Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs: Auch das Ende der Gemeinnützigkeit der Amadeu-Antonio-Stiftung?

Ja, Sie haben richtig gelesen: Die Amadeu-Antonio-Stiftung gilt als gemeinnützig.

“Die Amadeu Antonio Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und hat die Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Beträge bis zu einer Höhe von 200 Euro können grundsätzlich ohne Spendenbescheinigung, nur durch Vorlage des Zahlungsbelegs beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ab einer Spendenhöhe von 50 Euro senden wir Ihnen unaufgefordert im Laufe des Februars des Folgejahrs eine Spendenquittung zu.”

Ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert?

Zwar ist das Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem festgestellt wird, dass Attac nicht gemeinnützig ist, noch nicht veröffentlicht, tatsächlich hinkt die Internetpräsenz des Gerichts um mindestens eine Woche hinter der Aktualität hinterher, aber aus den verschiedenen Medienberichten lässt sich die Begründung dahingehend zusammenbauen, dass eine Organisation, die sich in die Tagespolitik einmischt und versucht, die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken, nicht gemeinnützig sein kann. BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff wird mit der Begründung zitiert, dass „im Vordergrund“ die gemeinnützige Tätigkeit stehen müsse, nicht politische Kampagnen (eine relativ unnütze Begründung, die zumindest um die Kriterien ergänzt werden müsste, die angeben, wer, wann und woran entscheidet, ob politische Kampagnen im Vordergrund stehen).

Eigentlich ist es offenkundig, dass die Vertretung bestimmter partikularer Interessen mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar ist, wäre es anders, dann müsste jede Organisation, die versucht, partikulare Interessen durchzusetzen, die man in gleicher Weise bei bestimmten Parteien findet, als gemeinnützig anerkannt werden, also z.B. die Antifa, die Sozialistische Alternative, die Rote Armee Fraktion oder der III. Weg.

Dem ist aber nicht so und was als gemeinnützig gilt, ist im Paragraphen 52 der Abgabenordnung geregelt. Insgesamt 25 Gründe, die eine Anerkennung als gemeinnützig nach sich ziehen (können), sind dort genannt. Die Gründe 10, 24 und 25 sind wohl die Gründe, auf deren Grundlage die Amadeu-Antonio-Stiftung ihre Gemeinnützigkeit erlangt hat.

Nun verläuft der Rubikon seit dem Urteil des Bundesfinanzhofes zwischen gemeinnützigem Zweck und Tagespolitik. Wer die politische Kampagne gegen z.B. die AfD zu weit in den Vordergrund stellt, so weit, dass man beim Bundesfinanzhof der Ansicht ist, es sei zu weit, dem droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.

Somit stellt sich die Frage, ist das, was die Amadeu-Antonio-Stiftung betreibt eine politische Kampagne, steht der Kampf gegen eine bestimmte politische Ideologie, die noch dazu eine legitime Ideologie ist, bei der AAS-Stiftung so weit im Vordergrund, dass der gemeinnützige Zweck, worin immer er auch bestehen mag (wir können ihn nicht erkennen, wir halten die AAS-Stiftung eher für gemeinschädlich, denn gemeinnützlich), in den Hintergrund tritt?

Urteilen Sie selbst:

Der tagespolitische Ableger der AAS-Stiftung: Belltower.news

Der Thüringer Ableger der AAS (von der Amadeu-Antonio-Stiftung über ihren Twitter-Accoung verbreitet):

Und wird es von der Gemeinnützigkeit gedeckt, offenkundigen Blödsinn wie den folgenden zu verbreiten, nach dem Schwarze zu blöd sind oder zu liebe Kindlein, um Rassismus zu erfinden (was sich als Konsequenz ergibt):

Oder ist das gemeinnützig oder Tagespolitik (von der Amadeu-Antonio-Stiftung über ihren Twitter-Accoung verbreitet)?

Ist das gemeinnützig oder Tagespolitik (von der Amadeu-Antonio-Stiftung über ihren Twitter-Accoung verbreitet)?

Ist das gemeinnützig oder Tagespolitik (von der Amadeu-Antonio-Stiftung über ihren Twitter-Accoung verbreitet)?

Ist es mit der Gemeinnützigkeit vereinbar, wenn sich eine Stiftung, die als gemeinnützig anerkannt wurde, generell einem politischen Spektrum zuordnet und ein anderes, das nicht minder legitim ist, bekämpft (von der Amadeu-Antonio-Stiftung über ihren Twitter-Accoung verbreitet):

Wir denken, nach dem Urteil des Finangerichtshofs in München muss auch die Frage nach der Gemeinnützigkeit der Amadeu-Antonio-Stiftung neu gestellt werden. Die Frage ist: Wer stellt sie?

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