Wer die drei Richter der Dritten Kammer sind, die für das Urteil, das Gegenstand dieses Posts ist, zuständig sind, das geben wir daher unseren Lesern aus Osnabrück herauszufinden auf. Der Internet-Auftritt des Verwaltungsgerichts Osnabrück hüllt sich dazu in Schweigen. Nun sind Verwaltungsgerichte keine Militärgerichte, die im Geheimen tagen, sondern öffentliche Gerichte, die öffentlich tagen, an denen öffentliche Angestellte in diesem Fall das Verwaltungsrecht zur Anwendung bringen, korrekt, wie zu hoffen ist und auf der Richterposition, auf die sie, sicher mit Namen und nicht anonym, berufen wurden. Richter, die das Recht korrekt anwenden, haben keinen Grund sich zu verstecken und schon gar keine Berechtigung, das zu tun.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts aus Osnabrück passt perfekt in unsere Reihe “Furchtbare Juristen”, denn es ist keine Rechtsprechung, es ist Unrechtsprechung, ein Urteil, das Lug und Betrug legitimiert.
Ich kann mich noch recht gut an meine Zeit als Gerichtsreporter am Landgericht Leipzig erinnern, eine Zeit, zu der die Verhandlungen der Westrichter über die Ostrichter, die wegen Rechtsbeugung angeklagt waren, durchgeführt wurden. Mit einem der Vorsitzenden Richter, Richter Erich Draht, der später zum Oberlandesgericht nach Dresden befördert wurde, habe ich regelmäßig über den Sinn von Gerichtsverfahren diskutiert, in denen Richter dafür gerichtet wurden, dass sie geltendes Recht zur Anwendung gebracht haben, ein formales Problem, denn verurteilt man einen Richter wegen Anwendung geltenden Rechts mit dem Hinweis, dass er das Unrecht, das geltendes Recht in der DDR war, hätte erkennen müssen, dann ist damit natürlich der Weg frei, um nicht nur DDR-Richter, sondern auch Verwaltungsrichter aus Osnabrück wegen Rechtsbeugung anzuklagen, weil sie nämlich hätten erkennen müssen, dass das Recht, das sie zur Anwendung bringen, Unrecht ist.
Damit sind wir zurück beim Urteil, in dem es um einen Zahnarzt geht, dem der Landkreis Bentheim ein Tätigkeitsverbot erteilt hat, weil er “als Zahnarzt bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 20a, 22) habe führen müssen, den er nicht vorgelegt habe.” In Deutsch: Der Zahnarzt hat dem Impfzwang nicht nachgegeben. Sie sehen, auch die Behörden, die Landratsämter sind bereits wieder voller Sykophanten, die das tun, was Richard Evans in seinen Studien über das Dritte Reich stets fasziniert hat: “Working towards the Führer”, Vorauseilender Gehorsam, dessen Zweck darin bestand, einerseits regimekritischen oder vom Regime ausgegrenzten Mitbürgern so viel Schaden zuzufügen wie möglich, um sich damit, andererseits beim Führer einzuschleimen.
Geschichte wiederholt sich doch.
Der Zahnarzt aus dem Landkreis Bentheim hat Eilantrag gegen das Berufsverbot, das ihm ob fehlender COVID-19 Nutzlosimpfung erteilt werden soll, eingereicht, beim Verwaltungsgericht Osnabrück und vorgetragen, dass er als Zahnarzt nicht von der Impfpflicht umfasst sei. Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts hat diesen Eilantrag abgewiesen und die Entscheidung des Landkreises Bentheim aufrecht erhalten.
Die Urteilsbegründung leist sich in der Pressemeldung des Verwaltungsgerichts wie folgt:
“Dem [Vortrag des Zahnarzts] folgte die Kammer nicht. Sie führte zur Begründung ihres Beschlusses aus, die vom Antragsgegner [Landratsamt Bentheim] beim Erlass des Tätigkeitsverbotes zutreffend angewandte Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (§ 20a Absatz 5 Satz 3) sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. April 2022, Az. 1 BvR 2649/21) verfassungsgemäß. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises gelte namentlich auch für in Zahnarztpraxen tätige Personen, die aktuell vorliegenden Impfstoffe gegen das Coronavirus seien von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt. Eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung habe der Antragsteller nicht dargelegt. Ermessensfehler bei der Anordnung des Tätigkeitsverbotes seien nicht ersichtlich. Der Antragsgegner habe auch den Eingriff in die Berufsfreiheit des Antragstellers hinreichend gewichtet und fehlerfrei mit der staatlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung und Gewährleistung des öffentlichen Gesundheitsschutzes und dem Schutz vulnerabler Personen abgewogen. Als Zahnarzt stehe der Antragsteller regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Gesichtern der Patienten, insbesondere deren Mund- und Nasenöffnungen. Da das Infektionsrisiko des Antragstellers wegen der fehlenden Impfung wesentlich erhöht sei, sei auch das Übertragungsrisiko erheblich erhöht. Das nach dem Infektionsschutzgesetz mit einer Verpflichtung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises belegte Personal in Heil- und Pflegeberufen trage schließlich eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, dessen es sich bereits bei der Berufswahl bewusst sein müsse.
Die Begründung der Verwaltungsrichter trägt alle die Züge, die vor Jahren vor dem Landgericht Leipzig dazu geführt haben, dass Richter aus der DDR wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden.
Die Verwaltungsrichter begründen ihren Beschluss damit, dass die Anwendung der Rechtsgrundlage, des Infektionsschutzgesetzes durch den Landkreis Bentheim korrekt erfolgt sei. In gleicher Weise haben die Richter der DDR ihre Verteidigung nach der Vereinigung damit geführt, dass sie nur geltendes Recht zur Anwendung gebracht hätten;
Recht, das von der Volkskammer der DDR, in dem die gewählten Vertreter der Bevölkerung saßen, verabschiedet und mit Legitimation versehen wurde. Heute sind die EMA und die WHO, zwei NICHT GEWÄHLTE, nicht demokratisch legitimierte Organisationen an die Stelle der Volkskammer getreten.
Es sei, so haben die Richter, die die DDR-Richter dennoch verurteilt haben, mit gesundem Menschenverstand ersichtlich gewesen, dass die Gesetze der DDR, die Strafgesetze im vorliegenden Fall nicht Recht, sondern Unrecht darstellten. Entsprechend hätten die angeklagten DDR-Richter die Gefolgschaft verweigern müssen. Das Argument, das gegen die DDR-Richter ins Feld geführt wurde, war ein moralisches.
Gegen die Verwaltungsrichter aus Osnabrück kann man ebenfalls dieses moralische Argument ins Feld führen, aber das muss man gar nicht, denn die einzige empirische Aussage, die sich in der Pressmeldung zum Beschluss der Verwaltungsrichter, dem Zahnarzt die Erwerbsgrundlage zu zerstören, findet, sie ist falsch, vollkommen falsch. Da das Urteil in dieser empirischen Aussage gründet, ist das Urteil Junk. Da die Richter wissen könnten, durch eine Anwendung normalen und gesunden Menschenverstands, dass die empirische Aussage, die sie im Urteil treffen, falsch ist und ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Prozessbeteiligten sie dazu verpflichtet, dieses Wissen zu akquirieren, liegt eine Anklage wegen Rechtsbeugung mehr als nahe, drängt sich quasi auf.
Denn man muss sich schon fragen, wo die Richter die letzten Monate verbracht haben, wenn sie immer noch das Märchen verbreiten, dass Geimpfte durch ihre Impfung im Vergleich zu Ungeimpften weniger SARS-CoV-2 verbreiten bzw. dass ihr Infektionsrisiko geringer sei. Das ist so falsch wie es nur sein kann. Die Menge der Studien, die mittlerweile zeigt, dass Geimpfte mindestens dasselbe Infektionsrisiko haben, das auch Ungeimpfte haben und SARS-CoV-2 mindestens mit der selben Wahrscheinlichkeit weitergeben können, wir können sie kaum mehr zählen.
Wir haben hier bewusst auf Beiträge zurückgegriffen, die wir im August 2021 verfasst haben. Schon damals war klar, dass die COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien Rohrkrepierer waren, eine Erkenntnis, die sich so sehr verdichtet hat, dass außer den Verwaltungsrichtern in Osnabrück, die offenkundig gerade erst vom Baum gefallen sind und nun Recht über etwas sprechen, von dem sie keine Ahnung haben, kaum noch jemand behauptet, eine COVID-19 Impfung / Gentherapie reduziere das Infektionsrisiko oder verhindere gar die Ansteckung anderer…
Schließlich noch das Ergebnis einer sehr gut gemachten ganz neuen Studie:
“In this longitudinal cohort of participants, most of whom had symptomatic, nonsevere Covid-19 infection, the viral decay kinetics were similar with omicron infection and delta infection. Although vaccination has been shown to reduce the incidence of infection and the severity of disease, we did not find large differences in the median duration of viral shedding among participants who were unvaccinated, those who were vaccinated but not boosted, and those who were vaccinated and boosted.”
