Wer im Vereinigten Königreich lebt, kennt ihn: Douglas Murray, politischer Kommentator, Kolumnist, Gründer (und bis 2011) Direktor des ersten „think tank“ im Vereinigten Königreich, der speziell der Beschäftigung mit den Themen Extremismus und Terrorismus gewidmet ist, Autor von neun Büchern, darunter „The Strange Death of Europe: Immigration, Identity, Islam“ aus dem Jahr 2017, das in mehr als 20 Sprachen übersetzt wurde, Redner auf einer großen Zahl von Veranstlatungen und häufiger Gast bei verschiedenen nationalen und internationalen Sendeanstalten, inklusive der BBC, sowie podcasts wie z.B. demjenigen von Joe Rogan, wo er viermal zu Gast war, bei der „The Michael Shermer Show“, bei „Intelligence Squared“ und „The Charlie Kirk Show“ (als Charlie Kirk noch am Leben war, bevor er von Tyler Robinson auf hinterhältige Weise erschossen wurde; zum diesbezüglichen Stand der Dinge (klick)). Wie man Murrays Profil auf „podchaser.com“ entnehmen kann, war Murray bis zum 21. Oktober 2026 131-mal zu Gast bei einem podcast, und zwar britischen und (noch mehr) amerikanischen podcasts.
Murray war für lange Zeit „nur“ im Vereinigten Königreich bekannt, aber dies änderte sich mit der Zeit, vor allem nach der Veröffentlichung von „The Strange Death of Europe“ (2017). Seitdem hat er seine Aktivitäten mehr oder weniger zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA aufgeteilt. Zuletzt hat er seiner langen Liste von Aktivitäten diejenige als President’s Professor of Practice, d.h. etwa: vom Präsidenten (der Universität) berufenen Professor (aus) der Praxis, hinzugesellt. Im Januar 2026 hatte die Yeshiva University, eine seit 1886 bestehende private Universität, die von U.S. News & World Report zu den 100 besten nationalen Universitäten gezählt und zur Nummer 48 in der Rangliste der Top-Privatuniversitäten in den USA erklärt wird, bekanntgegeben, dass sie Murray für das Frühlingssemester diesen Jahres zum „Professor of Practice“ ernannt habe und er mehrere Vorlesungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung über Dichtung, Literatur und ihre Bedeutung für das menschliche Zusammenleben halte werde:
„A Professor of Practice appointment recognizes leaders who have shaped public discourse and invites them to contribute that perspective to university life. In that capacity, Murray will deliver a series of lectures within The Values of Verse: Sacred and Secular Perspectives, a Yeshiva College Honors course that explores how poetry has long served not only as aesthetic achievement but as guide to conscience and civilization“,
d.h.
„Mit der Ernennung zum Professor of Practice werden Führungskräfte gewürdigt, die den öffentlichen Diskurs geprägt haben, und sie werden eingeladen, diese Perspektive in das Universitätsleben einzubringen. In dieser Funktion wird Murray eine Reihe von Vorlesungen im Rahmen von ‘The Values of Verse: Sacred and Secular Perspectives’ halten, einem Honors-Kurs des Yeshiva College, der untersucht, wie Poesie bereits seit langem nicht nur als eine ästhetische Errungenschaft, sondern auch als ein Leitfaden für das Gewissen und die Zivilisation fungiert“.
Es handelt sich hier nicht um Gastvorträge, die Murray im Rahmen einer Lehrveranstaltung hält; er ist vielmehr Ko-Dozent in einer voll akkreditierten Lehrverantaltung.
Was ist ein „Professor of Practice“?
Die Bezeichung „Professor of Practice“ oder „Professor of the Practice“ dürfte den Meisten in Deutschland unbekannt sein. Es handelt sich dabei um einen Titel und Status, den es vor allem an U.S.-amerikanischen Universitäten gibt. Wie bereits die Mitteilung der Yeshiva-Universität andeutet, wird eine Person zum „Professor of Practice“ ernannt, die aufgrund ihrer Leistungen und Erfahrungen in einem bestimmten Tätigkeitsfeld als herausragender Vertreter dieses Feldes gilt, und von einer Universität berufen wird, um Studenten das Wissen, die Erfahrungen und die Fähigkeiten dieser Person zugänglich zu machen. Anders als bei einer herkömmlichen akademischen Professur muss ein „Professor of Practice“ nicht die akademischen Titel führen, die für die Berufung zum herkömmlichen Professor normalerweise vorausgesetzt werden.
