HomeGenderismusDiskriminierungKonsequenter Verfassungsbruch: Deutsche Richter und die Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz
Februar 7, 2012
Konsequenter Verfassungsbruch: Deutsche Richter und die Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz
Hannah Arendt wird zugeschrieben, im Zusammenhang mit der Frage, wie der Nationalsozialismus möglich gewesen ist, von der Banalität des Bösen, der Faschisierung in kleinen Schritten gesprochen zu haben. Gemeint hat sie damit wohl die stetige und inkrementelle Aufweichung gesellschaftlicher Grundlagen, bis schließlich der Boden für eine andere Gesellschaft bereitet ist. Trivialität des Bösen beschreibt “Normalitäten” für diejenigen, die die Trivialitäten begehen. Sie merken nicht, wie abweichend von einer bestimmten Norm sie sich verhalten, die entsprechende Norm ist einfach nicht mehr in ihrem Radar. So scheint Verfassungstreue nur noch im Radar der wenigsten Richter zu finden zu sein.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht: “(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. … (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …”
Soweit die Theorie.
Die Praxis, darauf hat mich ein Leser dieses blogs aufmerksam gemacht, sieht anders aus. Wie die Praxis aussieht, zeigt ein Interview mit dem ehemaligen Richter am Amtsgericht Hildesheim, Ulrich Vultejus, das in Ausgabe 3/2008 der Zeitschrift für Rechtspolitik abgedruckt ist. Es ist ein bemerkenswertes Interview aus einer ganzen Reihe von Gründen. Hier kommt der wichtigste Grund:
ZRP [Zeitschrift für Rechtspolitik]: “Statistisch gesehen sind es wohl wesentlich mehr Männer als Frauen, die vor Gericht stehen. Und wenn es eine Frau ist: Haben Sie da ein grundsätzlich anderes Verhalten beobachtet, ein anderes Rollenspiel?”
Vultejus: “Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei Ihnen härter wirken”.
ZRP: “Benehmen sich Frauen als Angeklagte anders als Männer?”
Vultejus: “Also, es kommt kaum vor, dass Frauen versuchen, einen Richter durch das Zeigen ‘weiblicher Reize’ zu beeinflussen…”.
Unglaublich – oder? Wo soll man anfangen. Bei der Nonchalance, mit der Ulrich Vultejus angibt, dass er Rechtsbeugung betreibt und gegen Frauen aus reiner Willkür bzw. weil er sich einbildet, sie hätten es im Leben schwerer (wo er dafür Belege herzaubert, darauf wäre ich wirklich gespannt) bei gleicher Straftat geringere Strafen verhängt? Oder bei der Nonchalance, mit der der Interviewer darüber hinweg geht, dass er einen Richter interviewt, der ihm gerade gesagt hat, dass er gegen das Grundgesetz, Artikel 3 verstößt?
Beider Nonchalance beschreibt den Kern dessen, was Arendt mit dem Begriff der “Trivialität des Bösen” zu umschreiben versucht hat. Gibt es eine Verfassung? Ach ja, die Verfassung und die Gleichberechtigung, ja die Gleichberechtigung, aber das macht doch nichts, dass ich Männer systematisch höher bestrafe als Frauen, denn Frauen haben es doch schwerer im Leben. So einfach ist es vor sich selbst einen Verfassungsbruch zur Trivialität werden zu lassen, ihn zur Normalität zu erklären. So ungefähr hat sich dann wohl auch der Nationalsozialismus in die Normalität des Alltags in den 1930er Jahren eingeschlichen.
Einfallstor für den Verfassungsbruch und seine Trivialisierung sind Alltagstheorien, die Karl-Dieter Opp in seiner Soziologie des Rechts aus dem Jahre 1973 bereits in ihrer willkürlichen Wirkung auf die Rechtsprechung verschiedener Richter beschrieben hat. Alltagstheorien sind Vorstellungen (oder Phantasien), die sich Richter über die Wirklichkeit machen (oder haben/hegen) und die mehr darüber aussagen, wie der Richter “tickt”, als dass sie etwas darüber aussagen würden, wie die Wirklichkeit ist.
