BMBF fördert angehende Geisterheiler mit Steuergeldern

Dass die Skepsis gegenüber der Schulmedizin mittlerweile soweit geht, dass man beim Bundesministerium für Bildung und Forschung auch die Weiterbildung [!sic] zum Geisterheiler oder Humanquantenenergetiker oder schlicht Geistigen Heiler fördert, das ist eine neue Entwicklung, die man auf Seiten der Ärzteverbände sicher mit Interesse zur Kenntnis nehmen wird.

MINTbmbf-logoMatthias Mala, Stammleser von ScienceFiles, hat uns auf diese Abkehr von der Schulmedizin hingewiesen, die im Rahmen der Bildungsprämie des Ministeriums für Bildung und Forschung erfolgt ist. Wer also an die Macht der heilenden Steine, die Kraftübertragung mit Händen an „energetische Licht-und Farbenfrequenzheiltechniken“, „Heiltechniken zur Selbstheilung“ und dergleichen einen Gefallen findet, der kann – wie es auf der Seite der „Deutschen Heilerschule“ heißt, „einen Zuschuss zur Ausbildung zum Geistigen Heiler an der Deutschen Heilerschule in Höhe von 1000 Euro beantragen“.

Die Ausbildung zum Geistigen Heiler wiederum findet an 10 Wochenenden in Seefeld, am Sitz der Deutschen Heilerschule statt. Pro Wochenende betragen die Gebühren 279 Euro. 2.790 Euro um Geistheiler zu werden. Fast geschenkt – oder? – vor allem, wenn man die Bildungsprämie einrechnet, also den Zuschuss der Steuerzahler.
Wenn Sie dann zum Geistheiler geworden sind, nach 10 Seminar-Wochenenden oder so, dann erhalten Sie ein Zertifikat, damit Sie auch nachweisen können, dass sie Geistheiler sind. Es gibt ja Zeitgenossen wie uns z.B. die ungläubig schauen, wenn einer behauptet, er sei Geistheiler. Aber falls sich jemand findet, der Ihre Dienste nachfragt, dann können Sie ihm zunächst das Zertifikat vor die Nase halten, dann Probleme der Wirbelsäule, Schmerzen, sogar den Wohnraum energetisch behandeln, und zwar mit der Zwei-Punkt Methode.

Die Zwei-Punkt-Methode ist zentrale Technik der Quantenheilung, die wiederum die Grundlage zum Geistheilen ist. Die Zwei-Punkt-Methode, so erfahren wir aus einer Broschüre der Deutschen Heilerschule, sie ist „eine sehr alte Heilmethode“, sie ist „denkbar einfach“, sie ist eine „revolutionär sehr einfache und vor allem wirksame Selbsthilfemethode, die von jedem erlernt werden kann. Bei der 2 Punkt Methode wird mit einer sanften Berührung gearbeitet, wobei das Nervensystem in einen Zustand versetzt wird, in welchem Heilprozesse stattfinden“.

Alles klar?

Es wird also Hand aufgelegt. Jeder kann das. Jeder ist ein Geistheiler in spe und einer mit Zertifikat, wenn er 2.790 Euro (minus 1000 Euro, die das BMBF übernimmt) einsetzt, um die Geheimnisse dieser denkbar einfachen, revolutionären, sehr alten und dennoch wirksamen Methode zu erlernen. Und das kann jeder, indem er sich „gedanklich frei macht, indem er mit dem höheren Bewusstsein Kontakt aufnimmt“.

stupendous yappi1Und wenn das mit dem Geistheilen durch Handauflegen nicht so klappt, dann hat die Kommunikation mit dem höheren Bewusstsein nicht funktioniert, weil Störquellen im Spiel waren: „I pick up negative energy“, sagt der Stupendous Yappi…

Und, wie gesagt, das BMBF bezahlt diesen Mumpitz. Das können Sie nicht glauben? Wir konnten es auch nicht glauben. Und Holm Gero Hümmler vom Blog Quantenquark, der konnte es auch nicht glauben. Deshalb hat er beim Ministerium nachgefragt. Ergebnis:

“… im Förderprogramm werde „nicht nach Inhalten der Weiterbildungen unterschieden“. In Fragen der Qualität setze das Programm „auf die Urteilskraft der Teilnehmenden“. Das steht tatsächlich mehr oder weniger so in der Richtlinie für das Förderprogramm, die das Ministerium festgelegt hat. Eine Ausbildung zum Geistheiler, Schamanen oder Quantenenergetiker kann eine Beratungsstelle, die die Bildungsgutscheine ausstellt, demnach offenbar kaum ablehnen. Was immer dem Fortkommen im aktuellen oder einem angestrebten Beruf dienlich ist, wird gefördert. Nur mit dem Bildungsgutschein einen Führerschein zu machen, wird in der Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen.

Weiter berichtet Hümmler, Staatsekretär Müller, der ihm auf seine Fragen geantwortet hat, betone, dass es keine validen Abgrenzungskriterien für sinnvolle oder unsinnige Weiterbildungen gebe. Hauptsache, man erwartet, damit Geld verdienen zu können“.

Das ist fast noch erstaunlicher als die Teilfinanzierung der Weiterbildung zum Geistheiler durch das BMBF. Denn wenn man im Ministerium tatsächlich der Ansicht ist, es gebe keine validen Abgrenzungskriterien, um zwischen sinnvoller Tätigkeit und Mumpitz zu unterscheiden, dann muss man auch die Weiterbildung zum Geldeintreiber der Mafia oder die Weiterbildung zum Sozialbetrüger finanzieren, denn mit beidem kann man hinterher so richtig Kasse machen. Wenn man im Ministerium nun aus welchen Gründen auch immer, einen Rückzieher macht und sagt, Weiterbildungen zum Mafia-Geldeintreiber und Sozialbetrüger würden nicht gefördert, dann muss dieser Rückzieher wohl dadurch begründet werden, dass es doch valide Abgrenzungskriterien gibt, um sinnvolle Tätigkeit von Mumpitz oder die Gemeinschaft schädlicher Tätigkeit zu unterscheiden. Weil es diese Kriterien also doch gibt, dann stellt sich die Frage, warum sich das Ministerium weigert, sie auch auf Geistheiler Mumpitz anzuwenden. Anders formuliert: Warum geht man im BMBF so freigiebig mit dem Geld der Steuerzahler um und versucht sich so billig aus der Verantwortung zu stehlen?

 

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