Douglas Murray war m.W. der erste „Professor of Practice“, den die Yeshiva-Universität berufen hat, aber „Professor[s] of Practice“ wurden bereits vorher von vielen anderen Universitäten berufen, und manche Universitäten berufen regelmäßig Personen als „Professor[s] of Pratice“. Beispielsweise hält die University of Denver in ihren Bestimmungen zur Berufung und Beförderung von Professoren aus dem Jahr 2015 (darin auf Seite 11) in deutscher Übersetzung durch mich fest, dass die Mitglieder der “Professor of the Practice Series” „… über Fachwissen, Erfolge und fachliche Reputation [verfügen], die sie über einen längeren Zeitraum entwickelt haben und die sie als angesehene Fachkräfte in einem Tätigkeitsbereich qualifizieren, obwohl sie möglicherweise weder über akademische Qualifikationen noch über akademische Erfahrung verfügen“.
Die Duke University nennt in Appendix E ihres Faculty Handbook für die Ersternennung einer Person zum “Professor of The Practice“ an ihre Sanford School of Public Policy Anforderungen, die in der deutschen Übersetzung wie folgt lauten:
„Eine Ersternennung zum Professor of the Practice ist denjenigen vorbehalten, die eine herausragende Karriere in den Bereichen Regierung, Journalismus, Politik, Dokumentarwissenschaften, Privatsektor, gemeinnütziger Sektor oder in Verwaltung und Lehre an der Sanford School of Public Policy hinter sich haben. Die geeignete Grundlage für die Bewertung der Auszeichnung hängt vom jeweiligen Bereich des Beitrags des Kandidaten ab, umfasst jedoch normalerweise Indikatoren wie Dienstalter, Rang innerhalb der jeweiligen Organisation, Ruf unter Kollegen, Qualität der Veröffentlichung (falls vorhanden), Ehrungen und Auszeichnungen sowie nachgewiesene Fähigkeit, Erfahrungen in nützliche Lektionen für Studierende umzusetzen“.
Obwohl sich die Beschreibungen der Anforderungen an einen „Professor of Practice“ und der Funktionen, die er erfüllen soll, an verschiedenen Universitäten im Detail voneinander unterscheiden können, ist allen „Professor of Practice“-Entwürfen gemeinsam, dass der Nachweis von Expertise ausdrücklich nicht davon abhängig gemacht wird, dass die entsprechende Person akademische Titel führt oder auf eine akademische Berufslaufbahn zurückschaut oder ihre Erfahrung innerhalb des akademischen Betriebes zustande gekommen ist.
Aber sie wird dennoch zum „Professor“ ernannt, wie die Bezeichnung „Professor of Practice“ unmißverständlich klar macht. Und darin liegt der entscheidende Punkt; er unterscheidet einen „Professor of Practice“ vom Lehrbeauftragten, wie es ihn an deutschen Universitäten gibt oder geben kann.
Ein „Professor of Practice“ ist kein Lehrbeauftragter
Bekanntermaßen gibt es auch an deutschen Universitäten Lehrpersonal, das aufgrund beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt wird, ohne dass es unbedingt selbst eine akademische Karriere durchlaufen haben muss; dieses Lehrpersonal wird gewöhnlich als „Lehrbeauftragte“ bezeichnet. Und diese Bezeichnung zeigt an, dass jemand mit einer bestimmten Lehraufgabe betraut wurde; sie bringt keine Anerkennung besonderer fachlicher Leistungen der betreffenden Person außerhalb des Universitätsbetriebes zum Ausdruck. Bei einem „Professor of Practice“ ist das anders. Seine fachlichen Leistungen außerhalb der Universität sind nicht nur der Grund dafür, dass die Universität anstrebt, ihn ihren Studenten zugänglich zu machen; sie sind auch der Grund dafür, ihn zum Professor – und zu nichts anderem – zu ernennen.