So ist Vultejus ein verhinderter Retter des Dornröschen, wie eine genauere Analyse seines Interviews zeigt. Er wird nach dem Rollenverhalten von Frauen und Männern vor Gericht gefragt, also danach, ob sich männliche oder weibliche Angeklagte unterschiedlich vor Gericht verhalten. Diese Frage beantwortet er damit, dass er berichtet, dass ER männliche und weibliche Angeklagte unterschiedlich behandelt. Der Interviewer fragt nochmals nach: “Benehmen sich Frauen als Angeklagte anders als Männer”, und alles, was Vultejus nun einfällt, sind weibliche Reize, so dass man sich fragt, ob er geistig je etwas anderes als potentielle Geschlechtspartner vor sich gesehen hat, wenn er weibliche Angeklagte zu verurteilen hatte und welcher Form der sexuellen Phantasie seine Ansicht, Frauen hätten es im Leben schwerer als Männer entspringt.
In jedem Fall zeigt diese Episode die Wichtigkeit einer klaren Vorgabe von Urteilskriterien und die Wichtigkeit einer Einschränkung des “Ermessensspielraums” für Richter, z.B. indem man sie verpflichtet, auch ihr Ermessen an klaren und geprüften Kriterien auszurichten, statt an Hirngespinsten.
Eigentlich wäre es jetzt die Aufgabe der Verteidiger, die sich mit Vultejus als Richter konfrontiert sahen und einen männlichen Angeklagten an ihrer Seite hatten, die Verjährungsfristen zu prüfen und gegebenenfalls eine Neuverhandlung zu beantragen.
Literatur
Opp, Karl-Dieter (1973). Soziologie im Recht. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.
Zeitschrift für Rechtspolitik, 3/2008:101-102 – ZRP-Rechtsgespräch “Kein Gesetzgeber kann einen Richter zu einem Urteil zwingen. Die Erhöhung des Strafrahmens wäre legislative Augenwischerei”.
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ich möchte nur einige Studien, aus den von mir gesammelten anführen, welche in meinen Augen genau das bestätigen, was der Richter hier ganz offen von sich gab. Frauen, so die Aussage der Studien, werden vor Gericht anders behandelt als es Männer werden.
Wie aussagekräftig diese Studien sind, wird zu ergründen sein. Fragen, die dem Zeitgeist widersprechen, werden damit aber sicherlich aufgeworfen.
Nun zu den Studien:
16.) Jeff Sandler, Naomi J. Freeman: Female sex offenders and the criminal justice system: A
comparison of arrests and outcomes, in: Journal of Sexual Aggression, Volume 17, Issue 1, 2011: Special Issue: Female Sexual Offenders.
“Das Geschlecht, so die Autoren, „significantly reduce[s] the likelihood of incarceration
for offenders convicted of sexual offences.„
26.) Rebecca Deering and David Mellor: Sentencing of male and female child sex offenders:
Australian study, Psychiatry, psychology and law, 394-412, Australian Academic Press Pty. Ltd., Melbourne, Vic 2009.
“Research suggests that, in line with the chivalry hypothesis of female offending, a range
of mitigatory factors such as mental health problems, substance abuse, and personal
experiences of abuse are brought into play when women who offend against children
are brought to trial. This is reflected in sentencing comments made by judges and in the
sanctions imposed on the offenders, and as a result female offenders are treated
differently to male offenders. The current study investigated this in an Australian
context. Seven cases of female-perpetrated child sexual abuse were identified over a 6-
year period through the Austlii database. Seven cases of male-perpetrated child sex
abuse matched as far as possible to these were identified. Court transcripts were then
located, and sentencing comments and sanctions imposed were analysed. All offenders
were sentenced to imprisonment, but in general the women were more likely than the
men to receive less jail time and lower non-parole periods because their personal
backgrounds or situation at the time of the offending (i.e., difficulties with intimate
relationship, male dependence issues, depression, loneliness and anger) were perceived
as worthy of sympathy, and they were considered as likely to be rehabilitated. Further
investigations are needed to support these findings.”
34.) Sergio Herzog & Shaul Oreg: Chivalry and the Moderatin Effect of Ambivalent Sexism:
Individual Differences in Crime Seriousness Judgments, in: Law & Society Review, Volume 42,
Issue 1 2008, 45-74.
“Eight hundred forty respondents from a national sample of Israeli residents evaluated
the seriousness of hypothetical crime scenarios with (traditional and nontraditional)
female and male offenders. As hypothesized, hostile and benevolent sexism moderate
the effect of women’s “traditionality” on respondents’ crime seriousness judgments and
on the severity of sentences assigned.”
