Rechtsstaatlichkeit ist ein Pfeiler der Demokratie. Und Rechtsstaatlichkeit ist kein Selbstzweck, denn das Recht DIENT den Menschen, ist dazu da, das Zusammenleben zwischen Menschen auf allgemeinen und formalen Kriterien zu garantieren. Deutlich wird dies im Strafrecht, das letztlich nichts anderes ist als eine Sammlung von Verhaltensweisen, die gegen das Kriterium eines konfliktfreien Zusammenlebens verstoßen. In
Die Reaktionen auf den letzten Beitrag, “Reiz der Unfreiheit”, in dem ich auf einige Problem hingewiesen habe, die sich mit der in der “Männerbewegung” vorherrschenden Freude über das Urteil des Kölner Landrichters Beenken verbinden, haben mich dazu veranlasst, noch einen post nachzulegen, in dem ich auf die Prämissen aufmerksam machen will, auf denen die zum
In den letzten Tagen hat ein Urteil des Landgerichts Köln, für das der stellvertretende Vorsitzende Richter am Landgericht Beenken verantwortlich zeichnet, einige Furore gemacht. Gegenstand des Urteils ist die Beschneidung eines vierjährigen Jungen “islamischen Glauben[s]” (4) wie es im Urteil heißt. Das Urteil wird von den einen, wie z.B. Arne Hoffmann, als Bestätigung ihrer Ansicht,
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