Das ist mehr als eine sprachliche Feinheit, denn Titel und Bezeichnungen sind nicht nur Wörter, mit denen Institutionen verschiedene Aufgaben benennen. Vor allem weisen sie Menschen einen Platz in der institutionellen Ordnung zu. Sie schaffen Rangordnungen und bringen zum Ausdruck, wem welche Position in den jeweiligen Rangordnungen zuerkannt wird. An deutschen Universitäten sind die Voraussetzungen für die Ernennung zum Professor gesetzlich geregelt und traditionell mit akademischen Qualifikationen verbunden. Eine Promotion und manchmal (noch, aber zunehmend selten) eine Habilitation, Publikationsaktivität in Fachzeitschriften, Projekteinwerbung und Projektnehmerschaft gehören zum üblichen Weg zur Professur. Es gibt Ausnahmen. So können beispielsweise Honorarprofessuren auch an Personen verliehen werden, die hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis erbracht haben.
So schreibt das Justitiariat der Universität Köln unter Verwendung der in Verwaltungsschreiben unvermeidlichen „-Innen“-Belästigung des Lesers samt der programmatischen Voranstellung alles Weiblichkeit Suggerienden vor Männlichkeit Suggerierenden, die peinlich an den ritualisierten Minnesang in der Dichtung des Mittelalters erinnert:
„Sinn und Zweck der Honorarprofessur ist [gemeint ist: sind] die Bereicherung des Lehrangebots und die akademische Ehrung. Zuständig für die Verleihung der Bezeichnung ist die Engere Fakultät; an die Voraussetzungen und an das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung sind erhebliche Anforderungen zu stellen. Die Lehr- und Forschungsleistungen der Kandidatin oder des Kandidaten sind durch fachkundige Gutachter zu beurteilen … Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren dürfen die Bezeichnung ‚Professorin‘ oder ‚Professor‘ führen … Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung: … Hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse ODER hervorragende Leistungen in Forschung, Kunst und Lehre, künsterliche Entwicklungsvorhaben und Kunstausübung … Die Leistungen entsprechen den Anforderungen, die an hauptberufliche Professorinnen und Professoren gestellt werden … In der Regel fünfjährige erfolgreiche selbständige Lehrtätigkeit, die durch ein Gutachten nachzuweisen ist (auch externe Lehrtätigkeit)“.
Die Möglichkeit, besondere außeruniversitäre Leistungen durch einen Professorentitel anzuerkennen, ist also auch in Deutschland nicht völlig ausgeschlossen. Allerdings bleibt diese Anerkennung an besondere institutionelle Verfahren und Anforderungen gebunden, insbesondere an diejenigen Anforderungen, „die an hauptberufliche … Professoren gestellt werden“, und das bedeutet: Im akademischen Club bleibt man unter sich; ein Honorarprofessor ist einer von „den eigenen Leuten“; er hat nur keine Festanstellung an der entsprechenden Universität – und vor allem: Er ist ein „Kandidat“, womit sprachlich festgelegt wird, dass er sich um eine Anstellung als Honorarprofessor bewirbt und, wenn er vor den Augen „fachkundige[r] Gutachter“ Gnade findet, den Job bekommen kann. Dann „darf“ er sich auf dieser Grundlage „Professor“ nennen. Der „Professor of Practice“ ist dagegen jemand, um den sich eine Universität ihrerseits bemüht, den sie für eine Lehrtätigkeit zu gewinnen versucht, weil sie glaubt, dass ihre Studenten von dem Angebot dieser speziellen Person profitieren werden. Die Hierarchie ist damit quasi umgekehrt.
Was die interne Hierarchie innerhalb des deutschen Universitätsbetriebes angeht, so ist der Lehrbeauftragte als solcher dem Honorarprofessor untergeordnet. Der Lehrbeauftragte kann über Jahrzehnte hinweg auf seinem Gebiet erfolgreich tätig gewesen sein, Kenntnisse erworben haben, Zusammenhänge erkannt und analysiert haben, Veröffentlichungen vorgelegt haben, sein Fach unterrichtet haben, Auszeichnungen erworben haben … – seine Bezeichnung und Stellung bleiben davon unberührt. Als Lehrbeauftragter ist der dem „Professor“ formal keinesfalls ebenbürtig, auch wenn er es fachlich tatsächlich sein sollte.
Hier wird eine verwaltungstechnische Grenze gezogen, die mit der Qualität dessen, was jemand, der an einer Universität als Lehrpersonal (oder zu Forschungszwecken) angestellt ist, weiß oder Studenten oder Kollegen vermitteln kann, nicht notwendigerweise etwas zu tun hat, im konkreten Fall vielleicht gar nichts zu tun hat.
