Gleichheit vor dem Gesetz? Grüne Bundestagsabgeordnete sind gleicher
Ohne Ansehen der Person sollen Richter urteilen. Dieser Grundsatz juristischer Praxis ist das, was man wohl mit Max Weber einen Idealtypus nennen muss: Sich diesem Ideal so weit wie nur möglich anzunähern, ist das Ziel, das den Rechtsstaat auszeichnet.
In Deutschland scheint man dagegen das Ziel zu verfolgen, so weit wie nur möglich von diesem Ideal entfernt zu bleiben, wie ein Vergleich von Beurteilungen faktisch gleicher Sachverhalte durch zwei unterschiedliche Instanzen der Rechtspflege zeigt: Einmal das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, einmal die Staatsanwaltschaft Berlin.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Kündigung eines Kraftfahrers als rechtmäßig bestätigt. Der Kraftfahrer war in seinem Privatfahrzeug und unter Einfluss von Crystal-Meth in eine Polizeikontrolle gefahren. Dabei war er nicht fahruntüchtig. Was gegen den Kraftfahrer spricht, ist also ein Testergebnis, keine objektiv wahrnehmbare Beeinträchtigung. Es gibt auch keinerlei Hinweis darauf, dass der Kraftfahrer während seiner Berufstätigkeit seinen Lastkraftwagen jemals unter Einfluss von Crystal-Meth gefahren hat. Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung des Kraftfahrers bestätigt: Man müsse das Gefährdungspotential in Rechnung stellen, so das Urteil.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte den Fall von Volker Beck, seines Zeichens Abgeordneter und u.a. religionspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, der mit 0,6 Gramm Crystal-Meth in eine Polizeikontrolle gefahren war, zu beurteilen. 0,6 Gramm Crystal-Meth gelten in Deutschland als geringe Menge (die nicht geringe Menge fängt bei 5 Gramm an), und das ist wohl auch der Grund dafür, dass Volker Beck mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen die Zahlung einer Geldauflage von 7.000 Euro nach Satz 2 davongekommen ist (Schade dass kein Gebrauch von Satz 6 „Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs“ gemacht wurde).
Wie im Falle des Kraftfahrers, so kann auch bei Volker Beck nicht gesagt werden, ob er jemals unter Einfluss von Crystal-Meth seiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist. Im Gegensatz zum Kraftfahrer ist Volker Beck seinen Arbeitsplatz jedoch nicht losgeworden. Die Begründung, die das Bundesarbeitsgericht gegeben hat, dass nämlich das Gefährdungspotential, das von Crystal-Meth ausgeht im Hinblick darauf, dass der jeweilige Junkie eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellt, berücksichtigt werden müsse, wird auf Beck offensichtlich nicht angewendet.
Beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist man demnach der Ansicht, dass die Korrelation von Berufskraftfahrer und Crystal-Meth dazu ausreicht, ein Gefahrenpotential anzunehmen und dem entsprechenden Berufskraftfahrer auch dann zu kündigen, wenn keinerlei Belege dafür vorliegen, dass er jemals unter dem Einfluss von Crystal-Meth einen Lkw gefahren oder seinem Beruf als Kraftfahrer nachgegangen ist. Allein die Annahme, dass man es nicht ausschließen könne, eine Annahme, auf deren Grundlage man jedem Arbeiter kündigen kann, reicht den Richtern dazu aus, die berufliche Existenzgrundlage des Berufskraftfahrers zu zerstören. Offensichtlich wiegt hier die Angst vor potentiellen Gefahren höher als die konkrete Zerstörung der Existenzgrundlage eines Berufskraftfahrers.
Bei Bundestagsabgeordneten ist das offensichtlich anders.
