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5 bis 18 Jahre: In Wiener Schulen wird geimpft: Wenn Lernresistenz zum Antrieb der Schulverwaltung geworden ist

Gerade haben wir eine Studie besprochen, die zeigt, dass die derzeit vorhandenen COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien vollkommen nutzlos gegen BA.4 und BA.5, die „neuesten“ Unter-Varianten von Omikron sind. Wie in den meisten westeuropäischen Ländern, so ist BA.5 auch in Österreich auf dem Weg, die vorherrschende Variante zu werden.

Machen wir ein Gesankenexperiment.

Sie sind ein Verantwortlicher der Stadt Wien und mit den folgenden Randbedigungen konfrontiert, unter denen Sie eine Entscheidung treffen sollen:

Sie sind vor die Entscheidung gestellt, Kinder und Jugendliche weiter an die Nadel zu bringen oder von einer COVID-19 Impfung / Gentherapie abzuraten. Welche Entscheidung treffen Sie?

Das Coronateam der Bildungsdirektion Wien hat diese Entscheidung getroffen [die eMail ist authentisch und wurde uns von einem Leser zur Verfügung gestellt]

„Sehr geehrte Schulleitung,

kurz vor Schulschluss möchten wir Sie und die Kolleg:innen am Standort auf die neuen Voraussetzungen für die 3. bzw. 4. Impfung in Wien hinweisen. Wir ersuchen Sie um Weiterleitung an interessierte Kolleg:innen und Eltern.

Abschluss der Grundimmunisierung (idR 3. Stich)

·         Alle Personen, im Alter von 5 Jahren oder älter, ist eine dritte Impfung 6 Monate nach der zweiten Impfung dringend empfohlen, um die Grundimmunisierung damit abzuschließen.

·         Allen Personen im Alter von 12 Jahren oder älter, wird die dritte Impfung auf eigenen Wunsch auch 4 Monate nach der zweiten Impfung in allen Impfzentren der Stadt Wien gerne ermöglicht.

Auffrischung (idR. 4. Stich)

·         Alle Personen im Alter von 12 Jahren oder älter, deren Grundimmunisierung bereits 6 Monate her ist, können sich in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung holen.

·         Alle Personen im Alter von 12 Jahren oder älter, deren Grundimmunisierung 4 Monate her ist, wird in den Impfzentren der Stadt Wien eine Auffrischungsimpfung ermöglicht und entsprechend der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht vorenthalten. Darunter fallen zum Beispiel, die vor uns liegende Infektionswelle im Sommer [mit BA.5!!!], der Kontakt zu Personen mit Risikoerkrankungen, eigene Risikoerkrankungen, der Besuch von Angehörigen vulnerabler Gruppen oder auch bei hoher Kontaktfrequenz im Alltag, insbesondere am Arbeitsplatz, bei Veranstaltungen oder voranstehenden Auslandsreisen.

·         Für Personen unter 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung vorerst nicht vorgesehen.

Informationen zum Impfzeitpunkt (auch bei Genesung) finden Sie unter: https://impfservice.wien/corona/impfterminrechner/

Um Infektionen und das Ansteckungsrisiko bei den zu erwartenden Infektionswellen im Herbst möglichst gering zu halten, ist eine Durchführung der Impfungen spätestens 1-2 Wochen vor Schulbeginn sinnvoll. Die Impfung mit dem 3. bzw. 4. Stich ist wie bisher nicht vom Hauptwohnsitz abhängig.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wien.gv.at/presse/2022/06/26/wien-vereinfacht-zugang-zu-covid-19-schutzimpfung bzw. unter https://impfservice.wien/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund [reiner Zynismus]!

Ihr Coronateam der Bildungsdirektion für Wien“

Das ist ein herausragendes Beispiel dafür, dass Verwaltungen und die darin Beschäftigten nicht in der Lage sind, ihr Verhalten veränderten Bedingungen anzupassen. Wenn man sie lässt und ihnen einen Haushaltsposten zur Verfügung stellt, dann werden sie noch in 100 Jahren, vorausgesetzt Wien hat zu diesem Zeitpunkt noch eine relevante zu beschulende Kinderzahl, die Werbetrommel für die COVID-19 Impfung / Gentherapie rühren, unabhängig von aller Realität, von allen Fragen des Nutzens oder des Schadens, der mit ihren Aktionen verbunden ist, unfähig, in irgendeiner Weise auf veränderte Randbedingungen zu reagieren, d.h. zu lernen.

Denn: Verwaltungen sind inhärent dumm. Sie Funktionieren entlang von Haushaltsplänen und Vorgaben. Deshalb benötigen Verwaltungen einen Tritt in den Allerwertesten, damit sich etwas ändert. Für einen solchen Tritt sind eigentlich Polit-Darsteller dar. Wenn diese, aus ideologischer Verblödung oder weil sie die Übernahme von Verantwortung graust, gemeinsame Sache mit der Verwaltung machen, dann sind diejenigen geforfert, die am Ende der Verwaltungsentscheidungen stehen, Eltern in diesem Fall. Ihnen obliegt es, sich dem Ansinnen der Verwaltung zu verweigern und dafür zu sorgen, dass Haushaltsposten nicht abgerufen werden können und als Folge verfallen. Nur so ist Veränderung in Verwaltungen, friedliche Veränderung möglich.



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