Deutsche und österreichische Universitäten sind historisch durch eine stark ausgeprägte akademische Hierarchie geprägt, in der akademische Titel, geregelte Berufungsverfahren und institutionelle Zugehörigkeit eine erhebliche Rolle spielen. Der Professorentitel markiert eine besondere Stellung innerhalb dieser Ordnung. Er ist – wie ich zu sagen pflege – das Nächstbeste, was dem Flair des „Herrn Geheimrat“ als nicht-akademischem Titel oder Dienstrang in der Kaiserzeit im Deutschen Reich im akademischen Betrieb des heutigen Deutschlands zu entsprechen vermag. Amerikanische Universitäten sind ebenfalls durch akademische Hierarchien geprägt, die u.a. durch Zulassungsverfahren und Zugangsbeschränkungen definiert und erhalten werden, aber mit Kategorien wie dem „Professor of Practice“ haben sie eine Möglichkeit geschaffen, fachliche Leistungen außerhalb akademischer Karrierewege ausdrücklich als akademischen Leistungen gleichwertig anzuerkennen, eben dadurch, dass die Aufnahme in den Kreis der Professoren nicht notwendigerweise über akademische Titel oder eine Tätigkeit im akademischen Betrieb erfolgen muss.
Man hätte plausiblerweise vermuten können, dass sich der Gedanke der Gleichwertigkeit von Leistungen, unabhängig davon, ob sie im akademischen Kontext erbracht wurden oder nicht, im Zuge der europäischen Hochschulreformen auch in Deutschland durchsetzt. Seit dem Beginn des Bologna-Prozesses im Jahr 1999 sind die Hochschulsysteme vieler europäischer Staaten einander in verschiedenen Hinsichten angeglichen worden. Vergleichbare Studienabschlüsse, Bachelor- und Masterstudiengänge, Leistungspunkte und die erleichterte Anerkennung von Studienleistungen gehörten zu den zentralen Zielen des Bologna-Prozesses. Aus der Angleichung von Studienstrukturen folgte aber keine Angleichung der Vorstellungen darüber, wie eine Universität organisiert sein sollte, wer innerhalb der Universität welchen Rang einnehmen sollte und aufgrund welcher Art von Leistungen jemand als eine Autorität in ihrem Fach anerkannt werden sollte. Anders gesagt: Studiengänge wurden reformiert, Studienabschlüsse umbenannt, aber die überkommenen akademischen Hierarchien blieben grundsätzlich unangetastet.
Das ist kein Zufall, und es hat m.E. nicht nur mit den beharrenden Elementen überkommener Hierarchien zu tun, sondern auch und vielleicht vor allem mit Vorstellungen darüber, wie Wissen generiert wird und wer als legitimer Verwalter von Wissen, wenn nicht Inhaber von Wissen, angesehen wird.
Unzureichende Versuche, Wissen zu gewinnen: Empirismus und Theoretizismus
Wer über viele Jahre hinweg Erfahrungen in einem bestimmten Tätigkeitsfeld sammelt, weiß deshalb nicht notwendigerweise besonders viel über dieses Tätigkeitsfeld. Er kennt möglicherweise lediglich viele Einzelfälle. Aus der Tatsache, dass jemand etwas wiederholt beobachtet hat, folgt nicht, dass er verstanden hat, warum etwas geschieht bzw. unter welchen Bedingungen es geschieht bzw. ob es unter anderen Bedingungen ebenfalls geschieht.
Wer Beobachtungen nicht ordnet, miteinander vergleicht und auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin untersucht, kann aus ihnen schwerlich allgemeine Erkenntnisse gewinnen. Er bleibt bei der Beschreibung einzelner Ereignisse stehen und läuft Gefahr, aus persönlichen Erfahrungen weitreichende Schlussfolgerungen abzuleiten, die sich außerhalb seines begrenzten Erfahrungsbereichs als falsch erweisen. Das ist die Gefahr eines Empirismus, der sich im Sammeln und Wiedergeben von Beobachtungen erschöpft. Er produziert Berichte, Fallgeschichten und gegebenenfalls Anekdoten, aber nicht unbedingt Wissen über die Zusammenhänge, die hinter den beobachteten Ereignissen stehen.
Demgegenüber stehen diejenigen, die sich vornehmlich mit der Entwicklung von Begriffen, Modellen und Theorien beschäftigen. Auch (oder gerade) dann, wenn eine Integration von Begriffen und Theorien in ein in sich widerspruchsfreies Gedankengebäude gelingt, bleibt sein Bezug zur Welt der beobachtbaren Phänomene prinzipiell fragwürdig. Neue Begriffe werden geschaffen, andere Begriffe umdefiniert, theoretische Modelle entwickelt, erweitert, mit weiteren Modellen verbunden etc. ohne dass noch erkennbar wäre – oder ggf. sich jemand dafür interessieren würde –, ob und in welcher Weise diese gedanklichen Konstruktionen etwas über die Wirklichkeit aussagen, geschweige denn: etwas Relevantes oder Nützliches. Man denke in diesem Zusammenhang nur an die sozialen Verwüstungen, die ein Haufen nachweislich falscher Modelle über die zukünftige Entwicklung eines Konstruktes, das „Erd(-/durchschnitts-)temperatur“ genannt wird, angerichtet hat und nach wie vor anrichtet, oder an die gesellschaftlichen Schäden (insbesondere für die Demokratie), die die politisch motivierte Verfolgung von Personen auf der Basis von Vergehen gegen „-ismen“, die als solche reine gedankliche Konstruktionen sind, zu verantworten hat.
Die Verselbständigung empirischer Beobachtung im Empirismus und die Verselbständigung theoretischer Konstruktion im Theoretizismus – als „Theoretizismus“ wird hier bezeichnet: die Tendenz der Schöpfer theoretischer Konstrukte, dieselben mit einer Bezeichnung für einen Ausschnitt der Realität zu verwechseln und sie zu autarken konzeptionellen Systemen von fragwürdiger, jedenfalls ungeprüfter, Verbindung zur empirischen Realität auszubauen, sie aber dennoch für irgendwie richtig oder wichtig zu erklären – sind gleichermaßen und gleichermaßen unzureichende Versuche, Wissen zu gewinnen. Und beide Formen der Verselbständigung können innerhalb und außerhalb von Universitäten vorkommen, wobei allerdings im institutionalisierten akademischen Betrieb eine klare Tendenz zum Theoretizismus besteht (in manchen Disziplinen stärker als in anderen).
Damit befindet sich der akademische Betrieb gegenüber dem externen Feld im Nachteil; es gibt nämlich einen Unterschied zwischen Empirismus und Theoretizismus, der allzu oft übersehen wird.
Die Korrektur durch die Realität: 1:0 für Empiristen – aber sie gewinnen das Spiel trotzdem nicht
Wer praktisch tätig ist, dem kann die Wirklichkeit, auf die er trifft, unmittelbar widersprechen. Ein Installateur mag noch so überzeugt davon sein, dass er eine Wasserleitung fachgerecht repariert hat; wenn die Leitung nach seiner Reparatur weiterhin undicht ist, ist sein Problem nicht durch eine geschicktere Erklärung, also letztlich durch eine veränderte verbale Darstellung der Zusammenhänge, aus der Welt zu schaffen. Er kann seine Kollegen davon überzeugen, dass seine Reparatur nach allen Regeln der Kunst ausgeführt wurde; er kann begründen, weshalb die Leitung eigentlich dicht sein müsste. Das Wasser wird deshalb nicht aufhören, aus der Leitung auszutreten; die Realität bleibt gegenüber festen Überzeugungen, wiederholten Beteuerungen etc. hartnäckig.
Anders sieht es bei einem Theoretiker aus, der sich in einem Kreis von Kollegen bewegt, die sich hauptsächlich mit den Theorien und Begriffen der jeweils anderen beschäftigen. Wenn seine theoretischen Überlegungen nicht an Beobachtungen überprüft werden (oder werden können oder werden sollen), hängt ihre Anerkennung davon ab, ob andere Theoretiker sie für richtig, anregend oder anschlussfähig halten. Die Beurteilung bleibt damit innerhalb eines Kreises von Personen, die nach ähnlichen Regeln arbeiten und häufig auch dieselben Grundannahmen teilen. Um es auf den Punkt zu bringen: Während der Installateur die undichte Wasserleitung gegen sich hat, hat Habermas schlimmstenfalls nur einen anderen Habermas gegen sich.
