”Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) will Druck auf Soziale Netzwerke machen, damit Hasskommentare im Internet konsequenter gelöscht werden. … Zudem sollen Shitstorms mit illegalen Inhalten als ‚bandenmäßige Straftaten‘ gelten.“
Es ist nur noch erschreckend;
Nicht so sehr, dass Hinz und Kunz mittlerweile die „Hasskommentare“ als das Feld entdecken, auf dem sie ihre farblose Gestalt zu profilieren versuchen können, vom Hinz und Kunz zum besonderen Hinz und Kunz so zusagen;
Nein, was so erschreckend ist, ist die blanke Unkenntnis, die aus Politikergesichtern in die Welt gafft und in ihren Forderungen Niederschlag findet.
Wenn es um politische Profilierung geht, die man heutzutage vor allem dadurch erreichen kann, dass man sich zum kleinen Totalitator aufspielt: „Spiel den Maas“, so zu sagen, dann bleiben die Rationalität, der Intellekt und das Wissen – sofern sie denn in nennenswertem Ausmaß überhaupt vorhanden sind – auf der Strecke. Ist auch nicht weiter notwendig, wie manche Politiker finden, denn Gazetten wie die ZEIT drucken brav, was man ihnen an angeblich ideologisch Richtigem vorkaut und vergessen alle rudimentären Erinnerungen, die sie vielleicht bis zu diesem Zeitpunkt an journalistischer Arbeit und: Recherche noch hatten.
Und so wird dann von „bandenmäßiger Straftat“ gesponnen, wenn es um einen Shitstorm in sozialen Netzwerken geht. Wer sich an einem Shitstorm beteiligt, der illegale Inhalte zum Gegenstand hat, so will es Till Steffen der grüne Justizsenator, der soll wegen Beteiligung an einer bandenmäßigen Straftat verurteilt werden.
Bleiben wir doch ein wenig bei der bandenmäßigen Begehung einer Straftat. Eine Verurteilung wegen einer solchen, ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- “Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen […]“
- Erforderlich ist eine – ausdrücklich oder konkludent getroffene – Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung von Straftaten in der Zukunft für eine gewisse Dauer zusammenzuschließen. Nicht notwendig ist hingegen, dass sich alle Bandenmitglieder persönlich miteinander verabreden (…) Eine Bandenabrede kann auch durch aufeinander folgende Vereinbarungen entstehen, etwa dergestalt, dass ein Dritter von einem Bandenmitglied informiert wird und sich der deliktischen Vereinbarung anschließt (…).“
Die zitierten Stellen stammen von der Webpage von Peter Wiete einem Anwalt aus Nordhorn, der eine sehr nützliche Seite zusammengestellt hat (dort finden sich auch unzählige Belege) und der offensichtlich vielmehr Sachverstand im Bereich Strafrecht hat, als ihn Till Steffen wohl je haben wird.
Das mag daran liegen, dass die Dissertation von Steffen sich mit „Habitatschutz in Deutschland und im Vereinigten Königreich: eine rechtsvergleichende Untersuchung der Umsetzung des Habitatschutzes der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie“ befasst. Die bandenmäßige Begehung von Straftaten kommt darin entsprechend nicht vor, was auch nicht weiter schlimm wäre, wenn sich Steffen nicht vorgenommen hätte, ausgerechnet auf dem Gebiet des Strafrechts zu dilettieren.
Wie die Ausführungen oben darlegen, gibt es eine Reihe von Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine bandenmäßige Begehung von Straftaten überhaupt in Betracht kommt: (1) Mindestens drei Personen müssen sich mit der Absicht zusammenfinden, in Zukunft Straftaten auszuführen. (2) Erforderlich ist eine Abrede zur Begehung von Straftaten, wobei diese auch konkludent sein kann, also z.B. durch stillschweigendes Übereinkommen. In den Worten von Peter Wiete: „Wesentliches Element einer Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung (…).“
Wer vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit einem Shitstorm in sozialen Netzwerken von einer bandenmäßigen Straftat spricht, der kann (1) keine Ahnung von Strafrecht haben und (2) überhaupt keine Ahnung von sozialen Netzwerken und Shitstorms. Er muss vielmehr (3) dem irrigen Glauben anhängen, dass alle Phänomene, die man auf gesellschaftlicher Ebene beobachten und beschreiben kann, sich 1:1 als Ergebnis rationaler Entscheidungen und Übereinkünfte individueller Akteure erklären lassen.
