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ARD zeigt “Z” und Sympathie für Russland – Wer stellt Strafanzeige?

Wir leben in einem Rechtsstaat – oder?
In einem Rechtsstaat gilt Gleichheit vor dem Gesetz – oder?

Ein Leser von ScienceFiles wurde von einem emsigen Bürger, der im Vorbeifahren an dessen Haus glaubte, ein Z, das sich als umgekipptes N herausstellte, nichts desto trotz aber als Z von einem ebenso emsigen Staatsanwalt bewertet wurde, angeschwärzt und muss sich nun vor dem Amtsgericht Ehingen verantworten, deshalb:

Die Straftat besteht also darin, das “Z” öffentlich darzustellen [und mit Russland in Verbindung zu bringen].

“Z”, falls sie es nicht gewusst haben, steht für “”Za Pobedu”, deutsch: “Auf den Sieg””.

Derart intime Russisch-Kenntnisse findet man z:B bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Zentralstelle Staatsschutz und bei der Staatsschutzabteilung des LKA Hamburg. Staatsschutz besteht heutzutage offenkundig darin, den Gebrauch des Buchstaben “Z” zu überwachen, denn ganz offenkundig fühlt sich der “Staat”, also irgend ein Hirni in einem entsprechenden Amt, der sich dazu berufen fühlt, durch den Gebrauch des Buchstaben “Z”, dann gefährdet, wenn er benutzt wird, um “in einem eindeutigen Kontext den russischen Angriffskrieg zu unterstützen” [Waffenlieferungen an die Ukraine sind okay, Buchstabenbenutzung, die im Verdacht steht, russisch ausgelegt werden zu können, nicht].

Dergleichen, also dass “Z” in Kombination mit “Unterstützung für Russland” zur Gefährdung für den deutschen Staat wird, so dass der “Staatsschutz” aktiv werden muss, ist indes nur dann möglich, wenn Deutschland Kriegspartei ist, was nach letzter Information nicht der Fall ist, wenngleich deutsche Polit-Darsteller alles tun, um auch einmal die Hand am Abzug zu haben. Während das offene Propagieren oder Betreiben oder Billigen der Tötung russischer Soldaten durch deutsche Polit-Darsteller heute etwas ist, mit dem man sich profilieren kann, ist das Verwenden von “Z” also von “Za Pobedu”, wie auch immer diese “Bedeutung” aus “Z” herauszulesen ist, ein Staatsschutzdelikt, das den deutschen Staat in seinen Grundfesten erschüttert, zumindest in Hamburg. Und weil dem so ist, muss mit allen Mitteln gegen die “offenen Sympathien” vorgegangen werden, die manche für den von “Russland angezettelten Angriffskrieg gegen die Ukraine” durch ein “Z” bekunden, denn im besten Deutschland aller Zeiten herrscht Sympathiekontrolle.

Also ist die Bedrohung, die von einem “Z”, das in Verbindung mit “Russland” steht oder in eine solche gebracht wird, ausgeht, so groß, dass Hausdurchsuchungen durchgeführt werden müssen, wie unlängst in Hamburg:

“Nach bisherigen Ermittlungen war der Beschuldigte Verantwortlicher des Telegram-Kanals “Das andere Deutschland”, der sich als pro-russische national-bolschewistische Plattform verstand, auf der offen Sympathien für den von Russland angezettelten Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet wurden. In diesem Zusammenhang ist der 31-Jährige dringend verdächtig, in jedenfalls vier Fällen durch Verwendung des Symbols “Z” in einem eindeutigen Kontext den russischen Angriffskrieg unterstützt und damit eine Straftat nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch gebilligt zu haben.

Darüber hinaus besteht gegen ihn in sechs weiteren Fällen der dringende Tatverdacht, in gleicher Weise das “Z”-Symbol unter Verwendung der von ihm genutzten Accounts bei Facebook und VK.com verbreitet zu haben.”

Mehr dazu kann hier nachgelesen werden.

Sie sehen, der Gebrauch des Buchstaben “Z” in eindeutiger Verbindung mit oder ohne Russland wird generell als Sympathie ausgelegt, die für einen Angriffskrieg bestehen soll.

Demnach hat die ARD-Tagesschau Sympathie für den Angriffskrieg in der Ukraine, eine Behauptung, die angesichts der Freude, mit der bei der ARD-Tagesschau täglich die Rubrik “Krieg in der Ukraine” oder “Angriffskrieg in der Ukraine” bestückt wird, sicher nicht falsch ist.

Hier handelt es sich eindeutig um eine Sympathiebekundung für einen Krieg, eine Billigung von Straftaten gemäß §§ 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Verbindung mit §13 Völkerstrafgesetzbuch.

Wer stellt Srafanzeige gegen den Intendanten der ARD als Programmverantwortlichen, denn wir wollen doch nicht, dass u.a. ein Leser aus Baden-Württemberg vor Gericht muss und die ARD ohne Konsequenzen kriegs-sympathisch sein kann.


In letzter Zeit häufen sich die Urteile oder Anklageschriften, die uns eher zufällig auf den Schreibtisch kommen und die zu denen gehören, die wir unter der Rubrik “Furchtbare Juristen” einordnen. Derartige Urteile oder Anklageschriften sind im Wesentlichen durch zwei Merkmale ausgezeichnet:

Das sind die beiden Merkmale, auf die wir unsere Leser zu achten bitten:

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