Das bedeutet nicht, dass eine funktionierende Wasserleitung bereits eine Erklärung ihrer Funktionsweise liefert. Der Installateur kann erfahrungsgemäß wissen, wie er eine Leitung reparieren muss, und sich dennoch darüber im Irrtum befinden, warum eine bestimmte Reparatur funktioniert hat. Aber umgekehrt kann auch der Theoretiker z.B. gesellschaftliche Phänomene, für die er probeweise ein System von Begriffen und spekulativen Zusammenhängen entwirft, ebenfalls nicht erklären, warum sie zustandekommen oder erhalten bleiben; bestenfalls kann sein System dazu geeignet sein, sie einigermaßen angemessen zu beschreiben. Ein einprägames Beispiel hierfür sind die Klassifikationssysteme für Verwandtschaftsbeziehungen in der Ethnologie. Sie basieren auf Kriterien, die im modernen westlichen Kontext sinnvoll erscheinen (Generation, Geschlecht, lineare oder kollaterale Abstammungslinien etc.) und klassifizieren Verwandte danach, ob sie unter denselben oder unterschiedliche Termini fallen. Sie stellen also Heuristiken anhand von Benennungsmustern dar, aber sie erklären kein Verhalten; sie erklären nicht, warum ein Kind die Frauen, die es gleichermaßen „Mutter“ nennt, von denen aber eine die biologische Mutter des Kindes ist, die anderen ihre Schwestern oder die anderen Frauen seines Vaters sind, unterschiedlich behandelt (s. hierzu).
Beide, Empiristen und Theoretizismen bzw. reine Theoretiker, können Phänomene nicht erklären, aber die Vorstellungen der Ersteren können an der Realität scheitern, die der Letzteren nicht – es sei denn, man wolle Zustimmung oder Widerspruch durch andere Theoretiker einer undichten Wasserleitung gleichsetzen. Ersterer kann Erfahrungswissen über real existierende Gegenstände sammeln, Letzterer kann lediglich „Wissen“ von Begriffen, Heuristiken und Theorien haben, also von nur verbal und in der Vorstellung Mancher existierenden Gegenständen.
Beide brauchen einander bzw. kultiviert jemand, der wissen will, idealerweise beides, die Fähigkeit systematisch zu beobachten und Beobachtungen zu verarbeiten, und die Fähigkeit, Beobachtungen mit Konzepten und Theorien in Verbindung zu bringen. Wissen im eigentlichen Sinn entsteht dort, wo Beobachtungen gemacht und systematisch verarbeitet, Begriffe geklärt, Zusammenhänge gesucht, Erklärungen entwickelt und die daraus abgeleiteten Aussagen wieder anhand von Beobachtungen an der Wirklichkeit geprüft werden. Wer dazu in der Lage ist, Theorie und Beobachtung auf systematische Weise zu verknüpfen, also Wissen im eigentlichen Sinn zu generieren, muss nicht notwendigerweise eine akademische Karriere durchlaufen haben, und wer eine akademische Karriere durchlaufen hat, muss deshalb nicht notwendigerweise dazu in der Lage sein.
Wer entscheidet, was als Wissen gilt?
Und damit sind wir wieder bei der Frage nach akademischen Titeln und der Stellung des „Professor of Practice“. Universitäten verfügen über das institutionelle Recht, akademische Grade und Bezeichnungen zu verleihen, und sie bestimmen innerhalb der jeweiligen rechtlichen Vorgaben, unter welchen Bedingungen jemand zu ihrem Lehrkörper gehört. Aus diesem formalen Recht folgt jedoch nicht, dass die Universitäten auch darüber entscheiden könnten, wer tatsächlich über Wissen verfügt und wer nicht (oder wer über mehr Wissen verfügt als jemand anderes).
Dennoch erzeugen akademische Titel öffentlich sichtbare Unterschiede zwischen Personen, die Unterschiede hinsichtlich von Wissen bzw. fachlicher Expertise anzeigen oder suggerieren sollen: Wer Professor genannt wird, dem soll damit gewöhnlich eine besondere fachliche Autorität zugeschrieben werden; wer als Lehrbeauftragter geführt wird, dem wird durch seine Bezeichnung lediglich die Befähigung zugestanden, Studenten zu lehren. Selbst dann, wenn er auf seinem Gebiet Leistungen erbracht hat, die diejenigen mancher Professoren übertreffen, bleibt dies für seine Position in der Hierarchie des akademischen Betriebes un-an-erkannt bzw. irrelevant. Die akademische Hierarchie ist damit nicht nur eine interne Ordnung zur Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten. Vor allem beeinflusst sie, wessen Kenntnisse als besonders anerkennenswert oder relevant gelten sollen und wessen Aussagen aufgrund einer formalen Stellung besonderes Gewicht erhalten sollen.
