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WIDERSPRUCH: Lesen Sie diesen Text, wenn sie informiert über Organspende entscheiden wollen [SciFi-OrganspendeFiles]

Vor etwas mehr als zwei Jahren, ging die folgende Meldung durch die Presse. Legen Sie ein Taschentuch parat, denn die ARD-Tagesschau startete die Lauterbach-Organhandel-Kampagne mit einem Angriff auf ihre Tränendrüse:

Neuer Anlauf für die Widerspruchslösung

Stand: 01.06.2024 07:05 Uhr

Tausende Menschen warten auf ein Spenderorgan. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios könnten Abgeordnete bald einen neuen Antrag für die Widerspruchslösung vorlegen. Welche Folgen hätte das?

Von Nadine Bader, Jan Zimmermann, ARD Berlin und Ulrike Nikola, BR

Wenn die zweijährige Lena mit ihrem Bruder durchs Haus saust, ist das nicht wie bei anderen Kindern. Ihr Vater Ludwig Handl ist ihr immer auf den Fersen. Er schiebt Lenas Kunstherz: Eine 13-Kilo-Maschine, die sie am Leben hält. Über zwei Schläuche ist die Zweijährige aus dem bayerischen Landkreis Regensburg damit verbunden. Das Gerät ist eine künstliche Pumpe, die Lenas Herz unterstützt. Denn seit einer Herzmuskelentzündung vor mehr als einem Jahr arbeitet ihre linke Herzkammer nicht mehr. Wie lange Lena auf ein lebensrettendes Spenderherz warten muss, ist ungewiss.

Wie Lena geht es mehr als 8.300 Patientinnen und Patienten in Deutschland. Sie stehen auf einer Warteliste für ein Spenderorgan. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will ihnen helfen. Er ist für die Einführung der Widerspruchslösung.

Das bedeutet: Wenn eine verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, könnten Organe – anders als derzeit – zur Transplantation entnommen werden. „Das würde die Leben von Zehntausenden von Menschen besser machen“, sagt Lauterbach dem ARD-Hauptstadtstudio. „Das sind ja immer ganze Familien, die auf das Organ warten.“ Die Initiative dazu müsse aber aus dem Parlament kommen, da es sich um eine Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen Abgeordneten handele.

Und Sie?
Sie wollen weiterhin keines ihrer Organe spenden?
Wollen sich nach Ihrem Tod nicht ausnehmen lassen?
Einfach komplett eingesargt oder eingeäschert werden?
Obschon man sie recyclen könnte?

Ja. wo kommen wir denn da hin!

Immerhin ist Organtransplantation ein Riesengeschäft für die daran Beteiligten.

Vom Geschäft redet bei diesem auf Empathie und Mitleid abzielenden Geschäft natürlich niemand. Vielmehr wird versucht, bei denen, die im vollständigen Besitz ihrer Organe sind, ein Schuldgefühl zu wecken, schuldig dahingehend sollen Sie sich fühlen, dass sie ihre Organe nicht posthum, oder bei Nieren – zumindest eine ante-mortem spenden, spenden, damit „Leben gerettet“ werden können.

Lauterbach, ein bekannter Lebensretter, der schon Nebenwirkungen verschleiert hat, um mit experimentellen Spritzbrühen nahe der Wirkungslosigkeit, aber reich an Nebenwirkungen, Leben zu retten, hat nun, zwei Jahre nach seinem letzten Versuch, eine Widerspruchslösung durchzuboxen, einen weiteren Versuch gestartet, dieses Mal mit einer Gruppe von Abgeordneten und mit der grünen „Ricarda Lang“. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass sie ab Geburt als Ersatzteillager zur posthumen Verwendung über den Planeten wandeln, also in ihrem Organeigentum unter staatlichen Vorbehalt gestellt sind und nur dann, wenn sie zu Lebzeiten widersprechen, posthum nicht ausgenommen werden. Eigentlich eine Unglaublichkeit, dass man über einen solchen Übergriff überhaupt reden muss.

Indes, die neuerlich eingesetzten Methoden sind noch unglaublicher:

„Angesichts der langen Wartelisten bei der Organspende hat der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut die Einführung einer Widerspruchslösung gefordert. Es gebe eine „hohe Spendenbereitschaft in Deutschland“, das zeige die Zustimmung von fast 90 Prozent der zuletzt Registrierten, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Diese hohe Bereitschaft werde aber „nicht realisiert, die Organe gehen verloren“.“

Quelle: STERN

„Organe gehen verloren“, so sagt Lauterbach. Eine Aussage, die er nur treffen kann, wenn er die Prämisse hat, es gebe ein Anrecht auf „Organe“, das nicht verwirklicht werden könne, weil die „Organe verloren“ gingen. Verloren gehen die Organe, auf die Lauterbach ein Anrecht geltend machen will, weil diejenigen, die sie mit in den Tod nehmen, nicht erklärt haben, dass sie gerne part-recycled werden wollen, unter Verwendung ihrer Lunge, ihres Herzens, ihrer Augen, ihre Nieren, Haut und sonstigen verwendbaren Teile, in anderen Personen fortleben wollen oder – bei (häufigem) Misserfolg der Transplatation, auch nicht.

Dieser „Verlust von Organen“ bestehe, trotz „hoher Spendenbereitschaft“, so behauptet Lauterbach, der Mann, für den empirische Sozialforschung offenkundig ein noch größeres Buch mit Siegeln ist, als Medizinethik. Hätte er rudimentäre Kenntnisse von Sozialforschung, er wüsste, dass diejenigen, die in Befragungen etwas angeben, dann, wenn sie etwas tun, in aller Regel von dem, was sie angegeben haben, abweichen. Marketeers, die Loyalität und Kundenbindung als wichtige Ziele ihres Daseins ansehen, leiden schon seit Jahrzehnten darunter, dass Kunden in ihren Umfragungen hohe Zufriedenheit mit VW angeben, einem Bekannten VW empfehlen würden, selbst einen VW fahren, loyale Kunden in der Sprache der Marketeers sind, die dann, wenn eine Neuanschaffung ansteht, einfach einen Toyota kaufen.

Dass jemand Organspende befürwortet, vielleicht sogar, ohne Kosten, seine Bereitschaft erklärt, Organe posthum spenden zu wollen, lässt keinerlei Schluss auf das Verhalten desjenigen zu. Einen solchen Schluss ziehen nur Leute, die sich offenkundig welche Vorteile auch immer davon versprechen, anderen ihre Organe abzuschwätzen.

Lauterbach wird sekundiert von der grünen Ricarda Lang, die im Stern mit dem folgenden Schmus zitiert wird:

„Niemand darf gezwungen werden, gegen seinen Willen zum Organspender zu werden“, sagte Lang. „Aber wir können von erwachsenen Menschen erwarten, dass sie zumindest einmal im Leben eine informierte und bewusste Entscheidung treffen. Denn am Ende hängen andere Leben davon ab.“

Quelle: STERN

Wie ich diese Sätze „Niemand darf …, aber“, die den Boshaften unter den Ahnungslosen auszeichnen, hasse. Niemand wird zur COVID-19 Spritze gezwungen, aber wer sie sich nicht setzen lässt, der wird vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Niemanden wird in Deutschland seine Meinung verboten, aber wer eine falsche Meinung äußert, bei dem steht um 6 Uhr das Rollkommando der Polizei vor der Tür. Nun also bei der Widerspruchslösung. Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden, aber wir nehmen es in Kauf, dass wir bei Leuten posthum und gegen deren nicht per Widerspruch erklärten Willen (der Tod mag schneller kommen als der Widerspruch…) Organe abzwacken.

Gefolgt wird dieser Humbug von der Bürger erniedrigenden, in ihrer intellektuellen Kapazität veralbernden, ausgerechnet von Lang kommt sowas, Aussage, dass man von „erwachsenen Menschen … ZUMINDEST EINMAL im Leben eine INFORMIERTE UND BEWUSSTE Entscheidung“ erwarten könne. Dumme Leute wie Lang merken nicht, dass ein solches Pseudo-Argument gegen sie verwendet werden kann, denn natürlich kann man von „erwachsenen Menschen“ erwarten, dass sie dann, wenn sie unbedingt ihre Organe posthum vermarktet sehen wollen, eine entsprechende Entscheidung VOR ihrem Ableben BEKUNDEN. Die Frage, die sich nun stellt: Warum ist es Organschacherern wie Lang so wichtig, diese Entscheidung VORZUGEBEN und nur PER WIDERSPRUCH aufzuheben? Was ist ihr NUTZEN, vermutlich psychologischer Nutzen, denn Leute wie Lang, die offenkundig von der Prämisse ausgehen, sie, ausgerechnet sie, würden ein informierteres und bewussteres Leben leben als „normale Bürger“, benötigen den psychologischen Nutzen, um sich als etwas fühlen zu können.

Allerdings ist mir nicht bekannt, das Lang oder Lauterbach jemals eine Kampagne gestartet hätten, um Bürger über die VOR- UND NACHTEILE, die PROBLEME, den PROFIT und den NUTZEN zu informieren, der Dritten aus der Organspende erwächst. Das solche Leute von „informierter Entscheidung“ schwätzen, setzt dem Ganzen somit die Krone auf.

Diese Leute wollen Ihnen lieber die Entscheidung abnehmen und einmal mehr eine Widerspruchslösung einführen, dieselbe Widerspruchslösung, an der der vorletzte Vorreiter der Organhandel-Lobby, Jens Spahn, im Bundestag im Jahr 2020 gescheitert ist. Aber eine solche Ablehnung ist keine Ablehnung, nur ein kurzfristiger Rückschlag, den man nicht akzeptieren muss. Ergo wird ein neuer Versuch, an Ihre Organe zu gelangen, gestartet, wenn sie nicht zu Lebzeiten ihrem prä-mortalen Ausnehmen widersprochen haben. Denn natürlich muss man Teile von Ihnen, vermutlich auch Sie als Ganzes, am Leben erhalten, um ihre Organe in funktionsfähigem Zustand entnehmen und ihnen dann den Garaus machen zu können.

Die Heuchelei ist im Bereich der Organspende besonders groß, die Information besonders gering.

Tragen wir daher in diesem Post zusammen, was alles über die Organspende NICHT gesagt wird, um unseren Lesern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Und weil es gerade so gut passt, beginnen wir mit dem, was von denen, die an der Organliefer-und-transplantier-Kette verdient werden kann.

