Wechselmodell: ePetition verdient Unterstützer

Ein Leser hat uns gebeten, auf eine Petition hinzuweisen, mit der das Wechselmodell, also die gleichberechtigte Sorge im so genannten Doppelresidenzmodell für Kinder nach einer Scheidung als Leitbild durchgesetzt werden soll. Derzeit wird das Sorgerecht von deutschen Familienrichtern in knapp 73% der Fälle den Müttern zugesprochen und seltsamerweise hat die Genderista an dem überkommenen Frauenbild, auf dem diese Dominanz beruht, nichts auszusetzen.

Nun ist dieses Thema nicht wirklich ein Thema, zu dem wir viel beizutragen haben. Beim Recherchieren sind wir jedoch zum einen darauf gestoßen, dass Arne Hoffmann, der sich mit solchen Themen deutlich besser auskennt als wir, von einer Anhörung zum Wechselmodell im Deutschen Bundestag berichtet, bei der mit gezinkten Karten gespielt wurde.

Zum anderen macht uns das Folgende stutzig:

„Verbände und Wissenschaftler sind mehrheitlich gegen das Wechselmodell als Regelfall. “Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall”, erklärte etwa der Verband alleinerziehender Väter und Mütter. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl des Kindes Rechnung trage, so der Verband.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen schrieb in seiner Stellungnahme, die Dominanz eines Modells könne es aus der Kinderperspektive nicht geben.“

Es ist nicht nachzuvollziehen, dass in 73% der Fälle dem „Wohl des Kindes“ am besten dadurch Sorge getragen ist, dass das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird. Und wenn ein Berufsverband allen Ernstes davon faselt, dass es „die Dominanz eines Modell … aus der Kinderperspektive nicht geben“ könne, wenn empirisch festzustellen ist, dass es die Dominanz eines Modells, nämlich der Alleinsorge durch die Mutter, faktisch gibt, und zwar auch aus der Kinderperspektive, die die „Psychologinnen und Psychologen“ natürlich nur einnehmen können, wenn sie selbst nicht über den Entwicklungszustand eines Kindes hinausgekommen sind, dann fragt man sich, worum es hier geht. Offenkundig geht es nicht darum, empirischen Fakten gerecht zu werden, was in der Regel nur damit erklärt werden kann, dass ideologische Träume durchgesetzt werden sollen.

Schon deshalb scheint es uns angebracht, ein wenig frischen Wind in den Muff deutscher Familiengerichte zu bringen und eine Lösung zum Leitbild zu erklären, die zunächst einmal von einem gleichen Sorgerecht für beide Ehepartner ausgeht. Was dann am Ende herauskommt, ist – wie immer – eine empirische Frage.

Nachfolgend die Begründung der ePetition, die hier gezeichnet werden kann.


 

“Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .

Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.

Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.

Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.

Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten. 

Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.

Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.

Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.”

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