Hier kommt kein Richter auf die Idee, das Gefahrenpotential, das von der Möglichkeit ausgeht, dass Abgeordnete unter Drogen Entscheidungen treffen, Entscheidungen, die für alle diejenigen, die sie vertreten wollen, erhebliche Konsequenzen haben können, auch nur in Betracht zu ziehen. Während bei einem Berufskraftfahrer eine Gefährdung von Mitmenschen, ohne dass sie belegt wäre, angenommen wird, wird bei einem Bundestagsabgeordneten die Gefährdung von Mitmenschen, ohne dass sie belegt wäre, nicht als gegeben angesehen, ja nicht einmal in Betracht gezogen.
Das nennt man wohl zweierlei Maß, das sich entweder dadurch erklären lässt, dass Richter (und Staatsanwälte) der Ansicht sind, Bundestagsabgeordnete unter Drogen stellten im Gegensatz zu Berufskraftfahrern weder eine Gefährdung noch einen Grund zur Sorge dar oder sie sind der Ansicht, dass man Berufskraftfahrern nichts zu Gute halten dürfe, z.B. ein Pflichtbewusstsein, das sie den Drogenkonsum auf die Freizeit beschränken lässt, während sie Bundestagsabgeordneten alles Mögliche zu Gute halten, z.B. ein Pflichtbewusstsein, das sie den Drogenkonsum auf die Freizeit beschränken lässt, oder manche Richter und Staatsanwälte tun sich leichter damit, den angeblich kleinen Mann zu verurteilen und schwerer damit, Personen des öffentlichen Lebens, wie es so schön heißt, überhaupt unter Anklage zu stellen (Arschkriecher-Syndrom).
Abgesehen davon untersteht die Staatsanwaltschaft Berlin der Weisung des dortigen Senators für Justiz (und Verbraucherschutz; Crystal-Meth-Verbraucherschutz?).
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Möglich dass der Richter auch der Ansicht ist, dass es bei Abgeordneten völlig egal ist ob sie Drogen nehmen oder nicht, weil die sowieso nur abzunicken haben. Das kann man auch voll breit hinbekommen. Davon mal ab kann man die Fälle auch schlecht vergleichen, hätte die Partei den Beck rausgeworfen hätte das Arbeitsgericht den Rauswurf wohl auch bestätigt. Ist selbstverständlich sehr hypothetisch, wegen Verkommenheit wird schließlich kein Politikerdarsteller entlassen, schon gar nicht bei den Grünen. 😉
Auf den ersten Blick sieht es nach ungleicher Behandlung aus: 2 Personen, 2 x Crystal Meth, 2 verschiedene Strafen.
Auf den zweiten Blick ist aber festzustellen, daß hier völlig unterschiedliche Rechtslagen existieren, die somit zu auch zu unterschiedlichen Resultaten führen.
Der Fall V.B. kam erst gar nicht vor Gericht, dementsprechend hat hier auch kein Richter ein Urteil fällen müssen. Weiterhin V.B. im Gegensatz zum Kraftfahrer kein Arbeitnehmer.
Der Fall des Kraftfahrers hingegen berührte die fristlose Kündigung, d.h. die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung unter Berücksichtigung der entsprechenden Gesetze im Arbeits- und Zivilrecht. Anzumerken ist hier noch, daß offensichtlich der Arbeitgeber die fristlose Kündigung bis in die letzte Instanz verfolgt hat, wo er nun auch in letzter Instanz – und im Gegensatz zu den vorherigen Instanzen – sein Recht bekommen hat.
Festzuhalten bleibt: Vor Gericht erhält man ein Urteil und sonst nichts. Ob das gerecht ist oder als gerecht empfunden wird, ist jedermanns eigene Sache, ändert aber nichts am Sachverhalt.
Was V.B. anbelangt, so sagt die Einstellung nach 153 a nichts darüber aus, ob ein Richter beteiligt war oder nicht. Beides ist möglich, 153 a im Vorverfahren unter Beteiligung eines Richters und 153 a durch die Staatsanwaltschaft ohne Beteiligung eines Richters. Es ist aber letztlich irrelevant für die Frage, die wir hier aufwerfen, ob ein Richter beteiligt ist oder eine andere Instanz der Rechtspflege. Letztlich hat ein weitgehend identischer Sachverhalt zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsfolgen und damit auch zwei vollkommen unterschiedliche Folgen für das Leben der Betroffenen. Man wird es kaum als gerecht ansehen können, dass in einem Fall die berufliche Erwerbsquelle zerstört wird, im anderen Fall keine entsprechende Konsequenz vorhanden ist.