Wer nicht im Fliestext lesen will, für den haben wir ein Inhaltsverzeichnis:

    1. Der Profit
    2. Wie tot ist Hirntod?
    3. Organstransfer: Wer steht oben auf der Liste?
    4. Wie kommt die Niere vom Spender zum Empfänger?
    5. Transplantationserfolg: Regel oder Ausnahme?
    6. Eerie stuff: Gespenstisches

1. DER PROFIT

Für die Abwicklung von allem, was mit der Bereitstellung von Organen zusammenhängt, ist die DSO, die Deutsche Stiftung Oranspende verantwortlich. Die DSO ist so etwas wie das Logistik- und Organberatungshub der Branche, über das die „Kostenträger“, also der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherungen die Bereitsstellung von humanen Organen finanzieren.

Die Abrechung der Organentnahme erfolgt über die DSO, über ein jährlich neu ausgehandeltes Budget, an dessen Aushandlung neben den bereits benannten „Kostenträgern“ noch Vertreter der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft beteiligt sind. Es will sich eben jeder sein Stück vom Organkuchen abschneiden.

Was bei den Verhandlungen herauskommt, wird jedes Jahr u.a. von DSO und GKV veröffentlicht, als „Vereinbarung zum DSO-Budget für das Jahr 2023 nach § 7 des Koordinierungsstellenvertrages gemäß § 11 TPG“. Wer sich dafür interessiert, der findet die entsprechende Vereinbarung für das Jahr 2023 zum Beispiel hier.

Nun ist eine Vereinbarung für ein Jahr, die zu Beginn des entsprechenden Jahres getroffen wird, eine, die getroffen wird, bevor die Anzahl der tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung eines Organs bekannt sind bzw. bevor die Anzahl der gespendeten Organe bekannt ist. Ergo wird geschätzt. Für das Jahr 2023 wurden 2.775 Spenderorgane, die über den Tisch der DSO gehen, angesetzt, davon sollen 845 aus einem deutschen Krankenhaus kommen, 110 davon aus einer Einzelentnahme, 735 aus einer umfangreichen Ausweidung des lebenden Toten. Der Rest wird importiert. Wir wollen uns nicht zu sehr mit den Einzelheiten befassen. Es soll der Hinweis genügen, dass die Entnahme von Organen in einem Krankenhaus vier Leistungspunkte umfasst:

Wer für die Vergütung im Einzelnen ansehen will, der sei auf die Vereinbarung verwiesen.
Für uns an dieser Stelle relevant: Pro Organentnahme können Krankenhäuser im Durchschnitt und bei einer Anzahl von 2.775 für 2023 angenommen entnommenen Organen, eine Vergütung von im Durchschnitt: 7.943 Euro geltend machen.

Nun muss ein Organ, wenn es entnommen wurde, zuweilen mit dem Flugzeug transportiert werden. Ein teurer Spaß, der entsprechend mit einer Vergütung von 13.650 Euro je transportiertem Spendeorgan bei angenommenen 740 Flügen für das Jahr 2023 vergütet wird. Flüge werden in der Regel anfallen, wenn das Humanmaterial aus dem Ausland beschafft werden muss.

Damit haben wir mehr oder minder den „materiellen“ Teil des Organhandels abgewickelt. Es folgt der Verwaltungsaufwand, der mit 15.595 Euro pro Spendeorgan (bei 2.775 Spendeorganen) zu Buche schlägt und somit das Doppelte der Entnahmekosten darstellt. Abgerechnet werden die 15.595 Euro unter dem Haushaltsposten „Organisationspauschale“, sie dienen ausschließlich zur Finanzierung der DSO und ihrer Landesstellen.

Nun haben wir den Reigen der Verwaltungskosten damit nur eröffnet, denn hinzu kommen 15.134,56 Euro pro Entnahmeorgan für die Bereitstellung eines „Transplantationsbeauftragten“ in Krankenhäusern. Wie so oft, wenn Geld verteilt wird, ist in Windeseile eine große Zahl von administrativen Jobs geschaffen, die kaum einen Beitrag zur eigentlichen Leistung erbringen und dafür entgolten werden.

Schließlich sind in den Kosten für die DSO die Kosten für deren Geschäftsstelle und die Führung des Transplantationsregisters nicht enthalten. Ergänzen Sie bitte weitere 628,50 Euro pro Organspende zu den Gesamtkosten.

Alles zusammengenommen ergibt das folgende Gesamtbudget für das Jahr 2023:

Teilen Sie die 119.153.743 Euro durch 2.775 für 2023 prognostizierte Organe und Sie erhalten die Gesamtkosten von 42.938,29 Euro für die Bereitstellung eines Spenderorgans. Das sind Kosten die anfallen, bevor auch nur eines der Spenderorgane dem Empfänger transplantiert wurde. Es sind Kosten, die zu 73% für Verwaltungstätigkeit anfallen (87.011.700 Euro von 119.153.743 Euro).

Es ist sehr offensichtlich, wer bis hier vom Organhandel profitiert.

Aber damit nur die Finanzierung der Ernte eines Organs gesichert, die Kosten für die nachfolgende Transplantation kommen natürlich noch hinzu: Sie fallen ZUSÄTZLICH zu den Bereitstellungskosten an. Und sie unterscheiden sich in ihrer Höhe je nachdem, welches Organ transplantiert wird, wie aufwendig die Transplantation im Vorfeld und Nachgang, wie intensiv die Behandlung, die dazu notwendig ist, ausfällt.

