Drei Rechtsgelehrte aus Somalia erreichen per Zug und aus Polen kommend, deutschen Bahnhofsboden in Frankfurt/Oder. Dort werden sie nicht als Rechtsgelehrte erkannt, sondern als illegal Eingereiste klassifiziert und postwendend in einen anderen Zug gesetzt, und wieder nach Polen zurückgeschickt. Dort angekommen, entlädt sich der Zorn der drei Rechtgelehrten, alle intime Kenner des deutschen Asylrechts in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, mit der sie ihre Einreise erzwingen wollen.
Die Realität ist natürlich anders.
Aktivisten, die sich als Menschenrechtsanwälte ausgeben, weil man auf diese Weise besser an Steuerzahlern schmarotzen kann, haben die drei Somalier akquiriert, um in Ihrem Namen und auf Kosten der Steuerzahler einen Aufenthalt in Deutschland zu erstreiten. Ein lukratives Geschäft für alle, die daran beteiligt sind.
Und das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt:
Gerichtliche Eilentscheidung
Zurückweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig
Stand: 02.06.2025 16:24 Uhr
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung festgestellt.
Das Urteil ist ein Beleg dafür, dass in Brüssel ein Bürokratiemonster, das mit Steuergeldern gemästet wird, wächst und wächst und das freiheitliche Leben in EU-Staaten mit jedem Tag, jeder Stunde, jeder Minute, jeder Sekunde mehr zu einer Farce werden lässt. In diesem Fall durch eine Entmündigung der gewählten Vertreter eines Mitgliedsstaates und eine Regelung, die Steuerzahlern maximale Kosten für die Lebensentscheidungen anderer auferlegt. Denn geurteilt haben die Berliner Vertreter der EU-Kommission, die sich Verwaltungsrichter nennen, Folgendes:
„Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Anträgen im Wesentlichen stattgegeben. Die Zurückweisung der Antragsteller sei rechtswidrig.
Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“). Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin.“
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Mit anderen Worten: Wenn, wer auch immer, es schafft, auf deutschen Boden zu gelangen und das Wort „Asyl“ aufzusagen, dann müssen die Steuerzahler in Deutschland den Asyl-Sagenden verköstigen, ihm eine Unterkunft bezahlen und die Arbeitszeit finanzieren, die mindestens ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge benötigt, um herauszufinden, ob die Asylsagenden denn einen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben, etwa deshalb, weil einer ihrer Verwandten oder Bekannten, den sie zum Verwandten machen – wer will das kontrollieren – bereits in Deutschland auf Kosten von Steuerzahlern residiert.
Und natürlich stehen dem Asylsagenden alle Rechtsmittel zur Verfügung, für den Fall, dass die Prüfung ihrer Berechtigung auf Asyl in Deutschland negativ ausfällt. Auch die Kosten für etwaiige Einsprüche und daraus folgenden Anwalts- und Gerichtskosten vor Verwaltungsgerichten zahlen deutsche Steuerzahler. Und am Ende, nach Monaten, wenn nicht Jahren der Auseinandersetzung über die Asylberechtigung eines Asylsagenden wird eine Duldung stehen, weil es mittlerweile Gründe gibt, irgendwas auf Basis von herbei-phnatasierten Menschenrechten, die einer Abschiebung des Asylsagenden entgegen stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben diejenigen, die den Asylsagenden einst als Klientel akquiriert haben, Steuerzahler bereits im mindestens vierstelligen Bereich geschädigt und andere, die Kost und Logis für Asylsagende bereitstellen, haben finanziell auch nicht schlecht abgeschnitten.
Im besten Fall führt die „Dublin-Verordnung“ und das daraus abgeleitete Dublin-Verfahren dazu, dass ein Asylsagender, der aus Polen gekommen ist, nach Monaten, in denen er Kosten für Steuerzahler verursacht hat, nach Polen abgeschoben wird, weil Polen der erste Mitgliedsstaat der EU ist, in dem die Spuren des Asylsagenden zu finden sind. Zwischenzeitlich hat das alles richtig viel Geld gekosten, Geld, das mit erfundenen und an Absurdität kaum mehr zu steigernden Menschenrechtsansprüchen, die generell ohne die Kosten für Steuerzahler und deren Menschenrechte beurteilt werden, entwendet wird.
Die EU ist ein Bürokratiemonster das offenkundig dem Zweck gewidmet ist, Steuerzahler in den Mitgliedsstaaten maximal zu schädigen. Eine Bürokratie, die für Bürger keine Serviceleistungen erbringt, die sie schädigt, hat keinerlei Existenzberechtigung. Und ganz nebenbei ist das Urteil aus Berlin ein weiterer Beleg dafür, dass die Demokratie in angeblich demokratische Staaten durch eine berobte Oligarchie ad absurdum, ins Totalitäre überführt worden ist: Der Souverän sitzt in Brüssel und ist niemandem verantwortlich.
Und wer es anmerkt, der macht sich der Hassrede schuldig.
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Es ist ganz so, wie Karl Valentin es einst sagte: Er ist Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Den Rest dann erledigen die Freimaurernutten der Justiz.
Der links-grüne bekommt da natürlich Schmerzen von so etwas, weil es immer schon wehtat, die Wahrheit zu hören, wenn man der Ideologie hörig ist.
Und was den Familiennachzug betrifft, da ist es mir neulich wie Schuppen von den Augen gefallen: Es reicht 1 Einziger Ankommender aus einem x-beliebigen Land aus, um durch Familiennachzug sukzessive das komplette Land hier einreisen zu lassen, weil je weiter man die Verwandschaftsbande dadurch erweitert, schlußendlich jeder mit jedem verwandt ist.
Und das Nächste: Social Media schlug mir einen Beitrag vor, in dem Ehrenamtliche gezeigt wurden, die Mitglieder eines bestimmten Kulturkreises unterrichteten, wie hierzulande alles funktioniert. Komischerweise waren auf den Bildern weder Asiaten, noch Hispanos und auch keine australischen Austauschstudenten zu sehen, gleichwohl die Kurse für alle offen waren. Soviel zur (mühsamen) Integration(sbemühung).
1. Alexander Rulitschka, Vorsitzender JU München Nord hat darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende der 6. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin Grünen Mitglied ist und sich mehrfach eindeutig politisch positioniert hat zum Thema Asyl.
2. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat folgenden Hinweis gepostet:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine Einzelfallentscheidung. Sie betrifft einzig und alleine die dort verhandelten Einzelfälle und entfaltet darüber hinaus keinerlei Bindungswirkung. Die generelle Rechtmäßigkeit der #Zurückweisung wurde dort nicht verhandelt.
Wenn Dobrindt somit die Praxis der Zurückweisungen fortsetzt, dann setzt er sich gerade nicht über die gerichtliche Entscheidung hinweg. Jedes andere deutsche Verwaltungsgericht kann den nächsten Fall in seiner Abwägung völlig anders entscheiden. Insoweit ist die Entscheidung von Dobrindt richtig und nachvollziehbar, an der aktuellen Praxis festzuhalten.
Politiker und Medien, die den Eindruck erwecken, das Gericht habe generell über Zurückweisungen an der deutschen Grenze entschieden oder aber entschieden, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze generell rechtswidrig seien, betreiben Desinformation.
Meine Meinung dazu: natürlich ist es immer einfach der höchsten Instanz (hier EU) alle Schuld zuzuschieben, auch wenn der Bockmist auf deutlich niedrigerer Ebene anfällt.
Das Genfer Abkommen ist immer noch die „Bibel“ in Sachen Asyl.
Die Deutschen schaufeln ihr eigenes Grab, gerade im Bezug auf die
Notwendigkeit des Genfer Abkommens, wenn man nicht ganz vergessen
will, das die Dringlichkeit für dieses Abkommen die Deutschen Flüchtlinge vor Adolf waren. Das RAD dreht sich immer schneller Richtung Ausgangspunkt.
Die Deutschen werden im Ausland bereits immer unbeliebter, und dann
wenn es so weit ist – wollen sie für sich selbst ein Recht in Anspruch nehmen das sie anderen verwehren??? Dobrindt wirft gerade ein
Bumerang.
Übrigens das Flüchtlingsproblem ist mit Asylrecht weder lösbar, noch ist
es dafür zuständig. Bei Kurzsichtigkeit und Scheuklappen kann man von
Blindheit reden.
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Show CommentsEs ist ganz so, wie Karl Valentin es einst sagte: Er ist Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Den Rest dann erledigen die Freimaurernutten der Justiz.
Der Spruch stammt nicht von Karl Valentin, sondern Ludwig Thoma, der selbst Jurist war und wußte , wovon er redet.
https://de.wikiquote.org/wiki/Ludwig_Thoma
Hassrede?
Der links-grüne bekommt da natürlich Schmerzen von so etwas, weil es immer schon wehtat, die Wahrheit zu hören, wenn man der Ideologie hörig ist.
Und was den Familiennachzug betrifft, da ist es mir neulich wie Schuppen von den Augen gefallen: Es reicht 1 Einziger Ankommender aus einem x-beliebigen Land aus, um durch Familiennachzug sukzessive das komplette Land hier einreisen zu lassen, weil je weiter man die Verwandschaftsbande dadurch erweitert, schlußendlich jeder mit jedem verwandt ist.
Und das Nächste: Social Media schlug mir einen Beitrag vor, in dem Ehrenamtliche gezeigt wurden, die Mitglieder eines bestimmten Kulturkreises unterrichteten, wie hierzulande alles funktioniert. Komischerweise waren auf den Bildern weder Asiaten, noch Hispanos und auch keine australischen Austauschstudenten zu sehen, gleichwohl die Kurse für alle offen waren. Soviel zur (mühsamen) Integration(sbemühung).
Zwei nicht unwesentliche Ergänzungen:
1. Alexander Rulitschka, Vorsitzender JU München Nord hat darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende der 6. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin Grünen Mitglied ist und sich mehrfach eindeutig politisch positioniert hat zum Thema Asyl.
2. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat folgenden Hinweis gepostet:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine Einzelfallentscheidung. Sie betrifft einzig und alleine die dort verhandelten Einzelfälle und entfaltet darüber hinaus keinerlei Bindungswirkung. Die generelle Rechtmäßigkeit der #Zurückweisung wurde dort nicht verhandelt.
Wenn Dobrindt somit die Praxis der Zurückweisungen fortsetzt, dann setzt er sich gerade nicht über die gerichtliche Entscheidung hinweg. Jedes andere deutsche Verwaltungsgericht kann den nächsten Fall in seiner Abwägung völlig anders entscheiden. Insoweit ist die Entscheidung von Dobrindt richtig und nachvollziehbar, an der aktuellen Praxis festzuhalten.
Politiker und Medien, die den Eindruck erwecken, das Gericht habe generell über Zurückweisungen an der deutschen Grenze entschieden oder aber entschieden, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze generell rechtswidrig seien, betreiben Desinformation.
Meine Meinung dazu: natürlich ist es immer einfach der höchsten Instanz (hier EU) alle Schuld zuzuschieben, auch wenn der Bockmist auf deutlich niedrigerer Ebene anfällt.
Das Genfer Abkommen ist immer noch die „Bibel“ in Sachen Asyl.
Die Deutschen schaufeln ihr eigenes Grab, gerade im Bezug auf die
Notwendigkeit des Genfer Abkommens, wenn man nicht ganz vergessen
will, das die Dringlichkeit für dieses Abkommen die Deutschen Flüchtlinge vor Adolf waren. Das RAD dreht sich immer schneller Richtung Ausgangspunkt.
Die Deutschen werden im Ausland bereits immer unbeliebter, und dann
wenn es so weit ist – wollen sie für sich selbst ein Recht in Anspruch nehmen das sie anderen verwehren??? Dobrindt wirft gerade ein
Bumerang.
Übrigens das Flüchtlingsproblem ist mit Asylrecht weder lösbar, noch ist
es dafür zuständig. Bei Kurzsichtigkeit und Scheuklappen kann man von
Blindheit reden.
https://www.danisch.de/blog/2025/06/03/eine-gruene-verwaltungsgerichts-migrations-intrige/