@hgb
Wollen Sie Bürgern, die das Mittel der Gewaltanwendung an den Staat abgegeben haben in dem Glauben, dass es sich um einen Rechtsstaat handle, allen Ernstes sagen, dass es nun ‘mal ihre “eigene Sache” sei, ob sie Urteile, die vom Gericht – aus welchen unnachvollziehbaren Gründen auch immer – so oder anders gefällt wurden, gerecht oder ungerecht finden? Allein eine solche Haltung aus der Profession ist ein hinreichender Grund daran zu zweifeln, dass die Profession sich Bürgern in irgendeiner Weise verpflichtet fühlt, obwohl sie von Bürgern bezahlt werden und eine Dienstleistung an Bürgern zu erbringen haben – nicht umgekehrt: Bürger zu belehren haben, was die “richtige” Gerechtigkeit sei, die sie bloß nicht verstehen, die dummen, einfachen Leutchen.
Woher, glauben Sie, nimmt ein Gericht seine Legitimation? Letztlich sicherlich nicht daher, dass irgendjemand irgendwann ‘mal meinte, er müsse etwas zu Papier bringen! Wenn Bürgern Gerichtsurteile zunehmend unnachvollziezbar sind oder sie sie als ungerecht empfinden, dann ist ein Rechtssystem in der Gefahr, als nicht (mehr) legitim betrachtet zu werden, und ob sich die Profession dann hinter irgendwelchen Textchen von annodazumal oder auch neu erfundenen Textchen versteckt, interessiert keinen Menschen.
Das Rechtssystem ist nämlich für Menschen da und von Menschen gemacht. Dementsprechend muss es sich ständig neu legitimieren und kann von Menschen als ungerecht empfunden und veränderungsbedürftig betrachtet werden. Sie können es auch schlichtweg ignorieren, und wenn sie das in großer Zahl tun, dann hat nicht nur die Profession ein Problem, sondern wir alle hinsichtlich unseres Zusammenlebens in einem Staat.
Die Profession täte deshalb sehr gut daran, sich in Erinnerung zu rufen, dass sie eine Dienstleistung an Bürgern erbringen soll – und nicht irgendwelche Haarspaltereien, nach denen auch die größte Ungleichbehandlung noch irgendwie durch “unterschiedliche Rechtslagen” gerechtfertigt werden soll, servieren. Denn das gerade ist doch das Problem: Wieso, bitte, gelten für gleiche Delikte und gleiches Risikopotential unterschiedliche Rechtslagen? DAS wird als ungerecht empfunden.
Wenn die Bürger von oben herab mit Hinweisen auf irgendwelche unterschiedlichen Rechtslagen über eine höhere, ihnen nicht nachvollziehbare Gerechtigkeit belehrt werden sollen, dann muss man sich nicht wundern, wenn sie meinen, diese Art von Gerechtigkeit, die einem normalen Menschen nicht nachvollziebar sei, sei tatsächlich gar keine. Das ist der Anfang vom Ende eines Rechtsstaates.
Die Profession muss deshalb ständig daran arbeiten, akzeptable Produkte zu entwickeln oder den Bürgern – deutlich besser als bislang – zu begründen, was an den bestehenden Produkten, sprich: der bestehenden Rechtsprechungspraxis so toll ist, dass sie es abnehmen/sie akzeptieren sollen.
Wenn die Profession sich arrogant und unverantwortlich gibt, wenden sich die Bürger ab – und keine Rechtssprechungspraxis und kein juristisches Establishment hat jemals Gehorsam (geschweige denn: Akzeptanz) erzwingen können, wenn ein großer Teil der Bürger einfach beschließt, sich an bestimmte Rechtssätze nicht mehr zu halten.
Das ist eine ernste Sache, und es wird höchste Zeit, dass die juristische Profession sich darauf besinnt, dass sie den Bürgern verantwortlich ist – sonst niemandem, und vor allem: nicht umgekehrt.
Herzlichen Dank an Heike Diefenbach! Das kann ich als Nichtjurist nur unterstreichen. Aus meiner Sicht wankt der Rechtsstaat bereits gewaltig.
Man denke nur an die haarsträubenden Urteile im Falle der 4 Vergewaltiger einer 14jährigen Schülerin in Hamburg.
(Anm: wenn es stimmt, daß Richter von migrationshintergründigen Clans unter Druck gesetzt werden und daher lachhaft milde Urteile liefern, dann braucht es strenge Gesetze, um dies wieder zu lösen. Die Ausweisung nicht integrationsfähiger Personen ist m.E. ebenfalls in Betracht zu ziehen – ein mehrköpfiger Richtersenat und der Ausschluß der Öffentlichkeit sollten ebenfalls ins Kalkyl gezogen werden.)
Aus der Distanz (Österreich) betrachtet, wirkt das Ganze (der Migrantenbonus zB) so, als ob die herrschende “Elite”, die ihre zunehmende Delegitimierung – ohne das zuzugeben – wahrnimmt, die Bevölkerung PROVOZIERT.
Rechtsextremismus wird mit der Lupe gesucht, konservative Meinungen durch eine eigene “Stiftung” gebrandmarkt, die linksextremistische Antifa wird völlig verschwiegen. Es gibt sogar Ministerpräsidenten, die offen zugeben, nicht eindeutig zuzuordnende Straftaten dem Rechtsextremismus zuzuordnen.
Ganz automatisch.
Der Genannte gibt die Manipulation der Kriminalitätsstatistik offen zu!
Sehr geehrter hgb,
was leider im Artikel fehlt, auch von Ihnen nicht berücksichtigt wird und tatsächlich von der betreffenden Staatsanwaltschaft unterschlagen wurde, ist die Äußerung Volker Becks nach seiner Festnahme, er hätte das Crystal Meth für jemand anderen besorgt.
Damit hätte er den Sraftatbestand der Drogendealerei erfüllt, welche weit schwerer wiegt als Eigenkonsum und ein Gerichtsverfahren wäre unumgänglich geworden.
Ehrlich gesagt gleicht Herrn Becks Erscheinungsbild auch nicht dem von langzeitig regelmäßigen Konsumenten dieser Droge, was seiner Aussage eine gewisse Wahrscheinlichkeit verleiht.
Daß er nicht sofort von allen Ämtern, insbesondere seines Bundestagsmandates zurückgetreten ist, wirft zusätzlich ein helles Licht auf die Moral und Integrität dieses Herrn.
Aber was diskutieren wir hier ? – die Tatsache, daß manche gleicher sind ist wohl so alt wie die Menschheit ; trotzdem stimme ich Herrn Klein zu : mit Wortklaubereien und rechtlichen Balanceakten werden wir niemals einen Fortschritt erzielen. Das einzige was auf dauer helfen kann ist ein durch und durch gesunder Menschenverstand.
Schöne Grüße,
Bayer
Sehr geehrte/r Herr/Frau hgb,
Ihre Antwort ist ganz klassisch, hilft ganz und gar nicht dem Gesellschaftsverständnis der Bürger, eben weil es nur Urteile sind (….in den Urteilen ist kein Bemühen des Richters sichtbar). Vielmehr sind mannigfaltige gleichartige Fälle bekannt, welche mehr auf Unverständnis, ja Kopfschütteln stoßen. So verliert eine Bäckersfrau wegen 1,30 Euro den Job (Emmely-Prozess), hingegen kann ein Justitzminister 3 Mal ohne zu Bezahlen von der Tankstellen davonfahren, ganz ohne Konsequenzen….(kann ja mal passieren > Stichworte: Kolbe, Tankbetrug).
