Schlagwort: Unternehmensbeteiligungen

SPD – Sozialdemokratischer Pressekonzern Deutschland

Parteien, so heißt es in Artikel 21 GG Abs. 1 wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. Parteien, so definiert das Parteiengesetz (§ 2), “sind Vereiningungen von