65.) K. Henning, B. Renauer: Prosecution of women arrested for intimate partner abuse, in:
Violence and Victims, 20(3) 2005, 171-189.
“Increasing arrests of women for domestic violence (DV) in the wake of mandatory
arrest laws have generated significant concern among victim advocates, researchers, and
practitioners. It is commonly believed that many, if not most, of the women arrested are
victims who were acting in self-defense. Understanding how these cases are handled by
prosecutors and judges is important if we wish to minimize the negative consequences
of these errant arrests. The present study examines factors prosecutors in a large
southern city considered when accepting or rejecting DV cases involving female
defendants. The results indicate that almost one half (47%) of the cases involving
women arrested for DV against a heterosexual intimate partner were rejected by
prosecutors; another 16% were dismissed by a judge. Legal factors like a defendant’s
prior criminal arrests, use of a weapon, victim injury, and, most important, the type of
arrest (i.e., dual vs. single arrest) all affected prosecutors’ decisions to take these cases.
Female defendants arrested for offending against a male intimate partner were treated
more leniently than male defendants and women arrested for domestic offenses
involving other types of relationships (i.e., familial, homosexual). The results highlight
the need for a further study of officers’ arrest decisions in cases involving heterosexual
intimate partners.”
Interessanterweise dürfte hier die steigende Anzahl von Richterinnen für Gleichheit sorgen, da diese den Frauennachlass skeptischer gegenüberstehen.
Ich habe so etwas jedenfalls aus dem Familienrecht gehört: Da sollen die weiblicheren Richter wesentlich härter sein, was das Ausüben eines Berufs trotz Kinderbetreuung (interessant in Unterhaltsfragen) angeht. Denn sie schaffen es ja selbst schließlich auch (freilich im öffentlichen Dienst und mit den Freiheiten eines Richters bei der Job Gestaltung)
P.S: Wie wäre es eigentlich mit einer gegenseitigen Verlinkung? Ich habe einfach schon mal einen Link gesetzt
ich bin mir nicht sicher, ob das Geschlecht des Richters etwas an der gesamtgesellschaftlichen Mythen und Klima-bildung verändern kann, aber in jedem Fall wäre auch im günstigsten Fall die bisherige Willkür nur durch eine neue Willkür ersetzt worden.
Das habe ich seinerzeit ausführlich disputiert mit einem Juristen in den Kommentaren der FAZ.
Der schiere Unverstand sprang mich da an! Auch jener Herr schien von einer Art Naturgesetz auszugehen, daß Frauen es generell schwerer haben im Leben.
In der Tat scheint es auch so zu sein, wie Christian anmerkt: weibliche Richter springen mit ihren Geschlechtsgenossinnen deutlich härter um, die Tränendrüse wirkt bei ihnen nicht.
Ein enger Freund von mir war Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer und erweiterte das Dilemma dahingehend, daß richterliche Entscheidungen zunehmend von Gutachtern abhingen und hierbei im Strafprozeß ganz vorneweg die Psychobranche eine Rolle spielt- mit den Folgen, die wir im Kachelmannprozess in Gestalt des ‘Traumaforschers’ und Weißen Ritters Seidler mit seinen Zirkelschlüssen sattsam vorgeführt bekamen.
Wen das Thema interessiert, hier eine ausgezeichnete Seite: http://www.induzierte-erinnerungen.com/
Andererseits sind den Richtern die immer schlampiger formulierten und mit der Rechtsordnung kollidierenden Gesetze ein Graus geworden, die sie zum Rechtsbruch geradezu auffordern.
Paradebeispiel ist das Unterhaltsrecht, dem nach Ansicht namhafter Juristen jegliche rechtsethische Begründbarkeit fehlt.
Zudem fehlt ihnen eine wirkliche Instanz, die leitbildgebend sein könnte: BGH und BVerfG werden rein nach politischem Proporz besetzt und nach dem großen Sündenfall (die nahtlose Übertragung des Zerrüttungsprinzips ins Unterhaltsrecht nämlich) im Scheidungs- und Unterhaltsrecht Anfang der 80er nehmen viele Juristen diese Institutionen nicht mehr für voll.
Daß dies Folgen für die Qualität der Rechtsprechung hat, ist nur logisch.
