Verbot von Kinderarbeit: Aktionismus mit perversen Effekten

Viele Menschen, die es sich auf die Fahnen geschrieben haben, Unrecht, Ungleichheit, Un[passendes Nomen einsetzen] zu bekämpfen, haben ein Dimensionalitätsproblem: Sie sind so beseelt von ihrer Gutheit, dass sie sich nicht vorstellen können, dass Ihre Gutheit negative Effekte produziert, perverse Effekte, wie Sozialwissenschaftler sagen.

Dabei sind die negativen Effekte selbst bester Absichten lange bekannt, ausführlich beschrieben z.B. von Dietrich Dörner in seiner “Logik des Misslingens”.

Logik des MisslingensIm Tanaland, dem virtuellen Staat, den mit diktatorischer Vollmacht ausgestattete Versuchspersonen am Computer regieren konnten, sollten diese Versuchspersonen für das Wohlergehen der in Tanaland lebenden Bewohner sorgen. Alle Versuchspersonen waren voll über die Situation im Tanaland und mögliche und alternative Maßnahmen zur Verbesserung informiert und voller guter Vorsätze und haben unmittelbar die Versorgungslage verbessert: “Bei unserer durchschnittlichen Versuchsperson”, so schreibt Dörner, “kam es etwa im 88. Monat zu einer nicht mehr auffangbaren Hungerkatastrophe … Es war das Übliche: anstehende Probleme (hier: der Nahrungsmittelversorgung und der Gesundheitsfürsorge) wurden gelöst, ohne dass dabei die durch die neuen Problemlösungen entstandenen Fernwirkungen und damit die neuen Probleme, die durch die Problemlösungen erzeugt wurden, gesehen wurden. … “(26)

Die eindimensionale Gutheit, mit der viele Wohltäter der Menschheit ausgestattet zu sein scheinen, führt dazu, dass sie sich nicht vorstellen können, dass von einer “guten” Handlung negative Handlungsfolgen zu erwarten sind, dass Verbote und Rechte zu Konsequenzen führen, die der Absicht, mit der sie eingeführt wurden, zuwiderlaufen.

Nehmen wir zum Beispiel das weltweite Hub des Guten, die Unicef und ihren “Kampf” gegen Kinderarbeit:

younicef“Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen. Sie haben aber auch das Recht zu spielen und sich zu erholen. Das heißt aber nicht, dass Kinder nach der Schule keinen Finger mehr krumm machen müssen. Natürlich dürfen – und sollen – sie zu Hause mithelfen. Wenn sie 14 Jahre alt sind, können sie bis zu drei Stunden täglich im Familienbetrieb mitarbeiten oder mit Erlaubnis der Eltern auch für Geld “jobben”. Die Arbeit muss jedoch grundsätzlich leicht und für Kinder und Jugendliche geeignet sein. Vor allen Dingen darf die Schule nicht zu kurz kommen.”

Diese wohlklingenden Worte aus der Ferne des warmen Büroplatzes in Deutschland oder in einem anderen Wohlstands-Land geschrieben, klingen hervorragende in den Ohren derer, die sich gut fühlen und Gutes tun wollen, und die Druck auf Regierungen in so genannten Entwicklungs- oder Schwellenländer ausüben wollen, damit die entsprechenden Länder ein Verbot der Kinderarbeit erlassen, denn: Wenn Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, Arbeiten müssen, dann widerspricht dies dem Recht von Kindern, das Unicef verabschiedet hat ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, ob die eigene Werthaltung von allen geteilt wird oder die eigene Gutheit negative Konsequenzen für Dritte nach sich zieht.

Um genau zu sein, es gibt so gut wie keine Forschung zu den Folgen der Einführung eines Verbots von Kinderarbeit (Arbeit von unter 14jährigen), denn würde ein guter Mensch daran zweifeln, dass nur positive Effekte von einem solchen Verbot ausgehen? So betrachtet muss man wohl davon ausgehen, dass Prashant Bharddawaj und Leah K. Lakdawala keine “guten” Menchen sind, denn die beiden Forscher von der University of California bzw. der University of Michigan haben sich gefragt, ob ein Verbot von Kinderarbeit wirklich und ausschließlich positive Effekte hat.

Ihre entsprechende Forschung hat der Menschheit vermutlich einen größeren Dienst erwiesen als alle Agitation der Unicef im vergangene Jahrhundert, denn ihre Forschung hat zu Tage befördert, was Sozialwissenschaftler, die ihrer Zunft würdig sind, vermutet haben dürften: Ein Verbot von Kinderarbeit hat erhebliche negative Folgen und entsprechend kann man nun auch bei der Unicef nicht mehr behaupten, man habe von negativen Folgen des eigenen Handelns noch nie etwas gehört.

