Wenn Irrsinn endemisch wird
Die Kausalität von Ereignissen, sie ist eines jener Phänomene, die Philosophen durch die Jahrtausende beschäftigt haben, bis, ja bis David Hume der Kausalität ein Ende bereitet hat. Nicht nur wörtlich, sondern auch tatsächlich, hat er doch in seiner Untersuchung über den menschlichen Verstand nachgewiesen, dass es nicht möglich ist, kausale Beziehungen mit Sicherheit zu behaupten.
Diese Humesche Vernichtung der Kausalität kann man nun ignorieren, wie es einige tun, die den Wissenschaftsbetrieb bevölkern, man kann sie auch konstruktiv wenden, wie dies Karl Raimund Popper getan hat und die Suche nach Kausalität zu einem Unternehmen machen, das nicht wahres, sondern derzeit belegtes Wissen und nicht die Entdeckung von Wahrheit, sondern die Annäherung an die regulative Idee von Wahrheit zum Gegenstand hat. Als Konsequenz müssen behauptete kausale Zusammenhänge nun argumentativ begründet und empirisch belegt werden.
Dass Philosophen Kausalität als regulative Idee ansehen, deren Vorhandensein nicht belegt werden kann, ändert nichts daran, dass im täglichen Leben relativ gute Näherungswerte an Kausalität zu finden sind. Lichtschalter haben die Angewohnheit, Energiesparlampen zum Dämmern zu ermuntern. Beleidigungen, einem anderen ins Gesicht geschleudert wurden, können in Kausalität die eigene Nase blutig werden lassen. Die Näherungswerte, sie sind recht vielfältig und z.B. vom kulturellen und technologischen Wissen derer, die sie aufstellen, abhängig.
Für einen kritischen Rationalisten heißt das, dass es recht taugliche Erklärungen für behauptete kausale Zusammenhänge gibt. Für andere bedeutet dies, dass wahre Kausalität im Auge des Betrachters liegt und entsprechend der Konstruktion zugänglich ist.
Und hier beginnt der Irrsinn:
Ein Schüler postet eine Pistolenzeichnung auf Facebook. Die Pistole ist aus Satzzeichen gestaltet und einer Lehrerin des Schülers gewidmet. Die Lehrerin ist anschließend fünf Monate arbeitsunfähig. Das Land Nordrhein-Westfalen verklagt den Schüler und verlangt 14.377 Euro Schadensersatz, 14.377 Euro, die der kranken Lehrerin gezahlt wurden. Grundlage der Klage ist das Gutachten einer “Psychiaterin”, die eine “posttraumatische Störung” bei der Lehrerin diagnostiziert hat, die “wesentlich alleinige Ursache” für die Arbeitsunfähigkeit der Lehrerin gewesen sei. Die posttraumatische Störung wiederum, sei durch die Pistolenzeichnung und deren Widmung auf Facebook ausgelöst worden.
So berichtet die Welt aus einer Gerichtsverhandlung vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn.
Beginnen wir die Kausalkette mit der Psychiaterin, die eine posttraumatische Störung diagnostiziert haben will. Eine solche entsteht
“als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Prädisponierende Faktoren wie bestimmte, z.B. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären.”
Ob man die gewidmete Strichzeichnung einer Pistole als “Situation außergewöhnlicher Bedrohung” oder “Situation katastrophenartigen Ausmaßes” bezeichnen kann, ist doch eher fraglich. Vermutlich wird man jemanden, der eine solche Zeichnung als Katastrophe ansieht, eher als hysterisch bezeichnen, was bedeutet, dass nicht die Zeichnung als Ursache angenommen werden müsste, sondern die Tatsache, dass der Betrachter der Zeichnung hysterisch und somit gerade nicht so reagiert, wie es “fast jeder” tun würde. Das im ICD-10 geforderte Kriterium, nach dem die Ursache der posttraumatischen Störung bei “fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde”, ist somit ein Ausschlusskriterium, denn es ist nicht zu erwarten, dass “fast jeder” auf eine entsprechende Zeichnung, die ihm gewidmet ist, mit fünf Monaten Arbeitsunfähigkeit reagiert.
Das Gutachten der begutachtenden Psychiaterin muss also als fehlerhaft angesehen werden. Dass das Gutachten eher ein teurer Witz als sonst etwas ist, macht bereits die Formulierung “wesentlich alleinige Ursache” deutlich. Da es eine alleinige Ursache auszeichnet, alleinige Ursache zu sein, kann sie nicht wesentlich alleinige Ursache sein, denn die Bestimmung “wesentlich” setzt mehr als eine Ursache voraus, also gerade keine alleinige Ursache.
Nun sollte man denken, in Ministerien sitzen denkfähige Menschen, denen derartiger Unsinn auffällt. Nicht so in NRW. Dort hat man sich offensichtlich vorgenommen so viel Steuergelder wie nur möglich zu verbrennen und auf die 14.377 Euro, die zur Finanzierung einer “seit vielen Jahren psychisch” instabilen Lehrerin aufgewendet werden mussten, noch Gerichts- und Anwaltskosten in vermutlich derselben Höhe zu packen. Warum, weil man es im Ministerium für tatsächlich möglich gehalten hat, dass die gewidmete Strichzeichnung einer Pistole zu einer posttraumatischen Störung bei einer Lehrerin geführt hat, die als psychisch instabil bekannt ist. Dass eine derartige Einschätzung eine Beleidigung all jener ist, die aus Kriegsgebieten geflohen oder die einen Flugzeugabsturz überlebt haben und somit tatsächlich und wirklich Grund haben, in tiefe Verzweiflung zu verfallen, das ist den NRW-Bürokraten offensichtlich nicht in den Sinn gekommen.
Entsprechend mussten die Richter der 4. Zivilkammer des Bonner Landgerichts, die Normalität wieder ins Spiel bringen und die Klage gegen den Schüler abweisen. Dass der Schüler dennoch eine Entschädigungssumme von 1000 Euro “als Erziehungsmaßnahme” zahlen muss, ist insofern eine Willkürmaßnahme, die den bereits herrschenden Irrsinn nicht unbedingt eindämmen wird.
Man kann die Klagen der Opfer von Cartoonisten bereits vor sich sehen, die aufgrund einer Zeichnung, die bestimmte ihrer Gesichtszüge übertrieben hat, in eine posttraumatische Krise gefallen sind, die sie arbeitsunfähig gemacht hat. Und man hat so gar keinen Zweifel daran, dass die nunmehr Arbeitsunfähigen eine Psychiaterin finden werden, die ihnen attestiert, eine posttraumatische Störung entwickelt zu haben, die von dem katastrophalen Ereignis, ihrer entstellten Darstellung in einem Cartoon ausgelöst wurde.
Kausale Beziehungen, das sei noch einmal in Erinnerung gebracht, leben davon, dass sie plausibel erklärt werden können. Insofern stellt sich die Frage, ob die Strichzeichnung nicht eher willkommener Anlass denn kausale Ursache für die Arbeitsunfähigkeit war.
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Keine Sorge, ist nur ne Wasserpistole…….
Ach was, ne Walter PPK…:)
Das Ding erscheint gespiegelt. Abzug und Kimme sind dann natürlich unbrauchbar. Nix isses mit Schmerzensgeld 🙂
Ich behaupte jetzt mal nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes, das der Schüler längere Zeit unter einer psychisch instabilen Lehrerin gelitten hat, was ihn in die Kompenstaionshandlung trieb, die man kindlich naiv aufnehmen könnte und bei Pubertierenden relativ normal erscheint. D.h. die ursächliche Gewalt ging von der Lehrerin aus und Schadensersatz hätte der Junge verdient. ja, das ist Kausalität aus dem Bauch heraus, dürfte aber nachzuweisen sein.
Ich habe übrigens grade vom Bistum Regensburg eine ‘Anerkennung des erlittenen Leides’ in Höhe von 2500€ überwiesen bekommen für ein Jahr dort täglich in der Vorschule erlebten brutalsten Prügelstrafen, Mobbing und anderer wirklicher und psychischer Gewalt. Wenn ich das in Realtion setze, gebührt dem instabilen Lehrermädchen höchstens ein Pfennigbetrag im einstelligen Bereich.
Hat sich das Gericht nicht vertan? Die Klage wird abgewiesen und trotzdem wird eine Entschädigung fällig? Muss höhere Justiz sein.
Aber wer sich in ähnlichem Zusammenhang (Literatur, Satire, Film und Rechtssprechung) posttraumatische Störungen zuziehen möchte, bitte: http://www.cras-legam.de/HHZ05AB.htm
Da es ein Zivilgericht war, fällt dies wohl unter das, was man als Vergleich bezeichnet und mit “im übrigen wird die Klage abgewiesen” standard-formuliert.
Im Zweifel hilft ein Blick ins Gesetz, es gilt folgendes gem. ZPO § 278
Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
(2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus.
Wird diese von einer der Parteien ausgeschlagen, wird nach der Beweisaufnahme geurteilt. Eine Klageabweisung ist ein Urteil, denn sie ist nicht ohne Beweisaufnahme und Beweiswürdigung möglich.
Ich bin mir sicher, dass es im vorliegenden Fall zu einem zumindest Teilurteil kam. Ich habe 10 Jahre als Gerichtsreporter gearbeitet und kenne kein Verfahren mit öffentlicher Beteiligung, das ohne Urteil zuende gegangen wäre, weil die Ministerialen ein Urteil brauche, um die Akte schließen zu können, wie auch immer. Da 1000 Euro vom Beklagten gezahlt wurden, müssen die drei von Zivilsenat also einen Weg gefunden haben, den Streitgegenstand in zwei Teile zu splitten, einen Teil, den Hauptteil, den man abweisen kann und einen Teil, über den man sich einigen kann.
Das Urteil ist ergangen! Noch einmal zum Verständnis : Nach Abschluss der Güteverhandlung nach § 278 ZPO wird – sofern kein unwiderruflicher Vergleich geschlossen wird – die streitige mündliche Verhandlung durchgeführt. Das Gericht macht den Parteien den Vergleich übrigens schmackhaft, indem sich die Gerichtsgebühren auf ein Drittel reduzieren. Aber dann sind wir im Verfahren, das mit einem Urteil beendet wird.
Wichtigster Bestandteil der mündlichen Verhandlung ist, dass die Parteien ihre Anträge stellen, i.d.R. durch Bezugnahme auf den im Schriftsatz vorformulierten Antrag gem. § 137 Abs. 3 ZPO. Der Kläger stellt in der Regel den Antrag aus der Klageschrift, der Beklagte beantragt demgemäß Klageabweisung.
Das Gericht ist gehalten, die Sach- und Rechtslage mit den Parteien umfassend zu besprechen, Fragen zu stellen und Hinweise zu erteilen gem. § 139 ZPO.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kann auch eine Beweisaufnahme stattfinden, insbesondere Vernehmung von Zeugen gem. § 391 ff. ZPO, Parteivernehmung gem. § 445 ff. ZPO, Anhörung von Sachverständigen gem. § 411 Abs. 3 ZPO und Augenscheinnahme von Gegenständen gem. § 371 ZPO.
Das Gericht befindet auf Basis der Anträge und der darin enthaltenen und vorgetragenen Beweismittel, ob es der Klage stattgibt, also pro Kläger entscheidet.
Im vorliegenden Fall hat es das offensichtlich nicht getan, den Anträgen des Beklagten eine höhere Glaubwürdigkeit attestiert als den Beweismitteln der Klägerseite und die Klage per Urteil gegen die Kläger abgewiesen.
Die 1000 EUR Strafe für den Beklagten sind nicht Teil des Zivilprozesses und konnten klägerseitig auch nicht beantragt werden. Dies ist alleine eine Gerichtsentscheidung außerhalb der ZPO.
Wir haben es in dieser Causa, seitens des Ministeriums voraussichtlich und des Gerichts sicher, mit Juristen zu tun. In deren Voodoo-Wissenschaft ist allerdings leider alles möglich, was anderswo niemand für möglich hält – wie fast jeder schon erfahren musste, der je in diese Mühle eintrat, eingetreten wurde oder nur Zeitung liest. Da kann 1+1 durchaus zu 3 addiert werden, mit der stets bereitliegenden Begründung, es komme halt immer auf den Fall an.
Zutreffend spottet auch der französische Dramatiker Jean Giraudoux:
“Die Phantasie trainiert man am besten durch juristische Studien. Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt wie ein Jurist die Wirklichkeit .”
Ich weiß nicht wie’s mit euch steht, aber ich will diesen Staat nur noch brennen sehen.
Wir nicht.
Weil der Staatsanteil noch nicht bei 100% liegt?
Danke, ich gebe Dir vollkommen recht! Ich habe das alles live erlebt. In eigener Person und mit meiner Familie. Der Irrsinn ist überall der selbe. Ich fange an, alles zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
http://www.DDRZweiPunktNull.de
Ich liebe dieses Land. In NRW kann man sich sicher sein, dass es den Weihnachtsmann wirklich gibt, denn bei uns liegt schließlich Engelskirchen, die Stadt, in die Kinder ihre Wunschzettel schicken.
“Hat sich das Gericht nicht vertan? Die Klage wird abgewiesen und trotzdem wird eine Entschädigung fällig? Muss höhere Justiz sein.”
Das ist normal. Ein Gericht spricht nicht Recht sondern ein Urteil oder eine Empfehlung wie “das Urteil aussehen könnte” Dann schaut die Richterin streng auf beide Parteien und hofft auf einen “Habt euch wieder lieb” Modus und verteilt Last und Unlast auf die streitigen Parteien..
Die eingeschüchterte Partei ist natürlich froh, gerade mal mit einem Bruchteil der georderten Summe “davon gekommen zu sein” während die fordernde Partei es ähnlich sieht wie auf einem “Geühlsbasar” Motto – was ist denn mein Gefühl auf dem Richtermarkt wert?
Irre, alles nur noch irre!!
Als fachlich Involvierter darf ich beitragen: Früher war die Diagnose einer “PTBS” nahezu ausschließlich KZ- Insassen und Soldaten mit sog. “Kriegsneurosen” vorbehalten, also objektiv nachvollziehbarem. Hier können wir so was eindrucksvoll studieren
https://www.youtube.com/watch?v=SS1dO0JC2EE
ich empfehle auch die von YT nachfolgend eingeblendeten Streifen. DAS ist eine PTBS und nichts anderes.
Übrigens waren naturgemäß Männer betroffen.
Mit der “modernen Psychiatrie” hat sie Einzug gehalten in den Politmainstream und somit in die Pervertierung, die gegen alles und jeden universell verwendbar ist. Sie ist übrigens mittlerweile die häufigste Diagnose in Frühverrentungsanträgen bei Geschlitzten. Ihre Kriterien sind vollkommen beliebig geworden und somit frei interpretierbar, ja selbst ca. 50% der psychiatrischen Schulen MEINEN, daß es unerheblich sei, ob es ein Trauma auslösendes, adäquates, reales Erlebnis überhaupt gegeben haben muß und der Rest begnügt sich damit, daß halt ein solches, subjektiv vorgetragenes und nicht nachgeprüftes auch anzuerkennen ist, womit wir rasch bei den “kriegstraumatisierten Flüchtlingen” der heutigen Tage sind. Die”Diagnose” ist also zum indoktrinierten FÜHLEN verkommen und sowohl diagnostisch als auch therapeutisch unbrauchbar, jedoch polit-mainstreamisch nützlich: Wir erinnern uns- die Anklage gegen Kachelmann stützte sich im Wesentlichen auf die Aussage eines schrägen Herrn Professor aus Heidelberg aus der Psychobranche, die Beschuldigerin sei “traumatisiert” gewesen, woraus folge, daß sie vergewaltigt worden ist.
Aber Zirkelschlüsse sind ja heute anerkannte, dominante wissenschaftliche Verfahren.
Vae victis.
Bei solchen Urteilen fällt mir immer wieder Ludwig Thoma ein:
“Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.
Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren.
Eine Lokomotive war ihm weiter nichts als eine bewegliche Sache, welche nach bayrischem Landrechte auch ohne notarielle Beurkundung veräußert werden konnte, und für die Elektricität interessierte er sich zum erstenmale, als er dieser modernen Erfindung in den Blättern für Rechtsanwendung begegnete und sah, daß die Ableitung des elektrischen Stromes den Thatbestand des Diebstahlsparagraphen erfüllen könne. –
Er war Junggeselle. Als Rechtspraktikant hatte er einmal die Absicht gehegt, den Ehekontrakt einzugehen, weil das von ihm ins Auge gefaßte Frauenzimmer nicht unbemittelt war, und da überdies die Ehelosigkeit schon in der lex Papia Poppaea de maritandis ordinibus ausdrücklich mißbilligt erschien.
Allein der Versuch war mit untauglichen Mitteln unternommen; das Mädchen mochte nicht; ihr Willenskonsens ermangelte und so wurde der Vertrag nicht perfekt.
Alois Eschenberger hielt sich von da ab das weibliche Geschlecht vom Leibe und widmete sich ganz den Studien.
Er bekam im Staatsexamen einen Brucheinser und damit für jede Dummheit einen Freibrief im rechtsrheinischen Bayern.”
Weiter zu lesen in “Der Vertrag”