Angebliche Gefährdung des Kindeswohls: Der unglaubliche Krieg gegen Familien
Dem Staat liegt das Wohl seiner Kinder am Herzen. Deshalb wacht eine ganze Armada, von den Sozial- und Jugendämtern über die Sozialpsychiatrischen Dienste bis hin zu den Amts- und Kinderärzten darüber, dass das Wohl der Kindlein nicht gefährdet wird. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist mit dem Paragraphen 1666 ein langer Paragraph allein der Sicherung des Kindeswohls und dem Verhindern der Gefährdung desselben gewidmet.
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Das ist starker Tobak, denn das, was ein Richter aus der Ferne seines zumeist beengten Zimmers an einem Amtsgericht, in dem er wahrscheinlich seinen täglichen Frust darüber, dass er es nur an ein Familiengericht und nicht etwa auf den Vorsitz einer Kammer an einem Landgericht geschafft hat, auslebt, als Kindeswohlgefährdung ansieht, ist eine offene Frage, die in einem erheblichen Missverhältnis zu den dramatischen Folgen der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung steht.
Was man als Kindeswohlgefährdung ansehen soll, ist vollkommen ungeklärt: Kindeswohl- und Kindeswohlgefährdung sind Begriffe, die im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht definiert werden. Die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist eine Frage der Einzelfallprüfung. Und die Bestimmung von Kindeswohl erfolgt entsprechend über soziale Konventionen darüber, was gerade als normale Erziehung und normales Aufwachsen von Kindern erachtet wird, als normale Erziehung, die das seelische, geistige und körperliche Wohl der Kinder nicht beeinträchtigt.
Es ist kaum möglich, noch mehr Vagheiten in die Bestimmung eines Rechtsbegriffs zu packen. Aber das ist gewollt, denn was würden all die Juristen machen, wenn sie sich vor Gericht nicht darüber streiten könnten, wie eine bestimmte Vagheit nun tatsächlich „vom Gesetzgeber“ gemeint ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass bereits „der Gesetzgeber“ keine Ahnung hatte, was er eigentlich mit „Kindeswohlgefährdung“ meint, ist zwar hoch, aber das ändert nichts daran, dass Richter, Anwälte, Juristen quer durch die Republik eine genaue Vorstellung dessen entwickeln, was „der Gesetzgeber“ gemeint hat.
Anders formuliert: Dem Kindeswohlgefährdungs-Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet.
Das glauben Sie nicht?
Ein Beispiel.
In Deutschland herrscht Schulpflicht. Das mussten Eltern in Bayern erfahren, die im Mai 2018 vorzeitig und unter Aussparung des ominösen und nutzlosen letzten Schultages in Urlaub fahren wollten. Schulpflicht ist Schulpflicht hieß es damals. Wenn Horden von Schülern die Schule schwänzen, um sich zu ideologischen Bütteln einer PR-Agentur zu machen und gegen den angeblich menschengemachten Klimawandel zu demonstrieren, dann wird die Durchsetzung der Schulpflicht plötzlich ausgesetzt. Nicht einmal in Bayern sammelt die Polizei die Schulschwänzer ein. Anders ist es, wenn Eltern ihre Kinder zuhause beschulen wollen. Dann greift die Schulpflicht plötzlich wieder mit der ganzen Härte des Gesetzes, dann werden Strafverfahren gegen die Eltern angestrengt und von Amts wegen Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB mit dem Endziel, den Eltern ihre Kinder zu entziehen und in ein Kinderheim zu stecken, angestrengt.
Geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Eltern, die die Fähigkeit staatlicher Schulen, eine adäquate Bildung für ihre Kinder bereitzustellen, in Frage stellen, dann sehen sich die mutigen Eltern einer juristischen Einheitsfront gegenüber. Denn: Nur die staatliche Schulpflicht garantiert, dass Kinder zu mündigen Bürgern heranwachsen, die genau wissen, warum Rechtsextremismus schlecht ist, was Transsexualität ist, wie die Umwelt am besten zu schützen ist, dass der Klimawandel Menschen gemacht und Donald Trump böse ist. Die staatliche Schulpflicht garantiert weniger, dass die Schüler am Ende ihrer Schulzeit mathematische Grundkenntnisse besitzen, fehlerfrei schreiben können, sich eigenständig Informationen zu einem Thema besorgen können, sich ein eigenständiges Urteil auf Grundlage unterschiedlicher Quellen bilden können oder in den rudimentären Schlusstechniken der Logik, geschweige denn dem kritischen Denken bewandert sind.
Vielmehr produzieren staatliche Schulsysteme funktionale Analphabeten im großen Stil, sind sehr erfolgreich dabei, Jungen vom Weg auf weiterführende Schulen abzuhalten und haben ansonsten eine herausragende Kompetenz wenn es darum geht, Bildungstitel nach dem Kriterium der sozialen Ungleichheit so zu verteilen, dass die, die sich in der Bildungshierarchie unten befinden, auch unten bleiben.
Diese herausragenden Leistungen sprechen zwar nicht für Bildung, aber nach Ansicht von Richter Malkmus vom Amtsgericht Darmstadt für den staatlichen Erziehungsauftrag und vor allem dagegen, dass Kinder per Homeschooling dem staatlichen Zugriff entzogen werden. In seinem Bemühen deutlich zu machen, dass Kinder dem Staat und nicht etwa ihren Eltern zuzurechnen sind, hat sich dieser Amtsrichter zu Sätzen verstiegen, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss:
„Im Hinblick auf die nunmehr vorgetragenen Auswanderungspläne der Kindeseltern ist lediglich zu ergänzen, dass die Kindeseltern zwar grundsätzlich Freizügigkeit nach Art. 11 GG genießen, diese Freizügigkeit aber im Hinblick auf das Kindeswohl immer /pflichtgebunden/ ist. Dies bedeutet konkret, dass auch bei den Auswanderungsplänen der Kindeseltern immer zu überprüfen ist, ob hierdurch das Kindeswohl gefährdet wird, was hier der Fall ist.“
Das sind Sätze, die man heute wieder in Urteile an Amtsgerichten schreiben kann, ohne von seiner Position, für die man offenkundig nicht tauglich ist, entfernt zu werden. Faktisch hat Richter Malkmus mit diesen Zeilen den Eltern, deren einziges Vergehen darin besteht, ihre Kinder selbst unterrichten zu wollen, die Freizügigkeit gestrichen und ihre Auswanderungspläne nach Frankreich durchkreuzt.
Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass diese unsäglichen Feststellungen des Darmstädter Amtsrichter Malkmus zwischenzeitlich vom OLG-Frankfurt aufgehoben wurden, denn im Gegensatz zu dem Amtsrichter konnten die dortigen Richter in Plänen, den „Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen“, keine Kindeswohlgefährdung erkennen. Daran, dass Richter Malkmus auch Jahre nach diesem Urteil und ganz aktuell versucht, „von Amts wegen“, den genannten Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, das Sorgerecht zu entziehen, hat dieses Urteil indes nichts geändert, es zeigt vielmehr, dass man seine Vendetta auch nach Aufhebung durch ein übergeordnetes Gericht unbehindert fortsetzen kann.
Dieses Beispiel macht zudem mehrerlei deutlich:
Zum einen zeigt es, welche Möglichkeiten der unbestimmte Rechtsbegriff „Kindeswohlgefährdung“ bietet, um Eltern de facto die Freizügigkeit und das Sorgerecht zu entziehen, sie auf Linie zu zwingen oder auch nur dafür, dass sie etwas anders machen, zu bestrafen. Zum anderen zeigt der prozedurale Gang, Urteil beim Amtsgericht, Einspruch gegen das Urteil, Urteil des Oberlandesgerichts, dass es in Deutschland nur denen (noch) möglich ist, ihr Recht gegen den Staat durchzusetzen, die zum einen über genug finanzielle Ressourcen verfügen, um sich einen Anwalt leisten zu können und die Gerichtskosten zu tragen, denn das Urteil des Amtsgerichts ist auch dann vollstreckbar, wenn es angefochten wird, und die zum anderen über die Zeit und die Bildung verfügen, um sich mit dem staatlichen Gewaltapparat anzulegen.
Man würde Geschichten wie diese eher aus totalitären System erwarten, jedenfalls dann, wenn man der Ansicht wäre, dass Deutschland kein totalitäres System ist. Regelungen, wie sie in den letzten Jahren mit der Begründung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, der Sicherung des Kindeswohls und dergleichen in einer Vielzahl von Bereichen, vom Internet bis zum Sorgerecht bis zu den Psychisch-Kranken Gesetzen der Bundesländer durchgesetzt wurden, schaffen die Grundlage für einen totalen Durchgriff des Staates und eine Gleichschaltung der Eltern, denn: Wer nicht spurt, der wird nach § 1666 BGB wegen Gefährdung des Kindeswohls behandelt. Langfristig kann es dabei in der Regel nur einen Sieger geben, schon weil die Ressourcen zwischen staatlichen Klägern und Eltern ungleich verteilt sind.
Wer sich für die Hintergründe dieses Falles interessiert, der kann sie hier nachlesen.
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Ich halte die Beschreibung für unausgewogen. Zum einen sind es in der Regel christlich-fanatische Sektierer und Kreationisten, die nicht wollen, daß ihre Schüler vom Staat „indoktriniert“ werden, zum anderen kann es auch nicht in allgemeinem Interesse sein, daß jeder seine Kinder zuhause oder anderweitig ohne direkte Kontrolle unterrichtet. Das würde nämlich bedeuten, daß der Großteil der frisch Hereingeschwemmten aus dem Vorderen Orient seine Kinder nicht mehr zwangsweise auf die Schule schickt, sondern zu den dann aufblühenden und von Erdogan installierten Koranschulen. Das wäre dann Bär statt Wolf. Übrigens: Schulpflicht heißt nicht, daß die Kinder in eine staatliche Schule müssen, es gibt als Alternative auch Privatschulen. Wenn die „Sektierer“ für ihre Schulen die staatliche Zulassung erhalten, dann steht es ihnen frei, die Kinder auf solche Sektiererschulen zu schicken. Nur der Unterricht zuhause ist verboten.
Verehrter J. Braun, was wäre das für ein Segen für die Schulen, das Bildungsniveau und die Disziplin, wenn dieses besondere Klientel “Vorderer Orient” seine Kinder nicht mehr auf die Schulen schickt.
Arbeiten will doch von denen kaum einer.
Schulpflicht ist in diesem Fall vertane Liebesmüh!
Und Sie glauben doch nicht im Ernst, daß infolge Schulpflicht keine Infiltration durch den Koran mehr stattfinden wird? Das ist eine sehr gewagte These!
Lieber Rudi Ratlos,
natürlich schicken die Koranaffinen ihre Kinder zusätzlich immer noch in die Moschee zur Indoktrination, so wie die Bibelforscher die Kinder in den Königreichsaal senden. Aber das Problem, das diese Leute dann haben, ist, daß sie ihre Kinder nicht ausschließlich indoktronieren können und deshalb verzweifelt versuchen, sie von äußeren Einflüssen wie der Schule fernzuhalten. In Amerika gibt es genug Beispiele für solche Typen.
Aber es ist nicht sinnvoll, das Problem auf die Religiösen zu reduzieren. Ein Teil der authochtonen Unterschicht hat auch kein Interesse an einer Schulbildung des Nachwuchses, man überlebt gut ohne. Die Kinder dieser Leute sollten jedoch auch die Chance auf eine Ausbildung haben, wenn vielleicht auch unfreiwillig.
Und zu denen aus Afrika, dem Vorderen Orient und dem Balkan sollte man klar Standpunkt beziehen: Entweder man schickt sie alle, jung wie alt wieder in ihre Heimatländer zurück oder — die Alternative — man führt in den Schulen wieder eine konsequente Bestrafung durch Prügel ein. Das ist das einzige, vor dem diese Klientel Angst hat. Und deren Alten, die dagegen aufmucken, werden umgehend abgeschoben, ohne Wenn und Aber. Anders geht es meines Erachtens nicht. Und: Schmeißt die hormonisierten Weiber aus dem Schuldienst!
Verehrter J. Braun,
mit Ihren Ausführungen zu den bildungsunwilligen Teilen des Prekariats rennen Sie bei mir offene Türen ein – nehme ich unwidersprochen an.
Und: Unbedingt die soziale Hängematte straffen, entmüllen. Sie soll für die Härtefälle des Lebens da sein, nicht für einen geplanten Lebensweg per Sozialbetrug.
Bei mir wäre Bildung etwas, das anzustreben ist, weil man ausschließlich durch Bildung des Ghetto dauerhaft verlassen kann.
Also nichts mit Schulpflicht. Jeder soll sich um einen Schulplatz bemühen, dann hätten wir an den Schulen weitergehend zum oberen Vorschlag wieder annehmbare Verhältnisse und würden unsere Lehrer nicht auf Verschleiß fahren.
Ansonsten: Prügelstrafe für besonders schwierige Fallgruppen – im Grunde meinen Sie das Richtige 🙂
Wenn es ohne Ad Hominem nicht geht, vor einem ein staatlichst Gebildeter steht.
@J.Braun
Ihr zweiter Punkt zuerst;
Privatschulen sind in der Regel recht teuer. Man muss sie sich leisten können, und ein großer Teil von Deutschen kann sich Privatschulen weder in Deutschland noch im Ausland leisten, besonders dann nicht, wenn sie mehrere Kinder haben, die sie nicht auf öffentliche Schulen schicken möchten. Eine Regierung, die an sozialer Gerechtigkeit und Diversität interessiert ist (und nicht bloß BEHAUPTET, es zu sein), könnte dieselbe dadurch befördern, dass sie Bildungsgutscheine für die Beschulung von Kindern an Eltern ausgibt, die von den Eltern nach ihrem eigenen Gutdünken, auch für die Beschulung an Privatschulen, einsetzen kann. Viele andere Länder verfahren so, und weder deren schulisches Bildungsniveau noch ihre politische Stabilität sind dadurch in irgendeiner Weise gefährdet.
Man muss sich also fragen, warum man in Deutschland nicht auch so verfahren möchte. Mir fällt kein Grund ein außer dem, dass der durchgängige Zugriff des Staates auf Kinder gewährleistet bleiben soll. Und dann muss man sich weiter fragen, warum das so wichtig sein soll. Das macht nur Sinn, wenn der Staat umfassend indoktrinieren möchte oder wenn wenn er allen Ernstes meint, nur von ihm kontrollierte öffentliche Schulen könnten bestmögliche Bildung gewährleisten. Nun ist Letzteres bekanntermaßen ein Witz. Und für den Fall, dass es so wäre, müsste man feststellen, dass hier ein Widerspruch besteht: wer ernsthaft meint, nur die von ihm kontrollierte und angebotene Bildung sei verantwortbar oder die bestmögliche, der kann konsequenterweise keine alternativen Bildungswege (wie z.B. Privatschulen) gesetzlich erlauben.
Das ist also alles ziemlich seltsam, um nicht zu sagen: bigott.
Ihr erster Punkt:
Er ist nicht nachvollziehbar, weil nicht vernpnftig. Als “fanatische Sektierer” kann man nämlich nicht nur diejenigen ansehen, die Sie oder ich dafür halten, z.B. Kreationisten, sondern z.B. auch Genderisten, Sozialisten, Totalitaristen, Prediger “kritischen Weißseins” etc. etc. Viele Leute tun genau das.
Und DAS ist der Punkt in einer pluralistischen bzw. Gesellschaft bzw. hinsichtlich einer Regierung, die angeblich Diversität respektiert:
Es gibt nun einmal keine allgemeinverbindlichen Maßstab, anhand dessen jemand allen anderen “seine” Wahrheit aufokroyieren kann. Mit welchem Recht wollte das jemand tun? Mit welchem Recht will jemand Millionen von anderen Menschen mittels Steuerzwang dazu zwingen, das zu finanzieren, was eine Minderheit von Leuten meint, Kindern erzählen zu müssen?
Was , glauben Sie, berechtigt oder befähigt irgendwelche Verwaltungsangestelten dazu, “direkte Kontrolle” von Schulbildung auszuüben?
Öffentliche Schulen können mit ihrem eigenen Programm und Angebot um die Gunst von Bürgern werben wie alle anderen Einrichtungen. Nichts an öffentlichen Schulen ist irgendwie besonders (außer dass sie zwangsfinanziert sind und sich der Kontrolle durch die Bürger entziehen) oder – das zeigen empirische Studien – besser z.B. an privaten Schulen. Und öffentliche Schulen sind auch voneinander extrem unterschiedlich (wie z.B. die Tatsache zeigt, dass das Niveau eines Bremer Gymnasiums etwa demjenigen einer bayerischen Hauptschule entspricht, wie im Rahmen der PISA-Studien festgestellt wurde).
Wer weiß, wenn Kinder an Koranschulen wenigstens eine Sprache vernünftig lesen und schreiben lernen, ist das vielleicht – zumindest für sie selbst, und geht es nicht letztlich um das Kindeswohl bzw. Lebenschancen für individuelle Menschen? – besser, als wenn sie durch “Schreiben nach Gehör” zu funktionalen Analphabeten gemacht werden?!
Der einzige allgemeine Maßstab für Bildung, für den m.E. einigermaßen gut argumentiert werden kann, ist Pragmatik bzw. die Vernunft, und die Vermittlung und Akzeptanz von messbaren Fähigkeiten und Tatsachen ist ein wichtiges Element vernünftigen Urteilens und Handelns. Eine Bildung, die dies zugunsten von Ideologien (jedweder Art) in den Hintergrund stellt oder sogar dem entgegen arbeitet, nützt niemandem, schadet allen.
Aber jedem steht es frei, das anders zu sehen.
Nur – wenn man das anders sieht und bestimmte über Faktenwissen, die Vermittlung von logischem Argumentieren und Lösungwegen hinaus- oder hinweggehende Inhalte für “Bildung” propagiert, der muss akzeptieren, dass verschiedene Leute verschiedene solcher Inhalte gut, wichtig oder richtig finden – und daher selbst entscheiden wollen und das natürliche Recht dazu haben, zu entscheiden, was sie Ihre Kindern an Fähigkeiten mit auf den Weg geben wollen.
