Wann hat die Abwärtsspirale begonnen?
Wann hat der Niedergang begonnen, sei es in sozial-politischer oder bildungspolitischer Hinsicht, sei es in wirtschaftlicher Hinischt, sei es mit Bezug auf individuelle Freiheiten, mit Bezug auf den Inneren Frieden oder die diplomatischen Beziehungen zu anderen Ländern u.a.m.?
Vor einigen Tagen hatte ich diese Fragen aufgeworfen. Ich hatte berichtet, dass ich persönlich diesen Trend auf die frühen 1990er-Jahre datieren würde. Das Jahr 1992, das uns die Rio-Erklärung zu Umwelt und Entwicklung und die „Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities“, kurz: die Minderheiten-Erklärung, der UN beschert hat, markiert m.E. die Ablösung von der freiheitlichen Bürgergesellschaft, die auf Individualismus und funktionierenden Institutionen beruht durch das, was Rogers Brubaker (2002: 164) „groupism“ bzw., „Gruppismus“ genannt hat, nämlich:
„… the tendency to take discrete, sharply differentiated, internally homogeneous and externally groups a basic constituents of social life, chief protagonists of social conflicts, and fundamental units of social analysis“,
d.h.
„… die Tendenz, diskrete, scharf differenzierte, intern homogene und extern begrenzte Gruppen als Grundbestandteile des gesellschaftlichen Lebens, Hauptakteure sozialer Konflikte und grundlegende Einheiten der Sozialanalyse zu betrachten“ (Brubaker 2002: 164).
Auf den ersten Blick scheint die Minderheiten-Erklärung der UN lediglich ein Versuch zu sein, ethnische, religöse oder (sonstwie) kulturelle Minderheiten, die in einem Staat leben, mit Rechten gegenüber diesem Staat auszurüsten, um ihnen Schutz vor Übergriffen durch eben den jeweiligen Staat zu bieten. Und wer könnte sich guten Gewissens gegen einen solchen Versuch wenden?!
Aber wenn man genauer hinschaut, bemerkt man schnell, dass die Minderheiten-Erklärung problematisch ist, und zwar weil sie „Gruppismus“ – absichtlich oder unabsichtlich – etabliert und dadurch, quasi nebenbei, die Bürgergesellschaft auflöst:
Wie im Vorgänger-Text bereits beschrieben fordert die Minderheiten-Erklärung Staaten dazu auf, „Maßnahmen“ („measures“) zum Schutz und zur Förderung von Minderheiten-Identitäten zu treffen, wozu gemäß der Erklärung u.a. das Folgende gehört:
Gewährleistung von Nichtdiskriminierung,
Gleichheit vor dem Gesetz („equality before the law“; Artikel 4),
Gewährleistung einer wirksamen Beteiligung von Minderheiten an Entscheidungsprozessen auf nationaler und regionaler Ebene (Artikel 2, Absatz 3),
Schaffung eines Umfelds, das es Minderheiten ermöglicht, ihre Eigenheiten zum Ausdruck zu bringen und ihre Kultur, Sprache, Religion, Traditionen und Bräuche zu pflegen,
die Förderung der Verbreitung von Wissen über die Minderheitenkulturen, auch oder besonders im Bildungsbereich (Artikel 4, Absatz 4),
die Ermöglichung wirtschaftlicher Teilhabe (Artikel 4, Absatz 5) und
Zusammenarbeit von Staaten mit Minderheiten einschließlich des Austauschess von Informationen und Erfahrungen, um gegenseitiges Verständnis und Vertrauen (Artikel 5 und 6) zu fördern.
In der Erklärung ist gleichermaßen von „Minderheiten“ und von „Minderheiten-Identitäten“ die Rede, so dass suggeriert wird, dass Minderheiten entweder eine quasi-natürliche Existenz hätten, aus der sich ebenso quasi-natürlich eine „Minderheiten-Identität“ ergäbe, oder dass – umgekehrt – die Annahme einer „Minderheiten-Identität“ eine „Minderheit“ schaffe. Beides impliziert, dass „Minderheiten“ homogenes Gebilde von Menschen seien, die klar gegenüber anderen Minderheiten oder der Mehrheit der Bevölkerung in einem Staat abgrenzbar wären.
