Bundesrat stellt fest: Deutschland ist nicht mehr souverän

und Beethoven darf nicht mehr kritisiert werden.

Wenn Sie die EU-Flagge verbrennen oder die EU heftig kritisieren wollen, dann ist jetzt die Zeit dafür. Denn wenn es nach dem Willen des Bundesrats geht, hat das Kritisieren der EU bald ein Ende. Ein Gesetzentwurf des Landes Sachsen wurde am 20. September in seiner Beschlussfassung vom Bundesrat verabschiedet (285/19). Er sieht vor, die Meinungsfreiheit in Deutschland einmal mehr einzuschränken. Offenkundig will sich das Land Sachsen mit diesem Gesetzentwurf der Last einer starken AfD-Opposition entledigen und den Preis für den europäischen Musterschüler gewinnen. Der Preis den Bürger für das virtue signalling der Regierung Kretschmer zahlen müssen: Ein Verlust der Meinungsfreiheit, der wie folgt aussieht:

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften entsprechend § 11 Absatz 3 die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.“





Das soll, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, der neue Paragraph 90c des Strafgesetzbuches sein. Er folgt den Paragraphen 90, 90a und 90b, die die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90), die Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland (z.B. durch das Spruchband: Deutschland, Du mieses Stück Scheiße, das die Antifa so gerne vor sich herträgt – bislang folgenlos) und

§ 90b

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder

2.die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.“

die „verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen“ (§ 90b) unter Strafe stellen.

Nunmehr sollen auch die Hoheitszeichen der EU unter den Schutz des Strafgesetzbuches gestellt werden, was natürlich voraussetzt, dass die EU überhaupt Hoheitsrechte ausübt, was in Widerspruch zu der Behauptung steht, dass Deutschland weiterhin ein souveräner Staat sei, der die alleinigen Hoheitsrechte über sein Staatsgebiet ausübe.

Dem ist jedoch nicht so, wie man der Beschlussvorlage des Bundesrates entnehmen kann:

Die Bundesrepublik habe „Hoheitsrechte an die Europäische Union übertragen“ (Seite 3), steht da zu lesen. Die Europäische Union sei durch die Übertragung „Teil der deutschen Rechtsordnung geworden“. Eine absurde Argumentation, die behauptet, dass derjenige, der einem anderen Hoheitsrechte überträgt und damit auf seine Hoheitsrechte VERZICHTET, diesen anderen zum Teil seiner Rechtsordnung machen würde. Tatsächlich ist es anders herum. Wäre es so, wie es in der Beschlussvorlage des Bundesrats steht, jeder Bürger, der sein Recht auf Waffenbesitz an das Waffenmonopol des Staates abtritt, würde den Staat zum Teil seines Rechts auf Waffenbesitz machen, was ihn zum Herrn über das Waffenmonopol des Staates machen würde.

Hier soll offensichtlich in der Beschlussvorlage des Bundesrates eine verquere Argumentation benutzt werden, um ein X für ein U durchgehen zu lassen. Und es geht so weiter. Auf Seite 4 wird behauptet, dass die Europäische Union „unmittelbare … Hoheitsgewalt“ auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausüben würde.

Wenn die EU Hoheitsrechte in Deutschland und über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausübt, dann ist Deutschland nicht mehr souverän.

Und weil Deutschland nicht mehr souverän ist, deshalb treten die Symbole der EU, deren Flagge und die Ode an die Freude in der Fassung von Beethovens Neunter Symphonie an die Stelle der deutschen Hoheitssymbole, sind diesen mindestens gleichzustellen.

Dass mit dem, was als neuer Paragraph 90c in das Strafgesetzbuch eingeführt werden soll, ein Eingriff in die Meinungsfreiheit einhergeht, dass Meinungsfreiheit gegenüber der EU mit dieser Regelung de facto abgeschafft wird, ist denen, die Verantwortung für die Beschlussvorlage tragen und den Mitgliedern des Bundesrats, die dafür gestimmt haben, voll bewusst. Ein solcher Eingriff sei gerechtfertigt, wenn er sich nicht gegen den Inhalt einer Meinung richte, zunächst meinungsneutral sei und die „Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unabhängig von einer (politischen) Überzeugung unter Strafe stellt“.



Nun kann man sich zwar vorstellen, dass ein Betrunkener die Fahne der EU vom Mast holt, um sich damit die Nase zu putzen, aber derartige abwegige Fälle, wie sie Juristen so gerne konstruieren, damit nicht auffällt, dass sie dabei sind, ein elementares Freiheitsrecht von Bürgern zu stehlen, werden eher die Ausnahme sein.

Die Regel werden wohl heftige Formen der Kritik sein, die fortan als „Verunglimpfung“ gewertet werden sollen. Verunglimpfung wird in der Beschlussvorlage als Äußerung definiert, die als „Angriff auf das Ansehen der EU“ gewertet wird. Mit die wichtigsten Mittel totalitärer Systeme, mit denen Kritik unterdrückt wird, sind Willkür und Unsicherheit. Die Formulierung „Angriff auf das Ansehen der EU“ ist reine Willkür, gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, welche Aussagen nun erlaubt, welche verboten sind und schafft genau das, was sie schaffen soll: Unsicherheit, Unsicherheit, die dazu führen wird, dass die Vorsichtigen unter den Bürgern, ihre Meinung zur EU nicht mehr öffentlich zum Ausdruck bringen. Mit jedem, der sich öffentlich nicht mehr äußert, wird die Hürde für den nächsten, sich öffentlich zu äußern, höher, bis am Ende nur noch die Mutigsten den Mund aufmachen, um das Bürokratiemonster in Brüssel, das im Gesetzentwurf als Hüter von „Solidarität und Harmonie“ der europäischen Völker gefeiert wird, zu kritisieren.

Wir sehen, wie die Freiheit jeden Tag weiter stirbt. Das Heer derer, die am produktiven Teil der Bevölkerung nutznießen, deren Beitrag zum Wirtschaftswachstum im besten Fall nicht vorhanden, im schlechtesten Fall negativ ist, wird immer größer. Die Mittel, derer sie sich bedienen, um sicherzustellen, dass sie vom produktiven Teil der Bevölkerung auch weiterhin ausgehalten werden, sind immer offener totalitär.

Ob es ein Zufall ist, dass Sachsen einmal mehr der Ausgangspunkt der Zerstörung von Freiheit und Demokratie ist?



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