In der Empirie gibt es keinen Unterschied was Infektionsrisiko und Ansteckungsgefahr angeht zwischen Geimpften und Ungeimpften.
Die Verwaltungsrichter aus Osnabrück müssen das wissen. Weil Sie dennoch geurteilt haben, wie sie geurteilt haben, sollten sie wegen Rechtsbeugung angeklagt werden, schon aus Fairness gegenüber DDR-Richtern.
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“Recht, das von der Nationalkammer der DDR, in dem die gewählten Vertreter der Bevölkerung saßen, verabschiedet und mit Legitimation versehen wurde. Heute sind die EMA und die WHO, zwei NICHT GEWÄHLTE, nicht demokratisch legitimierte Organisationen an die Stelle der Nationalkammer getreten.”
Wahlen in der DDR waren reine Propaganda,
und hatten mit einer Wahl im Wortsinn überhaupt nichts zu tun.
Von daher schenken sich die DDR und EMA, WHO in der Legitimation nichts.
Was im Geschäftsverteilungsplan geregelt ist, führt das VG Magdeburg vorbildlich aus: https://vg-md.sachsen-anhalt.de/verwaltungsgericht/geschaeftsverteilung/?no_cache=1
Beim VG Osnabrück fehlt die Besetzung der Kammern im Geschäftsverteilungsplan, was bereits unzulässig sein dürfte.
file:///C:/Users/benti/Downloads/GVPL_2022_Sachgebiete%20(2).pdf
Aber wie sollen denn sonst die gefälligen Urteile bewirkt werden, wenn die zuverlässigen Richter nicht mehr gezielt eingesetzt werden können. Die unzuverlässigen Richter werden gezielt gesteuert mit Verkehrsrecht, Scheidungsrecht usw. ausgelastet.
Das hatten wir doch schon einmal und es hat prima funktioniert.
Und wenn die Rede von Rechtsbeugung durch Richter hier thematisiert wird, respice finem, bedenke das Ende. Wenn rechtsbeugende Richter angeklagt und verurteilt werden, wer soll denn dann die Verfahren machen, es ist ja dann kaum noch ein Richter da, die sitzen dann jahrelang faul in einer Zelle herum.
Es war einmal, vor langer, langer Zeit, so, dass der Brürger einen durchsetzbaren Anspruch auf seinen gesetzlichen Richter hatte.
Und dem Zahnarzt möchte man nur empfehlen, ins Ausland zu gehen, sowohl in USA als auch in GB dürfte er willkommen sein und Deutschland hat dann einen vernünftigen Arzt weniger.
Das hatten wir übrigens auch schonmal gehabt. Damals sind viele Wissenschaftler ebenfalls in Angelsächsischen Ländern untergekommen und haben dort die Wissenschaft gut belebt, während die entsprechenden deutschen Wissenschaftsbereiche schlechter wurden.
Kennen wir auch.
Die Frage diesmal ist allerdings, ob man es in den nächsten 10 Jahren im westlichen Ausland besser haben wird, sieht mir so aus, als würden überall dieselben Spielchen laufen.
Danke für die wertvollen Informationen. Vielleicht wird über die BRD-Richter eines Tages auch gerichtet werden. Inzwischen sind Daten zutage getreten, die die Wirksamkeit der Impfung und die Anzahl der Impfschäden deutlich in ein anderes Licht stellen als man uns damals weis machen wollte.
Alleine die jetzt schon vefügbaren Daten sollten ausreichen, um zu erkennen, dass eine Impfpflicht nicht verhältnismäßig ist.
Bin mal gespannt, wie diese Richter das eines Tages rechtfertigen werden.
@Wer die drei Richter der Dritten Kammer sind
das spielt keine Rolle mehr – wer heute noch als Richter oder Staatsanwalt die Kutte trägt, gehört auf die Liste “ich_habe_mitgemacht” !
Hier noch differenzieren zu wollen, gehört in die Rubrik “Eulen nach Athen tragen” !
Die Farbe der Kutte ist dabei nur eben die inhaltslose Farbe !
Das einzige, das hier erkennbar ist wiederum, ist, das sie genau wissen, was sie tun und versuchen, sich nach ihren Vorstellungen zu verstecken. Sie wissen, das die Kuttenträger alle gleich sind, und das man unter seinesgleichen dann gut geschützt ist.
Das es nach dem Knall eben nicht mehr ihresgleichen sind, ist außerhalb von deren Horizont !
