Trotz aller Hetze: Internethetze nicht Justiz-relevant
Derzeit feiern dieSüddeutsche Zeitungund ihrNo-Hate-Speech Ableger eine 353%ige Zunahme von Vergehen gegen die Paragraphen 130 und 131 StGB. Tatort: Internet. § 130 StGB ahndet die Volksverhetzung, § 131 die Verbreitung „grausamer oder unmenschlicher Gewaltdarstellungen“. Von 505 auf 2.290 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, die bei Staatsanwaltschaften anhängig sind, gestiegen. Ein wahrer Erfolg der No-Hate-Speech Kampagnen, die offensichtlich die Hysterie angesichts von vermeintlicher Volksverhetzung und vermeintlicher Gewaltdarstellung befeuert und dafür gesorgt haben, dass die Zahl derjenigen, die nur zu gerne die Meinungen anderer zensieren würden, gewachsen ist.
Dass die erhöhte Zahl von Ermittlungsverfahren vornehmlich das Ergebnis davon ist, dass Projekte wie No-Hate-Speech oder Stiftungen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung das schaffen, was wir Gutmenschen-Salience nennen, kann man an denDaten, die das Bundesjustizamt unlängst veröffentlicht hat, leicht nachweisen.
Salience bezeichnet die Schaffung von Aufmerksamkeit oder von Interesse für einen bestimmten Gegenstand. Eine Dauerberieselung mit dem Lamento, dass im Internet auf Schritt und Tritt mit Hass zu rechnen ist, wird entsprechend die Aufmerksamkeit für den vermeintlichen Hass erhöhen. Surfer im Internet werden Aussagen, die sie früher als rüde oder idiotisch abgetan hätten, neu etikettieren und nunmehr als Hass deklarieren. Gleichzeitig bietet sich aufgrund der Wirkung von Selbst-Purifikation, die man sich als Hassjäger oder Hassanzeiger einbilden kann, die Suche nach vermeintlichem Internethass für Gutmenschen an. Hier können sie sich ausleben und dem Angebot, das No-Hate-Speech oder Amadeu-Antonio-Stiftung machen: „Erweise Dich als Guter, hetze gegen Hetzer oder jage vermeintliche Hasser oder denunziere vermeintliche Hasskommentatoren“, Folge leisten. Entsprechend steigt die Zahl der Anzeigen und folglich die Zahl der Emittlungsverfahren wegen angeblicher Hasskommentare oder wie es kurz heißt: Hetze im Netz, wobei Hetze immer nur von rechts kommen kann. Ein weiterer Kriegsschauplatz, denn linke Hetzer gegen Hetzer wollen Hetze zu einem exklusiv rechten Problem machen, um selbst folgenlos hetzen zu können..
Die Zahlen des Bundesjustizamts zeigen, dass vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015:
3.245 Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Straftaten, die im Internet begangen worden sein sollen, eröffnet wurden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die oben genannte Volksverhetzung und Gewaltdarstellung sowie Verstöße gegen die §§ 86 und 86a, d.h. „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen“ und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Von diesen 3.245 Ermittlungsverfahren wurden
1.142 (35,2%) Verfahren eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
1.458 (44,9%) Verfahren eingestellt, weil eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse lag oder die Schuld des Täters nur gering ist oder nicht genügend Anlass zur Erhebung einer Klage vorhanden war.
In 645 (19,9%) Fällen kam es zur Erhebung einer Anklage vor zumeist einem Amtsgericht.
406 Verfahren (12,5% der Ermittlungsverfahren) endeten mit einer Verurteilung des Angeklagten.
239 Verfahren (7,4% der Ermittlungsverfahren) endeten mit einer Einstellung oder einem Freispruch
Der ganze Aufstand, der derzeit wegen Hatespeech oder Hetze oder Hasskommentaren erfolgt, hat somit zu 406 Gerichtsverfahren bundesweit geführt, die mit der Verurteilung des Angeklagten beendet wurden. Es wäre interessant zu sehen, in welcher Höhe Steuermittel eingesetzt wurden, um die Werbetrommel zur Jagd auf Internet-Hetzer zu schmieren, um auf deren Grundlage errechnen zu können, wie viel Steuermittel aufgewendet wurden, um die Staatsanwaltschaft mit 3.245 Ermittlungsverfahren zuzuschütten, von denen letztlich 12,5% (406) mit einer Verurteilung endeten.
