Willkür im Strafrecht: Kann ein Bombenbauer strafunmündig sein?
Ein 12 Jahre alter Junge hat in Ludwigshafen versucht, mit zwei Sprengsätzen zumindest Schaden anzurichten, wenn nicht Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen:
“Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt im Fall eines Zwölfjährigen, der versucht haben soll, einen Bombenanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben. Das bestätigte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt in Frankenthal. Details nannte er nicht und verwies auf Karlsruhe. Wie das Nachrichtenmagazin “Focus” berichtet, soll der Zwölfjährige von der Terrormiliz IS radikalisiert worden sein und am 26. November einen Nagelbombenanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen verübt haben, der jedoch scheiterte. Am 5. Dezember soll er dann einen Sprengsatz in einem Gebüsch nahe des Rathaus-Centers deponiert haben, den Spezialisten der Polizei unschädlich machen konnten. Ströber kündigte an, keine Ermittlungen einzuleiten, da der Zwölfjährige strafunmündig sei. Das Jugendamt werde sich um den Jungen kümmern, sagte er.”
Wir haben heute einmal über den ideologischen Humbug, „soll von der Terrormiliz IS radikalisiert worden sein“, hinweggelesen, schon weil es keinerlei Belege dafür gibt, dass die Kausalität in der behaupteten Richtung verläuft. Im Gegenteil gehen die meisten kriminologischen Theorien davon aus, dass Täter über einen Willen verfügen. Sie treffen die Entscheidung, sich delinquent verhalten zu wollen, selbst. Niemand redet ihnen diese Entscheidung ein. Es mag sein, dass es Jugendlichen, die in einem Milieu aufwachsen, in dem delinquentes Verhalten normales Verhalten darstellt, eher naheliegt, sich deliquent als sich nicht delinquent zu verhalten – wie dies die Theorie der differentiellen Assoziation vorhersagt. Aber selbst dann, wenn man davon ausgehen kann, dass die Menge der Handlungsalternativen, die einem Akteur zur Verfügung stehen, durch das Milieu, in dem er aufwächst, stark in Richtung delinquenten Verhaltens sozialisiert ist, trifft doch der Akteur die Entscheidung, kriminelle Handlungen auszuführen und niemand sonst. Kurz: Die ätherische Übertragung von Kriminalität ist eine Vorstellung, die man im Mittelalter vielleicht noch akzeptiert hätte. Heute ist diese Vorstellung nur noch lächerlich.
Die eigentliche Frage, die sich mit dem 12jährigen Bombenbauer aus Ludwigshafen verbindet, der offenkundig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ist die Frage der Strafmündigkeit.
Man kann diese Frage prinzipiell beantworten, wie das in Deutschland geschieht. Entsprechend gelten Jugendliche bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres als strafunmündig. Warum? Niemand weiß es.
Dass 14. Jahre eine willkürliche Grenze für Strafmündigkeit sind, die man auch hätte anders ziehen können, wird daran deutlich, dass Strafmündigkeit im Vereinigten Königreich, z.B. bei 10 Jahren einsetzt. Ab 10 Jahre gilt man also nicht mehr als verantwortungsloser Zellhaufen, sondern als Mensch, der für seine Handlungen verantwortlich ist. In Deutschland, ist das anders, schon um den vielen Schergen des Jugendamtes Arbeit zu verschaffen.
Man kann die Frage der Strafmündigkeit auch am Einzelfall entscheiden, also entlang der Frage, ob ein Jugendlicher die geistige Reife aufweist, um zu wissen, dass das, was er getan oder zu tun beabsichtigt hat, strafbares Verhalten war, schon es weil andere an Leib und Leben oder am Eigentum geschädigt hat oder hätte schädigen können. Eine solche einzelfallbezogene Entscheidung darüber, ob eine Strafmündigkeit vorliegt, wird in Rechnung stellen müssen, dass der 12jährige, den deutsche Juristen für strafunmündig ansehen müssen, weil er eben 12 Jahre alt ist, in der Lage war, zwei Nagelbomben herzustellen, einmal um damit Menschen auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt zu schädigen und einmal, um am Rathaus Center in Ludwigshafen Sach- und Personenschaden anzurichten.
Wer in der Lage ist, zweimal eine Nagelbombe zu bauen, der ist auch in der Lage, sich vor Gericht zu verantworten. Denn er hat gezeigt, dass er zu zielgerichtetem Handeln in der Lage ist, wobei das Ziel in beiden Fällen darin bestand, anderen zu schaden. Dass es nicht in Ordnung ist, Leib, Leben und Eigentum Dritter zu schädigen oder zu gefährden, ist auch einem 12jährigen bekannt, entsprechend ist die Überstellung des 12jährigen zum Jugendamt, ein schlechter Witz, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge haben wird, dass der 12jährige, dann mit 14 und wegen neuerlicher Straftaten vor einem Jugendrichter landen wird.
Vor rund 15 Jahren hat ein Redaktionsmitglied von ScienceFiles vor dem Amtsgericht Chemnitz eine Verhandlung gegen einen Jugendlichen aus Freiberg miterlebt. Der Jugendliche, der zum Tatzeitpunkt kurz vor der Volljährigkeit war, hatte nicht nur eine Latte von Vorstrafen, er hatte auch ein Kind, einen aus der Erinnerung 10jährigen verprügelt, so erheblich, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig war. Angesichts der Vorstrafen und der Schwere der Körperverletzung wäre dem Jugendrichter eigentlich keine Wahl geblieben als den jugendilchen Gewalttäter über die Grenze der zwei Jahre Jugendstrafe, ab der eine Inhaftierung obligatorisch ist, zu befördern. Doch der Jugendrichter war allerlei Druck seitens der Jugendgerichtshilfe, also seitens des Jugendamts ausgesetzt. Ausgesetzt wurde entsprechend auch die Jugendstrafe gegen den gewalttäten Jugendlichen, und zwar zur Bewährung.
Die Bewährung das Jugendlichen bestand darin, einem anderen Jugendlichen eine Eisenstange ins Gesicht zu schlagen. 14 Tage später war er dann in Haft und ein weiteres Gewaltopfer im Krankenhaus, eines, das vermeidbar gewesen wäre. Aber in Deutschland herrscht der Mythos der kleinen Kindlein, die keiner Fliege etwas zu leide tun können, wenn sie vom Jugendamt betreut werden. Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein als dieser Mythos, weshalb es an der Zeit ist, nicht nur das Jugendstrafrecht abzuschaffen und dem Jugendamt jeden Einfluss im Rahmen von Gerichtsverhandlungen zu nehmen, sondern die Strafmündigkeit an der tatsächlichen Reife eines Jugendlichen auszurichten und nicht an einer willkürlich gesetzten Altersgrenze.
Und ein 12jähriger, der zwei Nagelbomben bauen und platzieren kann, hat definitiv die Reife, um einzusehen, dass er nicht Pokemon in die Luft jagt, sondern reale Menschen. Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehört in ein Gefängnis, nicht in die Hände des Jugendamts, das für sich genommen auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wie nicht nur der Fall aus Chemnitz zeigt.
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Die eigentliche Frage ist doch: Wer bringt einen 12-jährigen auf diesen Gedanken, also wer steckt hinter diesem Strohjungen?
Der zwölfjährige war ja nicht deutscher Herkunft.
Uns im islamischen Raum gilt er schon als Mann.
Ich finde, die kulturellen Eigenarten , die so oft als strafmilderndes Argument von deutschen Gerichten gewürdigt werden, sollten hier für eine Verurteilungsmöglichkeit herangezogen werden.
Oder ist es so, daß deutsche Gerichte immer das herauspicken, was gerade passt, um kulturell Fremde mit möglichst wenig Justizvollzug zu behelligen?
Die Herkunft ist für die Frage der Strafmündigkeit, wenn man den Einzelfall betrachtet, vollkommen egal. Wie immer, wenn individualistische gegen kollektivistische Ansichten stehen, votieren wir als Liberale dafür, das Inividuum zu betrachten, also zu untersuchen, was ist und nicht, kollektive Phantasien zu nehmen und auf Individuen zu übertragen. Selbst wenn es in anderen Kulturen andere Vorstellungen von Kindheit und Jugend gibt, was sicher der Fall ist, bleibt die Frag, ob die entsprechende Vorstellung im vorliegenden Fall auch relevant ist.
Das mag sein, und es ist mir klar, das das derzeit nach den geltenden Prozessregeln nicht möglich ist, und garantiert auch nicht gewollt wird.
Die möglche Betrachtungsweise Liberaler leider auch nicht.
Jedoch zielen Sie mit der o.a. Fragestellung und dem damit verbundenen Vorstoß auf eine Neuinterpretation der Strafmündigkeit und da wir ja vor unseren Gerichten viel mit den Gegebenheiten unterschiedlicher Kultureller Eigenarten beschäftigen, sollte man doch auch in Betracht ziehen, eine entsprechende Variablität auch bei der Neudefinition der Strafmündigkeit einfließen zu lassen.
Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Nach meiner Ansicht machen Sie hier einen Denkfehler. Wenn ich Strafmündigkeit als individuelle Eigenschaft ansehe, die sich aus der geistigen Reife eines Jugendlichen ableiten lässt, dann ist die Frage der Strafmündigkeit eine Frage der kognitiven Fähigkeiten, keine Frage des kulturellen Hintergrunds. Letzterer mag die kognitiven Fähigkeiten beeinflussen, eine Annahme, die Sie zu machen scheinen, da ihre Prämisse ja lautet, dass Kinder aus anderen Kulturen geistig reifer und entsprechend früher strafmündig sind als deutsche Kinder, aber für die Beurteilung der Strafmündigkeit ist er irrelevant.
Ich lasse mich gern belehren von Leuten, die ich für klüger und gebildeter halte, aber ich bin nicht sicher, ob geistige Reife hier die richtige (angemessene) Variable ist, da meiner Beobachtung nach die Problemklientel auch weit nach der jetzt geltenden Strafmündigkeit nicht immer geistige Reife aufweist, die ierzulande durchschnittlich üblich ist. Die geistige Reife wird ja von Gerichten, genau wie kulturelle Eigenarten bereits berücksichtigt, nur eben nicht bei der Strafmündigkeit. Sollte das aber so behandelt werden, fürchte ich, das die Urteile für die Problemklientel noch sanfter, kuscheliger ausfallen was der Justiz nur deren noch tiefere Verachtung bescheren wird. Nach den kulturellen Eigenarten der Problemklientel müssten sie Strafen aber rigoroser sein, um denen Respekt vor der Justiz abzunötigen. Dies abgeleitet von der Beobachtung der derzeit stattfindenden Justizwirklichkeit.
Wie sich daraus eine Prozessregel ableiten solle, darüber mag man dann effizient nachdenken.
Wir reden aneinander vorbei. Letztlich geht es bei Strafmündigkeit um die Feststellung, ob ein Kind einsehen kann, dass es nicht nett ist, andere Menschen in die Luft zu sprengen. Wer in der Lage ist, eine Nagelbombe zu bauen und diese Nagelbombe mit Absicht so platziert, dass Menschen, sofern das Ding funktioniert, geschädigt werden, der weiß genau was er tut, er nimmt Schaden in Kauf, will Schaden anrichten. Entsprechend ist er strafmündig. Dazu braucht man keinerlei sonstige Information oder würden sie bei jemandem, der ein Kreuzworträtsel gelöst hat, darüber diskutieren wollen, ob er der Sprache in Wort und Schrift mächtig ist?
Nun, es wäre spannend, zu sehen, wie eine nach Ihrem Vorschlag geänderte Strafmündigkeitsregel von deutschen Gerichten im konkreten Fall gehandhabt würde. Es fällt mir schwer, vorzustellen, damit zu einer verbesserten Gesamtsituation zu gelangen, aber ich hoffe Sie haben recht.
Bei der derzeitigen extrem linkslastigen Regierung ist eine Änderungsabsicht eh nicht vorstellbar, da sie ja Unmündigkeit und Verantwortungslosigkeit eher fördert , zuweist und ausweitet, es sei denn es handelt sich um weisse heterosexuelle Männer.
“Es fällt mir schwer, vorzustellen, damit zu einer verbesserten Gesamtsituation zu gelangen, aber ich hoffe Sie haben recht.”
Ein Mangel an Phantasie bezüglich alternativer Verfahrensweisen ist kein gültiges Argument für den status quo!
“Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muß anders werden, wenn es besser werden soll.”
Georg Christoph Lichtenberg
Wir plädieren einfach für eine Betrachtung des konkreten Individuums und eine Feststellung von dessen Reife, dessen Entwicklungsstandes, statt für ein Pauschalkriterium, das auf das Individuum angewendet wird, ohne Rücksicht darauf, ob es dem Individuum gerecht wird.
