Schlagwort: Rechtsgleichheit

Gleichheit vor dem Gesetz? Grüne Bundestagsabgeordnete sind gleicher

Ohne Ansehen der Person sollen Richter urteilen. Dieser Grundsatz juristischer Praxis ist das, was man wohl mit Max Weber einen Idealtypus nennen muss: Sich diesem Ideal so weit wie nur möglich anzunähern, ist das Ziel, das den Rechtsstaat auszeichnet. In Deutschland scheint man dagegen das Ziel zu verfolgen, so weit wie nur möglich von diesem Ideal

Werturteil: “Sie sind ein Arschloch”

In den 1970er und 1980er Jahren wurde in Deutschland häufig auf einen demokratischen Grundkonsens verwiesen. Dieser Grundkonsens, er umfasst eine Reihe von Normen und Werten, die u.a. den Umgang miteinander regeln, er beinhaltet eine Anzahl von Grundrechten, die für Demokratien nicht hinterfragbar sind, wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung, und er umfasst eine Verhaltensethik,

Konsequenter Verfassungsbruch: Deutsche Richter und die Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz

Hannah Arendt wird zugeschrieben, im Zusammenhang mit der Frage, wie der Nationalsozialismus möglich gewesen ist, von der Banalität des Bösen, der Faschisierung in kleinen Schritten gesprochen zu haben. Gemeint hat sie damit wohl die stetige und inkrementelle Aufweichung gesellschaftlicher Grundlagen, bis schließlich der Boden für eine andere Gesellschaft bereitet ist. Trivialität des Bösen beschreibt “Normalitäten”