegen die gemeinsamen Regeln des Umgangs miteinander, gegen die Schulordnung und gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Er hat Mitschülerinnen mehrfach massiv mit Vokabeln aus der Fäkalsprache und mit sexistischen Äußerungen beleidigt. Zudem hat Christoph eine Schülerin unsittlich im Genitalbereich angefaßt, eine andere mehrfach am Gesäß.
Im Gespräch am am 17.02.2011 hat Christoph im Beisein der Klassenlehrerin und der Gleichstellungsbeauftragten diese Verfehlungen teilweise eingestanden.
Zur Aufrechterhaltung der ordnung in der Schule sieht sich die Schule zur Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gezwungen.
Gemäß § 53 Schulgesetz NRW überweise ich Christoph ab sofort in die paralle Klasse 6a und erteile ihm einen schriftlichen Verweis.”
Seinen Angaben nach handelte es sich um Falschbeschuldigungen. Ich bin geneigt, ihm zu glauben, weil ich gewisse Ereignisse auf dem Gymnasium, wo er früher war, z.T. mitgekriegt habe. Lassen wir es offen. Übrigens muß er regelmäßig einen Psychologen konsultieren und wurde trotz hoher Intelligenz (angeblich IQ 141) als “seelisch behindert” eingestuft. Auf mich hatte er seelisch immer einen völlig gesunden Eindruck gemacht.
Ich habe das betreffende Gymnasium besucht. Es befindet sich oben links (von rechts aus gesehen).
Lieber “Wissenschaftler”, genau so wie abgebildet sah der Raum aus! Und genau so, wie es in der Zeitung steht ist es gewesen (Zeitungen eignen sich hervorragend für wissenschaftliches Recherchieren). Und durch diese Informationen aus der wissenschaftlichen Quelle “Zeitung” kann man auch wissenschaftlich auf Gestapo und CIA schließen. Eigentlich war es noch viel, viel schlimmer, nur gut, dass wir nicht alles wissen.
Achso, ich wollte noch fragen, wie bezeichnet man eigentlich die Methode “klare Ansage des Schulleiters, der mit einem Schüler eine Zielvereinbarung festsetzt?” Ich würde sagen, das ist Kreuzigung! Nur blöd, dass es über diese Methode keine wissenschaftlichen Studien gibt.
Lieber “Wissenschaftler”,
ich würde dieses post ja ernst nehmen und es beantworten, aber leider haben Sie nicht ein einziges Argument gemacht, außer dass Sie die Authentizität einer Quelle in Frage stellen, die Inhalte transportiert, die Ihnen offensichtlich nicht passen. Aber da Sie uns aus Tübingen schreiben und vielleicht sogar Genaueres über die nämlichen Vorgängen an einem Gymnasium im Stuttgarter Raum wissen, schlage ich Ihnen vor, Sie teilen Ihr Wissen mit uns. Was den Raum angeht, so ist er meine Adaption, von der ich nirgends behaupte, sie sei mit dem Raum identisch, in dem der Schüler festgesetzt wurde. Da Sie diese Assoziation dennoch haben und auch wissen, dass der Raum nicht dem Raum entspricht, in dem der Schüler festgesetzt wurde, schlage ich vor, dass Sie einerseits Ihren Mut zusammen nehmen und sich namentlich zu erkennen geben und andererseits ihr vorhandenes Wissen mit uns teilen. Die Glaubwürdigkeit einer Quelle, “Wissenschaftler” beurteilt man anhand der Übereinstimmung der Informationen mit der Realität und bislang habe ich noch nichts gehört, was in Zweifel ziehen würde, was in der Stuttgarter Zeitung steht. Im Gegenteil, dass Behörden sich erst einmal auf “taub” stellen und erst auf Druck von Dritten reagieren, halte ich für überaus glaubwürdig.
Im Übrigen ist der post, auf den Sie sich beziehen und der in diesem blog, das wie Sie richtig bemerkt haben, ja ein Wissenschaftsblog ist, der Frage gewidmet, wie wissenschaftlich fundiert, die Farsta-Methode, von der immerhin das Regierungspräsidium Stuttgart behauptet, dass sie es sein soll, tatsächlich ist. Das Ergebnis ist erschütternd, aber das kann man natürlich erst würdigen, wenn man seine affektiven Aufgeregtheiten, die z.B. von Bildern ausgelöst werden, überwunden hat.
Damit wir in Zukunft, was Wissenschaft angeht, nicht aneinander vorbeireden, empfehle ich Ihnen die Lektüre unseres Grundsatzsprogramms.
Guten Tag Herr Klein,
ich sehe zwischen dieser “Farsta-Methode” und den allgemeinen Empfehlungen in Unternehmen in Bezug auf Mobbing einen Zusammenhang. Ich möchte mich erinnern, dass ich vor Jahren in einem Mediationskurs genau diese Schritte gehört hatte (Ich weiss, es gibt hier sehr viele Varianten). Kann es also sein, dass die Farsta-Methode ledigliche eine Übertragung oder Modifikation bereits bestehender Lösungsmuster bei einer Konfliktbewältigung ist?
