Israelitis: Die Universität Hamburg und die Wissenschaftsfreiheit
Wissenschaftsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ist im Grundgesetz wie folgt definiert: Artikel 5 Absatz 3 : „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“ Das Bundesverfassungsgericht hat Versuche von…