Wenn man sagt: “Mit 12 Jahren gilt ein muslimischer Junge als Mann, und deshalb ist der als mündig/verantwortlich zu behandeln” (was übrigens natürlich nicht so ist; es wird lediglich von ihm erwartet, dass er sich so langsam in der Erwachsenenrolle übt), dann wird damit auf jeden Jungen aus einer muslimischen Familie ein Pauschalkriterium angewendet, genauso wie es der Fall ist, wenn man sagt: “Mit 12 Jahren ist ein Mensch doch noch ein Kind und kann (deshalb?) nicht als voll verantwortlich für sein Handeln gelten”. Wir lehnen deshalb beide Varianten ab.
Eine überindividuelle Betrachtungsweise ist nun einmal nicht dazu geeignet, einem Individuum gerecht zu werden und deshalb überall dort untauglich, wo es darum geht, einem Individuum gerecht zu werden. Das merkt jeder in seinem Kontext normalerweise sehr schnell, wenn er mit dem Leben in seiner realen Vielfalt konfrontiert wird. Dann kommt es meistens zu irgendwelchen Kriterien, die unterhalb der Kriterien für bestimmte Gruppen angewendet werden, und das führt zu Willkür und dazu, dass man am Ende vermutlich überhaupt niemandem gerecht wird.
Was z.B. würde man mit einem 12jährigen Jungen machen, der Brandbomben gelegt hat, ganz “normale” deutsche Eltern hat, die irgendwann einmal zum Islam übergetreten sind, und selbst keine Lust auf Moscheebesuche oder sonst etwas hat? Welche kulturelle Prägung wollte man denn in einem solchen Fall bemühen?
Und wenn man in die REALE Welt schaut, dann ist sie voller solcher Fälle. Abstraktionen werden nun einmal nicht gelebt.
Der Junge war ja nun (Gott sei dank!) gerade nicht in der Lage, einen Sprengsatz herzustellen. Der im Anschluss geschilderte Fall hat zur Frage nach der Strafmündigkeitsgrenze nichts beizutragen, da es sich um einen strafmündigen Jugendlichen handelte. Was die Mündigkeitsgrenze betrifft: Sie ist im Ganzen eben nicht willkürlich, sondern knüpft an Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie an. Die größere gestig-seelische Formbarkeit im Kindes-und Jugendalter verbietet den Schluss von der Tat auf einen unbehebbaren Hang zu kriminellen Handlungen. Zudem ist immer zweifelhaft, dass ein zwölfjähriges Kind die Bedeutung und die tatsächlichen Konsequenzen einer Handlung vorherzusehen und in ihrer Wirkung einzuordnen vermag. Lebenschancen durch Haftstrafen bereits im frühesten Alter radikal zu verringern und Kinder mit anderen zur Delquenz neigenden zusammen zu bringen erschiene mir daher unverhältnismäßig, unzweckmäßig und ungerecht.
Welche Erkenntnis der Entwicklungspsychologie besagen, dass Kinder in Deutschland in ihrer Entwicklung hinter Kindern im Vereinigten Königreich zurückbleiben?
Der Fall aus Chemnitz dient dazu, das Wirken der Jugendgerichtshilfe (des Jugendamts) zu illustrieren.
Der Fall aus Chemnitz zeigt aber auch, dass Straftaten nicht unbedingt verhindert werden, wenn man meint, man dürfe Lebenschancen der Täter nicht “radikal … verringern” (nachdem sie selbst die Lebenschancen ihrer Opfer ziemlich nachhaltig verringert haben!).
Die Betonung liegt auf “unbedingt”, und deshalb ist die Frage, wie stark der Fall verallgemeinerbar ist.
Nur – dieselbe Frage stellt sich, wenn man einen Fall konstruiert oder man tatsächlich auf einen Fall verweisen kann, in dem sich ein Kind oder Jugendlicher bei milder Behandlung, ohne Haftstrafe “rehabilitiert” hat, zu deutsch: keine weiteren Straftaten begangen hat.
Aus einem solchen Fall kann man ebenso wenig wie aus dem Chemnitzer Fall eine Verallgemeinerung ableiten, die besagt, dass es “unverhältnismäßig”, “unzweckmäßig” oder “ungerecht” sei, wenn man Straftäter NCIHT einfach nur wegen ihres Lebensalters straffrei für ihre Straftat ließe.
Ich will ja nicht kleinlich sein, aber wenn ich lese
“Die größere gestig-seelische Formbarkeit im Kindes-und Jugendalter …”
frage ich mich unwillkürlich, warum wir dieselbe eigentlich immer einfach so für gegeben halten.