Das ist jedoch in den meisten Fällen eine völlig falsche Vorstellung:
Beispielsweise ist die Konstruktion einer homogenen „muslimischen Minderheit“ in westlichen Ländern vollkommen verfehlt. In der Realität sind die Menschen, die ihr zugeschlagen werden, säkulare oder fundamentalische oder irgendwo dazwischen anzusiedelnde Sunniten, Shiiten, Sufis, Aleviten, Salafisten o.a.m. und stammen nicht nur aus vielen verschiedenen Ländern, sondern aus verschiedenen Kontinenten; sie können aus Südasien stammen oder Afrika oder Arabien – oder aus Europa, nämlich der Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Bulgarien, Ukraine, Polen oder Litauen. Die Fiktion einer mehr oder weniger homogenen „muslimischen Minderheit“ ist ein statistisches Konstrukt.
Nach der UN-Erklärung von 1992 über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, begannen westliche Staaten mit der offiziellen Zählung und Kategorisierung von Bürgern nach „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit und Religion. Dadurch wurden heterogene soziale Identitäten in starre administrative Kategorien gepresst. Indem Staaten von Einzelpersonen verlangten, eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit aus den in Fragebögen angebotenen anzugeben, um Zugang zu Ressourcen (z.B. im Rahmen von Gleichstellungsmaßnahmen) oder Rechtsschutz zu erhalten, erschufen sie homogen erscheinendeGruppen, die lediglich auf dem Papier bzw. in der Statistik existierten und existieren, die bloß ein bürokratisches Konstrukt sind.
Dieses Konstrukt ist es, worauf eine „Kategoriengesellschaft“, wie ich sie nenne, basiert. Ich nenne eine „Kategoriengesellschaft“ eine Gesellschaft, in der nicht dem Individuum Interessen, Bedürfnisse, Wünsche und „agency“ (d.h näherungsweise: Handlungsfähigkeit) zugeschrieben wird (oder sie jedenfalls nicht als solche von Interesse sind), sondern statt dessen konstruierte „Gruppen“, denen Individuen als an- oder zugehörig zugeschlagen werden.
Der Grund dafür, dass ich nicht von einer „Gruppengesellschaft“ spreche, sondern von einer „Kategoriengesellschaft“, ist, dass die Bezeichnung „Gruppengesellschaft“ soziologisch besehen missverständlich ist: In der Soziologie spricht man von „Gruppen“ gewöhnlich im Sinn von Primärgruppen, die sich dadurch auszeichnen, dass die Menschen, die die Gruppe konstituieren, untereinander direkten Kontakt pflegen (Cooley 1909: 25; Homans 1950: 1; Ogburn & Nimkoff 1940: 133-135. Alltagssprachlich ist diese Bedeutung erkennbar, wenn man z.B. von einer Musikguppe spricht oder einer Theatergruppe (oder –truppe).
Ethnische, religiöse, sprachliche oder sonstige Minderheiten entsprechen dieser Definition aber in aller Regel ebenso wenig wie irgendwie definierte Mehrheiten, und sie stehen auch nicht unbedingt in irgendeiner indirekten, strukturellen Verbindung miteinander. Sie sind deshalb nicht per se als „Gruppen“ im soziologischen Sinn anzusehen, auch nicht, wenn man über die enge Definition von „Gruppe“ als Primärgruppe hinauszugehen bereit ist.
Menschen, die aufgrund eines einzigen willkürlich gewählten Merkmals wie z.B. Religionszugehörigkeit, zusammengefasst werden, bilden jedenfalls keine „Gruppe“ im soziologischen Sinn, sondern stellen eine Kategorie dar, wobei dieser Begriff auch den Vorteil des vergleichsweise Abstrakten hat; von einer „Kategorie“ ist unmittelbar klarer erkennbar als von einer „Gruppe“, dass es sie nicht tatsächlich gibt, sondern sie geschaffen wurde. Die Rede von der „Kategorie“ vermeidet die Essenzialisierung und die Naturalisierung, die mit dem alltagssprachlichen Gebrauch von „Gruppe“ einhergeht.
In einer „Kategoriengesellschaft“ wird
„… the social and cultural world as a multichrome mosaic of monochrome ethnic, racial or cultural blocs“ (Brubaker 2002: 164),
d.h. als
„.., die soziale und kulturelle Welt als multichromes Mosaik, das sich aus monochromen ethnischen, rassischen oder kulturellen Blöcken zusammensetzt,“
angesehen, wie Brubaker es im Zitat für „Gruppismus“ beschreibt.
Eine Kategoriengesellschaft steht dementsprechend im Gegensatz zu einer Bürgergesellschaft, denn eine Bürgergesellschaft ist eine individualistische Gesellschaft insofern es keine für die grundlegende Verfasstheit der Gesellschaft relevante Zugehörigkeit oder Identität gibt außer eben dem Bürgerstatus.
Es ist vor diesem Hintergrund nicht überraschend, dass in der Minderheiten-Erklärung der UN aus 1992, die inzwischen Niederschlag in einer Vielzahl von nationalen Gesetzgebungen, Maßnahmen, Projekten etc. – immer auf der Basis bürokratisch geschaffener „Minderheiten“ überall in der westlichen Welt gefunden hat, mit keinem Wort erwähnt wird, welche Pflichten (auch) Minderheitenangehörige – als Bürger! – gegenüber der Gesellschaft haben; es werden in ihr einzig und allein Rechte von Minderheiten gegenüber dem Staat aufgezählt.
Auch Amartya Sen (2006: 164) hat den Gegensatz zwischen dem, was ich „Kategoriengesellschaft“ nenne, und einer Bürgergesellschaft gesehen. Er spricht davon, dass Menschen, wenn sie „Gruppen“ zugeschlagen werden bzw. auf Repräsentanten von „Gruppen“ reduziert werden, wie Tiere in „Identitätspferche“ getrieben werden (im Original: „… a system in which people are herded into different identity pens“). Nach Sen produziert dies nicht Multikulturalismus, sondern „pluralen Monokulturalismus“ (Sen 2006: 164), bei dem die Gesellschaft zu einem Aggregat voneinander isolierter Silos – wie Nasar Meer (2010: 4) es genannt hat – geworden ist, die über keine übergreifende Öffentlichkeit verfügt und in der die Menschen keine geteilte Identität als Bürger und dementsprechend keine geteilten staatsbürgerlichen Werte entwickeln können (Sen 2006: 163-165).
Und das ist der Grund, warum m.E. die Minderheiten-Erklärung aus 1992 den Bruch mit der Bürgergesellschaft, die nachweislich Wohlstand und (zumindest inneren) Frieden geschaffen hat, und die Hinwendung zu Schaffung von Kategoriengesellschaften markiert.
M.E. ist es diese Transformation von Bürgergesellschaften in Kategoriengesellschaften, die auf grundlegende Weise für die Abwärtsspirale verantwortlich ist, die in fast allen europäischen Ländern der westlichen Welt zu beobachten ist. Dies im Einzelnen zu begründen, könnte wahrscheinlich mehrere Bände füllen. Hier kann nur auf einige Konsequenzen hingewiesen werden, die diese Transformation hatte und die Wohlstand zunichte bzw. Lebensqualität verringert und den inneren Frieden geschwächt oder gefährdet haben.
Was den inneren Frieden betrifft, bedeutet die Betonung gruppenspezifischer Rechte die In-Frage-Stellung des liberalen Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz, dass Rechte oder Ressourcen auf der Grundlage von Gruppenzugehörigkeit oder -identität zugeteilt werden. Dadurch entsteht eine vertikale soziale Hierarchie, in der einige Gruppen als „Unterdrücker“ und andere als „unterdrückt“ gelten. Dies schürt Ressentiments und untergräbt die Vorstellung von einem gemeinsamen Gesellschaftsentwurf, für den man sich gemeinsam engagiert, weil er gemeinsamen Interessen entspricht. Politik wird zu einem Nullsummenspiel, bei dem die Interessen zwischen Identitätsblöcken aufeinanderstoßen und Kompromisse nahezu unmöglich sind, denn wer zum Kompromiss bereit ist, ist in jedem Fall Verlierer: er signalisiert die Bereitschaft, Abstriche zu machen, was in Nullsummenspielen vom Gegner typischerweise als Schwäche interpretiert wird, was wiederum vorhersehbar dazu führt, dass sich die andere Seiten (bzw. die anderen Seiten) umso unnachgiebiger zeigen werden. Und er verliert das Vertrauen „seines“ Blocks, das das Signalisieren von Kompromissbereitschaft im Rahmen des Nullsummenspiels als latenten Verrat ansehen wird. In der Folge entstehen eine weitgehende gegenseitige politische Lähmung und – u.a. deshalb – Legitimitätskrisen von Politikern, Parteien und anderen politischen Organen, ganz so, wie wir das heute in westlichen Formal-Demokratien beobachten können.
