Kinderrechte: Der Staat entmündigt seine Eltern

Für Orwell sind Kinder in 1984 die Informanten der Partei, die die eigenen Eltern bespitzeln. Für das Jugendamt, das immer mehr Kinder der Erziehung durch deren Eltern entzieht und in Heime steckt, sind Kinder Daseinszweck und Legitimation der eigenen Existenz in einem. Für die Länder Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen, den linken Hardcore unter den Bundesländern, sind Kinder das Mittel, das genutzt werden soll, um Eltern zu entmündigen und den Zugriff des Staates auf Kinder zu sichern. Sie wollen über den Bundestag durchsetzen, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden.

Im Antrag des Landes Brandenburg, das eine Vorreiterrolle einnimmt, wenn es darum geht, Eltern zu entmündigen und Kinder dem staatlichen Zugriff anheim zu stellen (wobei willentlich in Kauf genommen wird, dass Heimkinder regelmäßig schlechtere Schulabschlüsse, wenn überhaupt erreichen und häufiger kriminell werden als Kinder, die bei ihren Eltern aufwachsen), liest sich das Ganze wie folgt:

„Kinder sind Träger eigener Rechte und nicht nur Objekt von Schutz und Fürsorge. Das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist „Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten“ (BVerfGE 121, 69, 93). Das zuvörderst den Eltern obliegende Recht auf Pflege und Erziehung der Kinder ist untrennbar mit der Pflicht der Eltern verbunden, dem Kind Schutz und Hilfe zu seinem Wohl angedeihen zu lassen. Das Kindeswohl ist – so Artikel 3 der Kinderrechtskonvention – zudem bei allen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen, die Kinder betreffen, ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt.“

Die entscheidenden Formulierungen lauten:

Kinder sind ein eigenes „Rechtssubjekt“ und ein eigenständiger Grundrechtsträger.
Eltern schulden es ihren Kindern, ihr Handeln an deren Wohl auszurichten.

Beides zusammen ergibt die Frage, wer die Rechte des Rechtssubjekts „Kind“ wahrnimmt? Die Antwort gibt z.B. das Statistische Bundesamt in den folgenden Pressemeldung:

2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %
oder:

2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Es ist offenkundig, dass die Frage entschieden ist, wer die Subjektrechte eines Dreijährigen, der noch in keiner Weise rechtsfähig ist und entsprechend nur Rechtssubjekt sein kann, wenn er vertreten wird, wahrnimmt: Das Jugendamt. Da Kinderrechte explizit als Anspruch an Eltern formuliert werden und somit nur Eltern die Pflicht verletzen können, ihr Handeln am Wohl ihrer Kinder auszurichten, sind Kinderrechte eindeutig gegen Eltern gerichtet, können sie nur dem Zweck dienen, Jugendämtern und anderen staatlichen Häschern Durchgriffs- und Kontrollrechte gegenüber Eltern einzuräumen.

Dabei ist die Formulierung „am Wohl des Kindes auszurichten“ so vage gewählt, dass man das Wohl des Kindes je nach politischer Stimmung definieren kann. Vielleicht schwebt der neuen roten Einheitsfront aus Brandenburg, Thüringen, Bremen und Berlin der Entzug der Sorgeerlaubnis für Kinder von Eltern, die als rechtsextrem stereotypisiert werden, vor. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat wichtige Vorarbeiten geleistet, um Kinder rechtsextremer Eltern bereits in Kindergärten und –krippen erkennungsdienstlich zu behandeln und auf den staatlich vorgegebenen Pfad der politischen Tugend zurück zu bringen.

Die politische Mode von heute, die das Kindeswohl u.a. daran bemisst, ob ein monatlicher Besuch im Restaurant oder im Theater durchgeführt wird, kann in jeder nur erdenklichen Hinsicht eingesetzt werden, um das, was staatliche Akteure gerade für opportun halten, gegen Eltern durchzusetzen.

Wer unter diesen Vorzeichen Kinder in die deutsche Welt setzt, dem ist nicht mehr zu helfen, der macht sich willentlich zum Spielball des politischen Zeitgeistes und zum Knecht seiner Kinder, die jederzeit einen Anspruch gegenüber ihren Eltern geltend machen können. Das ehemalige Gebot: „Du sollst Vater und Mutter ehren“, ist in sein Gegenteil verkehrt. Nicht Kinder schulden Eltern Respekt dafür, dass sie Ressourcen aufwenden, um sie zu Menschen zu erziehen, Eltern schulden Kindern das Wohl, das staatliche Ämter als Vorgabe definiert haben. Wer das staatliche Plansoll der Erziehung nicht erreicht, dessen Kinder werden in Obhut genommen, d.h. in Heime gesteckt oder bei Pflegeeltern untergebracht.

Staaten ist es gelungen, Rechte als Institution zu etablieren, die Zwietracht zwischen Bürgern sät, als Minderheitenrecht gegen die Mehrheit, als Recht von Menschen mit Merkmal X gegen Menschen ohne Merkmal X, als Recht von Kindern gegen ihre Eltern. Nicht einmal Orwell oder Huxley hätten so etwas unter dem Banner der Demokratie für möglich gehalten. Sie waren im Gegenteil der Meinung, dass sich Demokratien dadurch auszeichnen, dass Bürger Abwehrrechte gegenüber ihrem Staat haben: Meinungsfreiheit, Unverletztlichkeit der Wohnung, Erziehungsautonomie usw. Keines der Abwehrrechte gegenüber dem Staat ist noch funktionsfähig. Sukzessive haben staatliche Akteure Demokratien in totale Institutionen verwandelt. Die rote Einheitsfront im Bundesrat ist gerade dabei, noch eine Schraube am Gitter zur Freiheit anzubringen.

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