Vielleicht liegt es in der Natur der Sache, dass man keine konkreten Kosten bei Versicherern für die Durchführung einer Transplantation jenseits der Bemerkung, dass es mehr als 100.000 Euro werden KÖNNEN, findet. Indes, die Abrechnung von Krankenhausleistungen ist in Deutschland ein sehr schematisches Vorgehen, das man aufgrund des „Fallpauschalen-Katalogs gemäß § 17b Absatz 1 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Katalog ergänzender Zusatzentgelte gemäß § 17b Absatz 1 Satz 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Pflegeerlöskatalog gemäß § 17b Absatz 4 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes“ nachvollziehen kann, wenn man sich nicht von dem Aberwitz von Überschrift abschrecken lässt.

Die Kosten, die ein Krankenhaus abrechnen kann, werden für spezifische Behandlungen im DRG-Katalog bestimmt, DRG steht für Diagnostic Related Groups. Für die Transplantation einer Leber, einer Milz oder einer Lunge finden sich im neuesten „Katalog“ z.B. die folgenden Abrechnungsmodalitäten:

Für uns relevant sind die „Bewertungsrelation bei Hauptabteilung“ und die „Pflegebewertungsrelation pro Tag“. Mit ersterer soll die medizinische Leistung, die bei einer Transplantation erbracht werden muss, abgegolten werden, mit Letzterer der pflegerische und verwaltungstechnische Aufwand, also:

Für eine Lebertransplantation, die eine Beatmung von mehr als 179 Stunden erforderlich macht oder bei der der Dünndarm gleich mit transplantiert wird, beträgt die „Bewertungsrelation bei Hauptabteilung“ 20,353 und die „Pflegebewertungsrelation pro Tag“ 3,1626. Offenkundig handelt es sich bei dieser Relation, um einen Faktor, der den Aufwand für eine bestimmte Behandlung, hier einer Lebertransplantation, abgleichen soll, einen Faktor, der mit einer Basiszahl multipliziert wird, in diesem Fall dem Bundesbasisfallwert (bzw. dem jeweiligen Landesbasisfallwert), der im Jahre 2023 den Wert von 4000,71 Euro angenommen hat, als bisheriges Ende einer steilen Kostensteigerung:

Quelle

Für unsere Beispielsrechnung bedeutet dies, dass ein Krankenhaus für die Durchführung einer Lebertransplantation plus Beatmung von mehr als 179 Stunden oder Transplantation des Dünndarms

Im Durchschnitt fallen für die Transplantation einer Leber somit Grundkosten (ohne Zuschläge) in Höhe von 94.079,09 Euro an.

Im Jahre 2010 wäre dieselbe Operation noch erheblich billiger gewesen, wie man anhand des „Katalog der Investitionsbewertungsrelationen Teil a) Bewertungsrelationen bei vollstationärer Versorgung“ für 2010 nachvollziehen kann. Die Bewertungsrelation pro Fall betrug 6,471, die Bewertungsrelation pro Tag 0,124, was verrechnet mit dem Bundesbasisfallwert für 2010 von 2.935,78 Euro zu Kosten in Höhe von 18,997,43 für die reine Behandlung und 364 Euro pro Behandlungstag führt. Bei angenommen 53,8 Tagen Verweildauer wären Gesamtkosten von 38,580,63 Euro zusammengekommen.

Wo kommt noch einmal die Teuerung im Gesundheitswesen her?

Offenkundig ist die Teuerung im Wesentlichen durch gesetzgeberische Eingriffe herbeigeführt und natürlich ist auch die Tatsache, dass Vertreter von Krankenhäusern und Ärzten dann, wenn es um die Festlegung der Vergütung für medizinische Leistungen geht, mit am Tisch sitzen, nicht eben förderlich, wenn es darum geht, Kosten in einem erträglichen Maß zu halten.

Dass unsere Berechnung der Kosten für das Jahr 2010/11 korrekt ist, zeigt ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 3/22 R), in dem es um einen Fall, der sich am Universitätsklinikum Göttingen ereignet hat, geht. Ein dort tätiger Oberarzt hatte zwei seiner Patienten in der Warteliste nach oben befördert, indem er

„falsche Meldungen an die Eurotransplant International Foundation (im Folgenden: Eurotransplant), die zentrale Vermittlungsstelle für Organspenden, vorgenommen [hat], um auf diese Weise die eigenen Patienten auf einem höheren Wartelistenplatz zu positionieren. Im Falle der bei der Klägerin versicherten Patienten S und F waren wahrheitswidrige Angaben zu vorangegangenen Dialysebehandlungen getätigt worden. Dies hatte dazu geführt, dass die Patienten nach dem für die Erstellung der einheitlichen Warteliste bei Eurotransplant maßgeblichen MELD-Score einen höheren Platz auf der Warteliste erhielten.“

Das der Oberarzt diese Leistung nicht aus Menschenliebe, sondern gegen pekuniäre Zuwendung erbracht hat, dürfte selbstredend sein. Für uns ist dieser Oberarzt ein Glücksfall, denn die Krankenversicherung, mit der das Universitätsklinikum die beiden Lebertransplantationen 2010/2011 abgerechnet hat, hat zwar zunächst gezahlt, das Geld aber zurückgefordert, nachdem der Betrug durch den Oberarzt von der Leitung des Universitätsklinikums selbst zur Anzeige gebracht wurde. Und über diese Rückzahlung wurde vor dem Bundessozialgericht in letzter Instanz gestritten.

