Die Bewertung der Beschneidung von Jungen als “Körperverletzung” in einem Urteil des Landgerichts Köln hat eine Diskussion ausgelöst, die kaum mehr als rational zu bezeichnen ist, die hitzig geführt wird und zudem weitgehend am eigentlich interessanten Punkt vorbeigeht: der Kriminalisierung von Handlungen, die in bestimmten sozialen Gruppen ausgeführt werden, eine Kriminalisierung, die vor dem Hintergrund
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