Tatsächlich kenne ich keine einzige empirische Studie dazu, ob Kinder oder Jugendliche bzw. in welchem Alter Kinder und Jugendliche tatsächlich eine “größere geistig-seelische Formbarkeit” aufweisen als Erwachsene (vielleicht in verschiedenen Lebensaltern?)
Erwachsene haben sich aber in empirischen Studien als teilweise sehr leicht zu beeinflussen erwiesen. Man denke nur an die Milgram-Experimente …
Und der berühmte Kindermund illustriert doch hinreichend, dass Kinder in ihrem Verhalten weit weniger durch soziale Normen geprägt sind als Erwachsene. Gerade DARAUF beruht ja die westliche Idee der “Unmündigkeit”. Dieser Idee inhärent ist also ein logischer Widerspruch.
Darüber müsste man einmal etwas gründlicher nachdenken ….
Woher nehmen Sie eigentlich die Gewissheit, daß der 12jährige wirklich 12 ist?
Der Tatverdächtige in Freiberg ist ja auch schon seit einigen Jahren 17, wenn man den Berichten der griechischen Behörden folgt.
Letztlich werden Sie nie zu einer individuellen Beurteilung der Strafmündigkeit kommen, da sich dann wahrscheinlich Heerscharen von Gutachtern der Kinderpsychologie um jeden Fall einzeln kümmern müssen, was letztlich auch nicht billiger ist als die Battalione der Jugendfürsorge. Mit Gutachten und Gegengutachten würde das noch teurer und langfristiger werden als jetzt schon.
Nun hat der Gesetzgeber hier in Deutschland die 14 Jahre als Grenze gezogen. Welche Gründe hierfür im Gesetzgebungsverfahren den Ausschlag gaben? Wir wissen es nicht. Wir müssen es als Demokraten bis zur nächsten Verhandlung über diese Frage aber so hinnehmen. Leider kann Großbritannien nach dem Brexit über die EU dahingehend keinen Druck mehr in Richtung Absenkung ausüben.
Ich nehme übrigens zum einen “Bequemlichkeit” an. Das ist der häufigste Grund für durch Zahlen festgelegte Grenzen in Gesetzen (Bestes Beispiel: die Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr und der damit verbreitete Mythos, daß Tempo 30 weniger Lärm macht als Tempo 50). Zum anderen, denke ich, ist es die Idealisierung der eigenen Jugend der an der Gesetzgebung Beteiligten, die sich noch mit 14 so unschuldig sahen.
Sie können auch gleiches zur Wahlmündigkeit mit 18 Jahren diskutieren. Da hab ich zuweilen auch meine Zweifel an der “Mündigkeit” derer, die da ein Kreuz in der Wahlkabine machen. Aber mit 18 darf man nun mal wählen.
Bleibt die Frage, was passiert in dieser Jugendfürsorge mit dem Buben? Die DDR hatte für sowas Jugendwerkhöfe, also die möchte ich in diesem Land nun auch nicht mehr sehen.
Ich hoffe solange auf eine gerichtsfeste Altersbestimmung.
Erstens kann man sehr viel mehr als die von Ihnen genannten Alternativen diskutieren,
und zweitens ist es ein logischer Fehler, wenn man meint, weil etwas, was derzeit nicht status quo ist, nicht billiger wäre, wäre das ein hinreichender Grund dafür, es beim status quo zu belassen: wenn die Alternative nicht billiger ist (aber auch nicht teurer,) dann scheidet der Kostenpunkt als Argument aus.
Dann bleibt die Frage, was für einen Kollektivismus in der Rechtsprechung sprechen sollte.
Und just dies sehe ich nicht.
Dafür sehe ich ziemlich deutlich, was dagegen spricht, und hiervon habe ich schon etwas in einem vorhergehenden Kommentar geschrieben; das schreibe ich jetzt nicht noch einmal, und soweit ich sehe hat darauf bislang auch niemand etwas Entkräftendes geschrieben.
Daher hoffe ich sehr darauf, dass vor Gericht in Zukunft wengistens der Versuch gemacht wird, von Pauschalregeln, die letztlich der Mehrheit der Betroffenen nicht angemessen sind, wegzukommen und sich dem realen Menschen zu widmen, der nun einmal nur als Einzelfall existiert. Das ist der Punkt: Es EXISTIERT nur der einzelne Mensch; es gibt keinen Organismus namens “Gruppe”!
Dieser Junge soll in ein KONSERVENGLAS ein Lock gebohrt haben?
Wie hat er das geschafft? Und wer steckt dahinter?
Geht spielend leicht, einen Glasbohrer kaufen in die Bohrmaschine spannen und langsam und ohne Druck bohren. Dazu braucht man kein großes Wissen, sondern nur einen Baumarkt oder Bastelladen in der Nähe.
Ja, wäre auch eine Möglichkeit. Inzwischen heißt es aber, er habe in den Deckel ein Loch gebohrt. Ist auch egal, wo.
Dumm kann er nicht gewesen sein und er wird aus seinen “Fehlern” lernen.
Wenn man einmal auf “so einer Spur ” ist, verlässt man sie nur ungern. Denn das “Gedankengut als Wegbereiter” geht ja fleißig mit.
Huuh, ich bin bzgl. Strafmündigkeit von Kindern zerrissen.
Auf der einen Seite kann ich die Argumentation nachvollziehen “Er konnte eine Bombe bauen, er wusste, dass er damit hätte Menschen töten können, also soll er auch ins Gefängnis”
Allerdings bin ich auch Vater und sehe Kinder in dem Alter eher als das Produkt ihrer Erziehung und nicht als ein Mensch, der sich seines Handels vollständig bewusst ist.
Deshalb möchte ich grundsätzlich einem 12 jährigen Jungen eher die Chance einer Grund-Sozialisierung geben, als ihn mit 12 Jahren bereits für den Rest seines Lebens zu “verbrennen”.
Hier, in diesem Fall, sind mE seine Erzieher verantwortlich – und zwar vollumfänglich.
Diese gehören bestraft anstatt des Sohnes. Ich bin kein Jurist, aber gibt es nicht einen Passus im STGB welches sich mit mittelbarer Strafe beschäftigt? Aufsichtspflicht?
Des Weiteren scheinen die Eltern und der Junge ja eine doppelte Staatsbürgerschaft (Irak, Deutschland) zu besitzen. Sollte dies so sein, dann wäre es mE die beste Lösung, diesen Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft zu nehmen und sie in den Irak auszuweisen.
Wer sein Kind unbeaufsichtigt (oder vielleicht auch nicht?) Bomben bauen lässt, der wird sich niemals in eine liberale Gesellschaft integrieren wollen und können.
@Peter
Ja, das ist eine schwierige Frage, mit der man nicht leichtfertig umgehen kann und soll. Gerade deshalb plädieren wir für eine Auseinandersetzung mit dem Einzelfall und eben kein Pauschalkriterum, wie z.B. mit 12jährigen Straffälligen umzugehen sei.
Es kann doch auch keine angemessen Praxis sein, ersatzweise die Erzieher/Eltern zu bestrafen, denn es gibt durchaus Fälle, in denen Erzieher/Eltern getan haben, was sie können, aber das Kind/der Jugendliche auf alles pfeift, was Erzieher/Eltern sagen oder wofür sie stehen. Kinder sind eben nicht nur das Produkt ihrer Erziehung, genauso wie Erziehung nicht bedeutungslos ist, weil ein Kind vermeintlich einfach das sei/würde, was in seinen Genen angelegt ist.
Zu Ihrem Satz:
“Allerdings bin ich auch Vater und sehe Kinder in dem Alter eher als das Produkt ihrer Erziehung und nicht als ein Mensch, der sich seines Handels vollständig bewusst ist”
möchte ich zu bedenken geben, dass es doch gerade die Zielsetzung von Erziehung sein sollte, einem jungen Menschen ein Bewußtsein für die Folgen seiner Handlungen zu verschaffen. Ist das nicht der Kern aller Erziehung und die Voraussetzung dafür, dass der junge Mensch später überhaupt sozialen Verkehr mit anderen Menschen pflegen kann?
Wenn das so ist, dann verstehe ich den oben zitierten Satz nicht, denn in ihm stellen Sie ja einen Gegensatz her zwischen Erziehung und Bewusstsein über das eigenen Handeln. Für mich ist das aber wie gesagt nahezu ein Synonym.
Und ich denke nicht, dass man dem mit dem Verweis darauf begegnen kann, dass es halt unterschiedliche Vorstellungen darüber gebe, was ein Erziehungsziel sei, denn jeder junge Mensch muss als solcher bestimmte Kulturtechniken erwerben, die ihn überhaupt überlebensfähig machen und dazu fähig machen, in einer Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben. So gesehen sind Erziehung und Bewusstseinsbildung über die Folgen des eigenen Handelns doch tatsächlich Synoynme.
