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Vom Grundgesetz zum Schmierzettel der Selbstbereicherung

Friedrich Merz kann aus seiner Sicht nur Bundeskanzler werden, wenn er abgewählte Bundestagsabgeordnete als Stimmvieh instrumentalisiert, um es ihm zu ermöglichen, die Schuldenbremse, die sich seit 2009 und aus gutem Grund im Grundgesetz findet, zu umgehen, und weitere Schulden, die schnell in die Billionen gehen, zu machen.
Schon die Methode, sein Ziel „Bundeskanzler“ zu erreichen, ist anrüchig.
Bereits der Weg zum Ziel über ideologische Geschenke, die die deutsche Wirtschaft, das, was von ihr noch geblieben ist, weiter verkrüppeln und wettbewerbsunfähig machen werden, ist von ideologischer Zerstörungswut geprägt: Wer, der noch seinen Verstand beisammen hat, kommt auf die Idee „Klimaneutralität“ und damit ein ideologisches Ziel, in eine Verfassung zu schreiben? Wer legt es darauf an, die wirtschaftliche Entwicklung seines eigenen Landes unter ein Damoklesschwert zu stellen, dem die meisten der betroffenen Unternehmen dadurch entgehen werden, vorhersehbar entgehen werden, dass sie die Produktion in Ländern verlegen, in denen Regierungen wirtschaftliche Entwicklung fördern nicht zerstören wollen?

Weil Verarmung vorhersehbar ist, umfassen die angekündigten Verfassungsänderungen noch kleine Schweinereien, darunter die Ausweitung des Begriffs der Sicherheit, so dass er nun Bereiche wie „Zivil- und Bevölkerungsschutz, Cybersicherheit …“ umfasst. Wer hier nicht Alarm schlägt, weil die Selbstbereicherer, die sich als Regierung einnisten wollen, offenkundig schon jetzt neue Anschläge auf die Meinungsfreiheit (wegen der Sicherheit), Eigentum (wegen der Sicherheit) und Versammlungsfreiheit (wegen der Sicherheit) planen, dem ist im am wenigsten freien Deutschland, das es je gab, nicht mehr zu helfen.

Indes, die Ermächtigungen der noch nicht eingesetzten und gewählten Bundesregierung durch die abgewählten Abgeordneten des 20. Bundestages, Schulden zu machen, die deutsche Wirtschaft der Klimaphantasie kranker Menschen zu überantworten und die Sicherheit als Ausrede für jede Form von Anschlag auf bürgerliche Freiheiten zu benutzen, sie wird, obschon sie ganz einfach durch einen getrennten Antrag von AfD und LINKE, den 21. Bundestag einzuberufen, zu verhindern wäre, nicht verhindert werden.

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Das Unheil nimmt seinen Lauf.

So wie es in der Weimarer Republik seinen Lauf genommen hat, als Friedrich Ebert erstmal den Notstands-Paragraphen 48 missbrauchte, um am Reichstag vorbei zu regieren. Eine Verfassung, und das Grundgesetz ist eine Verfassung, umfasst in aller Regel formale Bestimmungen dazu, wie das politische System, die Beziehungen der politischen Akteure und Institutionen zueinander verfasst sind, welche Rechte und Pflichten den im Geltungsbereich der Verfassung Lebenden garantiert werden bzw. zukommen, formale Regel und Bestimmungen, keine Politiken.

Damit wurde erstmals im Oktober und November 1994 gebrochen als Artikel 3 eine Ergänzung erhalten hat, die seither als Rechtfertigung gedient hat, um Milliarden Euro von Steuerzahlern zu verbrennen und zudem der Umweltschutz als Staatsziel eingeführt wurde. In seiner ursprünglichen Fassung lautet Artikel 3 GG:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Am 27. Oktober 1994 wurde die folgende Veränderung vorgenommen:

„Der Staat fördert“, ist seither die Legitimation um Milliarden in Bevorteilungsprogrammen wie dem Professorinnenprogram oder Genderprojekten zu versenken und Myriaden von Frauenaktivisten in entsprechenden Cafés, Räten oder an anderen Orten, zum Klatsch zu versammeln.

Damit ist ein elementarer Grundsatz von Verfassungen, die einem als homogen angenommenen Staatsvolk Spielregeln geben, gebrochen und erstmals durch Partikularinteressen, die die Bereicherung, das Rent Seeking einzelner Gruppen ermöglichen, verunreinigt worden.

Und damit waren die Schleusen geöffnet für Ergänzungen des Grundgesetzes al gusto – dafür, das Grundgesetz zum Wunschzettel der Selbst- und der Bereicherung der eigenen Klientel zu machen und vor allem dazu, Ansprüche für partikulare Gruppen als politischen Gefallen zu verkaufen.

Eine kursorische Liste der Grundgesetzänderungen, die seit 1953 erfolgt sind, zeigt die Außergewöhnlichkeit, die darin besteht, die Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen im Grundgesetz speziell zu fixieren und damit zwangsläufig die Bevölkerung in zu bevorteilende und zu benachteiligende Gruppen zu trennen:

Die Mehrzahl der Grundgesetzänderungen betrifft die Beziehung zwischen Bund und Ländern, vor allem in den Bereichen Finanzen und Bildung. Es folgen Grundgesetzänderungen in den Bereichen Verteidigung sowie in den letzten Jahren die explizite Aufnahme von Politikzielen in den formalen Apparat des Grundgesetzes, die oben bereits angesprochen wurde. Mit kurzen Einbrüchen der Vernunft, wie sie 2009 mit der Einführung der Schuldenbremse erfolgt sind, beginnt eine neue Phase, nämlich die des Missbrauchs von Sondervermögen, also von zusätzlichen SCHULDEN, die eine bestimmte Zweckbindung erhalten, um die tatsächliche Nettoschuldenaufnahme im Haushalt zu verschleiern:

Im Jahr 2023 waren im Bundeshaushalt 29 verschiedene Sondervermögen vorhanden, die zum Teil noch aus den 1950er Jahren stammen. Wären Sie als Nettokreditaufnahme ausgewiesen, denn eine solche stellen sie nun einmal dar, der Haushalt des Jahres 2023 hätte sich ganz anders dargestellt…

Quelle: Bundesrechnungshof

Einst ein Mittel, um Finanzbedarf über Jahre zu strecken und die Schulden flexibel zu halten, sind Sondervermögen seit 2009 zu einem Mittel verkommen, um Schulden in beliebiger Höhe machen zu können, ohne dieselben in der Nettokreditaufnahme des Haushaltes ausweisen zu müssen.

Eine der zahlreichen Betrügereien am Wähler.

Sondervermögen stellen einen Bruch mit dem Grundgesetz dar, denn sie verstoßen gegen die Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz verankert ist. Um den Raub am Steuerzahler, den Polit-Gangster in Legislaturperioden vornehmen, in Grenzen zu halten, müssen „Sondervermögen“ also eigenständige Ergänzung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Allein die Tatsache, dass ein Bruch des Grundgesetzes dadurch vermieden wird, dass das Grundgesetz um diesen Bruch erweitert wird, was in etwa der Vorgehensweise entsprechen würde, Mord im Strafgesetzbuch dadurch zu relativieren, dass im Strafgesetzbuch der Passus aufgenommen wird, Mord aus Habgier ist von diesem Gesetz nicht erfasst, sollte schon zu denken geben, denn sie vermittelt einen Eindruck davon, wie normal Selbstbereicherung, Raub am Steuerzahler und Veränderung des Grundgesetzes, um den eigenen Willen auch gegen den Geist des Grundgesetzes durchzusetzen, unter Polit-Gangster mittlerweile sind.

Und wem diese Form der Darstellung nicht reicht, der möge die folgende Liste der Grundgesetzänderungen seit 1990 und der davon betroffenen Artikel durchscannen, um eine ungefähre Vorstellung davon zu erhalten, wie sehr sich die Rauborganisationen, die Parteien genannt werden, den Staat zur Beute gemacht haben.

Die Liste umfasst den Zeitraum von 1990 bis 2022 und zeigt, dass Friedrich Merz und seine Räuber kein neues Phänomen sind, sie sind ein Symptom einer degenerierten Polit-Klasse, deren Mitglieder alles tun, um Steuerzahler zu schröpfen.

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