Trotz aller Hetze: Internethetze nicht Justiz-relevant

Derzeit feiern die Süddeutsche Zeitung und ihr No-Hate-Speech Ableger eine 353%ige Zunahme von Vergehen gegen die Paragraphen 130 und 131 StGB. Tatort: Internet. § 130 StGB ahndet die Volksverhetzung, § 131 die Verbreitung „grausamer oder unmenschlicher Gewaltdarstellungen“. Von 505 auf 2.290 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, die bei Staatsanwaltschaften anhängig sind, gestiegen. Ein wahrer Erfolg der No-Hate-Speech Kampagnen, die offensichtlich die Hysterie angesichts von vermeintlicher Volksverhetzung und vermeintlicher Gewaltdarstellung befeuert und dafür gesorgt haben, dass die Zahl derjenigen, die nur zu gerne die Meinungen anderer zensieren würden, gewachsen ist.

Dass die erhöhte Zahl von Ermittlungsverfahren vornehmlich das Ergebnis davon ist, dass Projekte wie No-Hate-Speech oder Stiftungen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung das schaffen, was wir Gutmenschen-Salience nennen, kann man an den Daten, die das Bundesjustizamt unlängst veröffentlicht hat, leicht nachweisen.

Amadeu Hetze 1Salience bezeichnet die Schaffung von Aufmerksamkeit oder von Interesse für einen bestimmten Gegenstand. Eine Dauerberieselung mit dem Lamento, dass im Internet auf Schritt und Tritt mit Hass zu rechnen ist, wird entsprechend die Aufmerksamkeit für den vermeintlichen Hass erhöhen. Surfer im Internet werden Aussagen, die sie früher als rüde oder idiotisch abgetan hätten, neu etikettieren und nunmehr als Hass deklarieren. Gleichzeitig bietet sich aufgrund der Wirkung von Selbst-Purifikation, die man sich als Hassjäger oder Hassanzeiger einbilden kann, die Suche nach vermeintlichem Internethass für Gutmenschen an. Hier können sie sich ausleben und dem Angebot, das No-Hate-Speech oder Amadeu-Antonio-Stiftung machen: „Erweise Dich als Guter, hetze gegen Hetzer oder jage vermeintliche Hasser oder denunziere vermeintliche Hasskommentatoren“, Folge leisten. Entsprechend steigt die Zahl der Anzeigen und folglich die Zahl der Emittlungsverfahren wegen angeblicher Hasskommentare oder wie es kurz heißt: Hetze im Netz, wobei Hetze immer nur von rechts kommen kann. Ein weiterer Kriegsschauplatz, denn linke Hetzer gegen Hetzer wollen Hetze zu einem exklusiv rechten Problem machen, um selbst folgenlos hetzen zu können..

Die Zahlen des Bundesjustizamts zeigen, dass vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015:

  • 3.245 Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Straftaten, die im Internet begangen worden sein sollen, eröffnet wurden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die oben genannte Volksverhetzung und Gewaltdarstellung sowie Verstöße gegen die §§ 86 und 86a, d.h. „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen“ und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

Von diesen 3.245 Ermittlungsverfahren wurden

  • 1.142 (35,2%) Verfahren eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.
  • 1.458 (44,9%) Verfahren eingestellt, weil eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse lag oder die Schuld des Täters nur gering ist oder nicht genügend Anlass zur Erhebung einer Klage vorhanden war.
  • In 645 (19,9%) Fällen kam es zur Erhebung einer Anklage vor zumeist einem Amtsgericht.
    • 406 Verfahren (12,5% der Ermittlungsverfahren) endeten mit einer Verurteilung des Angeklagten.
    • 239 Verfahren (7,4% der Ermittlungsverfahren) endeten mit einer Einstellung oder einem Freispruch

Der ganze Aufstand, der derzeit wegen Hatespeech oder Hetze oder Hasskommentaren erfolgt, hat somit zu 406 Gerichtsverfahren bundesweit geführt, die mit der Verurteilung des Angeklagten beendet wurden. Es wäre interessant zu sehen, in welcher Höhe Steuermittel eingesetzt wurden, um die Werbetrommel zur Jagd auf Internet-Hetzer zu schmieren, um auf deren Grundlage errechnen zu können, wie viel Steuermittel aufgewendet wurden, um die Staatsanwaltschaft mit 3.245 Ermittlungsverfahren zuzuschütten, von denen letztlich 12,5% (406) mit einer Verurteilung endeten.