“……in eine liberale Gesellschaft integrieren wollen und können.”
Liberale Gesellschaft…..?Ja, die gab’s irgendwann mal. Lang ist’s her.
Voltaire … ?
Aber es ist müßig sich über unseren sogenannten Rechtsstaat aufzuregen. anders wählen ist die einzig mögliche Lösung. Allerdings sollte man davon (und unzähligen anderen Mißständen) auch andere überzeugen.
1871 wurde die Strafmündigkeit auf 12 Jahre festgesetzt. 1923 auf 14 Jahre erhöht. 1943 wieder auf 12 Jahre abgesenkt. Nach dem Krieg kehrte man zu 14 Jahren zurück. Ich halte es für bedenklich, Jahrhunderte alte Erfahrungen plötzlich in Frage zu stellen, weil es irgendein spektakulärer Fall auf Fakebook geschafft hat. Die Väter des StGB waren hocherfahrene Kriminologen, keine Sozialromantiker.
?
Jetzt wird wieder die große Diskussion über eine Herabsetzung der Strafmündigkeit entbrennen aber ändern wird sich nichts.Entsprechende Vorschläge bzw.Gesetzesvorhaben die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabzusetzen wurden bis jetzt immer blockiert. So heißt es wieder der Junge oder besser gesagt der mutmaßliche Attentäter befindet sich an einem sicheren Ort.Wo meine Vermutung dahin geht das Er gehaetschelt und getaetschelt sowie gepampert wird.Wer alt genug ist um Nagelbomben zu bauen kann sich auch für seine Taten vor Gericht verantworten.Doch leider zeigt die Erfahrung das die Justiz die Täter und nicht die Opfer schützt. Der zum Glück verhinderte Attentäter wird in Obhut des Jugendamtes bleiben eventuell kommt Er in eine psychiatrische Einrichtung und das war es denn.Ich frage mich ob man die Eltern auch zur Verantwortung zieht. Hier werden die Mainstream Medien und die Politik wieder von einem bedauerlichen Einzelfall sprechen und man zaubert ein Gutachten hervor das bescheinigt das der Attentäter psychisch gestört ist. Ich stelle jetzt mal eine ganz provokatorische Frage. Wie wäre die Reaktion von Politik und Luegenpresse ausgefallen wenn das Attentat geglückt wäre?
Ganz einfach: tiefe Betroffenheit, anschliessend (sofern die Herkunft/Kultur des Jungen überhaupt erwähnt werden) die Aussage, dass deutsche Jungs das ja auch tun, also alles bestens, nur kein Rassismus.
Das missglückte Attentat von Ludwigshafen wird wenn auch bloß vorruebergehend zwei Diskussionen neu entfachen. Zum einen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit und zum anderen um eine Reform des Strafrechts.Meine Meinung ist wer alt genug ist um Nagelbomben zu bauen um Unschuldige zu toeten kann auch für seine Taten Verantwortung uebernehmen.Doch Ich vermute das wieder irgendein Gutachten auftaucht das dem Jungen eine schwere psychische Störung und damit verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.Eine Lobby bestehend aus Gutmenschen und Jugendämtern wird alles daran setzen damit man mit dem (armen)Jungen bloß nicht zu hart verfährt. Ich stelle jetzt mal eine ganz provokatorische Frage. Was wäre wenn das geplante Attentat geglückt wäre und die Bomben hoch gegangen waeren? Würden sich Politiker,Luegenpresse und Gutmenschen auch so um die Opfer sorgen? Aber wie die Erfahrung lehrt wird wieder nur von einem bedauerlichen Einzelfall sprechen und wenn es ueberhaupt Erwähnung findet wird es wieder heißen das ist nur von regionaler Bedeutung.
Angesichts der Tatsache, dass heutzutage die Sexualerziehung incl. aller ihrer ‘Spielarten’ schon im Kindergarten thematisiert wird, erinnert die “Frage der Reife” – bitte nicht böse sein – ein wenig an das “Fensterflügel-Syndrom” mit allen seinen Folgeerscheinungen. Insbesondere dann, wenn der arme Bub schon seine Begeisterung für den IS und dessen Ansicht, alle in Religionsfragen Andersdenkenden kurzerhand zu eliminieren, darunter auch Kleinstkinder, die das Pech haben, die falschen Eltern zu haben. Interessant ist es auch dann, wenn manche so vom (eigenen) Recht Überzeugten, ohne die geringsten Bedenken die Bombardierung von “Ungerechten” durch “Gerechte” so bejubeln. Die Geschichte der “Menschheit” hat bekannterweise ja hier unzählige Beispiele ‘geschaffen’….