Aber bis es soweit ist, können sie sich aufplustern – das ist der Lauf der Dinge !
1) Um die Liste “ich habe mitgemacht” zu führen, müssen Sie wissen, WER mitgemacht hat, ergo ist es doch wichtig, wer die drei Richter der Dritten Kammer sind.
2) Wir halten aber gar nichts von Listen. Spätestens nachdem Sie Dickens “Tale of Two Cities” gelesen haben, haben Sie vielleicht auch ein Problem damit.
3) Wir halten sehr viel von persönlicher Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, die Namen der drei KammerJuristen zu kennen und weil es ein Unding ist, dass sie sich hinter einer öffentlichen Position verstecken wollen.
ok – dann machen wir es wie Gott bei Sodom – nennen sie mir 3 Richter im Amt, die gegen die Drohung mit Waffengewalt gegen Spaziergänger aufgetreten sind !
Ich habe keinen gehört – es wird welche geben, die hinterher behaupten werden, sie hätten nur mit Bauchgrimmen” mitgemacht oder sich passiv verhalten, aber wenn die Heldentruppen bei ihnen einlaufen, um sie zur Spritze zu zwingen oder sie gleich erschießen – natürlich nur, um die Menschen vor ihnen zu schützen – sie kennen das ja : “die Ungeimpften werden die Geimpften anstecken” – dann wird kein Richter vor oder auch nur neben ihnen stehen.
Oder – schauen sie sich das Beispiel der Datendisketten zur Steuerhinterziehung oder zu den Epstein-Gästen an – die Justiz liefert mit einem großen Schaukampf ein Bauernopfer – und das wars. Und das wird auch bei den Corona-Verbrechern nicht anders sein !
Kennen sie den Film : Lord of War ? Die letzte Szene ? Genau so !
Oder schauen sie sich einmal den Film “Serenity – Flucht in neue Welten” an – ,man könnte es als die Beschreibung der aktuellen Politik ansehen – die wichtigen Marksteine passen alle !
“Die TK hat 11 Millionen Versicherte. Nehmen wir an die „TK Versicherten“ sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung dann kann man die Impfnebenwirkungen auf alle Einwohner Deutschlands (83,24 Millionen) hochrechnen:
\begin{align*} \text{Behandelte Impfnebenwirkungen in Deutschland 2021} &= \frac{\num{83.24}}{\num{11}} \cdot \num{437539} \\[2ex] &= \num{3311386} \end{align*}
Wir kommen also auf eine gigantische Anzahl von 3.311.386 Personen, die alleine 2021 wegen einer Impfnebenwirkung in ärztlicher Behandlung waren und denen eine der vier oben genannten Diagnosen gestellt wurde. Das PEI würde damit die Impfnebenwirkungen um den Faktor 13 unterschätzen – was alles andere als marginal ist.
Angesichts solcher Zahlen sollte die (quasi) Impfpflicht in der Pflege und bei Soldaten schon längst wieder zurückgenommen werden – aber in Deutschland spricht man nun schon über die 5. (!) Impfung:”
dieser Beitrag ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
1) Sie konstruieren erfolgreich eine Parallele zu einem bereits untergegangenen Rechtssystem.
2) Sie leiten aus der Parallele ab, daß es bei der gegenwärtigen Faktenlage zum Corona-Wahnsinn den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt, wenn Richter wie im vorliegenden Fall wider besseres Wissen Unrecht sprechen.
3) Sie führen vor Augen, auf welch dünnem Eis seinerzeit von der BRD-Justiz wohlfeile Urteile gegen DDR-Richter gefällt worden sind.
Ich wünsche uns allen bald, daß derartige Auswüchse wie der Osnabrücker Richterspruch umfassend aufgearbeitet und die involvierten Richter sang- und klanglos abberufen werden.
Dennoch glaube ich nicht daran, daß dies durch Vernunft eintreten wird.
Hier muß wohl mit dem Eisenbesen ausgefegt werden!
Ich hoffe auf viele frierende Ärsche in kalten Wohnungen, auf Stromausfälle in dichter Folge, auf traumhafte Energiepreise und über diesen Umweg auf den längst überfälligen Volksaufstand.
Und für die da “oben” im fernen Berlin darf ich gerne einen gutgemeinten Rat Todenhöfers weitergeben:
Zitat
“Geht, bevor man euch davonjagt!
Würden Politiker wie normale Bürger für ihre Taten bestraft, säße die Ampelkoalition längst hinter Gittern.”
Zitatende
Michael Klonovsky schreibt heute
”
Freund ***, Jurist, meint, wenn heute eine gesetzgebende Versammlung zusammenträte, um das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, würde diese Verfassung die jüngsten grundgesetzwidrigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter dem Merkel-Protegé Harbarth vollständig übernehmen: Ein ethnisch-kulturelles, durch Abstammung verbundenes deutsches Volk als Souverän verschwände, an seine Stelle träte das Staatsvolk; der Klimaschutz würde zum Staatsziel erhoben, Mulitikulturalismus und Antirassismus desgleichen, fußend auf Art. 1 GG, der selbstverständlich bestehen bliebe, während die Grundrechte den Vorbehalten Klimarettung, Menschenwürde (Nichtdeutscher) und Gesundheitsschutz unterlägen.
Denn aus welchen Personen, fragt ***, würde sich diese gesetzgebende Versammlung zusammensetzen?
”
Die Atomkraft wird bestenfalls wiederkommen – zu spät und zu wenig, das soll dann die Rache von so grünen Betonköpfen wie die “Flasche” Trittin sein für “20 Jahre Eiskugel als Kopf”. Putin wird solange und dabei immer weniger Gas liefern bis auch die letzten grünen Schönrechner einsehen müssen… dann aber wird es zum Umsteuern zu spät sein, Inflation und EZB-“Politik” geben der Chose dann den Rest, und da wäre ja noch Italien. Lesenswerte Analyse was sich da zusammenbrauen könnte… https://ansage.org/neuwahlen-in-italien-comeback-fuer-salvini/
…recht so, anders werden wir dieses Pack nicht los. Ich wurde gefragt, was dann aus diesem Pack werden soll? Wir, das aktuelle Pack, machen dann einen “Packtausch”. Die kriegen dann alle Bürgergeld und können Käfern über die Straße helfen. Oder mal arbeiten… (war nur ein Witz “liebe” Grüne, keine Angst, in Deutschland muss bald keiner mehr arbeiten, und vielleicht schon nächstes Jahr habt ihr über die Inflation sogar das Mindestlohnziel endlich erreicht, aber das ist wohl zu hoch für euch)
“Freund ***, Jurist, meint, wenn heute eine gesetzgebende Versammlung zusammenträte, um das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, würde diese Verfassung die jüngsten grundgesetzwidrigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter dem Merkel-Protegé Harbarth vollständig übernehmen” – es gibt eine gültige Verfassung, alles andere ist von den “Befreiern” im GG “verlogen” worden. Alte Verfassung vor 1914 einsetzen, das passt!
Der Fairness halber muss man sagen, dass die Richter auch in der DDR voll auf Linie waren. Sonst wären sie nicht in so einer Position. Sie haben daran geglaubt, dass geltendes Recht tatsächlich rechtens ist. Und hier ist es nicht anders. Sich als einzelner Richter gegen das System zu stellen, ist nicht hilfreich. Es wird nur Nachteile geben, die kaum einer in Kauf nehmen wird. Also läuft es darauf hinaus, dass es wieder eine Menge Mitläufer gibt und am Ende waren alle im Widerstand.
Es ist falsch, daß die Richter des VG Rechtsbeugung begangen haben: Rechtsbeugung setzt voraus, daß gegen in schwerwiegender Weise gegen ein Gesetz verstoßen wird (BGH, Urt. v. 29.10.2009 – 4 StR 97/09). Die Richter des VG haben nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Folglich haben sie keine Rechtsbeugung begangen.
Das Problem liegt ganz anders: Nazi-Richter und DDR-Richter haben sich auch darauf berufen, nicht gegen ein Gesetz verstoßen zu haben. Sie sind dennoch wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, weil das Gesetz “Unrecht” war. Aber wer würde heute die Macht besitzen, festzustellen, daß das “Infektionsschutzgesetz” – ein übler Euphemismus – offensichtliches Unrecht ist wie z. B. Ermordung von Juden in der Nazizeit? Niemand. Eben: heute ist das Gesetz Unrecht. Aber solange die Macht bei Leuten wie Kasper Lauterbach liegt, ist es keine “Rechtsbeugung”. Man darf nie vergessen, daß erst wenn die Macht gewechselt hat, Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden.
Wie sah eigentlich die Verurteilung der Richter wegen Rechtsbeugung aus? Langfristige Beurlaubung bei vollen Bezügen oder doch Frühpensionierung mit 2% Abzug?
Wenn Sie zu einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, erlischt ihr (möglicher) Beamtenstatus. Vor dem Landgericht werden nur Fälle angeklagt, bei denen der Strafrahmen deutlich darüber liegt.
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Guter Artikel, aber:
“Recht, das von der Nationalkammer der DDR, in dem die gewählten Vertreter der Bevölkerung saßen, verabschiedet und mit Legitimation versehen wurde. Heute sind die EMA und die WHO, zwei NICHT GEWÄHLTE, nicht demokratisch legitimierte Organisationen an die Stelle der Nationalkammer getreten.”
Wahlen in der DDR waren reine Propaganda,
und hatten mit einer Wahl im Wortsinn überhaupt nichts zu tun.
Von daher schenken sich die DDR und EMA, WHO in der Legitimation nichts.
Nichts desto trotz waren es Wahlen und die Gewählten haben sich als demokratisch legitimiert ausgegeben …
Wobei es Volkskammer der DDR heißen muss. Aber sachlich ist alles richtig.
Was im Geschäftsverteilungsplan geregelt ist, führt das VG Magdeburg vorbildlich aus:
https://vg-md.sachsen-anhalt.de/verwaltungsgericht/geschaeftsverteilung/?no_cache=1
Beim VG Osnabrück fehlt die Besetzung der Kammern im Geschäftsverteilungsplan, was bereits unzulässig sein dürfte.
file:///C:/Users/benti/Downloads/GVPL_2022_Sachgebiete%20(2).pdf
Aber wie sollen denn sonst die gefälligen Urteile bewirkt werden, wenn die zuverlässigen Richter nicht mehr gezielt eingesetzt werden können. Die unzuverlässigen Richter werden gezielt gesteuert mit Verkehrsrecht, Scheidungsrecht usw. ausgelastet.
Das hatten wir doch schon einmal und es hat prima funktioniert.
Und wenn die Rede von Rechtsbeugung durch Richter hier thematisiert wird, respice finem, bedenke das Ende. Wenn rechtsbeugende Richter angeklagt und verurteilt werden, wer soll denn dann die Verfahren machen, es ist ja dann kaum noch ein Richter da, die sitzen dann jahrelang faul in einer Zelle herum.
Es war einmal, vor langer, langer Zeit, so, dass der Brürger einen durchsetzbaren Anspruch auf seinen gesetzlichen Richter hatte.
Und dem Zahnarzt möchte man nur empfehlen, ins Ausland zu gehen, sowohl in USA als auch in GB dürfte er willkommen sein und Deutschland hat dann einen vernünftigen Arzt weniger.
Das hatten wir übrigens auch schonmal gehabt. Damals sind viele Wissenschaftler ebenfalls in Angelsächsischen Ländern untergekommen und haben dort die Wissenschaft gut belebt, während die entsprechenden deutschen Wissenschaftsbereiche schlechter wurden.
Kennen wir auch.
Die Frage diesmal ist allerdings, ob man es in den nächsten 10 Jahren im westlichen Ausland besser haben wird, sieht mir so aus, als würden überall dieselben Spielchen laufen.
Danke für die wertvollen Informationen. Vielleicht wird über die BRD-Richter eines Tages auch gerichtet werden. Inzwischen sind Daten zutage getreten, die die Wirksamkeit der Impfung und die Anzahl der Impfschäden deutlich in ein anderes Licht stellen als man uns damals weis machen wollte.
Alleine die jetzt schon vefügbaren Daten sollten ausreichen, um zu erkennen, dass eine Impfpflicht nicht verhältnismäßig ist.
Bin mal gespannt, wie diese Richter das eines Tages rechtfertigen werden.
Gar nicht.
@Wer die drei Richter der Dritten Kammer sind
das spielt keine Rolle mehr – wer heute noch als Richter oder Staatsanwalt die Kutte trägt, gehört auf die Liste “ich_habe_mitgemacht” !
Hier noch differenzieren zu wollen, gehört in die Rubrik “Eulen nach Athen tragen” !
Die Farbe der Kutte ist dabei nur eben die inhaltslose Farbe !
Das einzige, das hier erkennbar ist wiederum, ist, das sie genau wissen, was sie tun und versuchen, sich nach ihren Vorstellungen zu verstecken. Sie wissen, das die Kuttenträger alle gleich sind, und das man unter seinesgleichen dann gut geschützt ist.
Das es nach dem Knall eben nicht mehr ihresgleichen sind, ist außerhalb von deren Horizont !
Aber bis es soweit ist, können sie sich aufplustern – das ist der Lauf der Dinge !
1) Um die Liste “ich habe mitgemacht” zu führen, müssen Sie wissen, WER mitgemacht hat, ergo ist es doch wichtig, wer die drei Richter der Dritten Kammer sind.