Das ist … überraschend. Schon die alten Griechen hatten ein Konzept von Emergenz, vermutlich hatten es auch die alten Ägypter und Babylonier, denn es bedarf nicht viel Nachdenkens um zu sehen, dass sich manche Phänomene nicht auf das geplante Handeln Einzelner zurückführen lassen.
Oder nehmen wir einen Bankrun. Jeder Bankkunde, der aus Angst vor einem Konkurs seiner Bank sein Geld abheben will, sorgt auf seine Weise für diesen Konkurs, da immer mehr seinem Beispiel folgen, die Bank über kurz oder lang pleite ist, und die Mehrzahl derer, die ihr Geld abheben wollten, um einem Konkurs zuvorzukommen, ohne ihr Geld bleiben, weil sie allein durch ihre Teilnahme am Bankrun dafür gesorgt haben, dass die Bank in den Konkurs getrieben wird.
Es gibt in der normalen Welt Phänomene, die einfach so zustandekommen, die emergent sind, sich einfach ergeben, ohne dass es jemand geplant hätte. Ein Shitstorm ist ein solches Ereignis: Viele Nutzer von z.B. Twitter geben ihre 140-Zeichen-Meinung zu etwas ab, und zwar unabhängig voneinander. Kaum einer der Nutzer kennt andere Nutzer, vielleicht kennen manche das Alias von anderen Nutzern, manche mögen auch andere Nutzer persönlich kennen, aber die Mehrzahl derjenigen, die sich an einem Shitstorm beteiligt, hat sich weder in der Vergangenheit dazu entschlossen, sich daran zu beteiligen, noch mit anderen abgesprochen noch planen sie für die Zukunft weitere Shitstorms. Die Entscheidung, sich an einem Shitstorm zu beteiligen, ist eine spontane und zudem keine Entscheidung, sich an einem Shitstorm zu beteiligen, denn derjenige, der seinen 140-Zeichen-Senf zu etwas gibt, gibt ihn zu diesem Etwas.
Dass dieses Etwas später zu einem Shitstorm erklärt oder diskreditiert wird, von denen, denen es nicht passt, dass sie online Kritik einstecken mussten oder die irritiert sind, dass sie am falschen Ende von Ärger und Empörung gelandet sind, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass sich individuelle Nutzer dazu entschieden haben, einen 140-Zeichen-Tweet dazu zu nutzen, ihr Missfallen kund zu tun – unabhängig voneinander, nicht auf Dauer angelegt und ohne sich miteinander abzusprechen. Wer vor diesem Hintergrund von einer „bandenmäßigen Straftat“ spricht, der ist als Justizminister eine monumentale Fehlbesetzung, ein Maas 0,5, wenn man so will.
Da die „bandenmäßige Straftat“ bei einem Shitstorm nur dann durchzusetzen ist, wenn man alle bisherige Rechtsprechung, alle Wortbedeutung und alle Erkenntnisse darüber, wie ein Shitstorm zustande kommt, außer Acht lässt, stellt sich die Frage, warum sollte einer, der Justizminister spielt, auf eine derartig absurde Idee kommen?
Profilneurose ist eine Erklärung.
Profilneurose kombiniert mit vollkommener Ahnungslosigkeit ist eine weitere Erklärung.
Der Drang, als kleiner Diktator in die Geschichte einzugehen, der aufgrund der totalitären Vorbelastung, die man bei Angeklagten aus dem Grünen Umfeld strafmildernd berücksichtigen muss, naheliegt, ist noch eine weitere Erklärung.
Insofern sich bei den Grünen mehrere Personen treffen und miteinander verabredet haben, dauerhaft die Meinungsfreiheit für diejenigen, die nicht ihrer Meinung sind, zu beseitigen, muss man wohl von einem bandenmäßigem Anschlag auf die Meinungsfreiheit sprechen.
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