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Kranke Flüchtlinge: Landesregierungen gefährden die Gesundheit ihrer Bevölkerung

Flüchtlinge sind „aufgrund der schwierigen Lebensbedingungen während der Flucht, eines möglicherweise unvollständigen Impfschutzes, der teils höheren Prävalenzen in den Herkunftsländern und infolge des räumlich beengten Aufenthalts in Massenunterkünften besonders vulnerabel für Infektionskrankheiten“. Das schreiben Frank und sieben Ko-Autoren in der neuesten Ausgabe des „Journal of Health Monitoring“.

Angesichts der erhöhten Anfälligkeit von Flüchtlingen für übertragbare Erkrankungen, angesichts also der gesundheitlichen Gefahr, die Flüchtlinge grundsätzlich für die autochthone Bevölkerung darstellen, würde man denken, dass die für die Gesundheitsvorsorge bei Flüchtlingen verantwortlichen Landesregierungen ein besonders penibles und genaues Gesundheitsscreening durchführen.

Das würde man denken.
Und man irrt.

Auf den zwei Seiten, die Frank et al. übertragbaren Krankheiten gewidmet haben, steht regelmäßig zu lesen, dass die Datenlage unzureichend ist. Es gibt keine umfassenden, keine vergleichbaren und keine genauen Zahlen darüber, wie viele der Flüchtlinge an übertragbaren Krankheiten erkrankt sind. Das Fehlen der entsprechenden Daten ist darauf zurückzuführen, dass die entsprechenden Untersuchungen im Ermessen der Länder sind.

Folglich berichten Wahedi, Nöst und Bozorgmehr in einem Beitrag für das Budnesgesundheitsblatt von Regelungen in Bundesländern, die „in mehreren Aspekten nicht den Anforderungen an ein wissenschaftlich fundiertes Screening“ entsprechen. Mit anderen Worten, in manchen Bundesländern gefährdet die Landesregierung ihre Bevölkerung vorsätzlich, einfach dadurch, dass notwendiges Screening von Flüchtlingen auf übertragbare Krankheiten unterbleibt.

Wahedi, Nöst und Bozorgmehr unterteilen die Bundesländer in drei Gruppen, (1) Bundesländer die nur ein Mindestmaß an Screening durchführen, namentlich Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, (2) Bundesländer die darüber hinaus bei Tuberkulose genauer hinsehen, namentlich Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Hessen und Schleswig-Holstein und (3) Bundesländer, die ein umfassendes Screening der Flüchtlinge ausführen, namentlich Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.

Aufmerksame Leser werden feststellen, dass Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin in der Aufstellung fehlen. Für die entsprechenden Bundesländer gibt es schlicht keine Daten. Sie müssen entsprechend als Hazardeure angesehen werden, die die Gesundheit ihrer Bevölkerung in besonderer Weise gefährden, noch mehr als dies die Länder tun, die in den Ländergruppen (1) und (2) vereint sind.

Dabei wäre ein Screening dringend notwendig. So wurden dem Robert-Koch-Institut von 2004 bis 2014 allein 119 Ausbrüche von Infektionskrankheiten in Asylbewerberheimen gemeldet, von denen 615 Asylbewerber betroffen waren. 29% der 615 Asylbewerber waren an Windpocken, 18% an Skabies (also Krätze), 12% an Masern und jeweils 8% an Tuberkulose und Rotavirus-Gastroenteritis, der hauptsächlich bei Kindern auftritt und eine Entzündung von Magen und Därmen zur Folge hat, erkrankt. Bei der Untersuchung von 102 unbegleiteten Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren in Bielefeld wurde festgestellt, dass 60 der Jugendlichen an einer Heliobacter pylori-Infektion erkrankt waren, also einer ansteckenden Form von Magenentzündung. Die wenigen Daten, die bislang vorhanden sind, weisen zudem daraufhin, dass Hepatitis B unter Flüchtlingen deutlich verbreiteter ist als unter der autochthonen Bevölkerung. Hepatitis B ist die übertragbare Variante der Leberentzündung.

Trotz all der Daten, die es notwendig erscheinen lassen, ein generelles und umfassendes Screening von Flüchtlingen durchzuführen, bleiben viele Bundesländer hinter dem notwendigen Ausmaß von Gesundheits-Screening zurück und gefährden damit ihre Bevölkerung, darunter die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, in denen demnächst Wahlen stattfinden, so dass die Bevölkerung eine Gelegenheit hat, kund zu tun, was sie davon hält, Gesundheitsrisiken ausgesetzt zu werden, die vermeidbar wären.

Die folgende Tabelle aus dem Beitrag von Wahedi, Nöst und Bozorgmehr stellt detailliert dar, welchem Gesundheitsscreening Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern unterzogen werden. Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt fehlen in der Aufstellung. Die entsprechenden Landesregierungen sind offensichtlich der Ansicht, die Gesundheitsuntersuchung von Flüchtlingen sei nicht so wichtig, als dass man sie in allgemeinen Regelungen und Dokumenten für Gesundheitsämter erfassen müsse.

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Literatur

Frank, Laura, Yesil-Jürgens, Rahsan, Razum, Oliver, Bozorgmehr, Kayvan, Schenk, Liane, Gilsdorf, Andreas, Rommel, Alexander & Lampert, Thomas (2017). Gesundheit und gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland. Journal of Health Monitoring 2(1); DOI: 10.17886/RKI-GBE-2017-005

Wahedi, Katharina, Nöst, Stefan & Bozorgmehr,  Kayvan (2017). Die Gesundheitsuntersuchung von Asylsuchenden: Eine bundesweite Analyse der Regelungen in Deutschland. § 62 Asylverfahrensgesetz. Bundesgesunheitsblatt 60(1): 108-117.

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