Dem Staat liegt das Wohl seiner Kinder am Herzen. Deshalb wacht eine ganze Armada, von den Sozial- und Jugendämtern über die Sozialpsychiatrischen Dienste bis hin zu den Amts- und Kinderärzten darüber, dass das Wohl der Kindlein nicht gefährdet wird. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist mit dem Paragraphen 1666 ein langer Paragraph allein der Sicherung des Kindeswohls
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