Die Steuergelder, die ausgegeben werden, um einen Internet-Hetzer zu verurteilen, sie stellen vermutlich die Steuergelder, die ausgegeben werden, um einen Gewalttäter oder einen Einbrecher zu ermitteln und zu verurteilen, weit in den Schatten.
In jedem privaten Unternehmen würde man eine Erfolgsquote von 12,5% als lausig bezeichnen. Offensichtlich ist man auch bei den No-Hate-Speech-Aktivisten, also denen, die gegen Hetzer hetzen, mit dem Ergebnis wie es das Bundesjustizamt gemeldet hat, nicht zufrieden. Die Zahl der Verurteilten 2015 ist den No-Hate-Speech-Aktivisten zu gering. Außerdem ist sie im Vergleich zu 2014 nicht gestiegen, so dass man als Erklärung nur Hysterie anführen kann: Durch Kampagnen zur Hervorhebung von HateSpeech Aufgestachelte scheinen zu melden, was ihnen vor die Nase kommt. Von dem, was ihnen vor die Nase kommt, erfüllt 87,5% nicht die Kriterien, die man in Deutschland nach wie vor an eine Straftat anlegt, so dass man davon ausgehen muss, dass in 87,5% der Fälle, in denen ein Ermittlungsverfahren z.B. auf Basis einer anonymen Anzeige aufgenommen wurde, Meinungsfreiheit unterdrückt werden sollte.
Die Erklärung passt No-Hate-Speech-Aktivisten natürlich nicht. Deshalb bieten sie eine andere für die lausige Erfolgsquote an: Wegen der Anonymität im Netz sei die Verurteiltenquote so gering, behaupten sie, entsprechend sei die Anzahl der Täter, die nicht ermittelt werden könnten, bei Internetstraftaten höher als bei Nicht-Internet-Straftaten.
Behauptungen über die Wirklichkeit haben den Nachteil, dass man sie prüfen kann, und eine Prüfung der gerade zitierten Behauptung zeigt: Sie ist falsch.
Wie man mit ein wenig Rechnerei leicht herausfinden kann, ist die Wahrscheinlichkeit im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens, das auf Grundlage einer Internet-Straftat (§§ 86, 86a, 130, 131 StGB) eröffnet wurde, verurteilt zu werden, höher als die Wahrscheinlichkeit für eine nicht im Internet erfolgte vergleichbare Straftat aus dem Bereich „rechtsextremistisch/fremdenfeindlich“ verurteilt zu werden.
12,5% der Ermittlungsverfahren mit dem Tatort „Internet“ enden mit einer Verurteilung, aber nur 10,9% aller Ermittlungsverfahren im Bereich “rechtsextremistisch/fremdenfeindlich”. Bei 35,2% der Ermittlungsverfahren mit dem Tatort „Internet“ ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, einen Täter zu ermitteln, im Gegensatz zu 41,2% bei allen entsprechenden Straftaten.
Wie man sieht, löst sich auch die Hoffnung der No-Hate-Speech-Aktivisten, die lausig geringe Zahl der Verurteilten durch ein schnell erfundenes Dunkelfeld zu erhöhen, in Luft auf. Es bleibt dabei: Im Jahr 2015 wurden gerade einmal 406 Ermittlungsverfahren wegen einer Straftaten gegen die §§ 86, 86a, 130 oder 131 StGB, die im Internet begangen wurden, mit einer Verurteilung beendet, 12,5% Erfolgsquote, 87,5% Misserfolgsquote.
Es wird viel Steuergeld zum Fenster hinausgeworfen, um einerseits den Anschein zu erwecken, das Internet sei voller Hetze und andererseits die unglaubliche Anzahl von 406 Verurteilungen bundesweit und im Jahr 2015 zu erreichen. Deutsche lassen sich ihren ideologischen Spleen viel kosten: Schließlich muss ja das ganze No-Hate-Speech Lager auf Steuerzahlerkosten unterhalten werden.
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Nun sind 406 verurteilte Hate-Speecher doch eine schöne Zahl, wenn man sie an der Zahl der verurteilten Mörder misst (~ 320). Die Ermittlung von Mördern lässt sich der Staat schließlich auch eine Menge kosten. Ok, die Erfolgsquote ist bei Mord viel höher (>90%), aber es kommt ja auf die Abschreckungswirkung an. Schließlich müssen die Machthaber stets zwischen den ‘Anständigen’ und den ‘Hetzern’ unterscheiden.