Das treffendste Beispiel ist nach wie vor der Fall “Gustl Mollath”. Selbst nachdem bewiesen war, dass er in der richtigen Spur war, musste er weiterhin “einsitzen”.
F&E: Ich kann mir also vorstellen, dass man mit den heutigen IT-Mitteln Vergleiche und Plausibilitätsüberprüfung über frühere aber auch vor allem über zukünftige Gerichtsurteile anstellen kann. Interessant wird dann sein, wie GLEICHHEIT vor dem Gesetz tatsächlich aussieht. Vorstellbar ist für mich auch, dass man sehr gut die Abhängigkeit der Urteile von der Politik (und nicht von der ursprünglich beabsichtigten Interpretation der Gesetzesauslegung) ermitteln kann. Möchte man diese Prüfoptionen eingrenzen, um den Vergleichs-Beweis anzutreten, kann man sich in Deutschland z.B. auf Schutzrechte mit deren Entwicklung und Einhaltung beziehen (Stichworte: Teilbarer Fahrradschlauch). Der MDR zeigt hier in der Sendung offenkundig, dass es gelebte Praxis ist, wie die Großpolitik sich über die Erfindungen systematisch hinwegsetzen kann. Stellt man sich nun vor, man untersuche ein Großprojekt…. (wg. hinreichendes Argument für Beweis)… stünden sogar Bundes-Fördermittel für “Betrüger” auf dem Prüfstand.
Die Grünen Khmer fordern ja auch die Entwaffnung der Bürger, während die sprechende Warze mit einer Walther PPK in der Tasche auf der Straße herumläuft und außerdem noch rund um die Uhr bewaffneten Personenschutz hat.
Ich möchte zunächst auf den Beitrag des Foristen Bayer eingehen: Auch ich meine gelesen zu haben, daß Beck bei seiner ” Festnahme” ausgesagt haben soll, daß die Drogen nicht für den Eigenbedarf bestimmt seien. Entsprechende Quellen sind jedoch erstaunlicherweise (?) nicht mehr zu finden. Mithin schlüge hier der Vorwurf des Dealens ein – das wäre der eigentliche Aufhänger gewesen, die Justiz über diesen Fall zu kritisieren. Ich kann mich hingegen aber nicht erinnern, gelesen zu haben, daß Beck “gefahren” sein soll und selbst wenn, hatte Beck die Drogen in seiner Tasche und nicht im Blut. Das sonst wirklich hervorragende Team von Sciencefiles hat sich hier offenbar etwas verrannt. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist vom Gesetzgeber ja bewusst pönalisiert worden. “Grenzwerte” gibt es meines Wissens (als Nichtjurist) nur für die Volksdroge Alkohol. Und wie würde der dem Kraftfahrer kündigenden Arbeitgeber wohl beurteilt, wenn er auf die Kündigung verzichtet hätte und sein Angestellter unter Drogeneinfluss einen Unfall verursachte? Ich würde in dessen Haut jedenfalls dann nicht stecken wollen. Der reine Konsum von Drogen ist ja nicht strafbar weil der Gesetzgeber die Drogenkonsumenten eher als Opfer, denn als Täter ansieht. Jedenfalls, solange man nicht fährt. Beck hätte also (als Fussgänger) durch das Chrystal sogar völlig benebelt sein können, ohne sich strafbar gemacht zu haben. Ob er sich damit als Abgeordneter disqualifiziert hat ist eine moralische Frage, keine strafrechtliche. Richtigerweise stellt Sciencefiles die Frage, ob die möglicherweise unter Drogeneinfluss gefällten politischen Entscheidungen eine Gefahr darstellen könnten: Die kann man diskutieren. Der von Sciencefiles dafür gewählte schräge Vergleich taugt dazu allerdings nicht.
Es ist wirklich erstaunlich, wie gerne sich manche Kommentatoren verkehrt herum auf ein Pferd setzen und generell aus der übergeordneten Perspektive gegenüber dem Arbeiter und der untergeordneten Perspektive gegenüber Beck argumentieren. Der Untertanenstaat in voller Blüte.