„Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora hält es daher für geboten, dass Vertreter der AfD an einer Gedenkveranstaltung an diesen Orten nicht teilnehmen, solange Sie sich nicht glaubhaft von den antidemokratischen, menschenrechtsfeindlichen und geschichtsrevisionistischen Positionen ihrer Partei distanzieren“.
Besonders erstaunlich ist es, dass im Zeitalter, in dem die Reflexion und das Reflexive, das Selbstreflexive so hoch im Kurs stehen, so wenige die entsprechende Fähigkeit zu haben scheinen. In aller Arroganz schreiben die Gedenkstätten-Guten:
„An die Stelle der unteilbaren Würde des Menschen, einem Eckpfeiler des Grundgesetzes, tritt hier die prinzipielle Herabminderung und Ausgrenzung anderer. Denn das gesellschaftliche Ideal der AfD ist nicht die pluralistische demokratische Gesellschaft, sondern völkische Homogenität.“
Das schreiben allen Ernstes Leute, die gerade die Würde aller AfD-Mitglieder über einen Kamm geschoren und eine Art Gruppenbeichte und Entsagung von denen fordern, die in die Gedenkstätte Buchenwald Einlass gewährt haben wollen, obwohl sie als AfD-Mitglied offenkundig von den Gendenkstätten-Guten als Menschen ohne Würde angesehen werden. Warum sonst sollte man von ihnen ein entwürdigendes Verhalten verlangen? Dieselben Leute, die der AfD vorwerfen, sie würde prinzipiell andere herabmindern und ausgrenzen, mindern prinzipiell alle AfD-Mitglieder herab und grenzen sie von der Teilnahme an einer Gedenkveranstaltung aus, weil sie mit der Pluralität der Meinungen, die wie sie befürchten durch AfD-Mitglieder in die Gedenkstätte getragen werden, nicht zurecht kommen, weil sie zwar nicht völkische, aber doch Gesinnungshomogenität fordern.
Dass ein solches borniertes Verhalten, dass Sippenhaft und hanebüchene Begründungen, unbelegte Behauptungen und falsche Analogieschlüsse, gewürzt mit dem argumentum ad hominem, die richtigen Mittel sind, um – wie es im Stiftungszweck heißt – „die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort vergangenen Verbrechen zu bewahren … und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, ist mehr als zweifelhaft. Dass die Verweigerung der Teilnahme der AfD und ihrer Mitglieder an der „Gedenkveranstaltung zu Ehren der Holocaust-Opfer“ ein Publicity-Stunt ist, zeigt sich schon daran, dass dann, wenn die Gendenkstätten-Verwalter mit den Anschuldigungen, die sie in ihrer Presseerklärung gegen die AfD erheben, Recht hätten, es gerade ihre Aufgabe wäre, die Mitglieder der AfD mit der „Erinnerung an die in Buchenwald begangenen Verbrechen“ zu konfrontieren und eines Besseren zu belehren.
Zu den vielen Argumentationsfehlern und logischen Fehlern, zu der billigen Effekthascherei kommt also noch Arbeitsverweigerung hinzu.
Die Gendenkstätten Buchenwald werden zu gleichen Teilen von Bund und Land Thüringen finanziert. Bei den letzten Wahlen haben 12,6% der Wähler im Bund und 22,7% der Wähler in Thüringen die AfD gewählt. Wir schlagen daher vor, der Gedenkstätte und den entsprechenden Stiftungen 12,6% der Bundes- und 22,7% der Landesmittel zu kürzen, um der Verweigerung gerade die zu erinnern, die es doch eigentlich am nötigsten hätten, Rechnung zu tragen.
Übrigens ist Benjamin-Immanuel Hoff, der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei und das Parteimitglied der LINKE Vorsitzender des Stiftungsrats der Gedenkstätte Buchenwald. Er hätte den Publicity Stunt, der derzeit durch die Medien geht, verhindern können, wenn er es gewollt hätte, immer vorausgesetzt, er ist nicht dessen Ausgangspunkt.
PS.
Man kann übrigens nicht „menschenrechtsfeindlich“, nur menschenfeindlich sein. Allein diese Wortschöpfung zeigt schon, in welchem geistigen Tiefflug die Gedenkstätten-Guten sich befinden.
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