Die Bayerische Landesverfassung enthält einen interessanten Artikel: Artikel 98. In dessen viertem Satz steht: “Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.” Die Musik bei solchen Regelungen spielt gemeinhin bei der Frage, wer die Mühlen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Bewegung setzen, eine Klage mit dem Ziel erheben kann,