Nur im Totalitarismus maßt sich eine Minderheit von Leuten an, allein dieses Recht zu haben, während sie es allen anderen Menschen abspricht. Wo das so ist, kann man schwerlich von einer freien Gesellschaft sprechen.
Private Schulen in den USA zeigen, daß es keinen Staat für “Diversität” an privaten Schulen braucht. Selbst in den meisten teuersten Privatschulen der USA finden sich Kinder aus ärmsten Elternhäusern, die dort kostenlos beschult werden. Dies finanzieren die Eltern der reichen Schüler aus eigenem Interesse oder auch interne wie externe private Stipendienfonds. Zugeteilt wird nach sozialem Status oder auch nach Eignung des Kindes.
Private Schulen könnte sich hierzulande auch jede berufstätige Familie leisten, wenn Papa Staat ihnen nicht mehr als die Hälfte ihres Einkommens abfressen würde. Private Schulen werden hierzulande eh der Standard werden (inzwischen stehen mehrere große Investoren in den Startlöchern, möglichst bald günstig/effizient gute private Schulen im ganzen Land anbieten zu können). Bei der Qualität hapert es ja nicht an geld sondern an Effizienz / an Qualitätsqillen. Die Schüler hierzulande sind dort am dümmsten, wo pro Kopf am meisten Staatsgeld floß/fließt.
Auch wenn Deutsche bis heute gern die Nase über die Bildung in den USA rümpfen – Fakt ist, daß bis heute aus den USA so ziemlich alle wesentlichen naturwissenschaftlichen wie technologischen Erfindungen kommen (und das meistens aus kleinen bis mittelgroßen Unternehmen, Ingenieurbuden, ja sogar Hobbyisten uswusf.) – so wie nahezu alle der großen heute weltweit wesentlichen Unternehmen, die in den letzten 20-30 Jahren gegründet worden sind. Bildung hat in den USA einen anderen Stellenwert – aber auch eine andere (meist praxis-/marktbezogenere) Ausrichtung, was hierzulande ja als verpönt gilt – wo sich die Kopffüßer die Klinke in die Hand geben.
Diesen linksgrünen Sozialisten/Kommunisten können mich allesamt am A….. lecken!
Mit dieser “Kindswohlgefährdung”s-Keule wird seitens der Jugendämter bei Scheidungskindern besonders gerne gegen die Väter operiert. Der gewollte Entfremdungsprozess des Kindes vom Vater sichert den Jugendamtmitarbeitern nicht selten die Jobberechtigung; und darf zweifelos als Verbrechen am Kind gedeutet werden. Denn das Kind wird vorsätzlich um die Zuneigung des Vaters betrogen.
Lieber J. Braun,
Du widersprichst Dir selbst und machst z.T. schlicht falsche Angaben. Im ersten Kommentar stellst Du es so dar, als ob zuhausebeschulende Eltern ein Sektenproblem seien. Das ist falsch, denn es geht um ein wesentliches Prinzip, welches in sehr vielen Ländern längst anerkannt ist und welches auch im Grundgesetz richtig erkannt und geregelt wurde ( dazu weiter unten ).
Im zweiten Kommentar verschiebst Du Deine Begründung auf “bildungsfaule Migranten” allgemein. Auch das ist falsch und zwar aus denselben Gründen.
Tatsache ist, daß das Grundgesetz den Kindern Bildung garantiert! Bildung, NICHT Indoktrination! Und eben dagegen verstößt die Schulpflicht, wie M. Klein im obigen Artikel richtig und anhand einiger Beipiele konstatierte.
Daß es religiöse Sekten gibt, die sich auf die Bildungspflicht berufen, wie Du anführst, ist durchaus zwar richtig, erfasst das prinzipielle Problem jedoch nicht.
Denn die hier in D. zu Gefängnis verurteilten Eltern dieser Kinder, welchen die Sorge über ihre Kinder entzogen werden sollte ( wegen Verstoßes gegen eine angebliche Schulpflicht ) bekamen in den USA, wo auch in der Praxis allein die Bildungspflicht zählt, politisches Asyl. Und zwar zurecht!
Tatsache ist auch, daß die Bildung der Kinder zu prüfen ist, auch das ergibt sich aus dem Grundgesetz, und sie wurde und wird selbstverständlich und zurecht geprüft!
Und die so ob ihrer Bildung überprüften Kinder bestanden mit Bravour! Sie waren im standardisierten Notenschnitt besser als die Kinder, die das staatliche Indoktrinationssytem durchlaufen mußten.
Damit ist auch Dein bemühtes Argument von den bildungsfaulen Ausländern hinfällig. Denn diese könnten den Erfolg einer defizitären Bildung ihrer Kinder unmöglich nachweisen.
Und somit bleibt das im Artikel Angeführte übrig. Es geht um den Eingriff in die soziale Grundbildung durch staatliche Indoktrination!
Und jener ist klar und absolut eindeutig grundgesetzfeindlich ( und widerspricht logischerweise auch und gerade den höheren Rechten, nach EMRK UNmrk und UNkrk )!
Denn – und da sind sich führende Rechtsgelehrten und die Wissenschaftler der entsprechenden Disziplinen, welche sich mit der bestmöglichen Entwicklung der Knder befassen, absolut einig – Aufbau von Bindung und sich daraus nahtlos ergebende soziale Grundbildung sind ganz allein Sache der Eltern und fallen ausschließlich unter die familiären ( und insofern rein privaten ) Rechte! Diese vorstaatlichen Rechte darf kein Staat angreifen, aufheben, oder auch nur zum Nachteil der Kinder und Eltern verbiegen.
Genau das geschieht aber durch Behauptung und rigoros restriktive Umsetzung der sog. Schulpflicht. Es handelt sich somit um einen Bruch international anerkannter Rechte ( welche in Übrigen längst auch im Grundgesetz unverbrüchlich verankert sind, wie das BVerfG schon vor langer Zeit feststellte, wodurch sich lächerliche Kampagnen, wie z.B. “Kinderrechte in’s Grundgesetz” als hanebüchene Betrugsversuche selbst entlarven! )!
Deshalb: Bildungspflicht ja, Schulpflicht nein!
So einfach ist das!
Genial erkannt und argumentiert, danke Fiete! Bildungspflicht statt Schulpflicht würde der Gesellschaft einen Berg Probleme ersparen. Das weiß man auch in der Politik, aber man sieht es eher als Gefahr. Wahrscheinlich zu recht – aus der Sicht der Machthaber…
Ich habe mal gelesen, daß in den USA die Schulpflicht (die Verweigerung zur Selbstbeschulung) bereits mehrfach als Asylgrund anerkannt worden ist.
Soweit mir bekannt ist:
Der staatliche Schulpflicht(*) findet sich weltweit nur in Nordkorea, Kuba, der Türkei …und Deutschland.
(* Strafverfolgung von Eltern wie Schülern, die gegen diese Anwesenheitspflicht in staatlichen Gebäuden verstoßen).
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„Wenn ich an die Zukunft dachte, träumte ich davon, eines Tages eine Schule zu gründen, in der junge Menschen lernen könnten, ohne sich zu langweilen; in der sie angeregt werden, Probleme aufzuwerfen und zu diskutieren; eine Schule, in der sie nicht gezwungen wären, unverlangte Antworten auf ungestellte Fragen zu hören; in der man nicht studierte, um Prüfungen zu bestehen, sondern um etwas zu lernen.” (Karl Popper)
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STAATLICHE KINDSWOHLGEFÄHRDUNG
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Während die Medienmeute um Greta ein riesen Tohuwabohu veranstalte, wurde eine 11jährige an einer rot-blutrot-olivgrünen Berliner Grundschule (!) in den Tod getrieben. Wenn die Lokalpresse zwar ominös von »Mobbing« berichtet, aber weder Roß noch Reiter nennt, dann muß es sich bei den Mobbern wohl um die staatlich geschütze Tätergruppe handeln. Zugegeben wird jedoch, daß es sich bei dieser »Schule« um eine Art Kriegsgebiet handeln muß: »Auf Nachfrage… widerspricht [die Leiterin der Hausotter-Grundschule] dem Vorwurf, Mobbingfälle würden heruntergespielt. Ja, es gebe Mobbing, sagt sie. Darum kümmerten sich aber Sozialarbeiter und Konfliktlotsen an der Schule. Es werde alles getan, um solche Vorfälle zu verhindern.«
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Also im Klartext: Bei vielen Anstalten, in die Richter Malkmus vom Amtsgericht Darmstadt die Kinder zwanghaft zwangseinweisen will, handelt es sich also um Orte, die normalerweise niemand mit Verstand freiwillig betreten würde. Wo, außer in derartigen Gefangenenlagern gibt es eigentlich sonst noch Konfliktlotsen? Besonders erfolgreich scheinen die übrigens nicht zu sein: »Mein 10-jähriger Enkel wird auch gemobbt, und zwar von seinem Klassenkameraden Mohammed. Seit Jahren geht das so. Kürzlich hat Mohammed seine älteren Geschwister zusammengetrommelt, die haben meinen Enkel auf dem Schulweg abgepasst, um ihn zu verprügeln. Er konnte sich zu Nachbarn retten. Als Mein Sohn und seine Frau bei der Polizei ankamen, um Anzeige zu erstatten, haben die Polizisten abgewunken. Die Familie sei seit Jahren polizeibekannt und nicht bereit, an der Erziehung ihrer Kinder zu arbeiten. Zwei ältere sitzen auch schon im Gefängnis. Auch die Schule und die Betreuer der Familie schaffen es nicht, dort ein Umdenken zu erreichen. Mein Enkel geht also weiterhin in diese Klasse. Da der Mobber nicht vom Unterricht ausgeschlossen wird, wird mein Sohn mit seiner Familie wegziehen müssen.«