@ Christian
Genau das scheint mir nicht der Fall zu sein. Ich persönlich glaube zwar durchaus, dass weibliche Richter Frauen “gerechter” be- und verurteilen, das heißt aber noch lange nicht, dass der “Frauenbonus”, wie es so schön heißt, gänzlich wegfällt.
So politisch verdreht und moralisch versifft ist es hierzulande + heutzutage nun mal. Und das Dollste daran ist, daß dieser rechsbeugende ganzdeutsche Berufsrichter UV, nachlesbar in der dt. Wikipedia, als Linker und Bürgerrechtler gilt.
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Hallo Michael,
ich möchte nur einige Studien, aus den von mir gesammelten anführen, welche in meinen Augen genau das bestätigen, was der Richter hier ganz offen von sich gab. Frauen, so die Aussage der Studien, werden vor Gericht anders behandelt als es Männer werden.
Wie aussagekräftig diese Studien sind, wird zu ergründen sein. Fragen, die dem Zeitgeist widersprechen, werden damit aber sicherlich aufgeworfen.
Nun zu den Studien:
16.) Jeff Sandler, Naomi J. Freeman: Female sex offenders and the criminal justice system: A
comparison of arrests and outcomes, in: Journal of Sexual Aggression, Volume 17, Issue 1, 2011: Special Issue: Female Sexual Offenders.
“Das Geschlecht, so die Autoren, „significantly reduce[s] the likelihood of incarceration
for offenders convicted of sexual offences.„
26.) Rebecca Deering and David Mellor: Sentencing of male and female child sex offenders:
Australian study, Psychiatry, psychology and law, 394-412, Australian Academic Press Pty. Ltd., Melbourne, Vic 2009.
“Research suggests that, in line with the chivalry hypothesis of female offending, a range
of mitigatory factors such as mental health problems, substance abuse, and personal
experiences of abuse are brought into play when women who offend against children
are brought to trial. This is reflected in sentencing comments made by judges and in the
sanctions imposed on the offenders, and as a result female offenders are treated
differently to male offenders. The current study investigated this in an Australian
context. Seven cases of female-perpetrated child sexual abuse were identified over a 6-
year period through the Austlii database. Seven cases of male-perpetrated child sex
abuse matched as far as possible to these were identified. Court transcripts were then
located, and sentencing comments and sanctions imposed were analysed. All offenders
were sentenced to imprisonment, but in general the women were more likely than the
men to receive less jail time and lower non-parole periods because their personal
backgrounds or situation at the time of the offending (i.e., difficulties with intimate
relationship, male dependence issues, depression, loneliness and anger) were perceived
as worthy of sympathy, and they were considered as likely to be rehabilitated. Further
investigations are needed to support these findings.”
34.) Sergio Herzog & Shaul Oreg: Chivalry and the Moderatin Effect of Ambivalent Sexism:
Individual Differences in Crime Seriousness Judgments, in: Law & Society Review, Volume 42,
Issue 1 2008, 45-74.
“Eight hundred forty respondents from a national sample of Israeli residents evaluated
the seriousness of hypothetical crime scenarios with (traditional and nontraditional)
female and male offenders. As hypothesized, hostile and benevolent sexism moderate
the effect of women’s “traditionality” on respondents’ crime seriousness judgments and
on the severity of sentences assigned.”
65.) K. Henning, B. Renauer: Prosecution of women arrested for intimate partner abuse, in:
Violence and Victims, 20(3) 2005, 171-189.
“Increasing arrests of women for domestic violence (DV) in the wake of mandatory
arrest laws have generated significant concern among victim advocates, researchers, and
practitioners. It is commonly believed that many, if not most, of the women arrested are
victims who were acting in self-defense. Understanding how these cases are handled by
prosecutors and judges is important if we wish to minimize the negative consequences
of these errant arrests. The present study examines factors prosecutors in a large
southern city considered when accepting or rejecting DV cases involving female
defendants. The results indicate that almost one half (47%) of the cases involving
women arrested for DV against a heterosexual intimate partner were rejected by
prosecutors; another 16% were dismissed by a judge. Legal factors like a defendant’s
prior criminal arrests, use of a weapon, victim injury, and, most important, the type of
arrest (i.e., dual vs. single arrest) all affected prosecutors’ decisions to take these cases.
Female defendants arrested for offending against a male intimate partner were treated
more leniently than male defendants and women arrested for domestic offenses
involving other types of relationships (i.e., familial, homosexual). The results highlight
the need for a further study of officers’ arrest decisions in cases involving heterosexual
intimate partners.”
