Ohne Ansehen der Person sollen Richter urteilen. Dieser Grundsatz juristischer Praxis ist das, was man wohl mit Max Weber einen Idealtypus nennen muss: Sich diesem Ideal so weit wie nur möglich anzunähern, ist das Ziel, das den Rechtsstaat auszeichnet. In Deutschland scheint man dagegen das Ziel zu verfolgen, so weit wie nur möglich von diesem Ideal