Kinderarbeit_weltweit_08_in_InfoBharadwaj und Lakdawala haben für Indien und anhand von Daten der nationalen Beschäftigungsstudie für die Jahre 1983, 1987 und 1993 untersucht, wie sich das Verbot von Kinderarbeit, das im Jahre 1986 in Kraft getreten ist, auf die Betroffenen ausgewirkt hat. Auf Basis theoretischer Überlegungen, die sich an die Arbeiten von Basu anschließen (2005) entwickeln die Autoren ein ökonometrisches Modell, in dem das Haushaltseinkommen und die Produktionskosten für Unternehmen die entscheidenden Faktoren sind. Die Ergebnisse sind eindeutig:

  • Durch die Einführung des Verbots verringern sich die Löhne von Kindern, die trotz Verbot arbeiten gehen, und es erhöht sich die Zahl der Kinder, die dennoch arbeiten geht. Für Kinder, die zwischen 10 und 13 Jahren alt sind, erhöht sich die Beteiligung am Arbeitsmarkt um zwischen 5,6% und 32% je nach der Branche, in der sie tätig sind. Die Verringerung der Löhne ist Ergebnis der Strafen, die Arbeitgeber, die Kinder beschäftigen, nach in Kraft treten des Verbots von Kinderarbeit, entrichten müssen: um die zusätzlichen Kosten gegenzufinanzieren, reduzieren die Arbeitsgeber die Löhne, was sie problemlos tun können, da sie nicht im selben Maße auf Kinderarbeit angewiesen sind, wie die Haushalte, für die Kinderarbeit einen wichtigen Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet.
  • Insbesondere Mädchen sind nach dem Verbot von Kinderarbeit häufiger erwerbstätig. Dies macht unmittelbar Sinn, denn Mädchen sind für arme Familien die Arbeitsmarktreserve und wenn die Löhne von Jungen zwischen 10 und 13 Jahren durch das Verbot von Kinderarbeit sinken, wie oben dargestellt, dann ist es für arme Familien notwendig, die Mädchen ebenfalls arbeiten zu schicken, um die notwendigen Mittel zum Unterhalt der Familie zu erwirtschaften.
  • Eine weitere Konsequenz des Verbots von Kinderarbeit besteht darin, dass Kinder zwischen 10 und 13 Jahren nun eine geringere Wahrscheinlichkeit haben, eine Schule zu besuchen.

Ein vernichtenderes Beispiel für das Wirken guter Absichten kann man sich kaum vorstellen, denn mit dem Verbot der Kinderarbeit wurde das Gegenteil dessen erreicht, was beabsichtigt wurde: Nicht weniger, sondern mehr Kinder gehen nun einer Arbeit nach. Nicht mehr, sondern weniger Kinder besuchen eine Schule.

Es zeigt sich, dass das Propagieren von Rechten für viele ausschließlich eine psychologische Funktion hat: Sie wollen sich wohlfühlen und scheren sich in keiner Weise darum, was ihre psychologischen Bedürfnisse in der wirklichen Welt anrichten: Wie anders ist es zu erklären, dass z.B. Unicef bis heute keinerlei wissenschatfliche Forschung angestrengt hat, um negative Wirkungen von “Verboten” oder der Verkündung von Rechten zu erforschen?

Das Problem, auf dem Kinderarbeit basiert, kann man nicht durch Verbote lösen, denn das Problem heißt Armut: arme Familien sind auf die Mithilfe von Kindern, deren Beitrag zum Haushaltseinkommen angewiesen. Man könnte nun Armut verbieten, aber das hätte vermutlich dieselbe Wirkung wie ein Verbot von mehr als 8 Sonnenstunden in der Sahara, um die Wassersituation der dort lebenden Nomaden zu verbessern.

Es wird sich, wohl oder übel, auch unter Gutmenschen herumsprechen müssen, dass ihre gutgemeinten Interventionen negative Konsequenzen mit sich bringen (können), und sie werden entsprechend bescheidener auftreten müssen, was natürlich dem eigenen Bedürfnis, sich als gut darzustellen, gewisse Beschränkungen auferlegen wird, Beschränkungen, die man als guter Mensch aber bereitwillig tragen wollen sollte – oder?

Basu, Kaushik (2005). Child labor and the law: Notes on possible pathologies. Economics Letters 87(2), 169–174.

Bharadwaj, Prashant & Lakdawala, Leah K. (2013). Perverse Consequences of Well-Intentioned Regulation: Evidence From India’s Child Labor Ban.

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