Es gibt keine positive Diskriminierung
Die Wortmagie des Staatsfeminismus hat den Begriff der „positiven Maßnahmen“ geschaffen. Positive Maßnahmen sind in Artikel 5 des angeblichen Gleich-Behandlungs-Gesetzes gefasst: „Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung…