Das Vorranggebiet TÜ-01, Vorrang besteht für alles, was Windkraft ist, beinhalten einen Bergrücken, der derzeit noch bewaldet ist und die Tübinger Ortsteile Bühl, Kilchberg und Weilheim von der Gemeinde Dußlingen trennt.
Wenn es nach dem Willen der politisch Verantwortlichen im Stadtrat Tübingen, im Gemeinderat Dußlingen und bei den Stadtwerken Tübingen geht, dann soll der Bergrücken mit weithin sichtbaren Windräderns Typ Enercon E175 zu je 7 MW verunstaltet werden: Eine Nabenhöhe von 175 Metern und eine Gesamthöhe von 262 Metern garantieren eine weithin Sichtbarkeit des dann wohl neuen Wahrzeichens für wirtschaftlichen Niedergang und ausbleibenden Tourismus.
Der Stadtrat von Tübingen hat dem Windpark Anfang Oktober 2026 zugestimmt, der Bau wurde indes unter den Vorbehalt von „Wirtschaftlichkeit“ gestellt, in Zeiten normalverteilter Intelligenz ein absoluter Killer, denn Wirtschaftlichkeit und Windpark sind in Süddeutschland inkommensurabel und das hat einen einfachen Grund: ZU WENIG WIND.
Indes meint der Rat der Stadt Tübingen mit Wirtschaftlichkeit nicht Wirtschaftlichkeit im üblichen Sinne des Wortes, sondern sozialisierte Nichtwirtschaftlichkeit, die mit viel Geld von Steuerzahlern, das aus dem Bundeshaushalt in die Taschen der Betreiber des Windparks fließt, Wirtschaftlichkeit vorgaukeln soll.
Entsprechend äußern sich Vertreter Tübingens, allen voran Boris Palmer gemeinhin mit Verweis auf einen Zuschlag auf EEG-Förderung bei der Ausschreibung im Winter 2026, an der die Stadtwerke Tübingen mit ihrem Projekt teilnehmen wollen, über die Wirtschaftlichkeit, verbunden mit der Hoffnung, die Novelle des EEG, die derzeit im Bundesrat feststeckt, möge doch bis Ende des Jahres verabschiedet sein. Wird die Novelle des EEG verabschiedet, dann wird Wahnsinn auf eine neue Spitze getrieben, etwa durch die Südquote, die Standorten im Süden, die mangels Wind nicht mit Standorten im Norden, gemeinhin an der Küste, konkurrieren können, einen Anteil von mindestens 20% in den Ausschreibungen zusichern soll. Ergänzt wird dieser Unfug durch eine Erhöhung des Korrekturfaktors von 1,55 auf 1,65 im derzeitigen Entwurf. Der Korrekturfaktor erhöht das im EEG garantierte Einkommen eines Standortes in dem Maße, in dem der Standort zum Junk wird: Je schlechter, desto höher der garantierte Erlös. So etwas kann nur Leuten einfallen, die von Ökonomie keine Ahnung haben und ansonsten in einer eigenen ideologischen Welt leben, die mit der Welt normaler Menschen wenig Schnittmenge aufweist.
Bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bieten potentielle Betreiber ihre Leistungen für ein garantiertes Entgelt für den Betrieb einer idealen Anlage mit 6,45 m/s Windgeschwindigkeit in 100 Metern Höhe. Eine fiktive Anlage, wie es sie in Deutschland selten gibt. Geboten wird dennoch für diesen „Idealtyp“. Die billigsten Anbieter erhalten den Zuschlag und einen weiteren Zuschlag, dessen Höhe sich daran bemisst, wie miserabel der Standort ist, an dem sie ein Windrad/einen Windpark errichten wollen. Der durchschnittliche (Gebots-)Preis für eine Kilowattstunde Strom für den Zuschlag erteilt wurde, lag im August 2026 bei 4,79 ct/kwh, der maximale Preis lag bei 7,25 ct/kwh. Der Zuschlagspreis wird um den Korrekturfaktor, das Maß für die Minderwertigkeit des Standortes, das besonder minderwertige Standorte mit dem Faktor 1,55 belohnt, im neuen Entwurf der EEG-Novelle soll diese Belohnung für Junk Standorte auf 1,65 steigen, multipliziert.
Mit diesem Faktor wird der Preis verrechnet, zu dem ein Betreiber Zuschlag erhalten hat. Geht man von den 4,79 ct/kwh aus, die den Durchschnitt erteilter Zuschläge bilden, dann erhöht sich der auf 20 Betriebsjahre garantierte Erlös aus dem Verkauf von Strom auf 4,79 * 1,55 = 7,42ct/kwh bzw. nach Novelle auf 4,79 * 1,65 = 7,9 ct/kwh. Der geplante Windpark zwischen Dußlingen und Tübingen (Rammert) wird keinen maximalen Zuschlag erhalten, denn seine Standord“güte“ beträgt 57% eines guten Standortes, was in einer zu erwarteten Vergütung von 7,01 ct/kwh (derzeitiges EEG) oder 7,17 ct/kwh (EEG-Novelle) resultieren wird.
Das sind die Randbedingungen, die in unsere Wirtschaftlichkeistrechnung für den Windpark, der den Bergrücken zwischen Tübingen und Dußlingen verunzieren soll, eingehen.
Weil die „Honoratioren“ von Tübingen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen der Windindustrie ergeben sind, die Wirtschaftlichkeit des Windparks, der 9 Enercon E175 bei EEG-Zuschlag und Novelle erwarten, haben wir zwei unterschiedliche Modelle berechnet, eines, auf Basis des derzeitigen EEGs, eines auf Basis der EEG-Novelle mit angenommener Südquote und erhöhtem Korrekturfaktor.