Die Kategorie des „Professor of Practice“ hebt diese Hierarchien nicht auf. Auch in den Vereinigten Staaten entscheiden Universitäten darüber, wen sie auf eine solche Professur berufen, und auch dort sind institutionelle Interessen, persönliche Einschätzungen und Auswahlverfahren im Spiel. Aber die Kategorie erlaubt es, dass fachliche Leistungen, die außerhalb des akademischen Betriebs erbracht wurden, innerhalb der Universität als Grundlage einer Professur anerkannt werden. Sie ist sozusagen ein erfrischendes Beispiel für eine Gleichstellung, die – anders als Gleichstellung gewöhnlich funktioniert – auf der Anerkennung gleicher Leistung (oder genau: als gleichwertig akzeptierter Leistung) basiert.
Zurück zu Douglas Murray und zur Yeshiva-Universität
Wie die eingangs erfolgte unvollständige Aufzählung der Leistungen von Douglas Murray gezeigt haben sollte, hat er sich über Jahrzehnte hinweg systematisch beobachtbaren gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Entwicklungen gewidmet, seine Beobachtungen systematisch verarbeitet, Zusammenhänge herausgearbeitet und seine Überlegungen in Büchern, Artikeln, Vorträgen und öffentlichen Diskussionen einem breiten Publikum zugänglich gemacht und ihm damit eine Vielzahl von Informationen bereitgestellt und Denkanstöße gegeben, und zwar unter erheblichem persönlichen Einsatz auch insofern als er zu Schlussfolgerungen gekommen ist, die denjenigen, die sich bestimmten Ideologien oder Inhalten und entsprechenden Regeln politischer Korrektheit so sehr verbunden fühlen, dass sie sich einer vernünftigen Diskussion von vornherein entziehen, nicht gefallen und Murray – nicht Murrays Thesen oder Aussagen, nein, die ganze Person von Murray – deshalb zur Zielscheibe ihrer Ablehnung, die bis zum Hass reichen kann, auserkoren haben.
Murrays Arbeit erfordert erheblichen persönlichen Mut angesichts der Tatsache, dass Charlie Kirk in den USA und Ann Widdecombe im Vereinigten Königreich von ihnen Fremden ermordet wurden, denen sie nichts anderes „angetan“ hatten, als öffentlich zu vertreten, wovon sie überzeugt waren – und dabei etwas zu vertreten, was den jeweiligen Mödern ideologisch nicht genehm gewesen ist. Seine fachliche Stellung und die Ernennung zum „Professor of Practice“ verdankt Murray nicht einer akademischen Karriere, sondern seiner Arbeit als Autor und Publizist
Die Yeshiva-University hätte Murray einladen können, um einige Gastvorträge zu halten, oder ihn mit einem Lehrauftrag betrauen können, aber sie hat ihn stattdessen zu ihrem ersten „President’s Professor of Practice“ ernannt. Damit hat die Yeshiva-Universität nicht nur die Leistungen Murrays explizit als akademischen Leistungen gleichwertig anerkannt; sie hat damit auch erkennbar gemacht, dass sie ihre eigenen institutionellen Grenzen nicht mit den Grenzen der Wissensproduktion verwechselt, eine Verwechslung, die den traditionellen akademischen Hierarchien des deutschsprachigen Raums inhärent ist. Und deshalb ist hier nicht nur Douglas Murrays Arbeit zu würdigen, sondern auch – stellvertretend für andere Universitäten, die die Kategorie des „Professor of Practice“ kennen – die Yeshiva-Universität. Sie nimmt nicht einfach das Wissen eines Menschen in Anspruch, der außerhalb des akademischen Betriebes gearbeitet hat; sie erkennt auch an, dass er es dort erworben hat – und dass dieses Wissen einen Platz unter ihren Professoren rechtfertigt. Sie erkennt damit eine Möglichkeit der Wissensproduktion an, die außerhalb ihrer eigenen institutionellen Grenzen liegt, und verzichtet damit auf den Anspruch, als Universität ein Monopol auf Wissensgewinn oder eine überlegene Form der Wissensgewinnung zu haben.
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