Shājī xià hóu (Ein Huhn töten, um Affen zu erschrecken)
Nach diesem chinesischen Sprichwort mögen zwar die No-Hate-Speech Kampagnen nicht Justiz-relevant sein, aber hinausgeworfen sind die Steuermittel aus der Sicht der Regierung deshalb noch lange nicht. Die Methode „bestrafe einen und erziehe hundert“ wirkt doch bereits und nicht umsonst wird Maas nicht müde darauf hinzuweisen:
„Mittlerweile werden Leute wegen fortgesetzter Volksverhetzung auf Facebook zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Also jeder, der sich an die Tastatur setzt, sollte sich das vielleicht noch mal durch den Kopf gehen lassen.“ Maas bei Anne Will am 05.06.2016
Je mehr man das Volk in Angst versetzt, um so weniger kann es den Eliten Probleme bereiten, denn nur „wer keine Angst vor Vierteilung hat, wagt es, den Kaiser vom Pferde zu zerren.“ – Mao Tsetung, Rede auf der Landeskonferenz der Kommunistischen Partei Chinas über Propagandaarbeit am 12. März 1957
Ich sehe es ähnlich: Es ist eine Einschüchterungskampagne, damit die Menschen sich nicht frei äußern und den Dialog mit anderen Bürger suchen.
Es ist bekanntlich Teil der Propaganda eine Mehrheitsmeinung über die Monologmedien(TV, Zeitungen und Radio) zu suggerieren. Schlagwort: Deutungshoheit.
Ich habe mich übrigens verschrieben, „erschrecken“ heißt eigentlich jǐng, während xià tatsächlich „einschüchtern“ heißt – also genau so, wie Sie sagen.
Man sollte jetzt alle auffordern, jeglichen Hasskommentar gegen Deutsche, gegen Deutschland anzuzeigen. Egal ob arabische Hassreden gegen Deutsche, gegen unser Land, gegen Christen, egal ob Linke und Linksextreme, egal ob m Netz, oder auf der Straße. Auch alles gegen Israel, Juden und Zionisten, das macht sich immer gut.
Solange, bis sie es satt haben.
Mein Vater wurde übrigens mal von einem Türken übelst beleidigt der sich durch unsere gemeinsame Anwesenheit an einer Quelle, wo wir Wasser geholt haben, gestört fühlte.
Mein Vater ist ein sehr korrekter Mann, einst Staatsbürger in Uniform in hohem Offiziersrang und hat noch mit 75 einen Master in Geschichte gemacht.
Er war sehr empört als Nazi, Scheissdeutscher und A-Loch und schlimmeres bezeichnet zu werden.
Am meisten hat ihn aber getroffen, das das Verfahren gegen den Mann eingestellt wurde wegen Unerheblichkeit trotzdem der Täter anhand seines Kennzeichens ermittelt werden konnte.
Nicht nur dies hat dazu geführt, dem Land (bzw seiner Regierung) innerlich zu kündigen, dem er einst gedient hatte. Er versteht die Welt nicht mehr.
Ja , da gibt es doch nur eine Schlußfolgerun für alle Patrioten, überschüttet dieses Internet massenhaft mit Hass Sprüchen und bringt die Justiz an ihre Grenzen. Auf zum Kampf……
Da wird Heiko Ehrenburg-Maas neben STASI-Kahane wohl auch noch Hilde Benjamin wieder ausgraben müssen, wenn es mit DDR2.0 klappen soll.
So wird das nix!
Vielleicht sollte er aber nochmal darüber nachdenken, war ja bei seiner letzten Flucht vor dem Volk schon nur noch verdammt knapp weggekommen.
..können die bei diesem Amt nicht rechnen? von 505 auf 2290 ist bei mir das vierfache (4,53) oder habe ich die Mathereform verpasst? eine Zunahme um 353 % (oder das 3,53-fache) ergibt 1.782,65 Fälle. Dafür werden Leute (Beamte und Angestellte im ö.D.) fürstlich entlohnt.
danke für den Hinweis, nichtdestotrotz hat sich die Menge vervierfacht oder ist um das dreifache gestiegen, das geht aus der Aussage in der eiblendung nicht hervor. Vielleicht ist der Mathe-LK 🙂 doch zu lange her……
Wenn die Verurteilungen nicht gestiegen sind, obwohl 353 % mehr Fälle gemeldet wurden, dann heißt das für mich, dass von diesen mehr gemeldeten Fällen genau 0 % strafrechtlich relevant waren. Da haben nur welche, die sich in ihrer Befindlichkeit gestört gefühlt haben, gemeint, sie müssten mal ein Exempel statuieren.