Beide Modell gehen von denselben Kosten für Bau und Betrieb aus und in beiden Fällen wird das Bestechungsgeld für Gemeinden von 0,2 ct/kwh den Kosten zugeschlagen.
Das sind die Kosten, die der Windpark einspielen muss, um überhaupt in den Bereich eines Gewinns zu gelangen und die Wahrscheinlichkeit, dass er in die Gewinnzone kommen wird, ist eine Funktion der Preisentwicklung am Markt und der Höhe des garantierten Erlöses über das EEG. Unser Gesamtmodell simuliert die Preisentwickelung am Strommarkt auf Basis der realen Preise für die letzten 20 Jahre und vergleicht 400 Modelle, in denen unterschiedliche und wahrscheinliche Preisentwicklungen berücksichtigt sind. Das Ergebnis für den Windpark „Rammert“ in Tübingen / Dußlingen sieht so aus:
Wir können es uns in diesem Fall sparen, die Wahrscheinlichkeit dafür zu berechnen, dass der Windpark jemals einen Gewinn erzielen oder auch nur die Kosten einspielen wird. Die Wahrscheinlichkeit ist NULL. Die mit P90 bezeichneten Preispfade simulieren den Erlös auf Basis von Annahmen, wie sie Banken im Rahmen ihrer Bonitätsprüfungen machen und geht davon aus, dass der Windpark in 9 von 10 Betriebsjahren in der Lage sein wird, mindestens 1.400 Volllaststunden zu erreichen. die mit 100 GWh beschriebenen Modelle basieren auf den Angaben der Stadtwerke Tübingen. Dort geht man von 1.587 Volllaststunden aus.
Am Ende von 20 Betriebsjahren steht für den Windpark in allen Szenarien ein Verlust, der die 100 Millionen Grenze überschreitet. Und daran, dass am Ende von 20 Betriebsjahren ein Verlust für die Stadtwerke stehen wird, wird auch eine Novelle des EEG nichts ändern, wie die folgende Modellrechnung zeigt, die wir auf Basis eines erhöhten Zuschlags errechnet haben, wie ihn die Verantwortlichen in Tübingen erhoffen:
Egal, wie man es dreht und wendet, egal ob ein Zuschlag nach altem EEG oder nach der Novelle des EEG vorgenommen wird, egal, ob man den Ausschreibungshöchstpreis oder den Durchschnittspreis, zu dem ein Zuschlag 2026 erteilt wurde, ansetzt, immer steht ein Verlust für den Windpark „Rammert“ am Ende, ein Verlust, der zwischen 35 und 177 Millionen Euro betragen wird. Verlust für eine ideologische Phantasie und Verlust als Ergebnis lokaler Vertreter, die offenkundig in ihren Räten jede Art von Verantwortungsgefühl für einen pfleglichen Umgang mit Natur, Flora, Fauna und dem Geld von Steuerzahlern verloren haben, sofern sie es je hatten.
Und wem das noch nicht reicht, dem sei die Logik des EEG und seiner „Korrekturfaktoren“ nochmals verdeutlicht: Das Gesetz belohnt miserable Standorte und erhöht den Strompreis für alle, um für wenige den Betrieb eines Windparks rentabel zu machen. Eine Gesellschaft, die höhere Allgemeinkosten akzeptiert, um über erhöhte Kosten minderwertige Produkte absetzbar zu machen, ist den Gang in kollektiven Wahnsinn längst gegangen.
Die Frage, wie viele Millionen bereits für die Planung des Windparks verschwendet wurden, stelle ich an dieser Stelle nur kursorisch …
Die Analyse basiert auf einem Modell, das wir gerade entwickelt haben, um Wirtschaftlichkeitsprüfungen für geplante Windparks oder solche, die bereits in Betrieb sind, durchzuführen. Wir bieten unseren Lesern an, eine entsprechende Analyse für einen Windpark ihrer Wahl durchzuführen.
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Ich frage mich immer wieder, wer und vor allem wie der gesamte Ideologie-Elektro- und Sondermüllschrott dereinst entsorgt werden wird. Die Betreiber werden sicher rechtzeitig Konkurs anmelden, wenn die politischen Grundlagen geändert werden bzw. ganz entfallen. Es werden wohl wieder Karl-Heinz und Ingelore sein, die dafür aufkommen.
Ich empfehle sich genauer „Scope-3“ anzusehen, also das Mining der Rohstoffe, deren Verarbeitung, die daraus entstehenden Ewigkeitslasten usw. Nach einer gesamtökologische Betrachtung im Lichte dieser wissenschaftlichen Kriterien sind Windanlagen tot, weil sie umwelt- und klimaschädlicher sind als effiziente Kohlenutzung. Deshalb steigen die Klimagase weiter an, denn aufgrund von „Scope-3“ ist Windstrom weder „grün“ noch “ klimaneutral“ usw
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Ich empfehle sich genauer „Scope-3“ anzusehen, also das Mining der Rohstoffe, deren Verarbeitung, die daraus entstehenden Ewigkeitslasten usw. Nach einer gesamtökologische Betrachtung im Lichte dieser wissenschaftlichen Kriterien sind Windanlagen tot, weil sie umwelt- und klimaschädlicher sind als effiziente Kohlenutzung. Deshalb steigen die Klimagase weiter an, denn aufgrund von „Scope-3“ ist Windstrom weder „grün“ noch “ klimaneutral“ usw