870.000 Flüchtlinge beziehen Hartz-IV: Arbeit für die meisten nicht in Sicht

Im Mai 2017 waren 870.000 Flüchtlinge aus Afghanistan, Eritrea, dem Irak, dem Iran, Nigeria, Pakistan; Somalia und Syrien Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SBG-II, rund 80% davon Syrer. Damit sind 14% der 6,1 Millionen Bezieher von Hartz-IV Flüchtlinge. So nachzulesen im neuesten IAB-Kurzbericht, der sich mit den Arbeitsmarktchancen von Flüchlingen beschäftigt.

Nach wie vor ist es das Ziel, die 870.000 Flüchtlinge, die derzeit in Hartz-IV geparkt sind, mit einer Arbeit zu versorgen. Welche Hindernisse einem derartigen Unterfagen im Weg stehen, das ist die Fragestellung des IAB-Berichts, den Sebastian Bähr, Jonas Beste und Claudia Wenzig erstellt haben.

Dazu greifen sie auf eine Stichprobe von 497 Flüchtlingen zurück, die SGB-II-Neuzugänge sind, wobei das mit dem Neuzugang nicht so wörtlich zu nehmen ist, denn der Neuzugang kann bereits im Sommer 2015 erfolgt sein. Für diese 497 Flüchtlinge haben die drei Autoren untersucht, welche Hindernisse ihrem Eintritt in den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Stichprobe der drei Autoren ist insofern eine interessante Stichprobe als der Anteil der Flüchtlinge mit einem (Fach-)Hochschulabschluss mit 26,7% sehr hoch ist. Auch die Tatsache, dass 50,8% der Flüchtlinge in der Stichprobe von Bähr, Beste und Wenzig eine (Fach-)Hochschulreife erworben haben, ist interessant und weist die Stichprobe als eine aus, in der der Anteil der Flüchtlinge, die gute Chancen auf einen Arbeitsplatz haben sollten, überproportional hoch ist.

Dessen ungeachtet sind die Flüchtlnge überwiegend nicht erwerbstätig. 0,6% von ihnen gehen einer Vollzeitarbeit nach, 0,9% arbeiten in Teilzeit, 9,2% haben einen Minijob. Der Rest ist arbeitslos (47,9%), befindet sich in einer (schulischen) Ausbildung (20,9%) oder ist aus anderen Gründen nicht erwerbstätig (20,5%). Diese Zahlen sind insofern erschreckend als die Stichprobe und vor allem deren Verzerrung in Richtung höher gebildete Flüchlinge eine höhere Beteiligung am Arbeitsmarkt hätte erwartet lassen.

Dass dennoch nur 10,7% einer rudimentären Form von Arbeit nachgehen, liegt nach Ansicht der drei Autoren unter anderem an Sprachdefizien: 77% haben nur unzureichende Kenntnisse des Deutschen, 64,1% haben keinen beruflichen Bildungsabschluss, 24,2% keinen Schulabschluss. Folglich befinden sich 38,4% in einer Ausbildung, 34,3% in einem Sprachkurs und sind deshalb von einer Arbeitssuche freigestellt. Freigestellt sind auch 22% der Flüchtlinge, weil sie Kinder betreuen, was ja in Deutschland als wichtiger gilt, als die Grundlage für eine Integration in den Arbeitsmarkt zu legen.

Insgesamt haben die Jobcenter nur 22,8% der Flüchtlinge in der Stichprobe die Pflicht auferlegt, sich um einen Arbeitsplatz zu kümmern und das bei einer Stichprobe mit einem extraordinär hohen Anteil hoch Gebildeter. Bei der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz zu suchen, gibt es übrigens keine Gleichstellung. Während die Jobcenter 31,6% der geflüchteten Männer eine solche Verpflichtung auferlegt haben, sind nur 9,5% der geflüchteten Frauen verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen.

Man kann also feststellen, dass in einer Stichprobe, die sich dadurch auszeichnet, dass gebildete und mit einem (höheren) Schulabschluss ausgestattete Flüchtlinge überproportional vertreten sind, dennoch keine Integration in den Arbeitsmarkt feststellbar ist. Bestenfalls kann man von einer verzögerten Integration ausgehen, da rund 73% der Flüchtlinge zunächst Sprachkenntnisse erwerben und einen Schulabschluss bzw. einen beruflichen Abschluss erreichen müssen. Ob den Abschlüssen dann eine Arbeit folgt, ist eine Frage, die derzeit nicht beantwortet werden kann. Die 870.000 Flüchlinge werden also auf absehbare Zeit von Hartz-IV-Bezügen leben und somit mehr Kosten produzieren als sie Nutzen bringen.

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