“Qualmverbot auf Balkonen ist möglich”, so titelt die Tagesschau und weiter geht es: “Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch als “wesentliche Beeinträchtigung” empfunden wird. Der Maßstab dafür ist laut Urteil das “Empfinden eines verständigen
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