„Die Beklagte ist Trägerin eines Hochschulklinikums (im Folgenden: Krankenhaus). Dort erfolgten im Zeitraum vom 28.4. bis 28.5.2010 bei dem 1955 geborenen S und im Zeitraum vom 22.6. bis 17.7.2011 bei dem 1964 geborenen F jeweils Transplantationen von Spenderlebern. Beide Patienten waren zu dieser Zeit bei der klagenden Krankenkasse (KK) krankenversichert. Für die stationären Aufenthalte stellte das Krankenhaus der KK Rechnungen in Höhe von 108 598,11 Euro (S) und 48 561,20 Euro (F), welche die KK zunächst vollständig beglich.“

108.598,11 Euro bei einer Transplantation, die offenkundig mit Komplikationen verbunden war und 48.561,20 Euro für eine Operation, die wohl etwas besser verlaufen ist, deren Geldwert aber durch Zuschläge, die in der Tabelle oben nicht erfasst sind, quasi den „Spielraum“ darstellen, innerhalb dessen sich eine Abrechnung bewegt, erhöht wurde. Nehmen wir beide zusammen, dann ergeben sich durchschnittliche Kosten von 78.579,65 Euro für eine Lebertransplantation im Jahre 2010/11, die 94.079,09 Euro im Jahre 2023 (ohne Zuschläge) gegenüberstehen.

Zuschläge können die Kosten um rund 20% erhöhen, was letztlich zu geschätzten Durchschnittskosten von 112.867,91 Euro für die Transplantation einer Leber im Jahre 2023 führt. Ein Plus von 34.288,26 Euro (+43,6%) im Vergleich zum Jahr 2010/11.

Nicht von schlechten Eltern.

An Kosten haben wir bislang für die Transplantation einer Leber:

Die Transplantation eines Organs von der Ernte bis zum Einsatz kostet somit im Durchschnitt 155.836,20 Euro.

Damit sind die Kosten aber noch nicht am Ende, denn ein Mensch, der mit einem Spenderorgan lebt, muss auf die Hilfe von Medikamenten zurückgreifen, die sein Immunsystem unterdrücken. Ein Leser hat uns dankenswerter Weise auf einen Beitrag aufmerksam gemacht, in dem die Kosten für Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken, mit 15.000 Euro alleine im ersten Jahr angegeben werden. Nun stammt dieser Beitrag aus dem Jahre 2009, die Kosten für Immunsuppresiva haben sich seither sicher nicht reduziert, sondern verdoppelt, so dass jährliche Kosten zwischen 20.000 und 30.000 Euro für die Unterdrückung des Immunsystems von Menschen, die mit einem transplantierten Organ leben, entstehen.

Ein mehr als einträgliches Geschäft für die Pharmaindustrie.

Insgesamt kann man somit davon ausgehen, dass durchschnittliche Kosten von mindestens 186.000 Euro für die Transplantation EINES Organs, von der Bereitstellung bis zum Einsetzen inklusive einem Jahr Unterdrückung des Immunsystems durch entsprechende Medikamente entstehen.

Ein, wenn nicht der Anreiz, für Organspenden zu trommeln, wäre somit beschrieben. Indes, das, was mit Organspenden verdient werden kann, ist nicht das einzige, was in der Diskussion um Organspenden verschwiegen wird.


 

2. Wie tot ist Hirntod

Die Organentnahme bei einem Spender ist möglich, wenn der Hirntod des Spenders festgestellt wurde. Wenn der Hirntod festgestellt wird, ist ein Mensch aber in der Regel nicht wirklich tot, denn seine Organe funktionieren weiter. Sein Herz pumpt Blut, sein Magen und sein Darmtrakt verdauen usw. Das ist wichtig, denn würden Organe aus einem toten Körper entnommen, sie wären wertlos. Deshalb muss ein Mensch, dem Organe entnommen werden, zwar für hirntot erklärt, aber ansonsten lebendig sein.

Dieser Widerspruch findet seinen Niederschlag in der Definition des US President’s Council on Bioethic in the Determination of Death, die 2008 veröffentlicht wurde, seither mehr oder minder die Grundlage der Organentnahme darstellt und in der Hirntod als „vollständiger Verlust der Gehirnfunktionen“ also zirkulär definiert wird. Die Mitglieder der Kommission schreiben: „If being alive as a biological organism requires being a whole that is more than the mere sum of its parts, then it would be difficult to deny that the body of a patient with total brain failure can still be alive, at least in some cases“ (President’s Council on Bioethics in the Determination of Death 2008: 57). Ein Mensch gilt somit als tot, wenn er zwar physisch lebendig erscheint, weil sein Herz nach wie vor arbeitet, wenn er aber seine Gehirnfunktionen vollständig verloren hat. Menschen, deren Hirntod festgestellt wurde, gelten somit als tot, obwohl sie noch lebendig sind.

In Deutschland hat sich z.B. der Facharzt für Innere Medizin und Kardiologe Paolo Bavastro darüber geärgert, dass potentielle Spender absichtlich über die Probleme, die mit der Feststellung des Hirntods verbunden sind, im Dunkeln gelassen werden. Er hat schon vor Jahren vorgeschlagen, den Text: „Ich bin bereit, Organe zu spenden, obwohl ich nicht tot, sondern im Hirnversagen ein Sterbender bin“ als Formel festzuschreiben, mit der die Einwilligung zur Organspende erteilt wird.

Im Gegensatz zu ihm ist der Philosoph Ralf Stoecker nicht zimperlich und erstaunlich materialistisch: „Und weil man ihnen [den Hirntoten] kein Leid mehr antun, sie keiner Zukunft mehr berauben kann und weil auf der anderen Seite die Organempfänger erheblich von der Transplantation profitieren, darf man ihnen Organe entnehmen, und das, obwohl es dazu führt, dass sie ihren Zustand zwischen Leben und Tod beenden und aus den hirntoten Menschen tote Menschen werden“.

Das Spiel mit den Worten, das im Bereich des Organhandels betrieben wird, geht also wie folgt: Menschen, die nicht tot sind, werden für hirntot erklärt. Hirntote Menschen werden zu Wandlern zwischen Leben und Tod gemacht, die nichts mehr spüren. Weil sie nichts mehr spüren, kann man sie nicht schädigen, wenn man sie durch die Entnahmen von Organen um die Ecke bringt. Mit den Organen, die als Beute aus der Tötung eines Menschen resultieren, kann man dann Gutes tun.


So die Erzählung, die weder Zweifel, noch Skrupel, noch Ethik kennt. Denn: Angesichts der Tatsache, dass niemand mit Bestimmtheit sagen kann, wann ein festgestellter Hirntod nicht endgültig ist, könnte man Zweifel an der Feststellung desselben haben. Angesichts dieser Zweifel könnte man Skrupel bekommen, Menschen vom Leben zum Tod zu befördern, vor allem, wenn man Arzt ist. Und angesichts dieser Skrupel könnte man auf die Idee kommen, dass es eine Ethik gibt, die verbietet, Menschen als reines Mittel zum Zweck zu benutzen. Diskutiert wird dies gemeinhin unter dem Stichwort „Menschenwürde“.

Unabhängig von Zweifel, Skrupel und Ethik stellt sich die Frage, ob der Weg des entnommenen Organs zum Spender so glatt, problemlos und voller Glück für alle Beteiligten ist, wie es immer behauptet wird.


3. Organtransfer: Wer steht oben auf der Liste

Wer bekommt ein Spenderorgan? Diese Frage wird gewöhnlich mit dem Verweis auf eine Liste, auf der sich diejenigen eintragen lassen können, die ein Spenderorgan benötigen, beantwortet. Dadurch wird die Frage indes nicht beantwortet. Sie wird nur verschoben: Nach welchen Kriterien wird eine Warteliste auf ein Empfängerorgan organisiert? Falls Sie gedacht haben, Zeit sei der Faktor, der auf Wartelisten eine Rolle spielt, haben sie sich getäuscht. Im Paragraphen 12 des Transplantationsgesetzes steht zu lesen:

“Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln”. (“vermittlungspflichtige Organe”: eine interessante Formulierung; Gespendete Organe sind die einzigen Subjekte, denen eine Metamorphose vom Subjekt zum Objekt und zurück gelingt, wobei an der Metamorphose eine ganze Reihe von Günstlingen verdient…).“

Wie immer werden durch Gesetze keine Probleme gelöst, sondern geschaffen: Wie wird die Erfolgsaussicht einer Transplantation bestimmt? Wie wird der geeignete Patient gefunden (und bestimmt)? Wer ist, wenn ein 18jähriger, dem die Prognose 4 Wochen Lebenszeit lässt mit einem 34jährigen konkurriert, dessen verbleibende Lebenszeit auf ein halbes Jahr geschätzt wird, der dringlichere Fall?

Niemand diskutiert solche Fragen in Deutschland öffentlich (außer uns).

Diese Fragen sind nur eine Ausschnitt aus einer Vielzahl von Fragen, die im Hinblick auf die Bestimmung eines Empfängers für ein gespendetes Organ wichtig sind, und die nicht nur von den Mainstream-Medien gemieden bzw. ignoriert werden. Von all den drängenden Fragen, die im Zusammenhang mit Organspenden öffentlich diskutiert werden müssten, wollen wir nur einige wenige nennen, die sich mit der Frage, wie die Erfolgsaussicht einer Transplantation bestimmt wird, verbinden:


Die folgenden Möglichkeiten zur Bestimmung der Erfolgsaussicht einer Transplantation bei einem konkreten Patienten ergeben sich quasi unmittelbar:

Wie man sieht, ist schon die Frage, wie man die Erfolgsaussicht bestimmen soll, nicht einfach zu beantworten, sofern man sie überhaupt beantworten will. Bislang gibt es keine Anzeichen, dass die Frage überhaupt je angesprochen werden soll. Bei der Diskussion der Erfolgsaussicht ist bereits angeklungen, dass Transplantation nicht gleich erfolgreiche Transplantation ist. Das bringt uns zur Frage des Transplantationserfolgs.


4. Wie kommt die Niere vom Spender zum Empfänger

Die in der Überschrift gestellte Frage ist eine der Fragen, die dann, wenn es um Spenderorgane geht, nicht diskutiert werden. Vielmehr wird in der öffentlichen Diskussion gemeinhin so getan, als gäbe es keine qualitativen Unterschiede zwischen Spenderorganen im Allgemeinen und Spendernieren im Besonderen, als sei das alleinige Kriterium der Vergabe eines Spenderorgans an natürlich gleichberechtigte Empfänger die Wartezeit und die „Passung“ der Spenderniere.

Indes, das ist die schöne Theorie oder der schöne Schein.

In der Realität gibt es KPDI und ET-DRI – Kidney Donor Profile Index und Eurotransplant Donor Risk Index – zwei Begriffe, die im Wesentlichen dasselbe beschreiben: Die Qualität einer Spenderniere und deren bevorzugte Verwendung.

Wie immer, wenn es um Transparenz in einem weitgehend intransparenten Bereich geht, kommen interessante und relevante Informationen aus den USA, einfach, weil die Verschwiegenheit unter denen, die dort mit Organtransplantationen ihr Geld verdienen, nicht so umfassend ist, wie dies in Europa der Fall ist.

Mohan, Sumit, Miko E. Yu, Joel T. Adler, Lindsey M. Maclay, David C. Cron, Jesse Schold, and Syed Ali Husain (2025). Out-of-sequence placement of deceased donor kidneys is exacerbating inequities in the United States. medRxiv: 2025-02.

Die Arbeit von Mohan et al. (2025) ist gerade im Journal of the American Medical Association (JAMA) – Internal Medicine erschienen, und sie bringt etwas Licht in das Dunkel, das mit Organtransplantation gemeinhin verbunden ist, denn die Autoren interessieren sich für Spendernieren, die an bestehenden Wartelisten vorbei an bestimmte Empfänger vergeben werden, Spendernieren, die in der Theorie mit einem höheren/hohen KPDI bewertet sind, deren Restlaufzeit im Vergleich zu anderen Nieren geringer ist und die eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, nicht die Funktion zu erfüllen, die ihnen nach Transplantation zugedacht ist: Kurz Spendernieren von „älteren“ Spendern, Gebrauchsorgane, die schon erheblichen wear and tear aufweisen und – wie ein gebrauchtes Auto – eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, liegen zu bleiben.

Mohan et al. (2025) interessieren sich dafür, ob die minderwertigeren Nieren mit einem hohen KPDI-Wert nach ethnisch relevanten Kriterien vergeben werden. Eine dieser Studien aus dem „Rassismus“-Fahrwasser. Indes, Mohan et al. (2025) finden nur Zusammenhänge mit „anderen“ Ethnien, alten Männern, vorsorglich vorgenommenen Transplantationen, bevor ein Patient zur Dialyse muss und privat versicherten Patienten. Aber natürlich haben Mohan et al. (2025) nach „rassistischer Diskriminierung“ gesucht und übersehen deshalb das Offensichtliche, das angeblich minderwertigere Spendernieren zum Handelsobjekt für diejenigen macht, die mit ihrem Geld einen Weg vorbei an den Schlangen der normal Wartenden gefunden zu haben scheinen. Eine Vermutung, die die kaum geringere Qualität der „minderwertigeren“ Spendernieren, wie sie die Autoren in ihren Daten ausweisen, zu belegen scheint:

Quelle: Mohan et al. (2025)

Der KPDI hat einen Wertebereich von 0 bis 100, wobei höhere Werte eine geringere Qualität der Spenderniere angeben. Vergleicht man die Werte für die außerhalb der Warteschleife vergebenen „minderwertigeren“ Nieren, dann zeigt sich, dass der Unterschied zwischen den „minderwertigeren“ und den anderen Spendernieren nicht so groß ist, wie man das vielleicht erwartet hat, angesichts der Tatsache, dass eine Spenderniere guter Qualität mit einem KPDI von weniger als 20 verbunden ist, eine mit mittlerer Qualität im Bereich von 20 bis 85 verortet wird und alles, was über 85 liegt eigentlich den Gegenstand schneller Transplantation in ältere Patienten bildet, die dringend eine Spenderniere benötigen und in Wartliste sterben würden, müssten sie die vorgesehene Zeit warten (Insbesondere ist die Standardabweichung zwischen „out of sequence“ und normal verteilten Nieren nicht unterschiedlich!).

Die Ergebnisse von Mohan zeigen, dass die außer der Warteliste zugewiesenen Organe vornehmlich an Leute gehen, die zum Zeitpunkt der Transplantation KEINE Dialyse benötigten, die vorsorglich mit einer Spenderniere versorgt werden, was die Frage aufwirft, welche Art von Kuhhandel hier stattfindet.

SciFi-Supt

Aber das sind natürlich die USA.
Das kann im gut EU-regulierten Europa und mit Eurotransplant nicht passieren.
Schon weil es den KPDI in Europa nicht gibt.
Es gibt stattdessen ET-DRI – Eurotransplant Donor Risk Index.

Mit ET-DRI wird die Qualität einer Spenderniere anhand

bewertet.

Damit unterscheidet sich der ET-DRI vom KPDI, denn der KPDI benutzt all diese Kriterien und zudem die ethnische Herkunft des Spenders, um die Qualität der Spenderniere zu bewerten.