Ich mag nicht mehr weiterschreiben…..
Wir erinnern uns an den Wahlkampf in Hessen 1999:
„Im Wahlkampf um die Landtagswahl 1999 führte die CDU die Unterschriftenaktion gegen die Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts gegen die damalige rot-grüne Bundesregierung durch. Kritiker warfen Koch deswegen vor, Ausländerfeindlichkeit zu schüren und für den Wahlkampf zu instrumentalisieren.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Koch
Damit hat R. Koch die Wahlen gewonnen, indem er sich an die deutsche Bevölkerung wandte. Wir wissen, was seither geschah. Schon die Wahlen 2002 gewann G.Schröder mit türkischen Stimmen (Doppelpass).
R.Koch wurde im Wahlkampf 2008 bekriegt, nachdem er den Fall der 2 ausländischen Jugendlichen, die den Rentner fast totschlugen, nutzte, um eine VErschärfung des Jugendstrafrechts zu fordern.
Was bei Wikipedia nicht erwähnt wird, Koch schlug vor, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 herunterzusetzen; DIE Presse nannte Koch unmenschlich, KINDER!!!!!
Und Koch verlor deshalb die Wahl. Dabei gibt es mehrere europäische Länder, die eine Strafmündigkeit von 12 haben!
In der Schweiz und im Vereinigten Königreich:
10 Jahre.
Aber mit den dummen Deutschen konnte man s ja machen, hier der SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/strafen-fuer-kriminelle-kinder-wulff-setzt-sich-von-koch-ab-a-528421.html
Kriminelle Kinder! So was gibt es einfach nicht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-jugendkriminalitaet-parteispitze-pfeift-koch-zurueck-1.526066
Die Süddeutsche im Untertitel: „Jetzt ist Roland Koch zu weit gegangen.“
Soviel zur gelenkten Presse vor Th. Sarrazins Buch.
WER kann das “sueddeutsche” Kommunistenkampfblatt” ernst nehmen! Man kann mit Fug und Recht behaupten dass es zur Gruppe der Dümmsten “Medien”gehört. Ich würde gerne ein anderes Wort verwenden, aber Sie wissen schon, der “deutsche” dubiose Ehtikaufrechterhaltungsverein auf des Steuerzahlerskosten wacht gnadenlos…
Zitat aus Ihrem Beitrag:
“Im Gegenteil gehen die meisten kriminologischen Theorien davon aus, dass Täter über einen Willen verfügen. Sie treffen die Entscheidung, sich delinquent verhalten zu wollen, selbst. Niemand redet ihnen diese Entscheidung ein. Es mag sein, dass es Jugendlichen, die in einem Milieu aufwachsen, in dem delinquentes Verhalten normales Verhalten darstellt, eher naheliegt, sich deliquent als sich nicht delinquent zu verhalten – wie dies die Theorie der differentiellen Assoziation vorhersagt. Aber selbst dann, wenn man davon ausgehen kann, dass die Menge der Handlungsalternativen, die einem Akteur zur Verfügung stehen, durch das Milieu, in dem er aufwächst, stark in Richtung delinquenten Verhaltens sozialisiert ist, trifft doch der Akteur die Entscheidung, kriminelle Handlungen auszuführen und niemand sonst. Kurz: Die ätherische Übertragung von Kriminalität ist eine Vorstellung, die man im Mittelalter vielleicht noch akzeptiert hätte. Heute ist diese Vorstellung nur noch lächerlich.”
Gilt Ihre Argumentation auch in diesem Fall?
https://www.welt.de/politik/ausland/article160384332/Siebenjaehrige-zuendet-Sprengstoffguertel-auf-Polizeiwache.html
In dieser Gegend weiß jedes Kind, wie Sprengstoff aussieht. Und wenn das Kind sagt, es suche eine Toilette, lügt es bewußt und müßte nach Ihrer Argumentationskette “reif” genug sein, um zu wissen, was da geschieht , wenn die Bombe zündet, und hätte eine Alternative suchen müssen.
Wenn Sie darüber nachdenken, wird Ihnen selbst auffallen, warum Ihr Fall ein anderer ist. Und falls der Beitrag als red herring gedacht ist: wir beißen nicht.