Am 13. Oktober hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Berlin-Brandenburg, der Dritte Senat des OVG, ein Urteil gefällt, dessen Breitenwirkung nicht gering sein dürfte. Vordergründig geht es um den Zugang zu „Schulen besonderer pädagogischer Prägung“, wie es in Berlin heißt, genau um den Zugang zu einem der grundständigen Berliner Gymnasien, an denen bilingualer Unterricht stattfindet. Die