und die Badische Zeitung findet an diesem ungeheuren Vorgang nichts auszusetzen:
Über drei Dinge kann man sich in der heutigen Zeit sehr sicher sein:
- Sykophanten mit dem massiven Drang, ihre Tugend zu wedeln, haben kein Problem damit, ihre Tugend dadurch zur Schau zu stellen, dass sie Dinge fordern oder gutheißen, die Dritten Schaden zufügen.
- Sachzwänge, in die Verwaltungen geraten, werden grundsätzlich zu Lasten derjenigen aufgelöst, die vulnerabel sind, alt, arm oder sich aus anderen Gründen nicht wehren können.
- Menschenfeindlichkeit ist grundlegendes Motiv von selbst erklärten Gutmenschen.
Ein Leser hat uns heute auf einen Beitrag von Egon W. Kreutzer hingewiesen, in dem Kreutzer den ungeheuren Vorgang aus Lörrach, einer grün-rot geführten Stadt, besprochen hat. Kern der Besprechung von Kreutzer, die hier nachgelesen werden kann, was wir ausdrücklich empfehlen, ist zum einen ein Originalschreiben der Wohnbau Lörrach, in dem den Mietern der Liegenschaft Wölblinstr. 21-29 mitgeteilt wird, dass Ihnen gerade gekündigt wurde: Schleicht Euch, es gibt Wichtigere unterzubringen!
Interessant in diesem Zusammenhang ist der Haushaltsplan des Jahres 2022, in dem ein Bilanzgewinn für die Wohnbaru Lörrach und das Jahr 2020 von 4,7 Millionen Euro ausgewiesen ist. Wir haben den die Wohnbau Lörrach betreffenden Teil des Haushaltsplans am Ende dieses Textes eingebunden. Indes bedeutet der Status eines städtischen Eigenbetriebs nicht, dass der Eigenbetrieb auch unabhängig geführt werden kann. Im Gegenteil, er ist dem ständigen Zugriff derjenigen ausgesetzt, die sich einbilden, weil sie über eine seltsame Liste im Rahmen einer von wenigen Wählern wahrgenommenen Wahl in ein öffentliches Amt gewählt wurden, könnten sie nun Entscheidungen treffen, von denen sie sich selbst einen warm glow erhoffen, die indes für diejenigen, die diese Entscheidungen tragen müssen, mit erheblichen Kosten und massiven Einschnitten in ihr Leben verbunden sind.
Auf der Suche nach vulnerablen Menschen, denen man Schaden zufügen kann, ohne dass dabei mit erheblicher Gegenwehr zu rechnen ist, sind die Stadträte offenkundig in der Wölblinstraße 21-29 fündig geworden. Die dortigen Wähler werden, und das ist der zweite Kern des Beitrags von Erwin W. Kreutzer, ohne Hinweis auf die dazu genutzte Rechtsgrundlage, aus ihren Wohnungen geworfen und mit dem Hinweis vertröstet, dass die Verwaltung ihnen bei der Suche nach einer neuen Wohnung behilflich sein wird, eher eine Drohung als ein Hilfeangebot.
Wenn man im Stadtrat Lörrach zwischen den Rechten von Mietern, mit denen ein ordentlicher Mietvertrag besteht und der Möglichkeit, sich als Flüchtlingshelfer zu exponieren und der Lörracher Welt zu demonstrieren, dass man Notfalls über Leichen der eigenen Bevölkerung gehen werde, um zu zeigen, was für ein guter Mensch man doch ist, entscheiden muss, dann fällt die Entscheidung wenig überraschend für das eigene Tugend wedeln und gegen real existierende Menschen aus. Über diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt, also solcher ist die eigene Wohnung nach wie vor definiert, in der Wöblinstraße 21 bis 29 haben, wird einfach hinweggegangen, sie sind, wie im Kommunismus so üblich, Verfügungsmasse, werden auf einen Objektstatus reduziert und von A ausgetrieben, freilich mit dem Versprechen, während der Amtszeit und nach Terminvereinbarung und nach dem Ausfüllen von unzähligen Formularen, vielleicht einen positiven Bescheid auf den Antrag der Hilfe zu erhalten.
Wer solche Stadträte hat, der benötigt keine Feinde mehr.
Und wer eine Zeitung wie die Badische Zeitung abonniert, die einen solchen ungeheuerlichen Vorgang gutschreibt, der sollte sein Abo kündigen, so schnell wie nur möglich.
Ansonsten bietet es sich für die Vertriebenen aus der Wöblinstraße 21 bis 29 in Lörrach an, vor den Häusern der Stadträte ein Zeltdorf zu errichten, eine aus den USA bekannte Maßnahme, die schnelle Hilfe verspricht.
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