Die Steuergelder, die ausgegeben werden, um einen Internet-Hetzer zu verurteilen, sie stellen vermutlich die Steuergelder, die ausgegeben werden, um einen Gewalttäter oder einen Einbrecher zu ermitteln und zu verurteilen, weit in den Schatten.

In jedem privaten Unternehmen würde man eine Erfolgsquote von 12,5% als lausig bezeichnen.
hate-speech-aktimistmus-jpgOffensichtlich ist man auch bei den No-Hate-Speech-Aktivisten, also denen, die gegen Hetzer hetzen, mit dem Ergebnis wie es das Bundesjustizamt gemeldet hat, nicht zufrieden. Die Zahl der Verurteilten 2015 ist den No-Hate-Speech-Aktivisten zu gering. Außerdem ist sie im Vergleich zu 2014 nicht gestiegen, so dass man als Erklärung nur Hysterie anführen kann: Durch Kampagnen zur Hervorhebung von HateSpeech Aufgestachelte scheinen zu melden, was ihnen vor die Nase kommt. Von dem, was ihnen vor die Nase kommt, erfüllt 87,5% nicht die Kriterien, die man in Deutschland nach wie vor an eine Straftat anlegt, so dass man davon ausgehen muss, dass in 87,5% der Fälle, in denen ein Ermittlungsverfahren z.B. auf Basis einer anonymen Anzeige aufgenommen wurde, Meinungsfreiheit unterdrückt werden sollte.

Die Erklärung passt No-Hate-Speech-Aktivisten natürlich nicht. Deshalb bieten sie eine andere für die lausige Erfolgsquote an: Wegen der Anonymität im Netz sei die Verurteiltenquote so gering, behaupten sie, entsprechend sei die Anzahl der Täter, die nicht ermittelt werden könnten, bei Internetstraftaten höher als bei Nicht-Internet-Straftaten.

Behauptungen über die Wirklichkeit haben den Nachteil, dass man sie prüfen kann, und eine Prüfung der gerade zitierten Behauptung zeigt: Sie ist falsch.

Wie man mit ein wenig Rechnerei leicht herausfinden kann, ist die Wahrscheinlichkeit im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens, das auf Grundlage einer Internet-Straftat (§§ 86, 86a, 130, 131 StGB) eröffnet wurde, verurteilt zu werden, höher als die Wahrscheinlichkeit für eine nicht im Internet erfolgte vergleichbare Straftat aus dem Bereich „rechtsextremistisch/fremdenfeindlich“ verurteilt zu werden.

12,5% der Ermittlungsverfahren mit dem Tatort „Internet“ enden mit einer Verurteilung, aber nur 10,9% aller Ermittlungsverfahren im Bereich “rechtsextremistisch/fremdenfeindlich”. Bei 35,2% der Ermittlungsverfahren mit dem Tatort „Internet“ ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, einen Täter zu ermitteln, im Gegensatz zu 41,2% bei allen entsprechenden Straftaten.

hate_speech1Wie man sieht, löst sich auch die Hoffnung der No-Hate-Speech-Aktivisten, die lausig geringe Zahl der Verurteilten durch ein schnell erfundenes Dunkelfeld zu erhöhen, in Luft auf. Es bleibt dabei: Im Jahr 2015 wurden gerade einmal 406 Ermittlungsverfahren wegen einer Straftaten gegen die §§ 86, 86a, 130 oder 131 StGB, die im Internet begangen wurden, mit einer Verurteilung beendet, 12,5% Erfolgsquote, 87,5% Misserfolgsquote.

Es wird viel Steuergeld zum Fenster hinausgeworfen, um einerseits den Anschein zu erwecken, das Internet sei voller Hetze und andererseits die unglaubliche Anzahl von 406 Verurteilungen bundesweit und im Jahr 2015 zu erreichen. Deutsche lassen sich ihren ideologischen Spleen viel kosten: Schließlich muss ja das ganze No-Hate-Speech Lager auf Steuerzahlerkosten unterhalten werden.

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