Da ich mich seither nicht mehr mit Wirtschaftsmediation befasst habe, ist es für mich nicht möglich dies angemessen zu beurteilen – vielleicht wissen Sie etwas darüber oder haben eine Einschätzung zu etwaigen Parallelen (die ich eben vermute).
Ich fühle mich mehr als unangenehm an alte DDR-Zeiten erinnert. Dort gab es das auch, wenn auch weniger hochtrabend moralisch verbrämt. Aber die dahinter steckenden Sozialtechniken habe ich zu kosten bekommen und sie haben mir als Jugendlichen von 16, 17 noch erheblich das Gruseln beizubringen vermocht. Nicht auszudenken, wie da ein 12-jähriger darauf reagieren muss. Es ist wirklich seltsam, dass die in dieser “Methode” vollzogene Machtausübung deren Anwendern so unklar ist. Das geht los mit der Überzahl der Erwachsenen, mit denen man konfrontiert wird. Die Sturheit, mit der auf dem Vorwurf beharrt wird, und die Androhung harter Konsequenzen, alles das erfolgt aus einer Position massiver Überlegenheit, also in einer Herrschaftssituation. Also dieser Leitfaden ist der reinste Horror.
Sprachlich gibt es in dem Leitfaden eine Merkwürdigkeit:
“Wir verzichten auf Einsicht und fordern die Umkehr ein. Wir ‘schenken’ somit den Vorwurf und fordern zur Kooperation auf.”
Der zweite Satz ist einfach grammatikalisch verunglückt. Wer schenkt WEM was? Kann man einen Vorwurf verschenken an jemanden? Das bleibt unklar. Aus dem Kontext entnehme ich, dass man nicht auf den Tatvorwurf des Mobbens insistieren wolle. Man “schenkt sich” den Vorwurf. Es ist etwas seltsam, dass hier ein eher verunklarendes Idiom verwendet wird.
Der erste von mir zitierte Satz ist widersprüchlich, in meinen Augen. Man verzichtet auf Einsicht, also auf irgendwelche Geständnisse des vermeintlichen Mobbers. Aber man fordert von ihm “Umkehr”. Er soll also etwas anders machen als bisher. Auch wenn der “Täter” gar nichts eingestanden hat, also gar keinen Fehler einräumte. Und auch, wenn die Lehrer so tun, als würden sie nicht mehr länger auf ihren Tatvorwurf bestehen. Scheinliberal räumen sie ein: “Wir waren nicht dabei”. So behaupten sie, der “Täter” könnte eventuell doch unschuldig sein. Aber er soll auf jeden Fall “umkehren”, folglich muss er schuldig sein in den Augen der Lehrer. Zugleich enthüllt diese Forderung auch, dass dieses “wir lassen diese Vorwürfe jetzt mal ruhen” -Ding nur eine Fassade ist, Blendwerk.
Ich denke es wird deutlich, wenn man den “Gesprächsbogen” betrachtet, dass das Ziel dieser “Farsta-Methode” in Einschüchterung vermeintlicher Täter besteht, wobei die Frage, ob ein vermeintlicher Täter vielleicht doch unschuldig ist, gar nicht zur Debatte steht. Die ganze Methode ist Umsetzung einer klassischen Degradierungsstrategie und insofern ist es schon verwunderlich, welche psychischen Schäden auch bei Unschuldigen in Kauf genommen werden, um dem Verdacht auf “mobbing”, also psychische Schäden bei vermeintlichen Opfern zu begegnen.
“dass das Ziel dieser “Farsta-Methode” in Einschüchterung vermeintlicher Täter besteht” Es ist in meinen Augen sogar noch schlimmer. Wenn es allein (was natürlich problematisch genug ist) um die Einschüchterung eines Schülers durch die Konfrontation mit einer Versammlung sämtlicher Lehrer ginge, dann könnte man auf das traditionelle Mittel einer pädagogischen Konferenz zurückgreifen. Bei der allerdings müssen die Eltern des Schülers dabei sein können (sie müssen daher auch frühzeitig eingeladen werden, und die Konferenz muss zu einer entsprechenden Tageszeit stattfinden), zudem Eltern- und Schülervertreter. Selbst bei einer solchen Konferenz muss also darauf geachtet werden, dass der Schüler nicht allein steht, dass er potenziell Unterstützung hat und dass die Meinung der Lehrkräfte auch relativiert werden kann.
Bei der Farsta-Methode geht es offenbar vor allem darum, dem Schüler zu signalisieren, dass er an der Schule rechtlos ist – insofern ist sie tatsächlich eher selbst eine Mobbing-Methode als eine Methode, um mit Mobbing umzugehen.
An dieser Schule wirds auch bald knallen-nur eine Frage der Zeit.(und ich meine Schüsse) Und dann hält sich mein mitleid in grenzen.
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