2) Wir halten aber gar nichts von Listen. Spätestens nachdem Sie Dickens “Tale of Two Cities” gelesen haben, haben Sie vielleicht auch ein Problem damit.
3) Wir halten sehr viel von persönlicher Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, die Namen der drei KammerJuristen zu kennen und weil es ein Unding ist, dass sie sich hinter einer öffentlichen Position verstecken wollen.
ok – dann machen wir es wie Gott bei Sodom – nennen sie mir 3 Richter im Amt, die gegen die Drohung mit Waffengewalt gegen Spaziergänger aufgetreten sind !
Ich habe keinen gehört – es wird welche geben, die hinterher behaupten werden, sie hätten nur mit Bauchgrimmen” mitgemacht oder sich passiv verhalten, aber wenn die Heldentruppen bei ihnen einlaufen, um sie zur Spritze zu zwingen oder sie gleich erschießen – natürlich nur, um die Menschen vor ihnen zu schützen – sie kennen das ja : “die Ungeimpften werden die Geimpften anstecken” – dann wird kein Richter vor oder auch nur neben ihnen stehen.
Oder – schauen sie sich das Beispiel der Datendisketten zur Steuerhinterziehung oder zu den Epstein-Gästen an – die Justiz liefert mit einem großen Schaukampf ein Bauernopfer – und das wars. Und das wird auch bei den Corona-Verbrechern nicht anders sein !
Kennen sie den Film : Lord of War ? Die letzte Szene ? Genau so !
Oder schauen sie sich einmal den Film “Serenity – Flucht in neue Welten” an – ,man könnte es als die Beschreibung der aktuellen Politik ansehen – die wichtigen Marksteine passen alle !
“Die TK hat 11 Millionen Versicherte. Nehmen wir an die „TK Versicherten“ sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung dann kann man die Impfnebenwirkungen auf alle Einwohner Deutschlands (83,24 Millionen) hochrechnen:
\begin{align*} \text{Behandelte Impfnebenwirkungen in Deutschland 2021} &= \frac{\num{83.24}}{\num{11}} \cdot \num{437539} \\[2ex] &= \num{3311386} \end{align*}
Wir kommen also auf eine gigantische Anzahl von 3.311.386 Personen, die alleine 2021 wegen einer Impfnebenwirkung in ärztlicher Behandlung waren und denen eine der vier oben genannten Diagnosen gestellt wurde. Das PEI würde damit die Impfnebenwirkungen um den Faktor 13 unterschätzen – was alles andere als marginal ist.
Angesichts solcher Zahlen sollte die (quasi) Impfpflicht in der Pflege und bei Soldaten schon längst wieder zurückgenommen werden – aber in Deutschland spricht man nun schon über die 5. (!) Impfung:”
https://corona-blog.net/2022/07/27/tk-muss-daten-herausgeben-2021-waren-dort-437-593-versicherte-wegen-impfnebenwirkungen-in-aerztlicher-behandlung/
Verehrter Herr Klein,
dieser Beitrag ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
1) Sie konstruieren erfolgreich eine Parallele zu einem bereits untergegangenen Rechtssystem.
2) Sie leiten aus der Parallele ab, daß es bei der gegenwärtigen Faktenlage zum Corona-Wahnsinn den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt, wenn Richter wie im vorliegenden Fall wider besseres Wissen Unrecht sprechen.
3) Sie führen vor Augen, auf welch dünnem Eis seinerzeit von der BRD-Justiz wohlfeile Urteile gegen DDR-Richter gefällt worden sind.
Ich wünsche uns allen bald, daß derartige Auswüchse wie der Osnabrücker Richterspruch umfassend aufgearbeitet und die involvierten Richter sang- und klanglos abberufen werden.
Dennoch glaube ich nicht daran, daß dies durch Vernunft eintreten wird.
Hier muß wohl mit dem Eisenbesen ausgefegt werden!
Ich hoffe auf viele frierende Ärsche in kalten Wohnungen, auf Stromausfälle in dichter Folge, auf traumhafte Energiepreise und über diesen Umweg auf den längst überfälligen Volksaufstand.
Und für die da “oben” im fernen Berlin darf ich gerne einen gutgemeinten Rat Todenhöfers weitergeben:
Zitat
“Geht, bevor man euch davonjagt!
Würden Politiker wie normale Bürger für ihre Taten bestraft, säße die Ampelkoalition längst hinter Gittern.”