Man muss also kein Hellseher sein, um vorherzusehen, dass der für die USA formulierte Verdacht, nachdem die Umgehungsstraße, mit der eigentlich Organe geringerer Qualität schnell an Empfänger gebracht werden müssen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation und ihres Alters nicht darauf warten können, bis sich der Stau vor ihnen aufgelöst hat, dazu genutzt wird, auch andere als die vorgesehenen Organe an andere als die vorgesehenen Empfänger zu überbringen, auch für Europa zutrifft. Letztlich gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Korruption im medizinischen Bereich in Europa weniger ausgeprägt ist als in den USA.

Noch ein abschließendes Wort zum KPDI/ET-DRI-Wert.

Ein geringer Wert sagt im Wesentlichen, dass die Spenderniere von einem jungen, gesunden Spender stammt, eine höhere Restlaufzeit mitbringt, die mindestens 15 Jahre beträgt und deshalb für Patienten gedacht ist, die jünger sind, länger auf eine Spenderniere angewiesen sein werden.

Ein mittlerer Wert steht für eine Spenderniere, die moderate Qualitätskriterien erfüllt und für die breite Masse der auf der Warteliste stehenden Empfänger vorgesehen ist. Die Restlaufzeit der Niere wird zwischen 10 und 15 Jahren veranschlagt. Danach steht der nächste Organwechsel an.

Ein hoher Wert zeichnet eine mit einem hohen Risiko verbundene Spenderniere aus, die von einem alten Spender stammt, der gesundheitlich nicht mehr ganz auf der Höhe war, deren Restlauffzeit zwischen 7 und 10 Jahren beträgt, eine Niere, die man Leuten verpassen kann, die ohne die entsprechende Niere vermutlich in Wartezeit verstorben wären.

Und so kann man selbst mit aussichtlosen Fällen noch Geld machen.


5. Transplantationserfolg: Regel oder Ausnahme?

Dr. habil. Heike Diefenbach hat vor einiger Zeit in einer Expertise eine Reihe von Kriterien aus der wissenschaftlichen Forschung zusammengestellt, die einen erheblichen Effekt darauf haben, ob eine Transplantation erfolgreich verläuft. Wir haben uns aus der Expertise bedient. Hier das Ergebnis:

Diese Daten zeigen, dass die heile Welt, die dann, wenn Organspender geworben werden sollen, zelebriert wird, wie immer eine Fiktion ist. Die Realität ist viel komplexer und vor allem nicht schön, oft miserabel, wie es eben der Fall sein kann, wenn man ein neues oder geliehenes Leben lebt. Hinzu kommt das, was wir den eerie stuff genannt haben, Forschungsergebnisse, die zumindest den Verdacht nahelegen, dass mit fremden Organen etwas einhergehen kann, an das kaum jemand wirklich gedacht hat: Bei Transplantationen, so sagen manche Forscher, könnten zellulare Informationen mit übertragen werden.


 

6. Eerie stuff – Gespenstisches

Kein Witz.
Keine Science Fiction.

Ergebnis wissenschaftlicher Forschung, durchgeführt von Paul Pearsall, Gary E. R. Schwartz und Linda G. S. Russek und 2002 unter dem Titel „Changes in Heart Transplant Recipients That Parallel the Personalities of Their Donors“ im Journal of Near Death Experience (20(3): 191-206) veröffentlicht. Wir berichten einige der gespenstischsten Fälle, die Pearsall, Schwartz und Russek vorstellen:

Zufall?

Zufall?

Zufall?
Alles Einzelfälle?

Menschen, die nach einer Transplantation ihre Persönlichkeit ändern, scheinen nicht gerade selten zu sein. Und wenn korrekt ist, was Pearsall, Schwartz und Russek vermuten, dass nämlich die Bereitschaft unter den Empfängern von Spenderorganen über Veränderungen in ihrer Persönlichkeit zu sprechen, nicht gerade groß ist, dann ist das Dunkelfeld immens. Als Beispiel kann hier der oben dargestellte Fall des Professors gelten, der seine Träume für Halluzinationen gehalten hat und sie keinem seiner Ärzte erzählt hat, aus Angst, für verrückt erklärt zu werden.

Die in diesem Post zusammengestellten Informationen stellen so etwas wie den Korpus dar, über den man eigentlich, wenn man Menschen zu informierten Organspendern machen will, sprechen, wenn nicht diskutieren müsste. Diese Diskussion müsste vor allem denen, die angeblich so am Wohl ihrer Mitmenschen interessiert sind, geradezu unter den Nägeln brennen. Und doch sind die Themen, die wir hier behandelt haben, genau die Themen, die mit dem Mantel des Schweigens bedeckt werden, die anzusprechen fast schon einen Tabu-Bruch darstellt. Lässt man die ganzen ungeklärten Fragen, die mit einer Organspende zusammenhängen, Revue passieren und kontrastiert sie mit dem Eifer, von dem Politik-Darsteller und andere Transplantations-Enthusiasten getrieben sind, dann kann man eigentlich nicht anders als einmal mehr zu vermuten, dass versucht wird, Menschen zu täuschen, zu instrumentalisieren und im wahrsten Sinne des Wortes zu verscherbeln, stückchenweise.


End of Organspende-Files

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