Der interessante Punkt ist ja, dass immer wieder gefordert wird illegale/kriminelle/verbrecherische Hetze sofort zu löschen.
Aber wie soll das mit dem “sofort” funktionieren wenn das “illegale/kriminelle/verbrecherische” nur von Gerichten festgestellt werden kann?
Ein Prozess dauert nun mal eine gewisse Zeit.
Standgerichte? Summarische postfaktische Zustimmung der Gerichte zu Fall AZ 0001 – 1001?
Oder löscht man erst mal und wenn dann das total überlastete Gericht nach >1 Jahr die Löschung zurücknehmen lässt, akzeptiert man achselzuckend (lies: feixend), dass der Punkt mittlerweile irrelevant ist?
Zu gerne wüsste ich auch, was denn die (gut 10%) Bösen, die verurteilt wurden, so Böses getan haben. Ich werde den Verdacht nicht los, dass einige (etliche?) von ihnen von des Mainstreams willfährigen Vollstreckern verurteilt wurden, und dass manches dieser Urteile – wenn überhaupt – nur deshalb rechtskräftig geworden ist, weil der Verurteilte es sich nicht leisten konnte oder wollte, Rechtsmittel einzulegen.
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…Zahlen des Irgendwas-Amts bis 31.12.2015, nicht 2016? Oder sind die unserer Zeit voraus? Kleiner Fehler, von wem auch immer…
Da wir noch nicht bis zum 31. Dezember 2016 gekommen sind, beantwortet sich die Frage eigentlich von selbst: 2015.
Nun sind 406 verurteilte Hate-Speecher doch eine schöne Zahl, wenn man sie an der Zahl der verurteilten Mörder misst (~ 320). Die Ermittlung von Mördern lässt sich der Staat schließlich auch eine Menge kosten. Ok, die Erfolgsquote ist bei Mord viel höher (>90%), aber es kommt ja auf die Abschreckungswirkung an. Schließlich müssen die Machthaber stets zwischen den ‘Anständigen’ und den ‘Hetzern’ unterscheiden.
Shājī xià hóu (Ein Huhn töten, um Affen zu erschrecken)
Nach diesem chinesischen Sprichwort mögen zwar die No-Hate-Speech Kampagnen nicht Justiz-relevant sein, aber hinausgeworfen sind die Steuermittel aus der Sicht der Regierung deshalb noch lange nicht. Die Methode „bestrafe einen und erziehe hundert“ wirkt doch bereits und nicht umsonst wird Maas nicht müde darauf hinzuweisen:
„Mittlerweile werden Leute wegen fortgesetzter Volksverhetzung auf Facebook zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Also jeder, der sich an die Tastatur setzt, sollte sich das vielleicht noch mal durch den Kopf gehen lassen.“ Maas bei Anne Will am 05.06.2016
Je mehr man das Volk in Angst versetzt, um so weniger kann es den Eliten Probleme bereiten, denn nur „wer keine Angst vor Vierteilung hat, wagt es, den Kaiser vom Pferde zu zerren.“ – Mao Tsetung, Rede auf der Landeskonferenz der Kommunistischen Partei Chinas über Propagandaarbeit am 12. März 1957
Ich sehe es ähnlich: Es ist eine Einschüchterungskampagne, damit die Menschen sich nicht frei äußern und den Dialog mit anderen Bürger suchen.
Es ist bekanntlich Teil der Propaganda eine Mehrheitsmeinung über die Monologmedien(TV, Zeitungen und Radio) zu suggerieren. Schlagwort: Deutungshoheit.
Ich habe mich übrigens verschrieben, „erschrecken“ heißt eigentlich jǐng, während xià tatsächlich „einschüchtern“ heißt – also genau so, wie Sie sagen.
Man sollte jetzt alle auffordern, jeglichen Hasskommentar gegen Deutsche, gegen Deutschland anzuzeigen. Egal ob arabische Hassreden gegen Deutsche, gegen unser Land, gegen Christen, egal ob Linke und Linksextreme, egal ob m Netz, oder auf der Straße. Auch alles gegen Israel, Juden und Zionisten, das macht sich immer gut.
Solange, bis sie es satt haben.
Mein Vater wurde übrigens mal von einem Türken übelst beleidigt der sich durch unsere gemeinsame Anwesenheit an einer Quelle, wo wir Wasser geholt haben, gestört fühlte.
Mein Vater ist ein sehr korrekter Mann, einst Staatsbürger in Uniform in hohem Offiziersrang und hat noch mit 75 einen Master in Geschichte gemacht.
Er war sehr empört als Nazi, Scheissdeutscher und A-Loch und schlimmeres bezeichnet zu werden.
Am meisten hat ihn aber getroffen, das das Verfahren gegen den Mann eingestellt wurde wegen Unerheblichkeit trotzdem der Täter anhand seines Kennzeichens ermittelt werden konnte.
Nicht nur dies hat dazu geführt, dem Land (bzw seiner Regierung) innerlich zu kündigen, dem er einst gedient hatte. Er versteht die Welt nicht mehr.
Ja , da gibt es doch nur eine Schlußfolgerun für alle Patrioten, überschüttet dieses Internet massenhaft mit Hass Sprüchen und bringt die Justiz an ihre Grenzen. Auf zum Kampf……
Fließen eigentlich auch solche Kommentare in die Statistik mit ein?
https://tapferimnirgendwo.com/2016/11/25/stell-dir-vor-es-ist-terror-und-der-mob-feiert/
Und wenn ja, läuft das dann unter “rassistisch” oder “rechtsextremistisch”?
Nein, denn dies sind ja die Wähler von SPD, Grünen und Linken..
Da wird Heiko Ehrenburg-Maas neben STASI-Kahane wohl auch noch Hilde Benjamin wieder ausgraben müssen, wenn es mit DDR2.0 klappen soll.
So wird das nix!
Vielleicht sollte er aber nochmal darüber nachdenken, war ja bei seiner letzten Flucht vor dem Volk schon nur noch verdammt knapp weggekommen.
..können die bei diesem Amt nicht rechnen? von 505 auf 2290 ist bei mir das vierfache (4,53) oder habe ich die Mathereform verpasst? eine Zunahme um 353 % (oder das 3,53-fache) ergibt 1.782,65 Fälle. Dafür werden Leute (Beamte und Angestellte im ö.D.) fürstlich entlohnt.
2290 – 505 = 1785; 1785 / 505 = 3,53. Wo liegt das Problem?
danke für den Hinweis, nichtdestotrotz hat sich die Menge vervierfacht oder ist um das dreifache gestiegen, das geht aus der Aussage in der eiblendung nicht hervor. Vielleicht ist der Mathe-LK 🙂 doch zu lange her……
Wenn die Verurteilungen nicht gestiegen sind, obwohl 353 % mehr Fälle gemeldet wurden, dann heißt das für mich, dass von diesen mehr gemeldeten Fällen genau 0 % strafrechtlich relevant waren. Da haben nur welche, die sich in ihrer Befindlichkeit gestört gefühlt haben, gemeint, sie müssten mal ein Exempel statuieren.
Der interessante Punkt ist ja, dass immer wieder gefordert wird illegale/kriminelle/verbrecherische Hetze sofort zu löschen.
Aber wie soll das mit dem “sofort” funktionieren wenn das “illegale/kriminelle/verbrecherische” nur von Gerichten festgestellt werden kann?
Ein Prozess dauert nun mal eine gewisse Zeit.
Standgerichte? Summarische postfaktische Zustimmung der Gerichte zu Fall AZ 0001 – 1001?
Oder löscht man erst mal und wenn dann das total überlastete Gericht nach >1 Jahr die Löschung zurücknehmen lässt, akzeptiert man achselzuckend (lies: feixend), dass der Punkt mittlerweile irrelevant ist?
Zu gerne wüsste ich auch, was denn die (gut 10%) Bösen, die verurteilt wurden, so Böses getan haben. Ich werde den Verdacht nicht los, dass einige (etliche?) von ihnen von des Mainstreams willfährigen Vollstreckern verurteilt wurden, und dass manches dieser Urteile – wenn überhaupt – nur deshalb rechtskräftig geworden ist, weil der Verurteilte es sich nicht leisten konnte oder wollte, Rechtsmittel einzulegen.