Für Deutschland zeigt eine Umfrage von Forsa aus dem Juli 2026, dass nur 17 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass „der Staat“ – noch vor zehn, zwanzig Jahren hätte übrigens so gut wie niemand in Deutschland nach „dem Staat“ gefragt, sondern (je nach Kontext) nach „der Regierung“ oder „der Politik“, was m.E. Bände spricht – fähig sei, seine Aufgaben zu erfüllen (s. S. 3 im verlinkten Bericht), was der geringste Prozentsatz seit Beginn der Aufzeichnungen für diese spezielle jährliche Umfrage ist. Auch das Ansehen, das Politiker genießen, ist sehr niedrig und im seit 2008 stetig gesunken: Im Jahr 2008 genossen Politiker bei 24 Prozent der Befragten ein hohes oder sehr hohes Ansehen, im Juli 2026 nur noch bei 7 (in Worten: sieben!) Prozent (s. S. 23 im verlinkten Bericht).
Eine Befragung von Infratest dimap aus dem August 2026 hat einen Anteil der mit der Merz-Regierung Zufriedenen von 13 Prozent (darunter sind 1 Prozent „sehr zufrieden“ und 12 Prozent „zufrieden“) ergeben, was den niedrigsten Wert darstellt, der jemals in der DeutschlandTrend-Befragung gemessen wurde, die im Jahr 1997 zum ersten Mal durchgeführt wurde.
Gemäß der aktuellen Daten des Forsa RTL/ntv-Trendbarometers (für die Woche vom 11.-17. August) „… [haben] gerade einmal 12 Prozent der Bundesbürger […] den Eindruck, dass sich die Parteien in Deutschland in ausreichendem Maße um die wirklichen Probleme und Interessen der Menschen kümmern …“
Parteien sind die Institution, der die Befragten das geringste Vertrauen entgegenbringen: ; 17 Prozent der Befragten vertrauen Parteien dahingehend, dass sie, die Parteien, ihre Interessen, d.h. die Interessen der Befragten, repräsentieren. Auch dieser Prozentsatz stellt einen historischen Tiefpunkt in der jährlichen Umfrage von Forsa dar.
Die vertikale soziale Hierarchie, die politisches Handeln lähmt und politische Akteure delegitimiert, schlägt sich auch im Rechtssystem nieder: So können z.B. Menschen mit dunkler Hautfarbe per definitionem als „Unterdrückte“ bzw. Opfer von historischem Rassismus oder Kolonialismus keine rassistisch motivierten Straftaten oder Handlungen begehen; sie sind für Menschen mit weißer Hautfarbe reserviert. Bei der Verfolgung und Bestrafung ihrer (Un-/)Taten können Menschen mit weißer Hautfarbe nicht auf richterliches Verständnis für „ihre Lage“ zählen; ihnen wird pauschal ein „Privileg des Weiß-Seins“ unterstellt, während Menschen mit dunkler Hautfarbe mildernde Umstände aufgrund von vermeintlichen oder tatsächlich erfolgten Kränkungen und „strukturellen“ Nachteilen erwarten können.
Im offiziell säkularen Vereinigten Königreich, in dem ehemals kirchliche Feiertage unbekannt sind und teilweise in religionsfreie „Bank Holidays“ ersetzt wurden, gibt es seit März 2026 eine spezifische, von der Regierung angenommene, (noch?) nicht gesetzliche, Definition für „antimuslimische Feindseligkeit“, die als „Handreichung“ Regierungsbehörden, der Polizei, dem NHS und der öffentlichen Verwaltung allgemein als ein Rahmen dienen soll, innerhalb dessen gegen Muslime gerichtete Vorfälle identifiziert, aufgezeichnet und kategorisiert werden sollen. Wobei die entsprechend identifizierten und kategorisierten Vorfälle als Hass definiert werden, der beobachtet und gegen den vorgegangen werden müsse. Darüber hinaus schreibt die „Handreichung“ spezifische institutionelle Maßnahmen vor, wie spezielle Schulungen, Berichtsmechanismen und die Ernennung eines Sonderbeauftragten zur Bekämpfung antimuslimischer Feindseligkeit. De facto handelt es sich hier also um deutlich mehr als eine „Handreichung“, und es gibt keine vergleichbare Anleitung zum Umgang mit z.B. anti-buddhistischer oder anti-christlicher oder anti-hinduistischer Feindseligkeit; für diese Feindseligkeiten gibt es nicht einmal eine Definition.
Im Ergebnis ist die Verwaltung so konfiguriert, dass sie „antimuslimische Feindseligkeit“ kennt, erkennt oder unterstellt und für ihre Bekämpfung Ressourcen aufwendet, dies mit Bezug auf andere Religionen aber nicht tut.
Gleichbehandlung durch „den Staat“ und die gesamt öffentliche Verwaltung ist dementsprechend nicht mehr gegeben;
Individuen werden nicht gleichbehandelt, sondern aufgrund einer spezifischen (tatsächlichen oder vermeintlichen) „Gruppenzugehörigkeit“ unterschiedlich behandelt. Dies ist schwerlich dazu angetan, „antimuslimische Feindlichkeit“ zu verhindern oder zu verringern. Im Gegenteil: angesichts des Muslimen zugestandenen Sonderstatus‘ dürfte dies „antimuslimische Feindlichkeit“ geschaffen oder ggf. verstärkt haben, womit dem dem inneren Frieden sicherlich nicht gedient ist.
Es ist offensichtlich, dass die Sonderbehandlung, die Muslime bzw. die „muslimische Gemeinde“ durch die Schaffung des Konstruktes „antimuslimische Feindseligkeit“ erfahren, darauf abzielt, ihnen besonderen Schutz vor einer als „antimuslimisch“ eingestellt behaupteten weißen Mehrheit zukommen zu lassen. Dabei wird vergessen, dass ethnische, religiöse oder (sonstwie) kulturelle Minderheiten, die aus anderen Ländern eingewandert sind, die Konflikte, die sie aus ihren Herkunftsländern kennen, die für sie oft kulturell prägend gewesen sind und ihre kognitive „Landkarte“ mit Bezug auf Freund und Feind oft anders aussieht als es sich Politiker und in der öffentlichen Verwaltung Angestellte vorstellen, die auf die Beziehungen zwischen Minderheiten und einer in Europa gemeinhin weißen, christlich geprägten, Mehrheit abstellen.
Wie die Unruhen aus dem August und September des Jahres 2022 in Leicester (im Vereinigten Königreich), einer Stadt mit einem großen aus Südasien stammenden Bevölkerungsanteil, können „traditionelle“ Konflikte, wie im Fall von Leicester zwischen Hindus und Muslimen, eine weit größere emotionale Ladung haben als es die einfache Formel, nach der ethnische oder religiöse Minderheiten gegen eine weiße, christlich geprägte Minderheit gesetzt werden, vorsieht. Im Zuge der Leicester-Unruhen kam es zu Aufmärschen, gegenseitigen Angriffen auf Eigentum und religiösen Stätten sowie gewalttätigen Konfrontationen zwischen Hindus und Muslimen.
Es geht hier nicht allein um den Import von (oft traditionellen) Konflikten aus den Herkunftsländern von Migranten, der den inneren Frieden stört, sondern auch darum, wie Regierungen darauf reagieren: Infolge der Leicester-Unruhen hat die britische Regierung eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben, die untersuchen sollte, was genau damals passiert ist. Vorhersehbar kam man zu dem Ergebnis, dass man die Verantwortlichkeit für die Unruhen nicht einer der beiden „communities“, d.h. „Gemeinden“ (dazu weiter unten mehr), zuschreiben könne und dass sich unter den Opfern und Tätern sowohl Hindus als auch Muslime befanden. Verantwortlich seien eine Kombination von Faktoren, darunter sozialer und wirtschaftlicher Druck, Fehlinformationen, die von sozialen Medien verbreitet worden wären, externe ideologische Einflüsse und ein irgendwie geartetes Versagen institutioneller Reaktionen (im Vereinigten Königreich).
Eine vergleichbare Differenzierung wäre nicht erfolgt, wenn es sich um Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der weißen, christlich geprägten Mehrheit und einer anders-religiösen Minderheit gehandelt hätte, wie u.a. die pauschale Beschimpfung von weißen Demonstranten gegen die Mordtaten von Axel Rudakubana in Southport als „right-wing thugs“, d.h. etwa „rechte Schläger“, durch den inzwischen ersetzten britischen Premierminister Keir Starmer anzeigt.
Und ob eine vergleichbare differenzierte Betrachtung wie die der Leicester-Unruhen aus dem Jahr 2022 heute angesichts der Sonderbehandlung „antimuslimischer Feindseligkeit“ noch möglich wäre, ist zweifelhaft. Woran dagegen kein Zweifel besteht, ist, dass es im Vereinigten Königreich – wie anderswo in Europa auch – in Zukunft (wieder) Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Religionen geben wird, die aus derselben Region eingewandert sind, z.B. zwischen äthiopischen Muslimen und äthiopischen Christen. Sonderbehandlungen bestimmter Gruppen wie z.B. anhand „anti-muslimischer Feindseligkeit“ verändern im Fall von Auseinandersetzungen (auch) zwischen Minderheiten das ohnehin sensible Gefüge von Machtverhältnissen zwischen ihnen, eine Veränderung, die die nicht-begünstigte Minderheit mit Recht als Parteinahme „des Staates“ zu ihren Ungunsten ansehen wird. „Der Staat“ macht sich durch Sonderbehandlungen bestimmter Minderheiten auf diese Weise –und überflüssigerweise – zu ihren Komplizen und damit notwendigerweise zum Gegner anderer Minderheiten, die sich im Konflikt mit den ersten befinden.
Halten wir fest:
Durch Gesetzgebungen und sonstige Maßnahmen, die Unterschiede zwischen Minderheiten„gruppen“ erst konstruieren oder bestehende Unterschiede verstärken, werden religiöse oder kulturelle Spannungen notwendigerweise in politische Spannungen und letztlich in politische Fragmentierung übersetzt, so dass der sozialen Fragmentierung der Gesellschaft eine weitere Dimension hinzugefügt ist. Entscheidungsfindung hinsichtlich von Fragen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, wie z.B. wirtschaftliche oder bildungspolitische Fragen, ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entscheidungsfindung, die partikulare Interessen bestimmter Fragmente der Gesellschaft befriedigt und gegenüber den partikularen Interessen anderer Fragemente der Gesellschaft bestenfalls neutral ist, sehr viel wahrscheinlicher aber gegen sie gerichtet ist (und sei es „nur“ aufgrund von Ungleichbehandlung, z.B. mit Bezug auf Ressourcenzuteilungen).
Der innere Frieden in einer Kategoriengesellschaft wird auch in anderer Hinsicht gefährdet: Die Zusammenfassung von Menschen in vermeintliche – und vermeintlich ziemlich homogene – „Gruppen“ bedeutet für die so Zusammengefassten, dass es für sie schwieriger wird, sich aus Beziehungen und Verhältnissen zu befreien, die sie nicht selbst gewählt haben und ggf. gerne aufkündigen würden. Im Vereinigten Königrich geht man so weit, von de facto so heterogenen Minderheiten wie „der“ muslimischen Minderheit als „communities“, als „Gemeinden“, zu sprechen, und da sie – als „Gruppen“ – besonders geschützt sind und es ihnen überlassen bleibt, das zu regeln, was als ihre eigenen Angelegenheiten angesehen wird, sind Individuen schutzlos Druck oder gar Sanktionen ausgesetzt in dem Fall, dass ihr Verhalten nicht den Normen entspricht, die die jeweiligen „community leaders“, d.h. Gemeindevorstehern, vorgeben und durchgesetzt sehen wollen.
„Community leaders“ sprechen für „ihre“ Minderheit; abweichende Stimmen – wie die von Muslimen, die sich gegen Tierquälerei und damit gegen Halal-Schlachtung wenden, oder vielleicht die von Personen, die sich gegen die kulturelle Praxis der Cousinenehe verwahren wollen, weil sie um deren gesundheitliche Risiken für sich ggf. einstellenden Nachwuchs wissen – haben wenig Chancen, gehört zu werden und dürften im Zuge von Selbstzensur zum Schutz der eigenen Person in vielen Fällen erst gar nicht erhoben werden.
In solchen Fällen wirken Gruppenrechte direkt und negativ auf Individual- bzw. Bürgerrechte. Von innerem Frieden, der auch Frieden innerhalb von im Land lebenden Minderheiten umfasst, dürfte dann keine Rede sein. Die Klassifizierung von Menschen als gleichermaßen einer „Gruppe“ zugehörig bedeutet nicht, dass die so geschaffene „Gruppe“ weitgehend homogen, das Zusammenleben in ihr weitgehend konfliktfrei sei; es bedeutet nur, dass tatsächlich bestehende Heterogenität ignoriert oder aktiv unterdrückt wird.
Was den Wohlstand bzw. die Lebensqualität betrifft, so hat die Betonung gruppenspezifischer Rechte beide gesenkt, indem sie insitutionellen Verrat befördert hat, wie ich ihn bereits in einem anderen Beitrag beschrieben habe. Institutioneller Verrat liegt vor, wenn eine Institution ihre Aufgaben, zu deren Erfüllung sie geschaffen wurde und durch die sie gesellschaftliche Legitimation erhalten hat, nicht mehr erfüllt, sondern statt dessen andere Aufgaben wahrnimmt, für die sie keine gesellschaftliche Legitimation hat: Im Zuge des Umbaus der Gesellschaft von der Bürger- zur Kategoriengesellschaft wurde staatlichen und staatlich geförderten Einrichtungen auferlegt, neue Kriterien für die Einstellung von Personal, die Vergabe von Mitteln, die Bewertung von Leistungen u.s.w. anzuwenden, die auf Quotenerfüllungen oder Gleichstellung mit Bezug auf soziale, ethnische oder kulturelle „Gruppen“ (d.h. Kategorien) abzielen.
Bilder aus Leeds: Die Polizei flieht vor „multikulturellen Demonstranten“
Auf diesem Weg soll Ergebnisgleichheit zwischen diesen „Gruppen“ erzielt werden, was notwendigerweise Gerechtigkeit auf der individuellen Ebene außer Kraft setzt. Individuelle Gerechtigkeit auf der Basis des Leistungsprinzips ist jedoch das Prinzip, das Insitutionen im Bildungssystem, im Rechtssystem, im Gesundheitssystem etc. ihre Legitimation verschafft hat und die ihnen praktisch ermöglicht hat, das „Produkt“ zu liefern, das sie liefern sollten: Bildung und Qualifikationen, Rechtssicherheit, Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen etc.
Wenn es aber nicht mehr die Erfüllung dieser Aufgaben ist, die das Entscheiden und Handeln in den eigentlich damit beauftragten Institutionen anleitet, oder sie gegenüber der Erfüllung anderer Aufgaben, wie z.B. Herstellung von Ergebnisgleichheit zwischen „Gruppen“ oder Schaffung psychologisch „sicherer“ Räume, in den Hintergrund tritt, dann werden die ursprünglichen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr so gut erfüllt, wie dies vorher der Fall war: Bildung bleibt auf der Strecke, Bildungstitel werden inflationiert, Rechtssicherheit besteht nicht mehr, weil der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz im Zuge der In-Rechnung-Stellung von „Gruppenzugehörigkeit“ aufgegeben wurde und man nie weiß, wer wann welche „Gruppenzugehörigkeit oder –identität“ bemühen wird, um eine bestimmte Interpretation der Geschehnisse durchzusetzen, und man auch nie weiß, ob oder inwieweit welche richterliche Instanz sich auf entsprechende Interpretationen der Geschehnisse einlassen wird, etc.
Hinzu kommt, dass Personen, die bereit und fähig sind, hohe Leistung zu zeigen, davon, dies zu tun, entmutigt werden, weil sie beobachten, dass sich Leistung nicht lohnt, d.h. dass andere Personen, auch, wenn sie weniger oder gar keine Leistung oder weniger oder keinen Willen zur Leistung zeigen, dieselbe Auszahlung erhalten. Ergebnisgleichheit auf Kosten von Gerechtigkeit zu schaffen, ist gleichbedeutend damit, Motivation, Anstrengung und Leistung systematisch und umfassend zu entmutigen. Im Prinzip Leistungsfähige und –willige mögen sich darauf zurückziehen, „Dienst nach Vorschrift“ zu machen, sie mögen in Frührente gehen, sie mögen auswandern und somit einen „brain drain“ im Land der Ergebnisgleichgestellten verursachen – nicht umsonst sah sich die DDR-Führung gezwungen, eine Mauer zu bauen und einen Schießbefehl bei Fluchtversuch zu erteilen. In jedem Fall entziehen sie der Gesellschaft als Ganzer betrachtet einen Teil ihres Einsatzes bzw. ihres Potenzials, um die Ungerechtigkeit, die an ihnen eben durch die Ergebnisgleichstellung mit weniger Leistendem oder gar nicht Leistenden geübt wird, zumindest ein wenig auszugleichen.
Mit diesem Verlust an Potenzial sinkt die Qualität der in Institutionen, Organisationen, Einrichtungen durch die Beschäftigten zu liefernden Produktes, was z.B. im Gesundheitssystem fatale Folgen im Sinne des Wortes haben kann. Ein aktuelles und drastisches Beispiel aus dem Bereich des Universitätsbetriebes bietet die Person des Jason Arday, der im Jahr 2023 als jüngster schwarzer Professor, der jemals an die University Cambridge, genau: eine Professur für die Bildungssoziologie berufen wurde (obwohl der niemals Soziologie studiert hatte), gefeiert wurde, sich aber besonders mit Bezug auf seine Doktorarbeit (aber auch mit Bezug auf andere Veröffentlichungen) als Plagiator und darüber hinaus als notorischer Lügner erwiesen hat, der u.a. akademische Positionen innegehabt zu haben behauptete, die er niemals innehatte, und als jemand, der zumindest manche Studenten sehr mangelhaft betreut hat.
Nach seinem Rücktritt von seiner Professur – hauptsächlich infolge des Auffliegens seiner Plagiate und der daraufhin genaueren Prüfung seiner Leistungen, Praktiken und Behauptungen – hat er sich selbst getötet, während an der Universität eine Untersuchung darüber eingeleitet wurde, wie es dazu kommen konnte, dass er überhaupt an einen Lehrsuhl an dieser Universität berufen wurde; Jason Arday kann schwerlich die einzige in dieser Universität beschäftigte Person gewesen sein, der mangelnde Qualität oder sagen wir: mangelnde Eignung, für die Erledigung der Aufgaben, die sie erledigen soll, zu konstatieren ist!
Ereignisse wie diese verringern das Vertrauen in bzw. das Ansehen von Insitutionen, und dies wiederum kann dazu führen, dass Institutionen sich noch weiter von der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe/-n entfernen. Wenn z.B. der Ruf einer bis dahin angesehenen und führenden Universität erst einmal beschädigt ist, ist sie für Studenten nicht mehr so attraktiv, was (je nach Finanzierungsmodell für Universitäten, das in einem Land herrscht, aber im Vereinigten Königreich auf jeden Fall) dazu führt, dass Universitäten, um sich weiter finanzieren zu können, neue Anstrengungen machen müssen, um Studenten anzuziehen. Weil es eine endliche Menge von leistungswilligen und –fähigen Studenten gibt und sich mehr von ihnen als früher auf andere als die „beschädigte“ Universität verteilen, muss die „beschädigte“ Universität ihre Rekrutierungspolitik verändern, ihre Aufnahmestandards senken und die Ansprüche an Abschlüsse senken, denn eine weiterhin qualitätvolle Ausbildung, die nur vergleichsweise wenige der durch Senkung der Aufnahmestandards Rekrutierten zu einem erfolgreichen bzw. zertifizierten Ende bringen können, wird der Anwerbung von neuen und mehr Studenten hinderlich sein. Die Abwärtsspirale nimmt ihren Lauf …
Bleibt noch die Frage, warum Personen in politischen oder bereichsspezifisch verantwortlichen Positionen unfähig oder nicht willens sein sollten, diese Zusammenhänge zu erkennen und sich dem Umbau der Gesellschaft von einer Bürger- in eine längerfristig wohl nicht überlebensfähige Kategoriengesellschaft entgegenzustellen.
Dieser Frage wird ein Text gewidmet sein, den ich demnächst hier auf Sciencefiles veröffentlichen werde.
Literatur:
Brubaker, Rogers, 2002: Ethnicity without Groups. European Journal of Sociology 43(2): 163-189
Cooley, Charles Horton, 1909: Social Organization: A Study of the Larger Mind. NewYork: Charles Scribner’s Sons.
Homans, George C., 1950: The Human Group. New York: Harcourt, Brace and Company
Meer, Nasar, 2010: Citizenship, Identity and the Politics of Multiculturalism: The Rise of Muslim Consciousness. Basingstoke: Palgrave Macmillan.
Sen, Amartya. 2006: Identity and Violence: The Illusion of Destiny. New York: W.W. Norton & Company
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Ja, die Festschreibung Orwellscher Fantasien in „übernationalen“ (=undemokratischen) Organisationen wie UN oder EU (WHO, WWF…) kann man recht deutlich auf 1992 datieren.
Aber die Trägergruppen der Fantasien hatten sich deutlich früher organisiert. 68er Revolte mit SED-Parolen, dann Umschalten auf „Umweltschutz“, Waldsterben, Atomtod..
Soziologe Schelsky hatte mit seinen „Sozialpriestern“ Recht gehabt – Massenwohlstand schafft eine kreative Schmarotzergruppe nach der anderen.
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Ja, die Festschreibung Orwellscher Fantasien in „übernationalen“ (=undemokratischen) Organisationen wie UN oder EU (WHO, WWF…) kann man recht deutlich auf 1992 datieren.
Aber die Trägergruppen der Fantasien hatten sich deutlich früher organisiert. 68er Revolte mit SED-Parolen, dann Umschalten auf „Umweltschutz“, Waldsterben, Atomtod..
Soziologe Schelsky hatte mit seinen „Sozialpriestern“ Recht gehabt – Massenwohlstand schafft eine kreative Schmarotzergruppe nach der anderen.
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