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Aus dem grünen Stuttgart wird übrigens ähnliches berichtet: »Ein Schüler schlägt einen anderen, der Lehrer geht dazwischen, sagt: „Das kannst du doch nicht machen.“ Der Schüler kontert: „Natürlich kann ich das machen. Merk dir meinen Namen. Ich bin Hakan.“ Konsequenzen? Fehlanzeige. „Viele Kollegen machen lieber die Ohren zu.«
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Gymnasien dienten ja einst dazu, die Studienbefähigung zu erlangen; dies scheint sich mittlerweile in Richtung Koranschule verschoben zu haben: »Ich gehe in die siebte Klasse auf ein Gymnasium in Schöneberg. Dort werde ich ausgegrenzt, weil ich Deutscher bin und Schweinefleisch esse. Es wird auf Türkisch und arabisch über mich gelästert. Auf deutsch werde ich als Hurensohn oder gefickte Hure beschimpft. Außerdem werde ich ab und zu geschlagen und getreten. Wenn ich anderen Jungen zu nahe komme, beschimpfen sie mich als schwul und treten mich. Mädchen werden in meiner Klasse als Schlampen bezeichnet, wenn sie schulterfreie Shirts tragen. Ich versuche seit vielen Monaten, die Schule zu wechseln, finde aber keinen freien Schulplatz. Das Schulamt und die Schule helfen mir nicht.«
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Natürlich findet er keinen freien Schulplatz. Die dürften nämlich von den Kindern der rot-rot-grünen Apparatschiks belegt sein. Die meiden nämlich die von ihnen propagierte Diversität wie der Teufel das Weihwasser. Aus dieser Perspektive erscheint mir Richter Malkmus wie ein Mafia-Pate, der es nicht zulassen kann, wenn jemand seine »ehrenwerte Helloween-Gesellschaft« verlassen will.
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Quellen:
http://www.danisch.de/blog/2019/02/03/neuaushandlung-des-zusammenlebens-nichts-genaues-erfaehrt-man-nicht/
http://www.danisch.de/blog/2019/02/03/stuttgart-bergab-2/
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Staatliche Zwangsbeschulung ist Ausdruck einer “Schulkultur”. Kultur ist bekanntlich die ausgelebte, externalisierte Weltanschauung, Philosophie, Ideologie, Religion, Grundüberzeugung etc.
Es ist bekannt, dass Weltanschauungen jeder anderen Anschauung das Existenzrecht bestreiten, was normal ist. Trifft das für eine zum Ausdruck gebrachte Haltung nicht zu, war es eine momentane Ansicht und nicht letzte Überzeugung.
Wer GGArt. 6(2), erster Satz liest, erkennt, dass da weder Rechte erteilt, noch Pflichten gefordert werden: Eltern pflegen und erziehen ihre eigenen Kinder ab dem Tag der
eburt, ohne dass sie jemand dazu auffordert oder auffordern muss. Zu beachten, dass es gemäss GG die zuvördest obliegende Pflicht der Eltern ist, für das Wohl ihrer Kinder besorgt zu sein.
Tun Eltern dies nun in Verzicht auf das staatliche Schulangebot, werden sie zu Verbrechern. Nicht weil sie es wirklich wären, aber weil sie es wagen, der Weltanschauung, gemäss der man nur durch Zwangsbeschulung erwachsen werden kann, eine andere Anschauung entgegenzustellen, eine Anschauung nämlich, dass Eltern grundsätzlich befugt und gerüstet sind, ihre Kinder ins Leben hinein und danach hinaus zu begleiten. (Der Schreibende tat dies für seine vier Kinder, ohne dafür besonders qualifiziert zu sein äusserst erfolgreich. Beruf: Koch) Wer seine Kinder die meisten Wachstunden ihrer Kinder- und Jugendjahre in schulischen Einrichtungen verbringen lässt, bringt sich selber und seine Kinder um die wichtigstens Lektionen, die es im Leben zu lernen gibt. Es ist ein Verbrechen an der Familie, weil Schule das Vertrauen innerhalb der Familie zu zerstören vermag, wo familienfremde Autoritäten sich ungefragt und oft unerwünscht einmischen einschleichen oder auch die Oberhand über die Kinder gewinnen.