Zitatende
Michael Klonovsky schreibt heute
”
Freund ***, Jurist, meint, wenn heute eine gesetzgebende Versammlung zusammenträte, um das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, würde diese Verfassung die jüngsten grundgesetzwidrigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter dem Merkel-Protegé Harbarth vollständig übernehmen: Ein ethnisch-kulturelles, durch Abstammung verbundenes deutsches Volk als Souverän verschwände, an seine Stelle träte das Staatsvolk; der Klimaschutz würde zum Staatsziel erhoben, Mulitikulturalismus und Antirassismus desgleichen, fußend auf Art. 1 GG, der selbstverständlich bestehen bliebe, während die Grundrechte den Vorbehalten Klimarettung, Menschenwürde (Nichtdeutscher) und Gesundheitsschutz unterlägen.
Denn aus welchen Personen, fragt ***, würde sich diese gesetzgebende Versammlung zusammensetzen?
”
Die Atomkraft wird bestenfalls wiederkommen – zu spät und zu wenig, das soll dann die Rache von so grünen Betonköpfen wie die “Flasche” Trittin sein für “20 Jahre Eiskugel als Kopf”. Putin wird solange und dabei immer weniger Gas liefern bis auch die letzten grünen Schönrechner einsehen müssen… dann aber wird es zum Umsteuern zu spät sein, Inflation und EZB-“Politik” geben der Chose dann den Rest, und da wäre ja noch Italien. Lesenswerte Analyse was sich da zusammenbrauen könnte…
https://ansage.org/neuwahlen-in-italien-comeback-fuer-salvini/
…recht so, anders werden wir dieses Pack nicht los. Ich wurde gefragt, was dann aus diesem Pack werden soll? Wir, das aktuelle Pack, machen dann einen “Packtausch”. Die kriegen dann alle Bürgergeld und können Käfern über die Straße helfen. Oder mal arbeiten… (war nur ein Witz “liebe” Grüne, keine Angst, in Deutschland muss bald keiner mehr arbeiten, und vielleicht schon nächstes Jahr habt ihr über die Inflation sogar das Mindestlohnziel endlich erreicht, aber das ist wohl zu hoch für euch)
“Freund ***, Jurist, meint, wenn heute eine gesetzgebende Versammlung zusammenträte, um das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen, würde diese Verfassung die jüngsten grundgesetzwidrigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter dem Merkel-Protegé Harbarth vollständig übernehmen” – es gibt eine gültige Verfassung, alles andere ist von den “Befreiern” im GG “verlogen” worden. Alte Verfassung vor 1914 einsetzen, das passt!
Der Fairness halber muss man sagen, dass die Richter auch in der DDR voll auf Linie waren. Sonst wären sie nicht in so einer Position. Sie haben daran geglaubt, dass geltendes Recht tatsächlich rechtens ist. Und hier ist es nicht anders. Sich als einzelner Richter gegen das System zu stellen, ist nicht hilfreich. Es wird nur Nachteile geben, die kaum einer in Kauf nehmen wird. Also läuft es darauf hinaus, dass es wieder eine Menge Mitläufer gibt und am Ende waren alle im Widerstand.
Es ist falsch, daß die Richter des VG Rechtsbeugung begangen haben: Rechtsbeugung setzt voraus, daß gegen in schwerwiegender Weise gegen ein Gesetz verstoßen wird (BGH, Urt. v. 29.10.2009 – 4 StR 97/09). Die Richter des VG haben nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Folglich haben sie keine Rechtsbeugung begangen.
Das Problem liegt ganz anders: Nazi-Richter und DDR-Richter haben sich auch darauf berufen, nicht gegen ein Gesetz verstoßen zu haben. Sie sind dennoch wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, weil das Gesetz “Unrecht” war. Aber wer würde heute die Macht besitzen, festzustellen, daß das “Infektionsschutzgesetz” – ein übler Euphemismus – offensichtliches Unrecht ist wie z. B. Ermordung von Juden in der Nazizeit? Niemand. Eben: heute ist das Gesetz Unrecht. Aber solange die Macht bei Leuten wie Kasper Lauterbach liegt, ist es keine “Rechtsbeugung”. Man darf nie vergessen, daß erst wenn die Macht gewechselt hat, Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurden.
Wie sah eigentlich die Verurteilung der Richter wegen Rechtsbeugung aus? Langfristige Beurlaubung bei vollen Bezügen oder doch Frühpensionierung mit 2% Abzug?
Wenn Sie zu einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, erlischt ihr (möglicher) Beamtenstatus. Vor dem Landgericht werden nur Fälle angeklagt, bei denen der Strafrahmen deutlich darüber liegt.