Derzeit feiern die Süddeutsche Zeitung und ihr No-Hate-Speech Ableger eine 353%ige Zunahme von Vergehen gegen die Paragraphen 130 und 131 StGB. Tatort: Internet. § 130 StGB ahndet die Volksverhetzung, § 131 die Verbreitung „grausamer oder unmenschlicher Gewaltdarstellungen“. Von 505 auf 2.290 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, die bei Staatsanwaltschaften anhängig sind, gestiegen. Ein wahrer Erfolg der