Wenn Richter und Behörden sich veranlasst sehen, Eltern an ihren höchsten (GG Art. 6(2) “zuvörderst”), an den für die ganze Familie lehrreichsten, befriedigendsten und erfüllendsten PFLICHTEN zu hindern, prallen Weltanschauungen aufeinander. Hier der Staatsglaube, dort die Überzeugung, die Natur habe es gut eingerichtet, dass Kinder von Eltern gepflegt und erzogen werden. Die Eltern haben natürlicherweise die Pflicht, die Kinder haben Anspruch darauf, dass Eltern ihre Pflicht erfüllen. Wer solches Verhältnis im Namen von Gesetz, Ordnung, Kindeswohl oder was immer sich mutwillig zu stören vornimmt, ist ein Schänder der Familie (GG Art.6 (1) ), die unter dem beonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht, genau betrachtet ein Zerstörer gesunder Gesellschaftsordnung. Egal welche weiteren Artikel oder Paragraphen noch anzuführen wären, etwa GG Art. 7 oder §1666 BGB, wer die grundlegendsten Bedingungen menschlichen Gedeihens verkennt, Eltern, die sich ans Prinzip der Natur halten, kriminalisiert, muss Opfer einer die natürlichen Gegebenheiten leugnenden, beunruhigend einengenden Staats-Ideologie geworden sein.
KINDER GEHÖREN (zu) DEN ELTERN, NICHT DEM STAAT.
NACHGELEGT:
Zu GG6 (2)
Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht …. daraus folgt, dass Kinder entsprechend verpflichtet, sind sichdurch die Eltern erziehen zu lassen. —
Die Pflege und Erziehung der Kinder sind der Eltern zuförderste Pflicht …. daraus folgt, dass Eltern entsprechend berechtigt sind, ihre Kinder zu erziehen .
Jeder Pflicht steht ein Rechtsanspruch gegenüber, jeder Pflicht entspricht ein Rechtsanspruch. Woher nur kommt der sich eindrängende, störende und für Verwirrung sorgende Gedanke, dle staatliche Gemeinschaft hätte ein Mandat „über ihre“ – wessen? Eltern, Kinder, oder sind beide gemeint? – „Tätigkeit [zu] wachen“? (GG Art. 6 (2) letzter Satz.)
Auch erhebt sich der Staat zum Beschützer der Familie (GG Art. 6 (1)), wo doch die natürliche Familie der erste und bewährteste Schutzwall für schutz- und pflegebedürftige Menschen ist. Im vorliegenden Fall, in dem die dreissigköpfige staatliche Kindeswohlsquad, bestehend aus bewaffneten Polizeibeamten sekundiert von Kindeswohlschützern, drohte, gewaltsam in das Wohnhaus der Familie einzudringen, um die in ihrem Wohl vermeintlich gefährdeten Kinder abzuführen, erwies sich der Staat als die grösstmögliche innerstaatliche Gefahr für die Familie.
Mangels einer klaren Definition des Staates und entsprechend seiner Aufgaben und Funkrionen, hatte Claude-Frédéric Bastiat vor mehr als hundertfünfzig Jahren bereits gefragt, ob seine Definition vielleicht die richtige sei: der Staat ist eine Fiktion. Die Auswirkungen dieser Fiktion werden als Drangsalierung einzelner Bürger durch „staatlich autorisierte“ Systembetreiber und -verwalter wahrgenommen.
Und ich dachte ernsthaft, diese alte lilahaarige Margot sei endlich tot.
Doch inzwischen vernehme ich immer öfter neue Stimmen aus dem deutschen Staatswesen / Bessermenschenregime / Politkartell nach “mehr Schutz von Kindern” z.B. vor Eltern, bei welchen eine “eine Erziehung zu demokratischen Werten nicht sichergestellt werden kann” – was z.B. bei “Fremdenfeindlichkeit” (?!??) oder auch Nichtanerkennung einer der neuen Staatsreligionen wie der Klimawandelei “zu befürchten sei” – bei “Reichsbürgern oder Identitären” und “Nazis sowieso”…
Kurios dabei: Unter den heute wieder hochgejubelten “Vordenkern” befinden sich nachweisliche Ex-StaSis, die von fetten staatlichen Pfründen lebend – zusammen mit Verfassungsschutzchefs – die neue Leitideologie ausformen und postulieren, während sie längst die neue de-facto Zensurbehörde für “soziale” Netzwerke betreiben.
Damit meine ich ausnahmsweise nicht mal eine Wahra Sagenknecht oder einen Gregor Stasi…