Interessanterweise dürfte hier die steigende Anzahl von Richterinnen für Gleichheit sorgen, da diese den Frauennachlass skeptischer gegenüberstehen.
Ich habe so etwas jedenfalls aus dem Familienrecht gehört: Da sollen die weiblicheren Richter wesentlich härter sein, was das Ausüben eines Berufs trotz Kinderbetreuung (interessant in Unterhaltsfragen) angeht. Denn sie schaffen es ja selbst schließlich auch (freilich im öffentlichen Dienst und mit den Freiheiten eines Richters bei der Job Gestaltung)
P.S: Wie wäre es eigentlich mit einer gegenseitigen Verlinkung? Ich habe einfach schon mal einen Link gesetzt
Hallo Christian,
ich bin mir nicht sicher, ob das Geschlecht des Richters etwas an der gesamtgesellschaftlichen Mythen und Klima-bildung verändern kann, aber in jedem Fall wäre auch im günstigsten Fall die bisherige Willkür nur durch eine neue Willkür ersetzt worden.
Die Verlinkung ist eine gute Idee. Ich habe Alles Evolution in die Linkliste eingetragen.
Jaja, der Ulrich!
Das habe ich seinerzeit ausführlich disputiert mit einem Juristen in den Kommentaren der FAZ.
Der schiere Unverstand sprang mich da an! Auch jener Herr schien von einer Art Naturgesetz auszugehen, daß Frauen es generell schwerer haben im Leben.
In der Tat scheint es auch so zu sein, wie Christian anmerkt: weibliche Richter springen mit ihren Geschlechtsgenossinnen deutlich härter um, die Tränendrüse wirkt bei ihnen nicht.
Ein enger Freund von mir war Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer und erweiterte das Dilemma dahingehend, daß richterliche Entscheidungen zunehmend von Gutachtern abhingen und hierbei im Strafprozeß ganz vorneweg die Psychobranche eine Rolle spielt- mit den Folgen, die wir im Kachelmannprozess in Gestalt des ‘Traumaforschers’ und Weißen Ritters Seidler mit seinen Zirkelschlüssen sattsam vorgeführt bekamen.
Wen das Thema interessiert, hier eine ausgezeichnete Seite:
http://www.induzierte-erinnerungen.com/
Andererseits sind den Richtern die immer schlampiger formulierten und mit der Rechtsordnung kollidierenden Gesetze ein Graus geworden, die sie zum Rechtsbruch geradezu auffordern.
Paradebeispiel ist das Unterhaltsrecht, dem nach Ansicht namhafter Juristen jegliche rechtsethische Begründbarkeit fehlt.
Zudem fehlt ihnen eine wirkliche Instanz, die leitbildgebend sein könnte: BGH und BVerfG werden rein nach politischem Proporz besetzt und nach dem großen Sündenfall (die nahtlose Übertragung des Zerrüttungsprinzips ins Unterhaltsrecht nämlich) im Scheidungs- und Unterhaltsrecht Anfang der 80er nehmen viele Juristen diese Institutionen nicht mehr für voll.
Daß dies Folgen für die Qualität der Rechtsprechung hat, ist nur logisch.
@ Christian
Genau das scheint mir nicht der Fall zu sein. Ich persönlich glaube zwar durchaus, dass weibliche Richter Frauen “gerechter” be- und verurteilen, das heißt aber noch lange nicht, dass der “Frauenbonus”, wie es so schön heißt, gänzlich wegfällt.
Und die Verallgemeinerung, dass die Richterinnen es trotz eigenem Nachwuchs ja auch schaffen würden, ist bei einer Kinderlosigkeit von rund 1/3 aller 40-bis 49jährigen Akademikerinnen (Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mikrozensus-akademikerinnen-bleiben-oft-kinderlos/3228910.html) und rund 40 % aller Akademikerinnen (Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,373449,00.html) nicht mehr so ohne Weiteres behauptbar.
Hi, Blogger:
So politisch verdreht und moralisch versifft ist es hierzulande + heutzutage nun mal. Und das Dollste daran ist, daß dieser rechsbeugende ganzdeutsche Berufsrichter UV, nachlesbar in der dt. Wikipedia, als Linker und Bürgerrechtler gilt.
Gruß, D7.