Etikettierungsstreit: Mord oder rechtsextremistischer Mord
Mord ist Mord, hat man früher gesagt, und in der Tat ist die Definition von Mord im Strafgesetzbuch eindeutig: § 211: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen…