G20-Widerstand durch Terroristen und organisierte Kriminelle
Das Bundeskriminalamt definiert organisierte Kriminalität wie folgt: „Unter dem polizeifachlichen Begriff Organisierte Kriminalität (OK) wird die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten zusammengefasst, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher…