Dr. habil. Heike Diefenbach und ich haben die Reaktionen auf meine Beiträge zum Thema “Beschneidung von Jungen” mit einer Mischung aus Erstaunen und Erschrecken zur Kenntnis genommen. Ich will im weiteren Verlauf und nunmehr das Thema abschließend, beide Formen der Reaktion auf die weitgehende Abwesenheit einer rationalen Diskussion zum Thema “Bescheidung”, begründen. Zuvor jedoch, will
Die Reaktionen auf den letzten Beitrag, “Reiz der Unfreiheit”, in dem ich auf einige Problem hingewiesen habe, die sich mit der in der “Männerbewegung” vorherrschenden Freude über das Urteil des Kölner Landrichters Beenken verbinden, haben mich dazu veranlasst, noch einen post nachzulegen, in dem ich auf die Prämissen aufmerksam machen will, auf denen die zum
In den letzten Tagen hat ein Urteil des Landgerichts Köln, für das der stellvertretende Vorsitzende Richter am Landgericht Beenken verantwortlich zeichnet, einige Furore gemacht. Gegenstand des Urteils ist die Beschneidung eines vierjährigen Jungen “islamischen Glauben[s]” (4) wie es im Urteil heißt. Das Urteil wird von den einen, wie z.B. Arne Hoffmann, als Bestätigung ihrer Ansicht,
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