Werbung für die Antifa: Patrick Gensing ist nicht mehr tragbar
Artikel 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrag lautet: „(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu…